Wohnkosten, Lehrbücher, Lebensmittel – für Studierende und Auszubildende ist es gar nicht so leicht, ihren finanziellen Unterhalt während des Studiums bzw. der Ausbildung zu bestreiten. Wer in dieser Situation Unterstützung benötigt, kann eine Förderung vom Staat beantragen. Über ein Staatsdarlehen bzw. einen BAföG-Zuschuss erhalten junge Menschen ein unverzinsliches Darlehen, mit dem sie ihre Lebenshaltungskosten finanzieren können. Allerdings ist der Erhalt eines Staatsdarlehens für Studentinnen, Studenten und Auszubildende an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt.

Wir erklären Dir, was Du unter einem Staatsdarlehen verstehst, wer einen Antrag auf BAföG stellen kann und wie die Förderung vom Staat funktioniert.

Was ist ein Staatsdarlehen?

Das Staatsdarlehen wird häufig mit dem Synonym BAföG betitelt. Im Generellen meint dieses allerdings lediglich einen Kredit vom Staat, der nicht nur als Zuschuss, sondern auch an Kreditnehmer wie Banken, öffentliche Einrichtungen oder auch religiöse Verbände vergeben wird.

Beim Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, handelt es sich um eine unverzinsliche Förderung des Staates, die von Personen im Studium oder in der Ausbildung beantragt werden kann. Grundsätzlich steht der Begriff BAföG zwar für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, allerdings wird im umgangssprachlichen Wortgebrauch hiermit der Zuschuss betitelt, der sich aus dem Gesetz selbst ergibt. Beim Staatsdarlehen bzw. BAföG gibt es verschiedene Förderungsarten für Studierende und Auszubildende.

1.Der Zuschussanteil beim BAföG

Auch, wenn Du Dein Studium oder Deine Ausbildung abbrichst, den ursprünglich angefangenen Studiengang nicht weiterführst oder keine überdurchschnittlichen Leistungen erbringst, bekommst Du den BAföG-Zuschuss auf jeden Fall geschenkt. Schließt Du die geförderte Ausbildung bzw. das geförderte Studium nicht ab, wird dies nicht mit einer Rückzahlung des Zuschusses bestraft.

2.Das zinsfreie Staatsdarlehen

Der Darlehensanteil wird gemeinsam mit dem Zuschuss überwiesen, dafür ist kein eigener Darlehensvertrag nötig. Im BAföG-Bescheid sind jedoch beide Förderanteile gesondert als Zuschuss und Darlehen ausgewiesen. Nach Ende der Förderungshöchstdauer von ca. viereinhalb bis fünf Jahren wirst Du vom Bundesverwaltungsamt per Brief an den Rückzahlungsbeginn erinnert.

Staatsdarlehen: Diese Förderungsarten gibt es beim BAföG

Ein Staatsdarlehen bzw. BAföG kann nicht nur dann interessant werden, wenn ein weiterer Bildungsschritt angetreten wird. Darüber hinaus kann er unter gewissen Umständen auch bei einem Fachrichtungswechsel unterstützen. Das staatlich geförderte Darlehen steht prinzipiell allen Personen zur Verfügung, die bestimmten Voraussetzungen und persönlichen Hintergründen entsprechen. Hierbei spielen meist das eigene Einkommen, das der Ehepartnerin oder des Ehepartners oder das der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine große Rolle. Auch die Laufzeit des BAföGs kann sich flexibel gestalten. Im Gegenzug zu einem Bankdarlehen besteht hier die Möglichkeit, die Förderung nicht sofort nach Ablauf zurückzahlen zu müssen. Beim Tilgungsbeginn tritt das Bundesverwaltungsamt zur Eintreibung der Rückzahlung in Kontakt mit der betroffenen Person. Achtung – sollte sich die Anschrift geändert haben und dies wurde nicht gemeldet, so wird eine Strafgebühr fällig.

BAföG mit 50 Prozent Zuschuss und 50 Prozent zinsloses Staatsdarlehen

In Normalfall teilt sich die BAföG-Förderung zu gleichen Teilen in einen Zuschuss und ein zinsfreies Staatsdarlehen auf. Es gibt allerdings auch Abweichungen von dieser Regel, weshalb unterschiedliche Förderungsarten beim Staatsdarlehen bzw. BAföG existieren.

Den Normalfall der BAföG-Förderung, also die 50-50-Aufteilung in Zuschuss und zinsloses Staatsdarlehen bekommen Studierende und Auszubildende z. B. unter folgenden Voraussetzungen:

  • Bei der ersten Ausbildung an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen im Rahmen der Förderungshöchstdauer.
  • Bei verpflichtenden Praktika, die im Zusammenhang mit dem Studium der Ausbildung absolviert werden müssen.
  • Bei förderfähigen Masterstudiengängen nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium.
  • Bei einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus aufgrund von Krankheit, dem Verschulden der Hochschule, Gremientätigkeit oder dem erstmaligen Nichtbestehen einer Modulprüfung, die für die Fortsetzung des Studiums erforderlich ist.
  • Nach einem ersten Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund oder bei jedem Fachrichtungswechsel aus unabweisbarem Grund.
  • Bei Auslandssemestern, die im Inland unberücksichtigt bleiben. Das gilt auch, wenn Du im Inland einen BAföG-Vollzuschuss beziehst oder aufgrund eines zweiten oder dritten Fachrichtungswechsel BAföG als Bankdarlehen erhältst.

BAföG als Vollzuschuss erhalten

Ein Staatsdarlehen bzw. BAföG mit Vollzuschuss kann man in folgenden Fällen erhalten:

  • Alle Formen des Schüler-BAföGs
  • Bei einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus aufgrund von Schwangerschaft, der Erziehung von Kindern bis zu zehn Jahren oder wegen einer Behinderung
  • Bei nachweislich notwendigen Studiengebühren im Ausland
  • Nach § 14b des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wird der Kinderbetreuungszuschlag immer als Vollzuschuss ausgezahlt

BAföG als 100 Prozent unverzinsliches Staatsdarlehen

Das 26. BAföG-Änderungsgesetz im Jahr 2019 ersetze das bisherige verzinste BAföG-Bankdarlehen durch ein 100 Prozent unverzinsliches Staatsdarlehen. Studierende und Auszubildende, für die bisher nur ein Bankdarlehen möglich war, können seit August 2019 auch ein zinsfreies Darlehen erhalten. Das ist in folgenden Situationen möglich:

  • Nach dem zweiten und jedem weiteren Fachrichtungswechsel aus einem wichtigen Grund (bei den auf den neuen Studiengang anzurechnenden Semestern)
  • Im Falle einer Studienabschlussförderung

Sonderform: BAföG als Bankdarlehen

Beim BAföG handelt es sich um eine staatliche Förderung, die zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen besteht. Das bedeutet, Du zahlst nur die Hälfte des Betrags zurück und musst keine Zinsen zahlen. Beim BAföG-Bankdarlehen handelt es sich im Gegensatz dazu um ein komplettes Darlehen.

In bestimmten Situationen ist das BAföG nur als Bankdarlehen möglich:

  • Im Falle der Studienabschlussförderung
  • Nach dem zweiten und jeden weiteren Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund
  • Bei Ergänzungsstudiengängen, die für die Ausübung des Berufs rechtlich notwendig sind (umfasst keine Masterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss)

Im Gegensatz zum Staatsdarlehen musst Du beim Bankdarlehen einen gesonderten Darlehensvertrag abschließen. Hast Du einen BAföG-Anspruch, gibt es so die Möglichkeit, ein Darlehen zu relativ günstigen Konditionen zu bekommen. Die Obergrenze des Darlehensbetrags wird vom BAföG-Amt nach allgemeinen Kriterien festgelegt. Die Abwicklung des Vertrages erfolgt mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Wer einen BAföG-Bankdarlehen nutzen möchte, muss dafür nicht selbst bei der KfW vorsprechen, sondern kann einen entsprechenden Antrag beim BAföG-Amt einreichen.

Wer bekommt ein Staatsdarlehen?

Das Staatsdarlehen ist prinzipiell für Studentinnen, Studenten und Auszubildende angedacht. Das BAföG für Auszubildende ist dabei allerdings weitaus weniger bekannt als die Förderung für Studierende. Ein möglicher Grund dafür ist, dass Ausbildungsberufe – mehr oder weniger gut – vergütet werden und Auszubildende daher häufig davon ausgehen, dass sie keinen Antrag auf BAföG-Förderung stellen können. Die Zielgruppe des Darlehens vom Staat betrifft also hauptsächlich junge Menschen, denen häufig kein ausreichendes Geld zur Verfügung steht, um sich den eigenen Unterhalt, vernünftige Lehrmittel etc. leisten zu können. Auch die Studienfinanzierung ist hier zu bedenken. Wer z. B. Bücher für Ausbildung und Studium anschaffen muss, kann diese zwar teilweise steuerlich absetzen, bekommt aber mit BAföG auch hierbei Unterstützung. Das Staatsdarlehen für Studentinnen, Studenten und Auszubildende kann allerdings nur dann genutzt werden, wenn der Verdienst der Erziehungsberechtigten korrekt berücksichtigt wurde. Werden hier vorgegebene Grenzen überschritten, wird ein Antrag auf Zuschuss durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz sowohl für die Ausbildung als auch für jegliches Studium abgelehnt.

Wann kann ein Staatsdarlehen in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich wird die Inanspruchnahme des BAföGs schwierig, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits über 30 Jahre alt ist. Hier kann die Bewilligung nur noch in seltensten Fällen und unter sehr spezifischen Voraussetzungen erfolgen. Wichtig beim Antrag für ein Staatsdarlehen ist nicht nur die finanzielle Situation der Eltern, sondern auch die eigene bzw. die der Partnerin oder des Partners. Ist die Höhe des monatlichen Gehalts nach Ansicht des Staates hoch genug, um beide zu versorgen, entfällt der Anspruch auf BAföG als zinsfreies Staatsdarlehen.

In diesem Zusammenhang kommt oftmals der Begriff der ,,Förderungswürdigkeit‘‘ ins Spiel – das BAföG soll eben dann unterstützen, wenn junge Menschen gezielt auf ihr Bildungsergebnis hinarbeiten möchten. In der Regel wird es daher auch nur dann vergeben, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt (eine Ausnahme bildet hier unter bestimmten Umständen ein Fachrichtungswechsel).

Während BAföG in der Regel als reine Förderung zu betrachten ist, kommt dieses vor einem bestimmten Hintergrund auch als Vollzuschuss zum Einsatz: Im Gegensatz zum Bildungskredit fürs Studium können Schülerinnen und Schüler einer Fachschule das Geld unter gewissen Umständen bereits ab der 10. Klasse beziehen – ohne dieses wieder zurückzahlen zu müssen.

Wofür kann das Staatsdarlehen verwendet werden?

Das Staatsdarlehen kann prinzipiell für sämtliche staatlich anerkannte Ausbildungen und Studiengänge beantragt werden. Eine typische Ausnahme des Zuschusses bilden beispielsweise duale Ausbildungen, die nicht gefördert werden. Dem gegenüber steht der Vollzuschuss für Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse einer Fachschule. Dieses Volldarlehen ist eher wenig bekannt und ist ebenso, wie die Variante der Studienfinanzierung, mit dem Gedanken an einen weiterführenden Abschluss verbunden. Der Aspekt der Bildung steht bei der Förderungsart des staatlichen Darlehens stets an erster Stelle – egal in welchem Bereich. Umso wichtiger ist es daher für den Staat, die Höhe des BAföGs an Hintergründen wie eigenem Bestreben, persönlichen Beziehungen und finanziellen Mitteln zu orientieren. Auch die Rückzahlung des Staatsdarlehens für Studentinnen, Studenten und Auszubildende muss vor Freigabe eines Antrages bedacht werden.

Mit welchen Konditionen kann man bei einem Staatskredit rechnen?

Entscheidend für die Konditionen des Staatsdarlehens ist das Einkommen. Bei der Einkommensanrechnung werden für den Antrag dieser Förderungsart lediglich positive Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem: Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen sowie auch die Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung. Auch weitere Einnahmen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Stipendien werden zur Berechnung herangezogen und wirken sich auf die Höhe des BAföGs bzw. Staatsdarlehens aus.

Generell werden diese Einnahmen sowie die der Eltern und der Partnerin bzw. des Partners als Grundlage zur Berechnung der Höhe der Förderung herangezogen. Auch die Abfrage von förderungsrelevanten Geschwistern kann beim Antrag des Zuschusses eine Rolle spielen. Sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eigentlich verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, tun dies aber nicht, so kann beispielsweise auch bei hohem Einkommen BAföG beantragt werden. In diesem Fall wird der Unterhaltsanspruch des Kindes allerdings an das zuständige Amt abgetreten – somit sollte ein solcher Schritt je nach Familienverhältnissen gut durchdacht werden. Die Ermittlung des BAföGs erfordert eine sehr präzise, individuelle Gegenüberstellung aller persönlichen, finanziellen und familiären Einflüsse. Somit lässt sich ein Betrag des Darlehens ohne genaue Rechnung nahezu unmöglich prognostizieren. Zur Übersicht der Förderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes kann also im besten Fall ein direkter Antrag gestellt, oder aber ein Online-Tool genutzt werden.

So funktioniert die Rückzahlung des Staatsdarlehens

Vereinzelt kommt es tatsächlich immer noch zu dem Irrglauben, dass es sich beim BAföG um ein Volldarlehen handelt, welches nicht zurückgezahlt werden muss. Jedoch ist dem nicht so: Für die Einforderung der Rückzahlung ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, das sich ca. vier bis fünf Jahre nach dem Ablauf der Förderung meldet. Das Schreiben des Bundesverwaltungsamtes enthält alle Modalitäten bezüglich der Vereinbarung zur Rückzahlung des zinslosen Staatsdarlehens. Wichtig ist hierbei, dass ein maximales Zeitfenster von 20 Jahren für die Rückzahlung besteht. Der Rückzahlungsbeginn des Staatsdarlehens muss ab dem fünften Jahr nach Ablauf der Förderung (Förderungshöchstdauer) erfolgen. Zusätzlich gilt es zu wissen, dass lediglich ein Darlehensanteil der ursprünglichen Tilgung rückerstattet wird. Die genaue Summe ist hier ebenso individuell, wie die Monate der geplanten Rückzahlung.

Die Bedingungen zur Rückzahlung laut Bundesverwaltungsamt im Überblick:

  • Die Höhe der monatlichen Raten beträgt mindestens 130 Euro.
  • Die Raten werden für drei aufeinanderfolgende Monate in einer Summe beglichen.
  • Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 20 Jahren.
  • Die Summe, die insgesamt zurückgezahlt werden muss, beläuft sich auf höchstens 10.000 Euro.
  • Für das Darlehen fallen keine Zinsen an (es sei denn, die Rückzahlung ist mehr als 45 Tage in Verzug).

Staatsdarlehen und Zinsen

Im Gegensatz zum üblichen Bankdarlehen handelt es sich beim BAföG tatsächlich um ein zinsloses Staatsdarlehen. Dies stellt z. B. einen Vorteil gegenüber einem Darlehen bei der Bank dar, der unter Umständen mit hohen Zinsen verbunden ist. Da das BAföG als zinsfreies Staatsdarlehen gewährt wird, müssen bei der Rückzahlung keine Zinsen gezahlt werden. Das zinsfreie Darlehen vom Staat zeigt hier nochmals auf, dass er als Bildungskredit tatsächlich lediglich unterstützen, nicht aber belasten möchte. Während diese Förderungsart den positiven Verzicht auf die monatlichen Zinsen verspricht, gibt es selbstverständlich dennoch Nachteile, die mit dem Antrag einhergehen.

Die Vor- und Nachteile eines Staatsdarlehens im Überblick

Ein zinsloses Staatsdarlehen klingt für Studierende und Auszubildende zwar auf den ersten Blick durchweg positiv, allerdings gehen mit dem BAföG-Antrag auch einige Nachteile einher, die man sich vorab überlegen sollte.

Wir haben die Vor- und Nachteile eines Staatsdarlehens für Dich zusammengefasst:

Vorteile

  • Kein nachweislicher Verwendungszweck nötig
  • Unverzinsliche Förderungsart
  • Darlehen vom Staat selbst, daher unabhängig von Schwankungen am Finanzmarkt

Nachteile

  • In der Regel kein Vollzuschuss (außer bei Schülerinnen und Schülern sowie in besonderen Fällen)
  • Strenge Grenzwerte für die Berechnung der Darlehenshöhe
  • Kann nur von bestimmten Personen wie Studierenden, Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen werden
  • Stark abhängig von den familiären Verhältnissen
  • Verschuldung bereits vor dem Start ins Berufsleben

Wurde Dein Antrag auf ein Staatsdarlehen bzw. BAföG abgelehnt oder möchtest Du schlicht kein Darlehen vom Staat in Anspruch nehmen, kannst Du Alternativen nutzen, um Deinen Unterhalt während der Ausbildung oder des Studiums zu finanzieren. So ist z. B. auch ein Kredit bei auxmoney ohne die Angabe eines Verwendungszwecks möglich und ist an deutlich geringere Kredit-Voraussetzungen gebunden als ein Staatsdarlehen. Wir möchten jedem und jeder Kreditsuchenden eine faire Chance auf ein Darlehen ermöglichen und fokussieren uns daher die individuelle Situation bei jedem Kreditantrag. Überzeuge auch Du Dich von unserem einfachen und unkomplizierten auxmoney-Prinzip und finde noch heute Deine Alternative zum Staatsdarlehen!

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