Soll ein Großprojekt wie beispielsweise der Bau eines Hotels oder eines Einkaufszentrums finanziert werden, ist ein herkömmlicher Bankkredit nicht ausreichend. Um einen Großkredit ab einer Summe von 30 Millionen Euro realisieren zu können, haben Unternehmen die Möglichkeit einen Konsortialkredit als besondere Finanzierungsart zu nutzen. Dieser ist auch unter dem Namen Metakredit oder syndizierter Kredit bekannt und bezeichnet die Verteilung des Kreditvolumens auf verschiedene Banken.

Konsortialkredit: Erklärung & Definition

Bei einem Konsortialkredit handelt es sich um einen Kredit, bei dem die Kreditsumme nicht nur von einem, sondern von mehreren Kreditinstituten zur Verfügung gestellt wird. Diese Sonderform des Darlehens wird nicht von Privatpersonen genutzt, sondern hauptsächlich an Unternehmen zur Finanzierung von Großprojekten vergeben. Grund dafür ist, dass diese Form der Innenfinanzierung erst ab einem Betrag von 30 Millionen Euro beantragt werden kann. Da das Ausfallrisiko durch die hohe Kreditsumme zu hoch ist für einen einzelnen Kreditgeber, kann der Konsortialkredit nur durch mehrere Banken genehmigt und zur Verfügung gestellt werden.

Konsortialkredit: Erklärung & Definition

Syndizierter Kredit als Großkredit mit flexibler Struktur

Ein großer Vorteil des Konsortialkredits ist seine relativ flexible Struktur. Im Rahmen eines Konsortialdarlehens können auch verschiedene Kreditarten wie z. B. Betriebsmittelkredite mit Investitionskrediten verbunden werden. Das ermöglicht es, die Finanzierung möglichst passgenau an die Bedürfnisse des Kreditnehmers anzupassen. Deshalb ist im Vorfeld die Beratung durch die federführende Bank besonders wichtig, um die richtige Struktur für den gewünschten Kredit festzulegen.

Die verschiedenen Arten des Metakredits

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Konsortialfinanzierung: den echten und den unechten Konsortialkredit. Bei dem echten Konsortialkredit wird der Kreditvertrag direkt über das Konsortium oder den Konsortialführer geschlossen. Der Kredit wird in diesem Fall als wirtschaftliche Einheit betrachtet und wird auch rechtlich als solche geführt.

Der unechte Konsortialkredit ist kein einheitlicher Kredit, sondern besteht aus mehreren Einzelkrediten in jeweils rechtlich voneinander unabhängigen Einzel-Kreditverträgen, die in einer Urkunde aufgelistet sind. Zwar läuft auch bei dieser Form des Konsortialkredits die Kommunikation und die Zahlung über den Konsortialführer, allerdings bildet rechtlich betrachtet jeder Einzelkredit eine Forderung einer einzelnen Bank.

Die verschiedenen Phasen des Konsortialkredit

Die Abwicklung eines Konsortialkredits lässt sich in der Regel in vier Phasen unterteilen:

  1. Strukturierung
  2. Syndizierung
  3. Dokumentation
  4. Abschluss

Zu Beginn wendet sich das kreditsuchende Unternehmen zunächst mit dem Kreditantrag für das Projekt an ein oder mehrere Kreditinstitute. Oftmals wird hier zunächst die Hausbank als Kreditgeber in Betracht gezogen. Aufgrund des hohen Kreditbetrags wird diese in der Regel von sich aus zu einer syndizierten Kreditlinie raten. Im folgenden Prozess übernimmt diese Bank die Zusammenstellung des Konsortiums. Dieser Zusammenschluss unterschiedlicher Kreditinstitute wird in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. So haften alle beteiligten Banken gleichermaßen für das Konsortium. Nach der Syndizierung wird innerhalb des Zusammenschlusses eine Konsortialbank als Konsortialführer bestimmt. Der Konsortialführer übernimmt im Folgenden alle organisatorischen Schritte wie die Organisation des Konsortialdarlehens und die Kommunikation mit dem Kreditnehmer. Ist die Zusammenstellung des Konsortiums abgeschlossen, werden in einem letzten Schritt vor der Auszahlung des Kredits die Rahmenbedingungen des Darlehens im Konsortialkreditvertrat festgehalten.

Der Konsortialkreditvertrag

Der Konsortialkreditvertrag legt die Rahmenbedingungen der Finanzierung vertraglich fest. Dazu zählt der Kreditbetrag, die Laufzeiten, Bedingungen für die Rückzahlung, der Zinssatz sowie alle weiteren Vertragsbedingungen. Der Kreditvertrag wird zwischen dem Kreditnehmer und dem Bankenkonsortium geschlossen, das entweder von dem sogenannten Arrangeur oder vom Konsortialführer, der oftmals auch beide Funktionen übernimmt, abgeschlossen. Im Konsortialkreditvertrag wird auch festgelegt, dass einzelne Konsorten den Vertrag nicht kündigen können. So kann die Finanzierung des Projekts nicht durch den Ausstieg eines einzelnen Kapitalgebers gefährdet werden. Außerdem müssen alle Entscheidungen in Verbindung mit dem Kredit gemeinsam von allen Mitgliedern des Bankenkonsortiums beschlossen werden. Das Konsortium wird erst nach der vollständigen Rückzahlung der Konsortialfinanzierung aufgelöst.

Welche Gebühren & Zinsen fallen für den Konsortialkredit an?

Für den Konsortialkredit fallen abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren unterschiedliche Gebühren an. In der Regel werden Gebühren erhoben, um die Dokumentations- und Rechtskosten abzudecken. Da das Konsortialdarlehen mit viel organisatorischem Aufwand verbunden ist, wird über die Gebühren auch der Arbeitsaufwand abgegolten. Dazu gehört auch die Erhebung von Verwaltungsgebühren während des laufenden Kredits, aber auch wenn kein Konsortialkreditvertrag zustande kommt, muss der Kreditnehmer die Kosten für den organisatorischen Aufwand tragen.
Zusätzlich zu den Gebühren für Verwaltung und Arbeitsaufwand fallen auch Kosten durch die Zinsen für den laufenden Kredit an. Die Berechnung des Zinssatzes ist abhängig von der Bonität des Darlehensnehmers. Kann das Unternehmen eine gute Bonität nachweisen, fallen in der Regel niedrigere Zinsen an als bei schlechterer Kreditwürdigkeit. Bei schlechterer Bonität sichern die beteiligten Banken das höhere Ausfallrisiko über einen höheren Zinssatz ab. Grundsätzlich gilt, dass die Zinsen im Metakreditgeschäft meist etwas über dem Euribor liegen – je nach Bonität des Kreditnehmers kann es hier jedoch auch zu Schwankungen kommen.

Konsortialkredit & Bilanzierung

Ein Konsortialdarlehen muss wie jedes andere Darlehen in der Bilanz des Unternehmens geführt werden. Beim Konsortialkredit erfolgt die Bilanzierung unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ in der gesamten Summe des Kreditbetrags. In der Bilanz ist jedoch nicht aufgeschlüsselt, welcher Betrag bei welchen Konsorten in Anspruch genommen wird.

Welche Sicherheiten werden für einen Metakredit benötigt?

Obwohl das Ausfallrisiko bei dem syndizierten Kredit auf alle Kreditinstitute innerhalb des Konsortiums verteilt ist, werden auch bei dieser Finanzierungsart ein paar grundlegende Sicherheiten von dem Kreditnehmer gefordert. Zwingend erforderlich ist die Solvenz (Zahlungsfähigkeit) des kreditnehmenden Unternehmens und die nachgewiesene Rentabilität des zu finanzierenden Projekts. Darüber hinaus kann jede Konsortialbank eigene Bedingungen fordern, die der Darlehensnehmer erfüllen muss. Dazu gehören in der Regel diese:

  • Hypothek
  • Bürgschaft
  • Negativerklärung
  • Rangrücktrittsvereinbarung
  • Individuelle Nebenabreden, die bei Nichteinhaltung zur Kündigung des Vertrags führen

Weist ein Kreditnehmer beim Konsortium möglichst viele dieser Sicherheiten nach, kann sich das positiv auf die Konditionen seines Kredits auswirken. Je mehr Sicherheiten zum Nachweis der Bonität vorliegen, desto niedriger fällt der vereinbarte Zinssatz aus.

Konsortialkredit bietet Vor- und Nachteile

Die Finanzierung eines Großprojekts ist in der Regel nicht ohne einen Konsortialkredit zu meistern. Dennoch sollten Unternehmen sich der Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsart bewusst sein, um zusammen mit ihrer Bank eine möglichst passgenaue Struktur für Ihre Konsortialfinanzierung festlegen zu können.

Die Vorteile der syndizierten Kreditlinie

Der Konsortialkredit hat sowohl für den Kreditnehmer als auch für die beteiligten Kreditinstitute einige Vorteile. Die Finanzierung großer Summen ist für Unternehmen in der Regel ein sehr großer Organisationsaufwand. Mit einer Konsortialfinanzierung kann die Organisation auf den Konsortialführer bzw. Arrangeur übertragen werden. Dieser ist auch der zentrale Ansprechpartner für den Kreditnehmer, wodurch die Kommunikation mit dem Konsortium vereinfacht wird. Das erleichtert zum einen die Finanzierung von Großprojekten in Bezug auf den organisatorischen Aufwand, bietet gleichzeitig aber auch den Vorteil der Planungssicherheit. Da alle Konsorten durch den Konsortialkreditvertrag gebunden sind, kann das Projekt nicht durch den Ausstieg eines einzelnen Finanzierungspartners gefährdet werden. Mit einem Metakredit ist es außerdem leichter, den Überblick über die Kosten des Projekts zu behalten, da hier die komplette Kreditsumme inklusive anfallender Zinsen und Gebühren in der Gesamtheit überblickt werden kann. Im Gegensatz zu der Finanzierung über mehrere Einzelkredite bietet das einen entscheidenden Vorteil. Dazu sind auch die Zinsen der syndizierten Kreditlinie in der Regel niedriger als die Kosten für mehrere einzelne Darlehen.
Neben der Verteilung des Ausfallrisikos bietet der Konsortialkredit für die beteiligten Kreditinstitute vor allem den Vorteil, neue Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Durch den Zusammenschluss in einem Konsortium treffen die Konsorten auf potenzielle Geschäftspartner.

Nachteile des Konsortialkredits

Das Konsortialdarlehen nimmt dem Kreditnehmer zwar viele organisatorische Aufgaben ab, allerdings birgt die Zusammenarbeit mit dem Bankenkonsortium auch Nachteile. Vielen Unternehmen missfällt beim Konsortialkredit zum Beispiel die Tatsache, dass sie im Vergleich zu den Banken und deren Monopolsituation in einer vergleichsweise schlechten Verhandlungsposition sind. Diese manifestiert sich in der Regel auch in den umfangreichen kreditvertraglichen Bedingungen, die der Darlehensnehmer einhalten muss.
Neben diesen strukturellen Aspekten sollte auch beachtet werden, dass das Konsortialdarlehen als Großkredit mit einem höheren Zinssatz verbunden sein kann. Zusätzlich müssen Kosten für die Verwaltungsgebühren einkalkuliert werden. Ob der Konsortialkredit für das Finanzierungsprojekt geeignet ist, sollten Unternehmen daher zusammen mit ihrer Bank im Vorfeld genau evaluieren.

Glossar

Agent

Der Agent vermittelt die Kommunikation und die Zahlungen zwischen dem Kreditnehmer und den Konsorten. Dazu gehört beim Konsortialkredit zum Beispiel die Weiterleitung von Informationen an die Darlehensgeber oder die Annahme von Zinszahlungen oder der Rückzahlung des Kredits. Die Aufgaben des Agenten können mit denen des Konsortialführers zusammenfallen, dies ist jedoch nicht die Regel.

Arrangeur

Der Arrangeur ist für die Organisation des Konsortialkredits verantwortlich. Dazu gehören die Strukturierung, Syndizierung und Dokumentation des Darlehens sowie die Einladung der Banken, die für das Konsortium in Frage kommen. Der Arrangeur hat in vielen Fällen den größten Anteil am gesamten Kreditvolumen und daher in der Regel auch Anspruch auf die Rolle des Konsortialführers.

Außenkonsortium

Bei der Syndizierung der Banken zu einem Konsortium kann entweder ein Innen- oder Außenkonsortium gebildet werden. Im Fall des Außenkonsortiums geht der Kreditnehmer eine Geschäftsbeziehung zu allen beteiligten Konsortialbanken ein. Der Konsortialführer handelt in diesem Fall stellvertretend für alle Kreditinstitute. Das Außenkonsortium verfügt über eine gemeinsame Rechtsfähigkeit, das bedeutet, dass Konsortium kann gemeinsam Forderungen an den Darlehensnehmer stellen.

Innenkonsortium

Im Gegensatz zum Außenkonsortium geht der Kreditnehmer beim Innenkonsortium alleinig eine Geschäftsbeziehung mit dem Konsortialführer ein. Dieser wiederum handelt auf Rechnung der beteiligten Konsortialbanken. Dies bedeutet, dass nur der Konsortialführer gegenüber dem Darlehensnehmer rechtsfähig ist. Alle anderen beteiligten Banken müssen ihre Forderungen an den Konsortialführer und nicht an den Kreditnehmer richten.

Konsortium

Das Konsortium bezeichnet den Zusammenschluss aller Darlehensgeber. Mit der Syndizierung der Kreditinstitute bilden diese zusammen eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR).

Konsorten

Als Konsorten werden alle Kreditinstitute bezeichnet, die sich im Bankenkonsortium zusammenschließen.

Konsortialführer

Der Konsortialführer tritt im Namen des gesamten Bankenkonsortiums mit dem Kreditnehmer in Kontakt. Die Position des Konsortialführers kann durch eine oder mehrere Banken besetzt werden. Grundsätzlich ist dieser an die Beschlüsse des Konsortiums gebunden.

Konsortialkreditvertrag

Der Konsortialkreditvertrag wird zwischen dem Bankenkonsortium und dem Kreditnehmer geschlossen. Darin sind alle Rahmenbedingungen des Kredits sowie die geforderten Sicherheiten vertraglich festgehalten. Der Kreditvertrag regelt außerdem die Laufzeit des Darlehens und legt fest, welche Verstöße seitens des Darlehensnehmers zur Auflösung des Konsortialkreditvertrags führen können.

Metakredit

Der Metakredit ist eine andere Bezeichnung für die syndizierte Kreditlinie.

Negativerklärung

Die Negativerklärung bezeichnet eine Klausel innerhalb des Konsortialkreditvertrages. Diese legt fest, dass der Darlehensnehmer zukünftigen Kapitalgebern keine konkret benannten Sicherheiten zur Verfügung stellen darf. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit sollen so alle Gläubiger des Kreditnehmers gleichwertig behandelt werden.

Syndizierung

Der Begriff Syndizierung bezeichnet den Zusammenschluss aller beteiligten Banken zu einem Konsortium.

Syndizierter Kredit

Der syndizierte Kredit entspricht per Definition dem Metakredit bzw. dem Konsortialkredit.