Personengesellschaften – ein Überblick
Zentral für die Gründung einer Personengesellschaft ist, dass mindestens zwei Personen daran beteiligt sein müssen, die an der Realisierung eines gemeinsamen Zwecks eine bestimmte Gesellschaftsform wählen. Zu den Personengesellschaften zählen:
Personengesellschaften: Definition
Das wesentliche der Personengesellschaften ist die Erfüllung eines gemeinsamen Zwecks mit einem kleinen Kreis an Mitgliedern. Sie wird von zwei oder mehr Personen gegründet, wobei Personengesellschaften selbst keine juristische Person bilden, sondern lediglich aus (natürlichen oder juristischen) Personen bestehen. Dadurch dass die Zahl an Gesellschaftern meist eher gering ist, schafft dieser intime Kreis durch das gemeinsame Ziel besonderes Vertrauen innerhalb der Gesellschaft. Darüber hinaus wird keine finanzielle Beteiligung vorgesehen. Für die Gründung einer Personengesellschaft benötigen Sie und Ihre Partner keinerlei Mindestkapital zum Start. Allerdings Haften alle Gesellschafter mit ihrem eigenen Privatvermögen (eine Ausnahme stellen hier die Kommanditgesellschaft und die Partnerschaft dar). Wenn Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen haften möchten, kommen Personengesellschaften für Sie also nicht in Frage; hierzu eignen sich Kapitalgesellschaften. Die Gewinne von Personengesellschaften werden unter den Gesellschaftern aufgeteilt.
Ein Gesellschaftsvertrag wird zur Gründung von Personengesellschaften empfohlen, ist allerding keine Pflicht. Er kann festlegen, wie genau die Erträge unter den beteiligten Personen aufgeteilt werden sollen. Auch hilft er dabei, Regelungen und Vereinbarungen zur Haftung zu treffen. Es kann also die Höhe beziehungsweise der Anteil an der Haftung für die einzelnen Gesellschafter bestimmt werden. Ein solcher Gesellschaftsvertrag muss nicht notariell beglaubigt werden, da er zur Gesellschaftsgründung nicht vorgeschrieben ist.
Die Ausprägungen der Haftung, Verantwortung und des unternehmerischen Risikos werden aber nicht nur durch einen eventuellen Gesellschaftsvertrag bestimmt, sondern auch durch die gewählte Rechtsform. Dadurch, dass Personengesellschaften im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften keine juristischen Personen sind, sondern aus Personen bestehen, besitzen Sie gewisse Freiheiten, aber auch bestimmte Pflichten.
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