Bezahlbarer Wohnraum ist in vielen Städten knapp. Wenn Dein Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, kann eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) für Dich infrage kommen. Dafür brauchst Du in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Hier zeigen wir Dir, was Du wissen solltest.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) gibt berechtigten Personen das Recht, staatlich geförderte und damit günstige öffentlich geförderte Wohnungen in Deutschland zu beziehen. Je nach Region wird der WBS auch unterschiedlich bezeichnet (z. B. als „§5-Schein“). Ein Antrag auf einen WBS kann je nach Bundesland und Kommune gebührenpflichtig sein. Ein WBS ist in der Praxis meist befristet (oft 12 Monate). Wenn Du in dieser Zeit keine Wohnung findest, musst Du ihn in der Regel neu beantragen.

Wohnberechtigungsschein beantragen

Voraussetzungen Wohnberechtigungs­schein: Habe ich Anspruch auf einen WBS?

Ob Du einen WBS bekommst, hängt vor allem von zwei Punkten ab:

(1) Deinem Aufenthaltsstatus bzw. gewöhnlichen Aufenthalt und

(2) Deinem anrechenbaren Haushaltseinkommen im Verhältnis zur geltenden Einkommensgrenze.

Hinweis: Je nach Wohnort können die Details leicht abweichen (z. B. welcher Aufenthaltstitel akzeptiert wird)

Eine WBS-Berechtigung liegt in der Regel vor, wenn Du die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllst und Dein anrechenbares Haushaltseinkommen unter der jeweils geltenden Einkommensgrenze für öffentlich geförderten Wohnraum liegt. Ob und in welcher Höhe Freibeträge berücksichtigt werden, hängt u. a. von Deiner Haushaltsgröße und Deiner Lebenssituation ab (z. B. Kinder, Alleinerziehung, Behinderung). Maßgeblich ist die Prüfung durch die zuständige Wohnbehörde.

WBS für Studierende: Was gilt wirklich?

Als Student bist Du nicht automatisch vom Wohnberechtigungsschein ausgeschlossen. Entscheidend ist, wie bei allen Antragstellern, ob Dein anrechenbares Haushaltseinkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt und welche örtlichen Förderregeln gelten. BAföG kann dabei je nach Wohnort und Förderweg unterschiedlich behandelt werden. Am sichersten ist es, wenn Du bei Deiner zuständigen Wohnbehörde nachfragst, welche BAföG Bestandteile und Nachweise in Deinem Fall benötigt werden.
Wenn Du ein Kind hast oder bestimmte Leistungen im Haushalt bezogen werden, kann das die Prüfung z. B. über Haushaltsgröße, Freibeträge oder Dringlichkeit beeinflussen, ein garantierter Anspruch ergibt sich daraus aber nicht.

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WBS Einkommensgrenzen

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, darf Dein anrechenbares Haushaltseinkommen die WBS Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Einkommensgrenzen sind je nach Bundesland und teilweise auch je nach Förderweg unterschiedlich. Die passenden Werte und Hinweise findest Du oft am schnellsten direkt bei der Stadt oder Gemeinde, also beim Wohnungsamt oder der zuständigen Wohnbehörde, weil dort auch die Antragsformulare und Merkblätter gepflegt werden

Für die Prüfung schaut sich die Behörde Deine Einnahmen und Deine Lebenssituation an (z. B. Haushaltsgröße, Kinder, gesundheitliche Aspekte). Dabei werden je nach Fall Pauschalen und Freibeträge berücksichtigt, um das anrechenbare Einkommen zu ermitteln. Wichtig ist, dass Du im Antrag alles angibst, was abgefragt wird. Ob einzelne Leistungen angerechnet werden, entscheidet die Wohnbehörde nach den geltenden Regeln. Manche Zahlungen werden häufig nicht als Einkommen angerechnet, können aber trotzdem als Information oder Nachweis abgefragt werden

Wohnberechtigungs­­schein beantragen: So geht’s

Am schnellsten findest Du den Antrag über die Website Deiner Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen bieten Online-Anträge oder Terminbuchung an.

Typisch ist folgender Ablauf:

  1. Finde die zuständige Stelle (Wohnungsamt/Wohnbehörde) bei Deiner Stadt oder Gemeinde.
  2. Prüfe, ob Du online beantragen kannst oder ob Du die Unterlagen per Post/Termin einreichen musst.
  3. Lade Dir die erforderlichen Dokumente herunter bzw. bereite sie vor (Antragsformular, Einkommenserklärung, Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, Meldebescheinigung, Ausweisdokument).
  4. Schicke die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen an Dein zuständiges Wohnungsamt bzw. Wohnbehörde.

 

Achtung
Oft wird der Themenbereich “Wohnen“ nicht in der Navigation oben angezeigt, weil viele Ministerien ihre Bürgerdienste auf einer gesonderten Webseite auslagern. Wenn Du den Antrag nicht direkt findest, schau auch im Bereich „Bürgerservice“, „Bürgerdienste“ oder im Serviceportal Deiner Kommune.

WBS-Antrag: Diese Unterlagen benötigst Du

Welche Nachweise genau verlangt werden, hängt von Deiner Kommune und Deiner Situation ab. Typischerweise werden abgefragt:

  • Einkommenserklärung (Zeitraum je nach Behörde) oder Einkommensnachweise (z. B. Rentenzahlungen)
  • Nachweise über steuerfreie Einkünfte (z. B. Elterngeld, Krankengeld)
  • Nachweise über sämtliche Einkünfte (z. B. Kapitalvermögen, Mieteinkünfte oder Unterhaltsleistungen)
  • Nachweise über Bezug von Sozialhilfeleistungen
  • Steuerbescheid (falls vorhanden bzw. falls von der Behörde verlangt)
  • Schüler und Studenten: Schüler- bzw. Immatrikulationsbescheinigung
  • Weitere Dokumente: Je nach Lebenssituation z. B. Mutterpass, Schwerbehindertenausweise, Pflegegrad-Bescheid

 

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WBS mit Dringlichkeit

Manche Kommunen kennen zusätzlich Dringlichkeits- oder Prioritätsstufen (umgangssprachlich: „WBS mit Dringlichkeit“). Wenn unerwartete Kosten oder andere Gründe Deine Wohnsituation stark belasten, kannst Du ggf. eine solche Einstufung beantragen. Ob es diese Möglichkeit gibt und welche Kriterien gelten, unterscheidet sich je nach Stadt/Bundesland. Kontaktiere daher Deine zuständige Wohnbehörde, falls Du keinen speziellen Antrag dafür auf der Webseite Deiner Kommune findest.

Wichtig: Ein WBS mit Dringlichkeit bedeutet nicht, dass Du sofort in eine günstigere Sozialwohnung ziehen darfst. Sollten z. B. in einer Großstadt besonders viele Menschen einen WBS mit Dringlichkeit erhalten, kann es durchaus vorkommen, dass Du warten musst.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein gibt Dir die Berechtigung, eine staatlich geförderte Sozialwohnung für eine günstige Miete zu beziehen.

Wohngeld hingegen ist ein Mietzuschuss für Mieter bzw. ein Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer, um die monatliche Wohnkostenbelastung zu senken. Ob Du Wohngeld bekommst, hängt u. a. von Einkommen, Haushaltsgröße und Miete bzw. Belastung ab.

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