Ob für den Urlaub, wichtige Arbeitstermine oder den Besuch bei den Großeltern: Ein Corona-Test sorgt für ein gewisses Maß an Sicherheit, um andere nicht zu gefährden. Erfahre, wie viel ein freiwilliger Corona-Test kostet.

Alle Infos zum Thema

Corona-Schnelltests:

Bei Aldi gibt es seit dem 6. März 2021 Corona-Schnelltests zu kaufen. Die Packung enthält 5 Tests für knapp 25 Euro. Wichtig: Erlaubt ist nur eine Packung pro Kunde. Danach beginnen die Drogeriemärkte mit dem Verkauf von Nasenabstrich-Sets. Auch online sollen die Produkte zum Erwerb bereitstehen. So geht’s: Die Flüssigkeit des Testkits wird nach dem durchgeführten Abstrich auf den Tester geträufelt und nach 15 Minuten liegt das Ergebnis vor. Das Gute: Es ist nur ein Abstrich im vorderen Nasenbereich notwendig. Die Erkennungsrate der Selbsttests soll bei 96 Prozent liegen.

Kostenlose Schnelltests

Außerdem hat der Corona-Gipfel der Bund und Länder beschlossen, dass jeder einen kostenlosen Schnelltest machen kann, zum Beispiel in Testzentren oder in einer Praxis.

Freiwilliger Corona-Test

Wo kann ich mich freiwillig auf Corona testen lassen?

Wenn Du Dich freiwillig auf Covid-19 testen lassen möchtest, solltest Du Dich an den Hausarzt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung wenden. Rufe hierfür die kostenlose Nummer 116 117 an. Dort bekommst Du einen Termin für einen Abstrich in der Nähe Deines Wohnortes zugeteilt. Auch beim Gesundheitsamt sind Corona-Tests möglich – allerdings nur für akute Fälle.

Corona-Test: Wie lange muss man auf das Testergebnis warten?

Unter der Woche kannst Du mit einem Testergebnis bereits nach einem Tag rechnen. Liegt ein Wochenende oder ein Feiertag dazwischen, können auch 2 oder 3 Tage vergehen.

Wer entscheidet, ob ein freiwilliger Corona-Test durchgeführt wird?

Letztlich entscheidet der Arzt darüber, ob ein Corona-Test durchgeführt wird. Einen Termin kannst Du bequem auf der Webseite des Patientenservice 116 117 buchen. Wichtig: Auch wenn sich Dein Arzt gegen einen freiwilligen Corona-Test bei Dir entscheidet, solltest Du bei leichten Symptomen mindestens 5 Tage zu Hause in Quarantäne bleiben, um eine mögliche Übertragung des Corona-Virus zu verhindern.

Freiwilliger Corona-Test mit einem Antikörpertest

Mit einem Antikörpertest erfährst Du, ob Du bereits mit dem Corona-Virus infiziert warst. Zu kaufen gibt es die Antikörpertests in der Apotheke oder im Online-Shop einer Drogeriekette für knapp 60 Euro. Der Haken dabei: Eine akute Corona-Infektion kann mit diesem Test nicht nachgewiesen werden, weil Antikörper erst 10 bis 14 Tage nach einer Infektion gebildet werden. Wer also wissen möchte, ob er aktuell mit Covid-19 infiziert ist, kommt um den üblichen Corona-Test mittels Rachen- oder Nasenhöhlenabstrich nicht drum herum.

Die wichtigsten Fragen zu Corona

Die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzen der Bundesländer können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts nachsehen.
Eine Excel-Liste aller bisherigen Corona-Fälle, Todeszahlen und Inzidenzen erhalten Sie hier unter der Rubrik “Daten zum Download”.
Weltweite Fallzahlen des Corona-Virus erhalten Sie auf der Homepage der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
In Quarantäne muss jeder, bei dem ein hohes Risiko besteht, sich angesteckt zu haben. Ein besonders hohes Risiko (Kategorie 1) liegt laut RKI dann vor, wenn ein
  1. “enger Kontakt zu einer wahrscheinlich infektiösen Person innerhalb von 1,5 Meter, im Allgemeinen im Rahmen eines längeren Sprechkontaktes;
  2. Kontakt unabhängig vom Abstand, wenn davon auszugehen ist, dass eine hohe Konzentration infektiöser Aerosole im Raum vorlag.”
Wie hoch das Ansteckungsrisiko letztlich war und ob eine Person in Quarantäne muss, beurteilt das Gesundheitsamt. Das RKI empfiehlt für enge Kontaktpersonen der Kategorie I eine 14-tägige Quarantäne. Sie gilt ab dem letzten Tag des Kontaktes mit der infektiösen Person. Die Quarantäne kann auf 10 Tage verkürzt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt, allerdings darf der Test frühestens am zehnten Tag der Quarantäne durchgeführt werden.
Bei einem Test auf SARS-CoV-2 wird der Erreger direkt nachgewiesen. Es gibt folgende Möglichkeiten:
PCR-Test: Das Virus-Erbgut wird über ein molekulares Testsystem nachgewiesen. Erforderlich ist ein Abstrich aus den oberen Atemwegen, zum Beispiel durch Rachen- oder Nasenhöhlenabstriche. Auch ist ein Nachweis im Stuhl und seltener im Blut möglich, hierfür fehlen jedoch noch umfassende Untersuchungen.
Antigen-Test: Der Test prüft, ob das Hauptstrukturprotein des Virus vorliegt. Wie viel Viren bereits im Körper sind, kann mit dem Test nicht festgestellt werden. Für den Test wird ein Abstrich an der hinteren Nasenwand genommen. Ein großer Vorteil: Das Testergebnis ist in maximal einer halben Stunde da.
Antikörper-Test: Bei diesem Test werden bereits gebildete Antikörper im Blut/Serum untersucht. Zur Feststellung einer aktuellen Infektion sind Antikörper-Tests nicht geeignet, weil der Körper erst 10-14 Tage nach einer Infektion Antikörper bildet.

Personen mit leichten Erkältungssymptomen ohne Risikokontakt sollten zu Hause bleiben und ihre Erkrankung für mindestens 5 Tage zu Hause auskurieren. Wenn jemand 2 Tage nach Abklingen der Symptome keine weiteren Beschwerden mehr hat, können die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Ganz wichtig: Vermeiden Sie in dieser Zeit unbedingt Kontakt und halten Sie die AHA+L-Regeln ein. Sollten die Beschwerden zunehmen oder andere auftreten, rufen Sie bitte Ihren Hausarzt an. Auch die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 kann angerufen werden. In Notfällen (z.B. Atemnot) melden Sie sich beim Notruf unter der 112.

Ab 25. Januar 2021 dürfen an bestimmten Orten nur noch medizinischen Masken getragen werden. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken der Norm EN 14683 oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Die Verpflichtung besteht
  • in Geschäften des Einzelhandels, in Apotheken, Banken usw. sowie in Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen,
  • im ÖPNV – ebenfalls an Bahnhöfen und Haltestellen
  • während Gottesdiensten und anderen Glaubensversammlungen
Wer am Arbeitsplatz keinen Abstand von 1,5 Metern einhalten kann, muss ebenfalls eine medizinische Maske tragen.
Eine Alltagsmaske reicht weiterhin aus
  • in geschlossenen Räumen und Sälen in der Öffentlichkeit mit Besucherinnen und Besuchern
  • auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich,
  • vor Einzelhandelsgeschäften und auf zugehörigen Parkplätzen und Wegen.

Medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken) haben nachgewiesen eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken, die keine Filterwirkung haben. Ein ausreichender Schutz ist somit nicht gewährleistet.

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