Wenn Du Deiner Arbeit nicht mehr nachgehen kannst und kaum finanzielle Unterstützung von Deiner Versicherung erhältst, bist Du nicht allein. Du kannst wie viele andere in Deiner Situation Sozialhilfe beantragen. Fast 350.000 Personen in Deutschland beziehen diese Leistungen zur Grundsicherung vom Sozialamt. Dieser Ratgeber gibt Dir Tipps zum Sozialhilfeantrag und erklärt Dir, wer Sozialhilfe beantragen kann, welche Voraussetzungen vorliegen und wo Du weitere Informationen zu den unterschiedlichen Leistungen findest.

Was ist Sozialhilfe?

Sozialhilfe ist eine finanzielle Leistung des Sozialamts für Hilfebedürftige. Beantragen kann die Sozialhilfe, wer den eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.

Was ist der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Hartz IV?

Hartz IV wird an Personen gezahlt, die grundsätzlich erwerbsfähig sind. Wer dagegen erwerbsunfähig ist, hat ein Recht auf Sozialhilfe. Von einer Erwerbsunfähigkeit wird ausgegangen, wenn Hilfebedürftige voraussichtlich mehr als sechs Monate keiner Arbeit nachgehen können. Beide Leistungen richten sich nach demselben Regelsatz.

Sozialhilfe beantragen

Sozialhilfe beantragen: Wann gibt es Unterstützung?

Die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) lassen sich grundsätzlich in sechs verschiedene Bereiche bzw. Hilfearten unterteilen. Um in einem der Fälle Sozialhilfe zu beantragen, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt dient dazu, grundlegende Bedürfnisse finanziell abzudecken. Darunter zählen zum Beispiel die Grundsicherung der Ernährung, Kleidung und Körperpflege. Die Hilfe erhalten Personen, die länger als sechs Monate nicht mehr arbeiten können aber in naher Zukunft wieder erwerbsfähig werden.

Wenn Du während dieser Phase Geld im Haushalt sparen möchtest, kann Dir unser Ratgeber wichtige Finanztipps geben.

Hilfe zur Gesundheit

Wer in Deutschland lebt, hat das Recht auf angemessene Gesundheitsleistungen. Die Sozialleistungen „Hilfen zur Gesundheit“ sollen auch einkommensschwachen Personen wichtige Arztbesuche ermöglichen, die weder gesetzlich noch privat krankenversichert sind.

Hilfe zur Pflege

Diese Art der Sozialhilfe können nur Personen beantragen, die pflegebedürftig sind und ihre Pflegekosten nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen können.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Diese Art der Sozialhilfe erhalten Personen, die wegen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen nicht vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Diese Sozialhilfe ist für Personen vorgesehen, die am Rande der Gesellschaft leben oder unter Integrationsproblemen leiden. Neben finanzieller Unterstützung erhalten betroffene Personen auch persönliche Hilfe.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Mit dieser Art der Sozialhilfe soll eine Grundsicherung des Lebensunterhalts von Menschen stattfinden, deren Rente nicht mehr ausreicht oder die dauerhaft nicht mehr fähig sind zu arbeiten (Erwerbsminderung).

Hilfe in anderen Lebenslagen

Zu dieser Sozialhilfe zählen alle Fälle, die sich nicht zu den anderen Bereichen der Sozialhilfe zuordnen lassen. Dazu gehören unter anderem:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Bestattungskosten Sozialhilfe
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen in Form von Beihilfen oder Darlehen

Infos zu Leistungen und dem Beantragen von Sozialhilfe findest Du online im Sozialgesetzbuch (SGB):

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Wie wird die Höhe der Sozialhilfe-Leistungen berechnet?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Regelsatz von 449 Euro für alleinstehende Volljährige. Dieser Regelsatz kann sich je nach Regelbedarfsstufe unterscheiden. Zur Berechnung des finanziellen Anspruchs auf Sozialhilfe werden Einkünfte und ab einem gewissen Freibetrag auch bestehendes Vermögen einbezogen.

Wenn Du Sozialhilfe beantragst, gibt es einige Voraussetzungen, die für die Ermittlung Deines Anspruchs erfüllt sein müssen. Wann kannst Du also mit einer Leistung vom Sozialamt rechnen? Leistungsberechtigt bist Du nur, wenn Dein Einkommen und Vermögen nicht zur Grundsicherung Deines Lebensunterhalts ausreichen. Es wird also genau überprüft, wie hoch Dein Vermögen ist und welche Personen in Deinem Umfeld wie beispielsweise Eltern oder Ehepartner Dich gesetzlich unterstützen müssen.

Besitzt Du Vermögen, kannst Du erst Sozialhilfeleistungen beziehen, wenn Du es bis zu einem bestimmten Freibeitrag aufgebraucht hast. Zweckgebundene Leistungen wie die der Pflegeversicherung dienen nicht dem Lebensunterhalt und werden daher auch nicht auf das Einkommen angerechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können zum Regelsatz Zuschläge für Mehrbedarf, sogenannte Mehrbedarfszuschläge hinzukommen. Das ist zum Beispiel bei Schwangeren, Alleinerziehenden oder Personen mit Behinderungen der Fall.

Die Berechnung des Einkommens

Zur genauen Berechnung Deines Einkommens werden folgende Einkünfte mit einbezogen:

  • Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, Vermietung, Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Unterhaltszahlungen etc.
  • Renten und Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge
  • Die meisten Sozialleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld I oder II, Wohngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld für volljährige Kinder, Krankengeld, Elterngeld

Unterhaltspflicht für pflegebedürftige Eltern

Seit Januar 2020 gilt folgende Regelung: Sobald Kinder mehr als 100.000 Euro brutto an Einkommen im Jahr verdienen, haben sie eine Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern. Jedoch nur dann, wenn sie die Pflegekosten nicht aus eigenen Mitteln stemmen können.

Es ist also möglich, dass das Sozialamt auf Dich zukommt und Einkommensnachweise von Dir verlangt, wenn Deine Eltern Sozialhilfe beantragt haben. Diese Regelung gilt auch für Eltern mit pflegebedürftigen Kindern (Ausnahme: minderjährige Kinder, die bereits Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten). Wichtig: Dies gilt nur für Kinder, aber nicht für Enkelkinder, Geschwister, Cousins, Cousinen, Onkel oder Tanten.

Sozialhilfe beantragen: Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtig sind vor allem Dokumente, die Auskunft über Deine persönlichen und finanziellen Umstände geben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • Einkommensnachweise (Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten sechs Monate)
  • Kontoauszüge (der letzten drei Monate)
  • Vermögensnachweise über Sparbücher, Aktienfonds, Bausparverträge
  • Nachweise über alle abgeschlossenen Versicherungen
  • Mietvertrag bzw. Unterlagen über Wohneigentum
  • Letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • KFZ-Brief
  • Rentenbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Wohngeldbescheid
  • Scheidungsurteil, Unterhaltstitel
  • Mehrbedarfs-Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis, Schwangerschaftsattest)
  • Sozialversicherungsausweis
  • Mutterpass
  • Ärztliche Atteste (z.B. besonderes Essen, Pflegebedürftigkeit)

Wie funktioniert das Beantragen von Sozialhilfe?

Wenn Du in einem Stadtkreis wohnst, ist die Stadtverwaltung Dein zuständiges Sozialamt. Wohnst Du in einem Landkreis, ist das Landratsamt Dein zuständiges Sozialamt. Bevor Du persönlich beim Sozialamt erscheinst, solltest Du in einem Anruf erfragen, welche Unterlagen Du mitbringen musst.

Mit diesen Tipps kannst Du ohne Umwege Deinen Sozialhilfeantrag stellen:

1.Wo findest Du den Antrag?
Die Unterlagen zum Beantragen von Sozialhilfe findest Du online auf der Website Deiner Stadtverwaltung oder Deines Landratsamts. Wähle aus, welcher Antrag auf Sozialhilfe für Deine persönliche Situation in Frage kommt und drucke den Antrag aus.

2.Antrag ausfüllen

Fülle alle erforderlichen Felder aus und unterschreibe den Antrag.

3.Unterlagen heraussuchen

Suche alle erforderlichen Unterlagen zusammen. Eventuell musst Du für bestimmte Nachweise unterschiedliche Institutionen (Banken, Ämter, Vermieter etc.) kontaktieren.

4.Unterlagen überprüfen

Prüfe, ob alle Informationen in den Dokumenten korrekt und aktuell sind.

5.Wo kannst Du Sozialhilfe beantragen?

Erscheine persönlich bei Deinem örtlichen Sozialamt und bringe Deine Unterlagen sowie den unterschriebenen Antrag mit.

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