Ob Online-Kredit, Autofinanzierung oder Umschuldung – am Ende steht immer ein Kreditvertrag. Aber was genau ist eigentlich ein Kreditvertrag und was muss er enthalten? In diesem Ratgeber erfährst Du, ab wann ein Kreditvertrag gültig ist und welche Rechte und Pflichten Kreditgeber, aber auch Kreditnehmende haben.
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- Innerhalb von 24 Stunden auszahlungsbereit
- Faire Zinsen und Konditionen
- Sondertilgungen jederzeit möglich
Das Wichtigste zum Darlehensvertrag in Kürze
- Definition: Einfach erklärt ist ein Kreditvertrag eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmendem über die Auszahlung eines Geldbetrags und die Rückzahlung in Raten inklusive Zinsen.
- Inhalt: Ein Kreditvertrag sollte unter anderem Angaben zu den Vertragsparteien, zur Kreditsumme, zum Zinssatz, zur Laufzeit, zur Rückzahlung und zu möglichen Sicherheiten enthalten.
- Rechte und Pflichten: Kreditnehmende haben Anspruch auf Auszahlung und ein Widerrufsrecht, müssen aber auch zur fristgerechten Rückzahlung beitragen. Der Kreditgeber hat das Recht auf Zinsen und trägt die Pflicht zur transparenten Information.
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Begriffe einfach erklärt
- eSign: Elektronische Unterschrift mit der Du Deinen Kreditvertrag komplett digital abschließen kannst.
- Sondertilgungen: Zusätzliche Zahlungen, mit denen Du Deinen Kredit schneller zurückzahlen kannst. Dadurch verkürzt sich die Laufzeit und Du sparst Zinsen.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Gebühr, die eine Bank verlangt, wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird, um entgangene Zinsen auszugleichen.
- Einkommensnachweis: Ein offizielles Dokument, das regelmäßige Einnahmen wie Gehalt, Rente oder Gewinne aus selbstständiger Arbeit belegt. Er dient zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit.
- Ratenkredit: Ein Darlehen, welches Du in festen Raten über eine bestimmte Laufzeit zurückzahlst.
Was ist ein Kreditvertrag, einfach erklärt?
Ein Kreditvertrag, auch Darlehensvertrag genannt, ist laut Definition eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien, in der alle Bedingungen für die Bereitstellung eines bestimmten Geldbetrags festgelegt werden. Der Kreditgeber verpflichtet sich, die vereinbarte Kreditsumme auszuzahlen, während die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer dazu verpflichtet ist, den Betrag zusammen mit den vereinbarten Zinsen zurückzuzahlen.
Zu den wesentlichen Bestandteilen des Kreditvertrags zählen die Art, Höhe und der Zinssatz des Kredits, die Modalitäten der Rückzahlung sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. In der Regel wird ein Kreditvertrag schriftlich abgeschlossen und basiert auf den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 488 ff. BGB).
Bestandteile: Was muss ein Kreditvertrag enthalten?
Ein Kreditvertrag regelt verbindlich alle zentralen Aspekte eines Darlehens. Zu den wichtigsten Angaben im Kreditvertrag zählen die Vertragsparteien, Kreditsumme, Zinsen, Laufzeit, Tilgung sowie die möglichen Sicherheiten und Rechte bei Kündigung oder Widerruf. Ohne diese Inhalte ist ein Kreditvertrag nicht vollständig.
Vertragsparteien
Ein Kreditvertrag beginnt immer mit der genauen Definition der beteiligten Parteien: dem Kreditgeber und der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer. Damit der Vertrag rechtsgültig ist, müssen die Vertragsparteien eindeutig identifizierbar sein. Der Kreditvertrag enthält daher vollständige Angaben zu Namen und Anschriften beider Seiten.
Kreditgeber sind in der Regel Banken oder Kreditinstitute, es können aber auch private Darlehen, zum Beispiel ein Kreditvertrag in der Familie, abgeschlossen werden. Auch Unternehmen können Darlehen erhalten, wenn sie einen Kreditvertrag mit einer Bank oder einem anderen Kreditgeber abschließen.
Höhe des Kredits
Die vereinbarte Kreditsumme stellt einen der wichtigsten Bestandteile im Kreditvertrag dar. Sie entspricht dem Betrag, den Du vom Kreditgeber zur Verfügung gestellt bekommst.
In einem klassischen Kreditvertrag mit einer Bank erfolgt die Auszahlung der Summe in der Regel vollständig und einmalig. Bei bestimmten Darlehensarten wie Immobilienfinanzierungen sind auch Teilauszahlungen möglich – das wird im Vertrag klar geregelt.
Zinsen
Die Zinsen bilden die Kosten des Kredits und müssen im Kreditvertrag genau aufgeführt werden. Dabei kommt es vor allem auf den effektiven Jahreszins an, weil er neben dem Sollzins auch weitere Gebühren berücksichtigt.
Ein Kreditvertrag sollte zudem klar angeben, ob es sich um einen festen oder variablen Zinssatz handelt. Während ein fester Zinssatz oft mehr Planungssicherheit bietet, kann ein variabler Zins im Lauf der Vertragslaufzeit variieren. Wenn Du Dir einen ersten Überblick über mögliche Monatsraten für Deinen Kredit verschaffen willst, kannst Du vor Abschluss Deines Kreditvertrags den auxmoney-Zinsrechner nutzen.
Laufzeit
Auch die Laufzeit ist ein wesentlicher Bestandteil eines Kreditvertrags. Sie legt fest, über welchen Zeitraum Du das Darlehen in monatlichen Raten zurückzahlst. Die Dauer der Laufzeit beeinflusst auch die Höhe der Raten und die gesamten Kreditkosten.
Über auxmoney kannst Du eine Laufzeit zwischen 12 und 84 Monaten wählen, abhängig von der gewünschten Kreditsumme und Deiner persönlichen Situation.
Tilgung und Sondertilgungen
Die Tilgung, also die planmäßige Rückzahlung des Darlehens, gehört ebenfalls zum Inhalt jedes Kreditvertrags. Darin wird geregelt, in welchem Rhythmus (zum Beispiel monatlich) und in welcher Höhe Du die Raten zahlst.
Ein guter Kreditvertrag enthält auch Angaben zur Möglichkeit von Sondertilgungen. Es kann jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, wenn Du Deinen Kredit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen möchtest. Mit auxmoney sind Sondertilgungen jederzeit möglich.
Zahlungsausfall oder Verzug
Ein professionell aufgesetzter Kreditvertrag regelt auch, was passiert, wenn Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer mit der Rückzahlung in Verzug gerätst. Dazu gehören Fristen, Mahnstufen sowie mögliche rechtliche Konsequenzen.
Im Fall eines Zahlungsverzugs oder -ausfalls kann der Kreditgeber zusätzliche Gebühren erheben oder das Darlehen kündigen. Diese Regelungen müssen klar im Kreditvertrag formuliert sein, damit für beide Parteien Rechtssicherheit besteht.
Sicherheiten
Einige Kreditverträge erfordern Sicherheiten, um das Risiko des Kreditgebers abzusichern. Diese können im Vertrag als fester Bestandteil aufgenommen werden.
Gängige Sicherheiten sind zum Beispiel Einkommensnachweise, Immobilien, Hypotheken oder Kraftfahrzeuge. Sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen, kann der Kreditgeber auf die hinterlegten Vermögenswerte zugreifen. Über auxmoney ist das Finanzieren eines Kredits ohne klassische Sicherheiten möglich, da eine Vielzahl von Merkmalen bei der Einschätzung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt wird.
Kündigung und Widerruf
Ein Kreditvertrag muss klare Angaben zum Widerrufsrecht und zur Kündigung enthalten. Du hast laut BGB grundsätzlich das Recht, einen Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Der Kreditvertrag muss daher eine Widerrufsbelehrung enthalten, die Du zusätzlich unterschreibst. Auch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung muss im Vertrag geregelt sein, etwa für den Fall, dass eine Partei gegen die vereinbarten Pflichten verstößt.
Kreditvertrag – das sind die Rechte und Pflichten der Beteiligten
Ein Kreditvertrag legt fest, welche Rechte und Pflichten Kreditgeber und Kreditnehmende übernehmen. Während der Kreditgeber zur Auszahlung und zu klaren Informationen verpflichtet ist, übernimmt die Darlehensnehmerin bzw. der Darlehensnehmer die Zahlung der vereinbarten Raten und kann gesetzliche Rechte wie Widerruf oder Kündigung nutzen. Diese Regelungen sorgen dafür, dass der Kreditvertrag für beide Seiten verbindlich und nachvollziehbar ist.
Hier nochmal ein kurzer Überblick über die jeweiligen Rechte und Pflichten:
Kreditgeber:
- Pflicht zur Auszahlung: Der Kreditgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Kreditsumme vollständig und rechtzeitig auszuzahlen, sobald der Kreditvertrag abgeschlossen und alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Informationspflicht: Alle relevanten Angaben zum Kreditvertrag müssen durch den Kreditgeber transparent gemacht werden, darunter Zinssatz, Laufzeit, Kosten, Rechte bei Kündigung und alle weiteren Bestandteile des Darlehens.
- Prüfpflicht: Bevor ein Kreditvertrag zustande kommt, muss der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers prüfen und die notwendigen Informationen vorab einholen.
- Recht auf Zinsen und Rückzahlung: Der Kreditgeber hat Anspruch auf die vereinbarten Zinsen und die fristgerechte Tilgung der Raten gemäß Kreditvertrag.
Kreditnehmerin bzw. Kreditnehmer:
- Anspruch auf Auszahlung: Mit Abschluss des Kreditvertrags erhält die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer das Recht auf Auszahlung des Darlehens in der vereinbarten Höhe.
- Widerrufsrecht: Kreditnehmende haben das gesetzliche Recht, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, ohne Gründe angeben zu müssen.
- Zahlungspflicht: Die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten monatlichen Raten inklusive Zinsen pünktlich zu zahlen und damit die Rückzahlung des Darlehens sicherzustellen.
- Pflichten zur Mitwirkung: Alle erforderlichen Unterlagen müssen durch die Darlehensnehmerin oder den Darlehensnehmer bereitgestellt werden. Außerdem müssen Änderungen, welche die Erfüllung des Kreditvertrags beeinflussen können, unverzüglich dem Kreditgeber mitgeteilt werden.
- Recht auf Kündigung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Kreditvertrag von der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer gekündigt werden, beispielsweise wenn eine Umschuldung geplant ist oder gesetzliche Kündigungsrechte bestehen.
Über den Autor
auxmoney ist seit 2007 im Markt und hat somit über 15 Jahren Erfahrung im Finanzbereich.
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Häufige Fragen zum Thema Kreditvertrag
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