Wenn Verbraucher einen Kredit bekommen, haben sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer ein Interesse daran, dass die sich aus dem Kreditvertrag ergebenen Vereinbarungen auch eingehalten werden. Vor allem die Bank besteht darauf, dass die Kreditrate regelmäßig den Vereinbarungen aus dem Kreditvertrag gemäß gezahlt wird. Und der Kreditnehmer hat das Ziel, dass er den Kredit irgendwann vollständig zurückgezahlt hat. Um das zu gewährleisten, wird im Kreditvertrag die Zahlung einer Monatsrate bei Krediten vereinbart.
Bestandteile der Monatsrate
Diese Monatsrate bei Krediten setzt sich in der Regel aus unterschiedlichen Bausteinen zusammen.
Einer der Bausteine der Monatsrate bei Krediten ist der Zinssatz. Dieser richtet sich nach den bei Vertragsabschluss geltenden marktüblichen Preisen, für die sich die Bank auf dem Kapitalmarkt Geld leiht und den sie dann – in der Regel mit Aufschlag – an ihre Kunden weitergibt.
Ein weiterer Baustein bei der Monatsrate bei Krediten ist die Tilgung. Wie hoch der Kreditnehmer die Tilgung festsetzt, hängst in erster Linie von seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die Regel ist 1 % Tilgung pro Jahr. Soll der Kredit zum Beispiel mit kürzerer Laufzeit zurückgezahlt werden, wird eine höhere Tilgung vereinbart, die die monatliche Belastung dann aber auch – je nach Höhe der Tilgung – deutlich erhöht.
Zins- und Tilgung sind somit die gängigen Faktoren, die die Monatsrate bei Krediten ausmachen. Nicht selten jedoch beinhaltet die Monatsrate bei Krediten auch die Bearbeitungsgebühren der Banken bzw. Vermittlungsprovisionen der Kreditvermittler. Diese Kosten sind zwar in aller Regel bereits beim Zinssatz mit berücksichtigt, sind aber dennoch ein Bestandteil der Monatsrate bei Krediten.
Es gibt aber noch eine weitere Position, die Berücksichtigung finden kann bei der Monatsrate von Krediten. Dabei handelt es sich um die Prämie für eine eventuell abgeschlossene Kreditabsicherungsversicherung. Diese fakultativ abzuschließende Versicherung tritt für die Zahlung der Kreditrate für den Fall ein, wenn der Kreditnehmer aus Gründen von Krankheit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder gar Tod die Raten nicht mehr zahlen kann. Sie ist eine eigenständige Versicherung, deren Prämie jedoch aus ökonomischen Gründen zusammen mit der Rate für den Kredit addiert wird. Sie macht den Kredit teurer und sollte nur dann mit abgeschlossen werden, sollte der Kreditnehmer nicht anderweitig vorgesorgt haben.
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