In einem Kreditvertrag werden alle wesentlichen Details eines Kredits festgelegt – von der vereinbarten Kreditsumme über den Zinssatz bis zur Rückzahlung. Welche weiteren Inhalte Bestandteil eines Kreditvertrags sind und worauf Du bei der Vereinbarung mit dem Kreditgeber achten musst, erfährst Du hier.
Definition: Was ist ein Kreditvertrag?
Ein Kreditvertrag, auch Darlehensvertrag genannt, ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, in der alle Bedingungen für die Bereitstellung eines bestimmten Geldbetrags festgelegt werden. Der Kreditgeber verpflichtet sich, die vereinbarte Kreditsumme auszuzahlen, während die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer dazu verpflichtet ist, den Betrag zusammen mit den vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen.
Zu den wesentlichen Bestandteilen des Kreditvertrags zählen die Art, Höhe und der Zinssatz des Kredits, die Modalitäten der Rückzahlung sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. In der Regel wird ein Kreditvertrag schriftlich abgeschlossen und basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 488 ff. BGB).
Welche Inhalte werden in einem Kreditvertrag geregelt?
Ein Kreditvertrag sollte immer schriftlich festgehalten werden, um für beide Vertragsparteien rechtlich bindend zu sein und die Rahmenbedingungen transparent zu machen. Mündliche Darlehensverträge sind nicht empfehlenswert, da sie weder eine sichere Grundlage für Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer noch für den Darlehensgeber bieten.
Eine gesetzlich festgelegte Form, wie ein Kreditvertrag auszusehen hat, gibt es nicht, allerdings muss ein Kreditvertrag gewisse Mindestanforderungen erfüllen. Zu den erforderlichen Inhalten für einen Kreditvertrag zählen: Namen und Daten des Kreditgebers und der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers, die vereinbarte Kreditsumme, die Gesamtkosten des Kredits inklusive effektivem Jahreszins, die Laufzeit des Kredits, die Bedingungen zur Rückzahlung, eventuelle Sicherheiten sowie eine Widerrufsbelehrung.
Vertragsparteien
Fester Bestandteil eines Kreditvertrags ist die Definition der beteiligten Parteien, also dem Kreditgeber und der Kreditnehmerin bzw. dem Kreditnehmer. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Parteien mit Hilfe der angegebenen Informationen eindeutig identifizierbar sein. Dazu dienen u. a. die Angaben der vollständigen Namen und Anschriften der Darlehensgeber und Darlehensnehmerinnen bzw. Darlehensnehmer. Kreditgeber sind häufig Kreditinstitute bzw. Banken, wobei auch Kredite von Privat vergeben werden können. Neben Privatpersonen können bspw. auch Unternehmen spezielle Firmenkredite aufnehmen.
Kreditsumme
Die genaue Höhe der Kreditsumme wird im Kreditvertrag festgehalten. Diese entspricht in der Regel auch dem Betrag, den du als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer vom Kreditgeber erhältst. Die Auszahlung der Kreditsumme erfolgt meist auf einen Schlag, wobei in speziellen Fällen, wie bei einer Immobilienfinanzierung, auch Teilauszahlungen möglich sind.
Zinsen
Die Kosten für ein Darlehen setzen sich in erster Linie aus den Zinsen zusammen, die Du als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer für das geliehene Geld zahlen musst. Im Kreditvertrag müssen die Gesamtkosten als effektiver Jahreszins angegeben werden. Dieser Zinssatz umfasst nicht nur den reinen Sollzins, sondern auch zusätzliche Kosten, die mit dem Darlehen verbunden sind.
Als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer solltest Du zudem darauf achten, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz handelt. Ein Festzins kann dabei helfen, langfristig die Kosten des Darlehens besser abzuschätzen. Ein variabler Zinssatz hingegen ist mit größerer Unsicherheit verbunden, da sich der Zinssatz während der Laufzeit verändern kann – sowohl positiv als auch negativ. Um einen Überblick über mögliche Kreditkosten zu erhalten, kannst Du den auxmoney Zinsrechner testen.
Laufzeit und Rückzahlung
Laufzeit und Rückzahlung des Kredits sind ebenfalls zentrale Bestandteile des Kreditvertrags. Aus dem Vertrag muss klar hervorgehen, wann und wie die Kreditsumme und die fälligen Zinsen von der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer zurückgezahlt werden müssen.
Die Tilgung der Kreditsumme und Zahlung der Zinsen kann dabei auf verschiedene Weisen erfolgen. Gängig sind z. B. monatliche Raten bis zum Ende der Laufzeit, eine Kombination aus regelmäßigen Raten und größeren Teilsummen oder die komplette Rückzahlung der Kreditsumme inklusive Zinsen zum Ende der Laufzeit. Einige Banken und Kreditinstitute bieten zudem die Möglichkeit, eine kostenlose Sondertilgung durchzuführen.
Sicherheiten
Sicherheiten spielen eine wichtige Rolle bei der Kreditvergabe, da sie das Risiko für den Kreditgeber reduzieren. Banken oder Kreditinstitute fordern häufig Vermögenswerte als Absicherung, falls die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht zurückzahlen kann. Klassische Sicherheiten sind das regelmäßige Einkommen, Bürgschaften, Immobilien, Hypotheken oder wertvolle Gegenstände wie Fahrzeuge. Sollte es zu Zahlungsausfällen kommen, hat der Kreditgeber das Recht, auf die bereitgestellten Vermögenswerte zuzugreifen, um den Kredit auszugleichen.
Widerruf und Kündigung
Ein Kreditvertrag enthält Regelungen zum Widerruf und zur Kündigung des Vertrags. Die Widerrufsbelehrung erklärt, dass Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer das Recht hast, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dieser gesetzliche Schutz gibt dir die Möglichkeit, unüberlegte Entscheidungen zu überdenken und schützt dich vor unseriösen Kreditgebern. Der Widerruf muss separat im Vertrag unterzeichnet werden, um seine Gültigkeit zu sichern. Ebenfalls sollte ein Kündigungsrecht gewährleistet werden, für den Fall, dass sich eine der Vertragsparteien nicht an die vereinbarten Bedingungen hält.
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Häufige Fragen zum Kreditvertrag
Es gibt verschiedene Arten von Kreditverträgen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Verbraucherinnen und Verbrauchern zugeschnitten sind. Banken und Kreditinstitute bieten beispielsweise Verträge für Ratenkredite, Sofortkredite, Umschuldungskredite, Studienkredite und viele weitere Kreditarten an.
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