Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch nach einer Trennung bestehen, was zu rechtlichen und finanziellen Problemen führen kann. Nehmen Paare oder Ehepartner ein Darlehen gemeinsam auf, haften sie in der Regel gesamtschuldnerisch für die Rückzahlung. Kommt es später zur Trennung oder Scheidung, stellt sich häufig die Frage: Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit, wenn einer nicht mehr zahlt? Wenn eine Ex-Partnerin, ein Ex-Partner oder –Ehegatte die vereinbarten Raten nicht mehr übernimmt, wird es besonders kompliziert.
Ob und wie Paare oder Eheleute aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen können, hängt unter anderem davon ab, wer den Vertrag unterschrieben hat und was finanziert wurde, wie z. B. eine Immobilie. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen kannst, welche Optionen bestehen und worauf bei der Rückzahlung eines Darlehens nach einer Trennung zu achten ist.
Das Wichtigste zum Thema gemeinsamer Kredit und einer zahlt nicht in Kürze
- Gesamtschuldnerische Haftung: Haben beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben, haften sie gemeinsam für die gesamten Schulden. Die Bank kann so die volle Rückzahlung von einem oder beiden fordern.
- Schuldnerwechsel: Ein Schuldnerwechsel ist nur möglich, wenn die Bank zustimmt und die übernehmende Person finanziell leistungsfähig ist. Andernfalls bleiben beide Partner gemeinsam für die Schulden verantwortlich.
- Umschuldung als Lösung: Eine Umschuldung kann helfen, aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen, etwa nach einer Trennung oder Scheidung. Dabei übernimmt ein Partner den Kredit vollständig und haftet künftig allein für die Schulden.
- Eigentum und Grundbuch: Stehen beide Ehepartner im Grundbuch, gehört ihnen die Immobilie zu gleichen Teilen – je zur Hälfte, unabhängig von der Finanzierung. Das Eigentum ist getrennt vom Kreditvertrag zu betrachten.
Gemeinsamer Kredit und einer zahlt nicht – was tun?
- Wurde der Vertrag nur von einer Ehepartnerin oder einem Ehepartner unterschrieben, hält sich die Bank an den lateinischen Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten). Dabei muss folglich nur die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer zahlen, die oder der den Vertrag unterschrieben hat.
- Haben beide Partner oder Ehegatten den Kreditvertrag unterzeichnet, haften auch beide gemeinsam für die Schulden – die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Diese Regelung ist auch dann gültig, wenn z. B. bei einem Immobilienkredit nur einer der Ehegatten in das Grundbuch eingetragen ist.
Bei der gesamtschuldnerischen Haftung muss also mindestens eine Person das Darlehen weiter abbezahlen. Ist einer der Schuldner nicht mehr in der Lage, Zahlungen zu leisten, muss die oder der andere dafür aufkommen. Die Partner haften also nicht nur für die Hälfte des Darlehens, sondern für die gesamte Kreditsumme.
Möglichkeiten, wenn ein Partner nicht mehr zahlt
Es bestehen verschiedene Optionen, um die finanzielle Belastung zu regulieren, wenn ein gemeinsamer Kredit nicht mehr gemeinsam getragen wird:
- Haftungsentlassung: Mit Zustimmung der Bank kann eine Schuldnerin oder ein Schuldner aus dem Vertrag entlassen werden. Dafür muss in der Regel nachgewiesen werden, dass die verbleibende Person die Raten allein tragen kann.
- Umschreibung: Der bestehende Kredit wird auf eine Person übertragen. Das setzt ebenfalls die Zustimmung der Bank und eine ausreichende Bonität voraus.
- Umschuldung: Eine Person nimmt einen neuen Kredit auf, um den gemeinsamen Kredit abzulösen. Dadurch kann der andere aus dem Vertrag herausgelöst werden.
- Widerruf prüfen: Unter bestimmten Bedingungen kann ein Kreditvertrag rückabgewickelt werden, z. B. bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Eine rechtliche Prüfung ist hier unerlässlich.
- Schuldnerberatung: Eine unabhängige Beratungsstelle kann helfen, individuelle Lösungen zu erarbeiten, vor allem bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Ex-Partner zahlt gemeinsamen Kredit nicht ab: Haftungsentlassung bei Trennung
Eine Möglichkeit, um aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen, ist die Haftungsentlassung. Hierbei kann der Mitdarlehensnehmer aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen werden. Diese Änderung der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers bieten Banken standardmäßig an. Du benötigst dafür i. d. R. eine Reihe von Unterlagen:
- Einkommensunterlagen
- Vertrauliche Selbstauskunft
- Übertragungsvertrag, Scheidungsfolge oder Trennungsvereinbarung
- Baubeschreibung und Wohnflächenberechnung bei einem Immobilienkredit
Eine solche Haftungsentlassung kann nur mit dem Einverständnis der anderen Kreditnehmerin oder des anderen Kreditnehmers durchgeführt werden. Doch nicht selten leidet die Kooperation beider Parteien nach einer Trennung. Funktioniert die Haftungsentlassung nicht, kann die Person, die das Darlehen weiterhin abbezahlt, die Mehrkosten von seiner Ex-Partnerin oder seinem Ex-Partner wieder einholen. Dabei kann die betroffene Partnerin bzw. der betroffene Partner z. B. bei geringer eigener Zahlungskraft über Unterhaltszahlungen die Kosten wieder ausgleichen. Ist einer der Eheleute aus einer gemeinsamen Immobilie ausgezogen, kann sie oder er die Kosten für den Hauskredit auch ausgleichen, in dem er eine monatliche Miete verlangt.
Schuldnerwechsel oder Bürgschaft nach einer Trennung
Ein Schuldnerwechsel kann die gemeinsame Haftung bei einem Kredit beenden – eine Bürgschaft nicht. Nach einer Trennung haften beide Kreditnehmenden weiterhin gesamtschuldnerisch für den Kredit, unabhängig davon, wer die Raten zahlt. Diese Haftung bleibt bestehen, bis ein Schuldnerwechsel oder eine Schuldhaftentlassung durch die Bank erfolgt. Eine Bürgschaft bietet in diesem Zusammenhang keine Lösung, sondern stellt lediglich eine zusätzliche Verpflichtung dar.
Schuldnerwechsel
Ein Schuldnerwechsel bedeutet, dass ein Partner den Kredit vollständig übernimmt und die Bank den anderen Vertragspartner aus der Haftung entlässt.
- Voraussetzung: Die übernehmende Person muss über ausreichende Bonität verfügen. Die Bank prüft dies individuell.
- Vorteil: Die gemeinsame Haftung endet vollständig.
- Nachteil: Die Zustimmung der Bank ist zwingend erforderlich. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Diese Lösung wird häufig im Rahmen einer Umschuldung umgesetzt: Ein Partner oder Ehegatte nimmt ein neues Darlehen auf, um den alten Kredit abzulösen und einen neuen als alleinigen Schuldner weiterzuführen.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist eine zusätzliche Verpflichtung, bei der eine dritte Person (z. B. Elternteil oder Ehepartner) für den Kredit haftet, falls der Hauptschuldner nicht zahlt. Nach einer Trennung bleibt die Bürgschaft bestehen, sofern sie nicht vertraglich befristet ist oder ausdrücklich aufgehoben wird.
Beispiel: Auch wenn der Bürge keine Raten mehr zahlen möchte, bleibt er verpflichtet, solange der Kredit nicht getilgt oder die Bürgschaft nicht beendet wurde.
Eine Beendigung ist möglich, wenn:
- die vertragliche Laufzeit der Bürgschaft endet,
- eine Schuldhaftentlassung vereinbart wird oder
- der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.
Eine Bürgschaft ersetzt also nicht die gesamtschuldnerische Haftung im Kreditvertrag – sie ergänzt sie lediglich.
Ein Schuldnerwechsel ist somit eine wirksame Möglichkeit, um aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen und die gemeinsame Haftung bei einem Kreditvertrag zu beenden. Eine Bürgschaft hingegen begründet nur eine zusätzliche Haftung und bleibt auch nach einer Trennung bestehen. Ohne aktive Regelung haften beide Partner oder Eheleute weiter gemeinsam, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen.
Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit durch Umschuldung raus?
Eine Umschuldung ist der praktikabelste Weg, um aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen, sofern die Bank zustimmt. Möchte ein Partner bei einem gemeinsamen Kredit als zweite Kreditnehmerin oder zweiter Kreditnehmer aussteigen, kann eine Umschuldung erfolgen. Dabei nimmt ein Partner einen neuen Kredit auf, mit dem der alte, gemeinsame Kredit vollständig abgelöst wird. Der neue Kredit läuft dann nur noch auf diese Person – die andere wird so aus dem Kreditvertrag entlassen.
Schritt-für-Schritt: Umschuldung bei gemeinsamem Kredit
- Neuen Kredit beantragen: Eine Person beantragt ein Darlehen in Höhe des offenen Restbetrags. Der Verwendungszweck sollte „Umschuldung“ sein.
- Bonität prüfen lassen: Die Bank prüft, ob die alleinige Kreditübernahme möglich ist. Dafür sind ausreichende Bonität und ggf. Sicherheiten erforderlich.
- Neuen Kreditvertrag abschließen: Nach positiver Prüfung wird der neue Vertrag unterzeichnet. Die Kreditsumme wird direkt an die bisherige Bank überwiesen.
- Alter Kredit wird abgelöst: Der ursprüngliche Kredit gilt nach Zahlung als vollständig getilgt. Eine gesonderte Kündigung ist meist nicht notwendig.
Wichtige Hinweise zur Umschuldung
- Vorfälligkeitsentschädigung: Die Bank kann eine Entschädigung verlangen, wenn der Kredit vor Ende der Laufzeit abgelöst wird.
- Restschuldversicherung: Eine bestehende Restschuldversicherung muss separat gekündigt oder auf den neuen Vertrag übertragen werden.
- Kreditwechselservice: Einige Banken bieten einen Service an, der die Ablösung übernimmt. Dieser kann den Prozess vereinfachen.
- Außergerichtliche Einigung: Die Umschuldung sollte idealerweise im Einvernehmen mit dem Ex-Partner oder –Ehepartner erfolgen.
- Schuldnerberatung: Wenn keine Lösung möglich ist oder Unsicherheiten bestehen, kann eine Schuldnerberatung bei der Entscheidungsfindung unterstützen.
Durch eine Umschuldung kann eine Person als zweite Kreditnehmerin oder zweiter Kreditnehmer aussteigen und die andere Person den gemeinsamen Kredit allein fortführen. Voraussetzung ist, dass die Bank zustimmt und die Bonitätsanforderungen erfüllt werden. Die Umschuldung beendet die gemeinsame Haftung und schafft klare finanzielle Verhältnisse nach einer Trennung oder Scheidung.
Vorteile einer Umschuldung eines gemeinsamen Kredits über auxmoney
Eine Umschuldung über auxmoney bietet Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern nach einer Trennung die Möglichkeit, aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen und die Rückzahlung in Eigenverantwortung zu übernehmen. Die digitale Abwicklung, flexiblen Konditionen und faire Einschätzung der Bonität machen auxmoney zu einer geeigneten Option – besonders für Selbstständige oder Personen mit nicht optimaler Schufa.
Deine Vorteile mit einem Kredit zur Umschuldung über auxmoney, um aus einem gemeinsamen Kredit auszusteigen:
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- Freier Verwendungszweck
- Kredit nicht ohne aber trotz Schufa möglich
- Auszahlung sofort innerhalb von 24 Stunden möglich
- Rückzahlung in festen monatlichen Raten zu einem festgelegten Zinssatz
- Sondertilgungen jederzeit möglich
- Faire Konditionen
Hinweis zum Kredit mit auxmoney:
Über auxmoney ist es nicht möglich, einen Kreditvertrag gemeinsam zu unterschreiben, z. B. als Kredit mit zweitem Kreditnehmer oder Kredit mit Bürgen. So vermeiden wir die Situation, dass bei einem gemeinsamen Kredit einer nicht zahlt. Stattdessen erfolgt jede Kreditanfrage auf eine einzelne Kreditnehmerin oder einen einzelnen Kreditnehmer – die Einschätzung der Kreditwürdigkeit erfolgt ebenfalls individuell.
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So funktioniert auxmoney
Hat jeder die Chance auf eine Umschuldung mit auxmoney?
Ja, grundsätzlich hat mit auxmoney jeder die Chance auf einen Kredit zur Umschuldung. Wer nach einer Trennung oder Scheidung aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen möchte, hat es bei traditionellen Banken oft schwer, insbesondere bei unregelmäßigem Einkommen oder negativer Schufa. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige, Freiberuflerinnen oder Freiberufler oder Arbeitnehmende in der Probezeit. auxmoney berücksichtigt dagegen dank des individuell ermittelten auxmoney-Scores, eine Vielzahl relevanter Merkmale für die Einschätzung Deiner Bonität. Frage noch heute Deinen Kredit zur Umschuldung an und erhalte bereits nach kurzer Zeit Rückmeldung zu Deiner Finanzierung.
Häufige Fragen zum Thema gemeinsamer Kredit und einer zahlt nicht
Ein Ausstieg aus einem gemeinsamen Immobilienkredit ist nur mit Zustimmung der Bank oder durch den Verkauf der Immobilie möglich. Eine Person kann den Kredit allein übernehmen, wenn sie ausreichend kreditwürdig ist und die Bank einer Haftungsentlassung der anderen Person zustimmt. Alternativ kann eine Auszahlung erfolgen: Eine Person übernimmt das Haus und zahlt die andere aus. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf des Hauses, um den Kredit vollständig abzulösen. Der Erlös dient dann der Tilgung – ggf. fällt dabei jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Als letzter Ausweg, falls keine Einigung gefunden wird, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert. Allerdings entsteht hierbei meist ein finanzieller Nachteil, da das Haus oft unter Verkehrswert versteigert wird und zusätzlich die Verfahrenskosten vom Verkaufspreis abgezogen werden.
Wichtig für Eheleute und unverheiratete Paaren: Die Grundbucheintragung ist entscheidend. Wer im Grundbuch steht, ist auch rechtlich an der Immobilie beteiligt – unabhängig davon, wer den Kredit finanziert hat. Stehen beide im Grundbuch, gelten beide als Miteigentümer zu gleichen Teilen. Wer den Kredit unterschreibt, haftet also für die Rückzahlung. Wer im Grundbuch steht, ist Eigentümer. Beides kann, muss aber nicht identisch sein.
So erreichst Du uns
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