Freiberufler – Eigenschaften & Besonderheiten
Als Freiberufler selbstständig machen – so geht’s
Der Weg in die Selbstständigkeit führt in vielen Fällen zu einer Tätigkeit als Freiberufler, beispielsweise als Designer, Schauspieler, Arzt, Hebamme, Künstler, Dolmetscher oder Anwalt. Wenn auch Sie eine freiberufliche Tätigkeit planen und andere Formen wie das Gewerbe ablehnen, sollten Sie die Gründung gut durchdenken und dann durchstarten.
Der freiberufliche Selbstständige benötigt zwar kein Mindestkapital zum Start, haftet jedoch mit seinem Privatvermögen. Vor allem aus diesem Grund sollten Freiberufler, die sich selbstständig machen möchten, ihre privaten und betrieblichen Risiken absichern.
Wie mache ich mich freiberuflich selbstständig?
Um sich als Freiberufler selbstständig zu machen, müssen Sie zunächst mit dem Finanzamt in Kontakt treten, um zu prüfen, ob Sie überhaupt als freiberuflich tätig gelten. Anschließend erfolgt die Belegung der fachlichen Eignung sowie die steuerliche Erfassung durch das Finanzamt. Sobald Sie Ihre Steuernummer erhalten haben, können Sie als selbstständiger Freiberufler tätig werden und Rechnungen schreiben.
Wer sich als Freiberufler oder auch als Freelancer selbstständig machen möchte, sollte sich möglichst früh Gedanken über die Finanzierung seines Vorhabens machen. Empfehlenswert ist hierbei die Trennung von privatem und geschäftlichem Vermögen, wozu Sie am besten ein Geschäftskonto nutzen.
Gründungsmöglichkeiten für selbstständige Unternehmer
Als selbstständiger Freiberufler sind Sie nicht unbedingt Einzelunternehmer. Sie führen Ihre Tätigkeit zwar zunächst allein aus, können aber auch Mitarbeiter beschäftigen. Vielleicht sind Sie bereits freiberuflich tätig und haben nun einige Kollegen gefunden, mit denen Sie in Zukunft zusammenarbeiten möchten. Oder Sie möchten auch direkt mit einem Team starten. Hier hat der Gesetzgeber verschiedene mögliche Rechtsformen geschaffen, die Ihnen die berufliche Kooperation ermöglichen. Mehrere Freiberufler, die sich selbstständig machen möchten, können sich dann in einer sogenannten Partnerschaft oder als GbR zusammenschließen. Bei der GbR bleibt der Vorteil der Gewerbesteuerbefreiung erhalten – wenn alle Mitbegründer einen freien Beruf ausüben.
Auch denkbar ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) oder einer GmbH, um die Haftung zu beschränken. Wird eine Kapitalgesellschaft gegründet, unterliegen die Gewinne dieser allerdings der Gewerbesteuerpflicht, womit das Privileg der Gewerbesteuerfreiheit für selbstständige Unternehmer wegfällt.
Wie der Aufbau jeder Unternehmung ist auch der Start als freiberuflich Selbstständiger mit besonderen finanziellen Herausforderungen verbunden. Sie sollten sich also als Freiberufler nicht nur mit Ihrer eigentlichen Tätigkeit auskennen – beispielsweise mit der Behandlung von Patienten in Ihrer Arztpraxis. Es ist auch wichtig, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Berufsstandes kennen und Ihre Finanzstrategie, die Preisfindung und weitere Finanzfragen daran ausrichten. Zum Beispiel kann die Finanzierung bei selbstständigen Freiberuflern eine große Unbekannte sein. Für einige freie Berufe ist das Entgelt genau festgelegt, das für bestimmte Leistungen berechnet werden darf. Solche Vorgaben sind dann in der sogenannten Gebührenordnung festgelegt, die in den meisten Fällen von der Verwaltungsbehörde erlassen wird. Eine Gebührenordnung gibt es zum Beispiel für Rechtsanwälte – hier ist das Rechtsanwältevergütungsgesetz maßgeblich. Für Ärzte gilt dagegen die sogenannte Gebührenordnung für Ärzte, auch GOÄ genannt.