Flughäfen, Kraftwerke, öffentliche Einrichtungen – das sind keine typischen Investitionsfelder von Privatpersonen. Daher kommt hier der Großkredit ins Spiel. Beim Großkredit gewährt die Bank (oder ein anderes Kredit-Institut) dem Kreditnehmer – in diesem Fall meist dem Geschäftsleiter des betroffenen Unternehmens – eine sehr hohe Kreditsumme. Auch die Erweiterung des Geschäftsspektrums eines Unternehmens kann ausschlaggebend für die Wahl des Großkredites sein. Alles weitere Wissenswerte zum Thema Großkredit hat auxmoney Ihnen in diesem Ratgeber zusammengestellt.

Der Großkredit: eine kurze Definition

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Großkredit um eine große Summe an Geld. Diese Summe ergibt sich aus 10 Prozent des Eigenkapitals des Kreditinstituts. Der Großkredit fällt unter die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (=KWG), welches eine Obergrenze für den Großkredit festgelegt. Die aktuelle Obergrenze des KWG pro Kreditnehmer liegt bei 25 Prozent des anrechenbaren Eigenkapitals. Wird der Kredit von einem Institut aufgenommen, gilt sofort der höhere Wert von 25 Prozent oder eine Grenze von 150 Millionen. Wird diese Grenze erreicht, besteht Meldepflicht des Großkredits bei der nationalen Bankaufsichtsbehörde (z.B. die Deutsche Bundesbank). Die Überschreitungs-Grenze gilt allerdings nicht nur für einzelne Kredite, sondern auch für mehrere Kredite eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe. Jede Bank hat einen anderen Wert als Kernkapital, weshalb sich die Grenz-Beträge für den Großkredit bei verschiedenen Kreditinstituten unterscheiden.

Regulierung von Großkrediten: Großkreditmeldung, Großkreditobergrenze & Millionenkreditverordnung

Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Großkredit um eine große Summe an Geld. Diese Summe ergibt sich aus 10 Prozent des Eigenkapitals des Kreditinstituts. Der Großkredit fällt unter die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (=KWG), welches eine Obergrenze für den Großkredit festgelegt. Die aktuelle Obergrenze des KWG pro Kreditnehmer liegt bei 25 Prozent des anrechenbaren Eigenkapitals. Wird der Kredit von einem Institut aufgenommen, gilt sofort der höhere Wert von 25 Prozent oder eine Grenze von 150 Millionen. Wird diese Grenze erreicht, besteht Meldepflicht des Großkredits bei der nationalen Bankaufsichtsbehörde (z.B. die Deutsche Bundesbank). Die Überschreitungs-Grenze gilt allerdings nicht nur für einzelne Kredite, sondern auch für mehrere Kredite eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe. Jede Bank hat einen anderen Wert als Kernkapital, weshalb sich die Grenz-Beträge für den Großkredit bei verschiedenen Kreditinstituten unterscheiden.

Großkreditobergrenze

Grundsätzlich gilt für alle Großkredite eine Obergrenze. Diese liegt bei 10 Prozent des Eigenmittels der Bank. Für Kreditsummen über einem Wert von 25 Prozent muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (= BaFin) zustimmen. Diese Grenze wird als Großkreditobergrenze bezeichnet. In diesem Zusammenhang wird zwischen Nichthandelsbuchinstituten und Handelsbuchinstituten unterschieden. Das Volumen des Handelsbuchs von Nichthandelsbuchinstituten darf in Bezug auf die Gesamtsumme aller bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte eine bestimmte Summe nicht überschreiten.

Zusätzlich existiert eine Großkreditobergrenze von maximal 150 Millionen Euro. Bei Handelskreditinstituten wird diese Grenze je nach Zielsetzung der Kreditvergabe festgelegt. Dauerhafte Darlehen werden dem Anlagenbuch zugeordnet. Für diese Kredite gilt dieselbe Verordnung wie für Nichthandelsbuchinstitute. Handelsbuchinstitute müssen sich zusätzlich noch an Verordnungen bzgl. Anlagenbuch und Handelsbuch halten. Ein Großkredit liegt erst dann vor, wenn die Summe der Darlehen aus Anlagenbuch und Handelsbuch die 10-Prozent-Grenze der Eigenmittel des Kreditinstituts erreicht oder überschreitet. Außerdem ergibt sich bei der Großkredit Berechnung ein limitierter Betrag von 25 Prozent des anrechenbaren Eigenkapitals für jeden Kreditnehmer.

Großkredit- und Millionenkreditverordnung

In Ergänzung zum Kreditwesengesetz gilt die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (= GroMiKV). Dabei handelt es sich um eine verbindliche Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen für Kreditinstitute bei der Vergabe von Großkrediten. Sie regelt die Ausnahmen bei Großkrediten und legt fest, wie die Meldungen für Millionenkredite abzuwickeln sind.

Wie unterscheiden sich Großkredite und Millionenkredite?

Ein Großkredit ist nicht unbedingt ein Millionenkredit und umgekehrt. Daher ist eine kurze Abgrenzung notwendig. Der Begriff Millionenkredit wird erst ab einem Betrag von 1,5 Millionen Euro verwendet. Beide Kreditarten müssen aber der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Die Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, kurz: CRR) enthält weiterhin viele Regelungen zum Thema Großkredit. Unter anderem werden Meldepflicht, Obergrenze, Risikopositionen und weitere Ansätze, welche die Vergabe von Großkrediten regeln, über die CRR angepasst.

Unter welchen Voraussetzungen kann man einen Großkredit aufnehmen?

Grundsätzlich gelten mehr Voraussetzungen, um einen Großkredit aufzunehmen, als bei anderen Kreditarten. Die wichtigste Voraussetzung ist die Kreditwürdigkeit des Antragsstellers. Von Unternehmen als Kreditnehmer werden aktuelle Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie alle Papiere und Dokumente angefordert, um deren Kreditwürdigkeit anhand ausreichender Angaben zu prüfen. Erst wenn alle Geschäftsleiter einer Bank dem Kredit einstimmig zustimmen, ist er genehmigt. Wird ein Kredit genehmigt, der die 25-Prozent-Grenze überschreitet, greift die Großkredit-Meldepflicht.

Von wem werden Großkredite in Anspruch genommen?

Unternehmen und Institute sind die Hauptinteressenten von Großkrediten. Einen Großkredit aufzunehmen lohnt sich vor allem bei großen Projekten. Eine besonders gute Bonität ist Vorschrift zur Vergabe eines Großkredites. Da diese Voraussetzung oftmals nicht auf Privatpersonen zutrifft, ist naheliegend, dass hauptsächlich Unternehmen diese Kredite in Anspruch nehmen. Der Bau eines Flughafens zum Beispiel erfordert eine enorm hohe Kreditsumme, die durch normale Kredite nicht vergeben wird. Eine Privatperson könnte in diesem Fall, im Vergleich zum Unternehmen, meist keine ausreichende Bonität aufweisen, um einen Großkredit in dieser Höhe zu erhalten.

Können auch Privatpersonen einen Großkredit aufnehmen?

Viele Banken vergeben bereits Verbraucherkredite in Höhe von 50.000 Euro. Kredite in dieser Höhe oder mehr werden bereits als Großkredite bezeichnet. Es gibt keine festgelegte Grenze, ab welcher Höhe der Kredit als Großkredit bezeichnet wird, weshalb das Kreditinstitut die Grenze selbst bestimmt. Können private Kreditnehmer eine hervorragende Bonität aufweisen, können auch sie einen Großkredit aufnehmen – in den meisten Fällen jedoch werden Großkredite an Unternehmen vergeben.