Der Flug verspätet, das Gepäck verlorengegangen – für viele ein echter Stimmungskiller kurz vor dem langersehnten Urlaub. Doch welche Rechte stehen Dir eigentlich zu? Wir verraten Dir alles, was Du wissen solltest.

Wenn Du nicht mitfliegen darfst: Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Sollte ein Flieger überbucht sein, könnte es sein, dass Du nicht mitfliegen darfst. Tritt dieser Fall ein, kannst Du den Ticketpreis erstatten, aber auch einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort oder eine Transportmöglichkeit zum Zielort verlangen. Außerdem hast Du einen Anspruch auf Pauschalentschädigung: Bei Flugreisen bis 1.500 km 250 Euro, bei Reisen bis 3.500 km 400 Euro und bei längeren Flugstrecken 600 Euro.

Fluggastrechte"

Fluggastrechte bei Flugannullierung

Wird ein Flug annulliert, so werden Entschädigungen von 250 Euro (bei bis zu 1.500 km langen Flugstrecken und über 2-stündiger Verspätung), 400 Euro (bei Flugstrecken bis 3.500 km und über 3-stündiger Verspätung) beziehungsweise 600 Euro (bei über 3.500 km langen Flugstrecken und über 4-stündiger Verspätung) gewährt. Wichtig: Diese Fluggastrechte stehen Dir nur zu, wenn Du nicht spätestens 14 Tage vor Abflugtermin über die Annullierung informiert wurdest.

Entschädigung bei Flugverspätung

Ärgerlich, aber hinnehmbar: Eine Flugverspätung. Verspätet sich Dein Flieger (je nach Entfernungskategorie: mindestens 2, 3 oder 4 Stunden), kannst Du in jedem Fall bestimmte Entschädigungsleistungen fordern: Das können Mahlzeiten, Getränke und Telekommunikation sowie gegebenenfalls eine Hotelunterkunft sein.

Wichtig: Für die Berechnung der Verspätungsdauer ist nicht maßgeblich, wann das Flugzeug am Zielflughafen ankommt, sondern wann die Flugzeugtür geöffnet wird. Erst, wenn Dein Flug sich 5 Stunden verspätet hat, bist Du berechtigt, Deine Reise abzubrechen – und erst dann kannst Du den Ticketpreis erstatten.

Weitere Infos findest Du hier: Flug überbucht – Das steht Dir zu!

Koffer verloren: Fluggastrechte nach dem Montrealer Abkommen

Für Gepäckschäden (Verlust, Beschädigung, Verspätung) haftet die Fluggesellschaft in Höhe von maximal 1.131 Sonderziehungsrechten (SZR). Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Ein Euro hat den Gegenwert von 1,24 SZR. Umgerechnet sind das ca. 1.400 Euro. Erleidet ein Flugpassagier einen Körperschaden, so hat er – unabhängig vom Verschulden der Fluggesellschaft – einen Schadenersatzanspruch in Höhe von bis zu 113.100 SZR. Für Schäden, die darüber hinausgehen, gilt eine (widerlegbare) Verschuldensvermutung.

Fluggastrechte

Bei einer Pauschalreise werden meistens fünf bis 50 Prozent des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck erstattet.

Aber: Kann der Urlaubstag nicht genutzt werden, weil etwa ein wichtiges Gepäckstück wie z. B. ein Smoking für den Opernbesuch fehlt und dieser auch nicht ausgeliehen werden kann, wird 100 % des Tagesreisepreises erstattet.

Musst Du den Urlaub ohne Gepäck verbringen, stehen Dir bis zu 50 % des Gesamtpreises zu.

Reiserücktrittsversicherung oder EU-Fluggastrechte?

Reiserücktrittsversicherungen und EU-Fluggastrechte-VO decken unterschiedliche Schadenssituationen ab: Während eine Reiserücktrittsversicherung bei Rücktritt des Reisenden Versicherungsleistungen erbringt, bezieht sich ein möglicher Reiserücktritt nach der EU-Fluggastrechte-VO auf nicht vertragsgemäße Leistungen der Fluggesellschaft. Anders als nach der EU-Fluggastrechte-VO gelten für Reiserücktrittsversicherungen oft Selbstbehalte.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich meine Fluggastrechte geltend machen will?

Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO solltest Du ausschließlich an die Fluglinie richten und nicht an die Gesellschaft, mit der ein Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Du kannst Dich auch (nach Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft) an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden.

Bei Forderungen gegen Fluglinien mit Unternehmenssitz im EU-Ausland kannst Du zudem das Europäische Verbraucherzentrum einschalten.

Ansprüche aufgrund eines Gepäckschadens solltest Du gegenüber der flugausführenden Gesellschaft oder gegenüber der Vertragsgesellschaft geltend machen. Für Gepäckschäden besteht für die Anspruchs-Geltendmachung eine Ausschlussfrist von sieben Tagen (bei Gepäck-Verspätung: 21 Tage). Erfüllt die Fluglinie einen Anspruch nicht, so kann der Passagier innerhalb von zwei Jahren nach Flugzeug-Ankunft nach dem geltenden nationalen Zivilrecht Klage erheben. Informiere Dich jetzt in den zahlreichen Fachartikeln über Kostenvorteile für Verbraucher.

Hole Dir Hilfe

Dir steht auf jeden Fall eine Entschädigung zu? Dann hole Dir professionelle Hilfe und kämpfe für Deine Rechte. Zahlreiche Fluggastrechte-Portale sind in den letzten Jahren entstanden, um Reisenden zu helfen und ihnen bei Verspätung, Flugausfällen oder anderen Schwierigkeiten ihre rechtlichen Ansprüche auf Flugentschädigung durchzusetzen.

Einige von ihnen haben wir hier für Dich zusammengestellt:

Passengersfriend

Flightright

Ersatzpilot

EUflight

Fluggastrechte

Wichtig: Wo Du Deine Rechte nachlesen kannst

Alle Rechte findest Du grundsätzlich in der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Dort stärken die darin erhaltenen Fluggastrechte die Rechte eines Flugpassagiers nur Linien- und Charterflüge,

  • die entweder von einem Flughafen der Europäischen Union oder von Norwegen, Island oder der Schweiz angetreten werden oder
  • die mit Fluggesellschaften mit EU-Sitz erfolgen, soweit der Zielflughafen innerhalb der EU liegt.

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