Es ist ärgerlich: Du freust Dich auf Deinen Urlaub, doch wirst kurz vor der Ziellinie ausgebremst. Der Grund: Flug überbucht. Welche beiden Möglichkeiten Dir in so einem Fall übrig bleiben und wie viel Geld Dir zusteht, erklären wir Dir hier.

Flug überbucht. Was ist der Grund? 

Die meisten Airlines machen die Erfahrung, dass einige Menschen ihren Urlaub kurzfristig abbrechen. Die Folge: Im Flugzeug bleiben einige der Sitzplätze leer. Um den Flieger voll zu bekommen, haben sich die Airlines folgende Idee überlegt: Sie verkaufen mehr Tickets als es Sitzplätze gibt.

Die Lufthansa hat ausgerechnet, dass alleine im Jahr 2009 ca. drei Millionen Menschen ihren Flug nicht angetreten haben – und das ohne ihre Buchung zu stornieren. Besonders häufig kommt das bei Langstrecken-Flügen vor, eher seltener bei Billigfliegern.

Ein weiterer Grund ist, dass viele Passagiere ihren Anschluss bei einem Gabelflug nicht erreichen.  Deshalb bleibt der Sitzplatz im Anschlussflieger ebenfalls leer.

Flug überbucht

Flug überbucht. Wie viel Geld steht mir zu?

Du trittst unfreiwillig vom Flug zurück

Die gute Nachricht: Wenn Dein Flug überbucht wurde und Du nicht freiwillig vom Flug zurücktreten willst, hast Du ein Recht auf eine finanzielle Entschädigung! Diese Summe ist in der EU-Fluggastrechtverordnung festgelegt und beträgt bis zu 600 Euro pro Person.

Die Regel: Je weiter der Flug, desto höher Deine Entschädigung. Dabei spielt nicht die zurückgelegte Strecke des Fliegers eine Rolle, sondern die Luftlinie. Die genaue Höhe Deiner Entschädigungssumme findest Du in dieser Tabelle:

  • 250 Euro bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 Kilometern
  • 400 Euro bei einer Flugdistanz ab 1.500 Kilometern innerhalb der EU
  • 400 Euro bei einer Flugdistanz zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern außerhalb der EU
  • 600 Euro bei einer Flugdistanz von über 3.500 Kilometern

Tipp: Lass Dich nicht von Ausreden der Airlines verunsichern. Das Recht auf eine Entschädigung ist gesetzlich festgeschrieben. Übrigens hast Du auch dann Anspruch auf diese Entschädigungsleistung, wenn Dein Flug annulliert wurde oder sich um mindestens drei Stunden verspätet.

Du trittst freiwillig vom Flug zurück

Wenn Du freiwillig zurücktrittst, zum Beispiel, weil die Airline Dir ein gutes Gegenangebot in Form eines Gutscheins machst, kannst Du vom Recht der EU-Fluggastrechtverordnung kein Gebrauch machen.

Wie erhalte ich meine Entschädigung?

 

Schon während Du auf Deinen nächsten Flieger wartest, kannst Du einiges tun:

  1. Bestätigung der Überbuchung
    Lass Dir schriftlich bestätigen, dass Dein Flug überbucht wurde. Falls die Airline sich weigert: Suche Dir Zeugen, die die Aussagen des Airline-Personals verifizieren können.
  2. Belege sammeln
    Falls Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfindet und Du in einem Hotel schlafen musst: Heb alle Rechnungen von Getränken, Essen, Taxi-Fahrten und Hotelzimmer unbedingt auf. Wichtig: Einen Anspruch auf Verpflegung hast Du erst ab einer Wartezeit von zwei Stunden.
  3. Brief/E-Mail absenden
    Schicke alle Belege schriftlich direkt an die Airline.

Übrigens: Eine Entschädigung kannst Du auch maximal drei Jahre nach dem Flug geltend machen.

Weitere Infos findest Du in der EU-Fluggastrechteverordnung.

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