Du bist Student und suchst nach Möglichkeiten, Dir Dein Studium zu finanzieren? Dann kannst Du auf BAföG für Studenten beantragen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie viel Geld eventuell für Dich herausspringt. Alle Infos gibt’s hier.

Auf einen Blick:

  • BAföG für Studenten: Bis zu 861 Euro im Monat möglich
  • Mit BAföG problemlos das komplette Studium finanzieren
  • Auch fürs Ausland gibt’s Unterstützung – einfach Auslands-BAföG beziehen

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BAföG für Studenten

BAföG für Studenten – wer hat Anspruch?

Laut Statistischem Bundesamt nehmen jährlich rund 600.000 Studierende, aber auch 300.000 Schüler, eine gesetzliche Förderung in Anspruch. Vor allem das BAföG für Studenten soll diese finanziell versorgen, um den zügigen Abschluss des Studiengangs sicherzustellen.

Eine pauschale Aussage zum Anspruch auf BAföG für Studenten lässt sich nicht treffen, ausschlaggebende Faktoren sind jedoch die Förderfähigkeit der konkreten Ausbildung und persönlichen Voraussetzungen des Studierenden.

BAföG für Studenten kann grundsätzlich beantragt werden, wenn Du eine Ausbildung an einer der folgenden Schul- und Hochschulformen in Betracht ziehst:

  • Universität oder Hochschule,
  • Fachhochschule oder Akademie,
  • Berufsaufbauschule oder einem Kolleg,
  • Abend-, Haupt-, oder Realschule bzw. Gymnasium,
  • Berufsfach- oder Fachschule,
  • Fachoberschule.

Grundsätzlich soll das BAföG dazu dienen, auch Studierenden aus einem einkommensschwachen Umfeld optimale Bedingungen zur Berufsvorbereitung zu gewährleisten. Müssen diese sich nämlich ihre Lebenshaltungskosten neben dem Studienalltag selbst verdienen, verlängert sich erfahrungsgemäß die Studiendauer.

Anstatt das Geld zusätzlich selbst zu verdienen und damit weiteren Zeitaufwand einzukalkulieren, bietet das BAföG für Studenten somit eine finanzielle Erleichterung. Denn neben Studiengebühren fallen auch Kosten für Lebensmittel, Studienmaterial, fürs Wohnen, Freizeit und weitere Punkte an.

Das BAföG für Studenten steht generell allen deutschen Staatsbürgern zu, unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch ausländische Studenten von dieser Förderung profitieren.

Die wirtschaftliche Bedürftigkeit liegt vor, wenn die gängigen Einkommensgrenzen (§ 85 SGB XII – Regelsatz nach Hartz IV, Wohnung und Heizung, Familienzuschlag usw.) unterschritten werden oder der Antragsteller über kein Vermögen verfügt, das nach § 90 SGB XII eingesetzt werden könnte, um das Studium zu finanzieren.

BAföG für Studenten – auch für ältere Studenten über 25?

Die Altersgrenze für Master-Studiengänge beträgt 35 Jahre, für alle sonstigen Fälle 30 Jahre. Das jeweilige Studium muss demnach vor Erreichen dieser Grenzen aufgenommen werden, um die Förderung beanspruchen zu können. Bei Dienstverpflichtungen als Soldatin oder Soldaten mit einer Dauer von mindestens acht Jahren vor Vollendung des 22. Lebensjahres verschiebt sich die Altersgrenze jeweils um diese Zeit.

In Ausnahmefällen ist es auch möglich, über das 30. Lebensjahr hinaus eine BAföG-Förderung zu erhalten. Wer bspw. die Fachhochschul- oder Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erreicht und deshalb die Altersgrenze von 30 Jahren überschreitet, kann trotzdem BaföG beziehen. Eine andere Variante ist das sogenannte Studieren ohne Abitur, bei der Du die Hochschulzugangsberechtigung durch Deine berufliche Qualifikation erlangst.

Darüber hinaus können einige persönliche Gründe ins Feld geführt werden, wie zum Beispiel:

  • die Erziehung von Kindern bis zu einem Alter von 10 Jahren,
  • die Betreuung von Kindern mit Behinderung,
  • die Betreuung von hilfebedürftigen Kindern,
  • Schwangerschaft,
  • eine Erkrankung oder Behinderung,
  • Verzögerungen wegen Durchfallen im Auswahlverfahren,
  • die mindestens 8-jährige Dienstzeit bei Bundeswehr oder Bundespolizei.

BAföG für Studenten

Besonderheit: Elternunabhängiges BAföG für Studenten

Auch wenn Eltern grundsätzlich für den Unterhalt von Studenten zuständig sind, gibt es doch eine ganze Reihe von Ausnahmen. Anspruch auf elternunabhängiges BAföG für Studenten besteht, wenn

  • das Studium nach Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen wird (mit großen Einschränkungen),
  • der Anspruchsteller Vollwaise ist, die Eltern unbekannt sind oder im Ausland leben und es eine rechtliche Hinderung bei der Unterhaltszahlung gibt,
  • der oder die Studierende nach Erreichen der Volljährigkeit für mindestens 5 Jahre gearbeitet hat oder
  • eine berufsqualifizierende Ausbildung von min. 3 Jahren und eine anschließende Erwerbstätigkeit von min. 3 Jahren nachgewiesen wird. War die Ausbildungsdauer kürzer, muss die Erwerbstätigkeit verlängert werden.

Die Ausführungen zu den einzelnen Punkten eröffnen einen Spielraum, der bei jedem Antrag individuell und ausführlich geprüft werden muss. Zum Beispiel werden als Erwerbstätigkeit sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigungen oder eine Selbstständigkeit anerkannt. Die fünf Jahre müssen auch nicht am Stück absolviert worden sein.

Eine Ausbildung an sich wird jedoch nicht in die Berechnung einbezogen – nur die Erwerbstätigkeit neben der Ausbildung. Bei der Prüfung und Bewilligung des BAföG für Studenten geht man erst einmal von einer elternabhängigen Förderung aus. Die elternunabhängige Variante stellt die gut zu begründende Ausnahme dar.

BAföG für Studenten: Wie lange?

Die Förderungsdauer hängt in erster Linie von der konkreten Ausbildung ab, als grobe Orientierung gilt die Regelstudienzeit in Abhängigkeit vom Studienfach. In die förderungsfähige Zeit fallen auch die vorlesungs- und unterrichtsfreien Phasen eines Studiums. Ab dem fünften Semester müssen Studenten an Hochschulen, Akademien oder Fachhochschulen Leistungsnachweise erbringen. Fehlen Regelstudienzeiten, richtet sich die Förderungsdauer inklusive Prüfungs- und praktischer Studienzeit nach folgenden Kriterien:

  • 9 Semester bei Universitäts-Studiengängen (oder vergleichbar)
  • 7 Semester bei Fachhochschul-Studiengängen ohne Praxiszeiten
  • 8 Semester bei Fachhochschul-Studiengängen mit Praxiszeiten
  • 2 Semester bei Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbaustudiengängen
  • 7 Semester bei Studiengängen zum Lehramt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I

Welche Unterschiede gibt es für im Ausland Studierende?

Einen interessanten Vorteil eröffnet das BAföG für im Ausland Studierende, denn das Auslandsstudium wird bei der Höchstdauer der BAföG-Förderung innerhalb von Deutschland für maximal ein Jahr nicht berücksichtigt. Dabei ist es unerheblich, ob für das Auslandsstudium BAföG bezogen wurde. Gehört das Studium im Ausland allerdings zur maßgeblichen Studienordnung und ist also als notwendiger Teil vorgeschrieben, kann diese vorteilhafte Regelung nicht in Anspruch genommen werden.

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Wie hoch ist der BAföG-Satz für Studenten (Höchstsatz/ Mindestsatz) und wo kann man BAföG für Studenten beantragen?

Der aktuelle BAföG Höchstsatz liegt bei 861 Euro im Monat, wobei die Kosten für Unterkunft sowie der Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung schon berücksichtigt sind. Darüber hinaus können noch Kinderbetreuungszuschläge von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind geltend gemacht werden. Ob dieser Höchstsatz zum Tragen kommt, hängt zum einen davon ab, ob der Studierende noch zu Hause wohnt oder selbst für seine Unterkunft aufkommen muss.

Des Weiteren sind etwaige Einkünfte zu berücksichtigen: Bis zu 406,67 Euro pro Monat können Studenten verdienen und ein Vermögen von bis zu 5.200 Euro ansparen, ohne dass dies auf das BAföG für Studenten angerechnet würde.

Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen ist immer das BAföG Amt. An vielen Universitäten befinden sich die jeweiligen Ämter direkt auf dem Campus.

Welche Formblätter müssen für Studenten-BAföG ausgefüllt werden?

Zur Beantragung des BAföG für Studenten sind abhängig von den konkreten Voraussetzungen folgende Formblätter einzureichen:

  • 1 – Antrag auf Ausbildungsförderung – in jedem Fall
  • 1 – Anlage 1 – Schulischer und beruflicher Werdegang – ebenfalls in jedem Fall, also auch nach der Unterbrechung eines Studiums oder beim Antrag auf BAföG für ein Auslandsstudium
  • 1 – Anlage 2 – Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag – nur bei Anspruch, also bei Versorgung und Betreuung von mindestens einem Kind unter zehn Jahren
  • 2 – Bescheinigung nach § 9 BAföG (dass Auszubildender das Ziel erreicht) wird von einigen Hochschulen automatisch geliefert
  • 3 – Einkommensaufstellung: Ehegatte, Vater und Mutter
  • 4 – Zusatzblatt für ausländische Auszubildende beim Erstantrag
  • 5 – Leistungsnachweis – zur Beantragung der Weiterförderung durch BAföG
  • 6 – Zusatz bei Antrag auf Auslandsstudium
  • 7 – Antrag auf Aktualisierung des elterlichen Einkommens – wird fällig, wenn das aktuelle Einkommen der Eltern im Vergleich zum Zeitraum der Bewilligung niedriger ausgefallen ist
  • 8 – Antrag auf Vorausleistung – sinnvoll bei Verzögerung der Auszahlung des BAföG für Studenten

In einigen Bundesländern können die BAföG-Anträge bereits online eingereicht werden, dadurch wird die Verfahrensdauer deutlich beschleunigt. Wichtig ist, dass die Beantragung rechtzeitig erfolgt, denn ein Anspruch entsteht erst zu diesem Zeitpunkt. Eine rückwirkende Auszahlung ist also nicht vorgesehen. Um die Fristen zu wahren, kannst Du zunächst einen formlosen Antrag auf Förderung nach BAföG stellen, um die notwendigen Unterlagen dann in Ruhe nachzureichen.

Damit erhältst Du Dir den Anspruch ab Antragseingang und das Recht auf eine Nachzahlung, auch wenn die Bewilligung dann einige Zeit in Anspruch nimmt.

Nutze unsere vielfältigen Informationen – weitere interessante Artikel und hilfreiche Tipps für Studenten findest Du hier.

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