Bedeutung von Eigenkapital

Der Begriff „Eigenkapital“ bezeichnet sämtliche Geld- und Sachwerte, die der Eigentümer bzw. Anteilseigner einem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Verfügung stellt. Darunter zählen auch Gewinne, die das Unternehmen erzielt, aber nicht ausschüttet. Für Eigenkapitalgeber besteht kein rechtlicher Anspruch auf Rückzahlung oder Verzinsung der Einlagen. Die Gegenleistung besteht aus einer Beteiligung am Gewinn und Einflussmöglichkeit auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Unternehmens. Anteilseigner bzw. Gesellschafter haften in Höhe der getätigten Einlagen gegenüber Gläubigern. Je nach Rechtsform haftet der Geldgeber auch über die Einlage hinaus. Daher wird es oft als Risikokapital bezeichnet.

Berechnung des Eigenkapitals

Nur selten lässt sich ein exakter Wert des Eigenkapitals bestimmen. Es ist vielmehr eine rechnerische Größe und ergibt sich aus der Differenz des Gesamtvermögens abzüglich der Schulden (Fremdkapital). Die Höhe ist somit abhängig von der Bewertung der Aktiva und Passiva. Das ausgewiesene Eigenkapital erhöht sich, wenn Aktivposten über den Wert angegeben und Passivposten unterbewertet werden. Demzufolge reduziert es sich bei einer Unterbewertung der Aktiva und einer Überbewertung der Passiva.

Eigenkapital = Vermögen – Fremdkapital

Spätestens beim Verkauf des Unternehmens oder der Finanzierung einer Investition lässt sich der eigene Anteil am Gesamtkapital genau bestimmen. Dieser ergibt sich aus dem Verkaufserlös, abzüglich aller Verbindlichkeiten (Fremdkapital). Bei der Finanzierung einer Investition spielt das persönliche Vermögen eine wichtige Rolle. Der eigene Anteil einer privaten oder geschäftlichen Investition ist ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Kreditvergabe bei Banken. In der Regel gilt, je höher der Anteil des eigenen Kapitals bei der Finanzierung, umso besser sind die Aussichten auf einen Kredit. Dies trifft besonders bei einer privaten Baufinanzierung zu.

Eigenkapital in der Bilanz

Das eigene Kapital erscheint gemäß § 266 III HGB auf der Passivseite und gliedert sich wie folgt:

  • I Gezeichnetes Kapital
  • II Kapitalrücklagen
  • III Gewinnrücklage
  • IV Bilanzgewinn

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wird von Kapitalgesellschaften festgelegt und entspricht der Höhe, auf die eine Haftung der Anteilseigner begrenzt ist. Sie wird im Handelsregister hinterlegt und beträgt für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mindestens 50.000 Euro. Für Gesellschaften auf Aktien gilt ein Kapital von 50.000 Euro als Minimum. Das gezeichnete Kapital kann durch einen mehrheitlichen Beschluss der Anteilseigner erhöht oder herabgesetzt werden.

Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen umfassen das von außen zugeführte Kapital, welches über das gezeichnete Kapital hinausgeht. Diese Rücklage entsteht in der Regel durch den Verkauf von Aktien über dem Nennwert, die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ähnliches.

Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen werden gebildet, wenn der bereits versteuerte Jahresüberschuss nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet wird. Die Bildung dieser Rücklagen kann nur auf einer Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung beschlossen werden.

Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ist das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres nach dessen teilweiser Verwendung. Der Posten Bilanzgewinn bildet die Schnittstelle zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei einem Verlust wird ein negativer Bilanzgewinn, auch Bilanzverlust genannt, ausgewiesen.Somit ergibt sich folgendes Schema bei der Ermittlung in der Bilanz: Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklage +/- Bilanzgewinn/Bilanzverlust = bilanziell ausgewiesenes Eigenkapital. Wird dieser Betrag entsprechend der Über- und Unterbewertung von Aktiva und Passiva bereinigt, erhält man das effektive Eigenkapital.

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