Die Gründung des ersten eigenen Unternehmens ist immer ein spannendes Unterfangen, das auch mit einigen Risiken einhergeht. Die Wahl der richtigen Rechtsform ist hier besonders bedeutsam, denn Rechtsformen legen unter anderem fest, wie die Haftung der Gesellschaft gegenüber Dritten geregelt ist. Informieren Sie sich daher hier darüber, welche Rechtsform zu Ihnen passt, bevor Sie sich entscheiden!

Überblick über die Rechtsformen

Zunächst  verschaffen Sie sich eine Übersicht über alle Optionen, bevor diese für Sie als Gründer wichtige Entscheidung getroffen wird. Denn bei der Auswahl von Rechtsformen für Unternehmen ist eine große Tragweite verbunden. Es gibt ganz unterschiedliche Gesellschaftsformen, wobei man insbesondere die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften als Arten von Rechtsformen voneinander unterscheidet.
Personengesellschaften sind beispielsweise folgende Rechtsformen:

Zu den Kapitalgesellschaften gehören unter anderem die Rechtsformen:

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Was die GmbH von anderen Rechtsformen unterscheidet

Die GmbH ist eine der besonders beliebten Unternehmensformen. Dies liegt sicherlich daran, dass die Haftung der GmbH beschränkt ist, was schon durch ihren Namen klar wird – ausgeschrieben bedeutet GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gehaftet wird nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht durch den Gründer oder die Gesellschafter. Im Falle einer Insolvenz oder einer ähnlichen Situation haften die Inhaber der GmbH also nicht mit ihrem Privatvermögen, was einen wichtigen Schutz für die betroffenen Personen darstellt. Darüber hinaus könnte eine solche Gesellschaft interessant für Sie sein, weil sie in der Regel etwas günstiger besteuert wird als z. B. Gesellschafter einer Personengesellschaft. Details sollten Sie allerdings mit Ihrem Steuerberater besprechen, denn auch steuerlich haben alle Rechtsformen ihre Besonderheiten.

Die Besonderheiten einer OHG im Vergleich zu anderen Rechtsformen

Eine OHG bzw. eine Offene Handelsgesellschaft ist eine Gesellschaftsform bzw. Rechtsform, die den Personengesellschaften zugerechnet wird. Der Begriff „Offen“ bedeutet in der Definition dieser Variante der Rechtsformen, dass hier alle Gesellschafter nach außen präsent sind. In der Regel werden Sie sich für diese Art der Rechtsformen entscheiden, wenn Sie sich als Kaufmann oder als Kauffrau mit anderen Kaufleuten zusammenschließen. Die Haftung ist bei einer OHG nicht limitiert wie, dies z.B. bei einer GmbH der Fall ist. Ganz im Gegenteil: Bei der OHG haften alle Gesellschafter ohne Einschränkungen mit ihrem jeweils gesamten Vermögen. Eine Tatsache, die unbedingt beachtet werden sollte.

Was GbR und Einzelunternehmen als Rechtsformen charakterisiert

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist bei Personen beliebt, die sich mit mindestens einem Geschäftspartner gemeinsam selbständig machen möchten. Die Personengesellschaft schränkt die Haftung nicht ein, sodass in dieser Art unter den Rechtsformen kein großer Schutz für die Gesellschafter gegeben ist. Der Vorteil solcher Rechtsformen ist allerdings, dass eine GbR schnell gegründet werden kann. Es wird lediglich ein nicht formgebundener Gesellschaftsvertrag notwendig. Besonders häufig sind GbRs beim Zusammenschluss mehrerer Freiberufler. Hinsichtlich der Haftung und der unproblematischen Gründung sind sich die beiden Rechtsformen GbR und Einzelunternehmen sehr ähnlich. Der wichtigste Unterschied ist schon an der Bezeichnung erkennbar: Das Einzelunternehmen hat nur einen einzigen Gründer.

Die Limited: Eine der Rechtsformen aus dem europäischen Ausland

Seit einigen Jahren hat die sogenannte Limited (Ltd.) das Portfolio als mögliche Rechtsform auch hierzulande erweitert. Noch immer ist es allerdings notwendig, dass bei der Gründung ein Vertreter des Unternehmens in England oder einem anderem Land, in dem Limited-Gesellschaften üblich sind, sitzt. Darüber hinaus müssen Sie beachten, dass Sie im Falle der Limited umfangreichere steuerliche Erklärungen abgeben müssen. Die normale Steuererklärung wird in Deutschland erstellt, ein Jahresabschluss muss auch in England (bzw. im Gründungsland) eingereicht werden. Ein großer Vorteil gegenüber der GmbH ist die unkomplizierte und schnelle Gründung; auch das Stammkapital ist für die Limited geringer. Die Haftung ähnelt der GmbH-Haftung – bei beiden Rechtsformen ist sie limitiert, was auch den Namen „Limited“ erklärt.

Was Sie über Rechtsformen wissen müssen, wenn Sie ein Kleingewerbe betreiben

Ein Kleingewerbe zu betreiben, ist eine der einfachsten Varianten, in Deutschland eine eigene Geschäftstätigkeit aufzubauen. Im Gegensatz zu einer der anderen Rechtsformen haben Sie hier keinerlei Schutz bezüglich der Haftung. Ein großer Vorteil ist es jedoch, dass Sie auch viele der Vorgaben, die für die anderen Rechtsformen gelten, nicht einhalten müssen. So ist es beispielsweise bei einem Kleinunternehmen nicht notwendig, Bücher nach kaufmännischer Art und Weise zu führen. In den meisten Fällen ist es für das Finanzamt in Ordnung, wenn Sie eine einfache Einnahmenüberschussrechnung ermitteln. Der Name eines Kleinunternehmens kann nicht beliebig gewählt werden. Anders als bei vielen anderen Rechtsformen besteht die sogenannte „Firma“ Ihres Kleinunternehmens meistens aus Ihrem Vor- und Zunamen und ggf. einem weiteren Zusatz, der z.B. Ihre Branche oder Ihren Tätigkeitsbereich bezeichnet.

Berater die Sie bei der Auswahl von Rechtsformen unterstützen

Gerade dann, wenn Sie sich gerade mit den ersten Gedanken rund um eine Gründung beschäftigen, wird Sie die Vielfalt der Rechtsformen vielleicht überfordern. Dies ist leicht verständlich und in Ihrer Situation haben sich schon viele gründungswillige Menschen befunden. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand: In den meisten Fällen sind Unternehmens- oder Existenzgründer keine Profis in Sachen Existenzgründung. Sie haben vielmehr eine bestimmte Geschäftsidee, die aus einer bestimmten Branche stammt – beispielsweise die Idee für ein ganz besonders Geschäft, eine Vision von einem tollen Gastronomiebetrieb oder den Wunsch, eine erfolgreiche Gemeinschaftspraxis zu gründen. Die Beschäftigung mit Informationen zu Rechtsformen steht bei den meisten Existenzgründern zum ersten Mal an. Glücklicherweise stehen Ihnen bei Ihrem Vorhaben allerdings mehrere Einrichtungen, Institutionen und auch der eine oder andere Berater zur Seite. Eine besonders wichtige Anlaufstelle sind die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern (IHK). Welche der beiden Kammern für Sie zuständig ist, entscheidet sich selbstverständlich danach, welche Art von Unternehmen Sie gründen möchten. Neben den Kammern gibt es in vielen Städten auch freie oder der Kammer angegliederte Existenzgründungszentren. Auch diese halten viele Informationen bereit und bieten zum Teil auch Seminare und Beratungsgespräche an. Schließlich sollten Sie sich vor der Entscheidung über die Rechtsformen auch mit Ihrem Steuerberater und gegebenenfalls mit weiteren wirtschaftlich orientierten Beratern unterhalten. Haben Sie sich entscheiden, gilt es noch, die Frage der Finanzierung zu klären.