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Selbstständig machen: So gelingt mit Ihrer Geschäftsidee der Schritt in die Freiheit

Veröffentlicht am 31 Jul 2019
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Der eigene Chef sein zu wollen – nicht mehr auf Anweisungen reagieren zu müssen, sondern kreativ zu agieren. Das sind Motivationsaspekte, die viele Menschen in Deutschland dazu animieren, sich selbstständig zu machen und eine eigene Firma zu gründen. Kommt dann auch noch eine gute Geschäftsidee hinzu, die bei vielen potenziellen Kunden auf Interesse stößt und finanziell ebenso vielversprechende Aussichten hat, kann sich der Schritt in die Selbstständigkeit durchaus als sinnvoll herausstellen. Allerdings lauern auf diesem Weg viele Stolpersteine (z. B. mit was Sie sich selbstständig machen möchten oder die Finanzierung der Selbstständigkeit), die zunächst aus dem Weg geräumt werden müssen, damit Ihre Idee eben nicht nur eine Idee bleibt, sondern konkrete Formen annimmt und Sie mit Ihrer Tätigkeit starten können.

 

Die Entwicklung der Geschäftsidee

Zu Beginn steht die Frage: „Womit möchte ich mich selbstständig machen?“ Haben Sie bereits Erfahrung oder eine Ausbildung in einem bestimmten Bereich, in dem Sie sich selbstständig machen und Ihr Geld verdienen könnten? In vielen Branchen ist die Berufserfahrung und -ausbildung ein wichtiger Faktor beim Gründen. Wollen Sie sich beispielsweise mit einem Handwerk selbstständig machen, dann müssen Sie zumeinst einen Meister im gewählten Beruf haben, um ein Unternehmen zu gründen. Doch es gibt auch Ausnahmen: Man kann sich mit der richtigen Geschäftsidee auch ohne Meister oder ohne Ausbildung selbstständig machen.

Sofern sich eine Idee in Ihrem Kopf festgesetzt hat, von deren Erfolgschancen Sie überzeugt sind, stellt dies schon mal einen wichtigen Grundpfeiler für Ihre Existenzgründung dar. Nun ist es jedoch wichtig, aus diesen Gedanken eine konkrete Geschäftsidee zu entwickeln. Halten Sie daher alle wichtigen Punkte schriftlich fest:

  • Was zeichnet die Produkte / Dienstleistungen aus, die Sie zukünftig anbieten wollen?
  • Was unterscheidet Sie von bereits vorhandenen Objekten und Dienstleistungen?
  • Inwiefern bieten Sie den potenziellen Kunden einen Mehrwert?

Wenn Sie über eine Existenzgründung nachdenken, sollten Sie von Anfang an auch die Vermarktung im Blick haben. Start-ups haben es durch das Internet heute recht leicht, ihre Idee einer breiten Masse zu präsentieren. Marketing über das Internet muss aber nicht zwingend Teil Ihres Geschäfts sein. Wenn sich Ihr Betrieb eher lokal orientieren soll, muss etwa ein Online-Shop beim selbstständig machen nicht um jeden Preis zum Start vorhanden sein. Sollte Ihre Geschäftsidee wider Erwarten über regionale Grenzen hinaus auf Interesse stoßen, kann der Online-Auftritt immer noch im Nachhinein aufgebaut werden.

Für die Erstellung einer professionellen Website gibt es Agenturen, die Existenzgründer entlasten. Ob eine solche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist natürlich auch eine Kostenfrage. Es lohnt sich allerdings, viel Arbeit und eventuell auch etwas Geld in den Online-Auftritt zu stecken, da dieser die beste Werbung für Ihr Produkt oder Unternehmen sein kann. Zudem sollte die Website auch nach dem Gründen stets auf dem neusten Stand gehalten werden.

 

Wege zur Finanzierung der Selbstständigkeit

Sich selbstständig zu machen bedarf natürlich einer passenden Finanzierung. Das durch den Gründer vorhandene Eigenkapital reicht in der Regel für die Existenzgründung nicht aus. Die meisten Banken (im Gegensatz zu Krediten für Selbstständige bei auxmoney!) verlangen einen sehr ausführlichen und fundierten Businessplan, wenn Gründer Geld für den Start in die eigene Selbstständigkeit benötigen. Doch was ist in einem solchen enthalten?

Die Businessplan-Erstellung – Wichtig beim selbstständig machen

Wenn Sie einen Businessplan für Ihr Unternehmen schreiben, sollte dieser auf jeden Fall ein Profil von Ihnen selbst enthalten: Welche Qualifikationen können Sie als Gründer vorweisen, in welchen Bereichen verfügen Sie über praktische Erfahrung? Welche Arbeit haben Sie zuvor ausgeübt? Welchen Beruf haben Sie gelernt, welche Ausbildung gemacht? Planen Sie Ihr Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich zu starten? Warum möchten Sie einen Betrieb gründen? Darüber hinaus stellen Sie im Businessplan die Geschäftsidee dar, mit der Sie sich selbstständig machen möchten. Dieser Schritt erfolgt bereits im ersten Kapitel des Businessplans und ist sehr wichtig. Denn ist Ihre Geschäftsidee vielversprechend präsentiert, dann sind die Chancen auf eine Zusage der Finanzierung um einiges höher.

Zudem sollten auch ein Kapitalbedarfsplan, ein Liquiditätsplan und ein Finanzierungsplan sowie eine sogenannte Rentabilitätsvorschau im Businessplan enthalten sein. Listen Sie alle Posten auf, die Kosten verursachen werden, wenn Sie sich selbstständig machen, wie hoch die monatlichen Rechnungen ausfallen werden und welche Einnahmen Sie kalkuliert haben. Auch eventuelle Investoren sollten aufgelistet werden, sowie alle anderen Dinge, die Ihre Finanzen beeinflussen.

Diese finanziellen Abschätzungen zu erstellen, fällt vielen Menschen, die gründen möchten, sehr schwer. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) betreibt daher in vielen deutschen Städten Beratungsstellen, die hilfreiche Informationen zum Businessplan für Ihre Geschäftsidee bieten. Haben Sie keine Scheu: Neue Themengebiete kennenzulernen, Ideen zu entwickeln und Herausforderungen mutig anzunehmen, sind Dinge, die Ihnen als Existenzgründer immer wieder begegnen werden. Dabei sind Sie natürlich nicht nur auf sich allein gestellt. Es existieren einige staatliche Hilfsprogramme und Förderungen, die vom Bund, den Ländern oder auch der EU angeboten werden, wenn Sie sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen möchten.

 

Hier finden Sie unsere auxmoney Businessplan Vorlage   >> Businessplan Vorlage herunterladen (PDF) <<

 

Einzelunternehmer, GbR, oHG & Co.: Die Rechtsformen für Selbstständige

Egal, um was für eine Unternehmung es sich in Ihrem Falle handelt oder ob Sie haupt- oder nebenberuflich Gründen wollen: Sich selbstständig zu machen ist mit der Wahl einer eindeutig definierten Rechtsform verknüpft. Schließlich möchten Sie Ihre Unternehmung gemäß bestehender Rechtslinien führen und profitieren von gewissen Vorteilen, welche die verschiedenen Rechtsformen genießen. Nehmen Sie sich Zeit, Informationen zu sammeln und Alternativen abzuwägen, bevor Sie diese essentielle Entscheidung für Ihren Betrieb treffen.

Sofern Sie sich selbstständig machen möchten und nach der Existenzgründung der einzige Unternehmensleiter sind, sollten Sie sich als sogenannter „Einzelunternehmer“ eintragen lassen. Diese Rechtsform eignet sich als Einstieg für kleine Betriebe sehr gut, da keine komplexen Bilanzen eingereicht werden müssen.

Bei einer „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) verhält es sich anders: Mehrere Geschäftsführer treffen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam und müssen diesen auch alle zustimmen, damit sie realisiert werden können. Mit anderen Worten: Alle profitieren gemeinsam, alle sind aber auch davon betroffen, wenn es Probleme gibt. Wenn Sie sich mit einer GbR selbstständig machen möchten, sollten Sie daher einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen lassen, in welchem alle wichtigen Punkte schriftlich festgehalten sind, bevor Sie gründen.

Noch einen Schritt weiter geht die oHG, die „offene Handelsgesellschaft“. Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen, wenn Sie eine oHG gründen. Dadurch ist die Erstellung einer Bilanz obligatorisch.

Die Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft oder GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) ist auch nach der Unternehmensgründung möglich. Dies kann unter Umständen von Vorteil sein, da Sie steuerliche und haftungstechnische Vorteile genießen sowie Spenden sammeln können. Allerdings wird für letztere viel Geld benötigt: Das Stammkapital für die Gründung einer GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen.

 

Selbstständig machen – Anmeldung Ihres Gewerbes und die wichtigsten Steuern

Wenn Sie sich selbstständig machen, ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und somit beim Finanzamt unumgänglich. Das Gewerbeamt informiert in Folge der Anmeldung das Finanzamt und alle weiteren Behörden über die Anmeldung.

Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, gehört hier zur Ausnahme: Ein handwerkliches Gewerbe muss man bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Erst im nächsten Schritt kann man das Gewerbe auch beim Gewerbeamt anmelden.
Je nach Branche müssen Sie, bevor Sie gründen, bestimmte Dokumente einreichen, die Sie entweder direkt beim örtlichen Finanzamt erhalten oder auch über dessen Internetpräsenz herunterladen können. Üblicherweise beträgt die Gebühr, die Sie für die Anmeldung zahlen müssen, circa 30 Euro. Die Gewerbeanmeldung hängt in erster Linie damit zusammen, dass als angemeldetes Unternehmen gewisse Steuern gezahlt werden müssen. Dazu zählt unter anderem die Versteuerung des Einkommens (Einkommenssteuer). Diese kann unter Umständen abgesetzt werden, wobei jedoch viele Sonderregelungen gelten. Für Gründer ist daher die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater überaus sinnvoll. Neben der Einkommenssteuer gibt es noch einige weitere wichtige Steuerarten. Kapitalgesellschaften zahlen beispielsweise die sogenannte „Körperschaftssteuer“, und zwar in Abhängigkeit von den erzielten Gewinnen. Die Gewerbesteuer wird auf kommunaler Ebene von jeder Person gezahlt, die ein Gewerbe angemeldet hat. Sie ist nur dann nicht fällig, wenn Ihre Einkünfte unter 24.500 Euro pro Jahr liegen. Schließlich ist auch die Umsatzsteuer von Bedeutung. Sofern Sie sich selbstständig machen, wird diese (zurzeit 19 %) auf die Rechnungen aufgeschlagen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Bereits bevor Sie sich selbstständig machen ist es wichtig, sich mit den zu zahlenden Steuern zu beschäftigen und gegebenenfalls Beratung zu suchen.

 

Selbstständig machen als Freiberufler

Es gibt verschiedene Tätigkeiten, die man unter dem Begriff Freiberuflichkeit vereint. Wenn man ein Freiberufler ist, dann muss man kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Oft handelt es sich um erzieherische, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeiten, beispielsweise:

  • Arzt
  • Heilpraktiker
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Ingenieur
  • Wissenschaftler
  • Journalist
  • Künstler
  • Redakteur
  • Sprachlehrer
  • Tanzlehrer
  • Nachhilfelehrer
  • (Grafik-) Designer
  • Fotograf

Beim Finanzamt müssen sich jedoch sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende registrieren, sobald sie ihre Arbeit aufnehmen. Anschließend prüft das Finanzamt die Tätigkeit auf die Kriterien eines Freiberuflers. Auch die Freiberufler zahlen eine Einkommenssteuer.

 

Sich nebenberuflich selbstständig machen

Viele Gründer wollen ihren aktuellen Beruf nicht gleich aufgeben oder sich zusätzlich absichern. In diesem Fall kann sich eine nebenberufliche Existenzgründung lohnen. Soll die Unternehmensgründung nebenberuflich erfolgen, müssen allerdings zusätzliche Dinge betrachtet werden. In jedem Fall sollte auch bei einer nebenberuflichen Gründung der Zeitaufwand, welcher für die Unternehmensführung anfällt, nicht außer Acht gelassen werden. Gründer gehen eine zusätzliche Belastung ein, welche die hauptberufliche Arbeit negativ beeinflussen könnte. Allerdings hat es auch Vorteile, nebenberuflich einen Betrieb aufzubauen. Die eigene Existenz ist so zu einem großen Teil mit dem Einkommen aus der hauptberuflichen Tätigkeit abgesichert. Schlägt die nebenberufliche Tätigkeit fehl, steht der Gründer nicht vor dem Nichts. Zudem bietet es sich für kleinere Projekte oft an, nebenberuflich gestartet zu werden, die diese den Lebensunterhalt nicht voll finanzieren können. Wirft die nebenberufliche Selbstständigkeit dann doch ausreichend Einkommen ab, kann die hauptberufliche Tätigkeit nachträglich aufgegeben werden.

 

Darf der Arbeitgeber eine nebenberufliche Selbstständigkeit verbieten?

Oft herrscht Ungewissheit, ob es erlaubt ist, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, da in so manchem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung zu finden ist. Dieser sollte also vor der nebenberuflichen Gründung überprüft werden. Findet sich im Vertrag keine Einschränkung, ist es trotzdem ratsam, den Arbeitgeber zu informieren und um seine Zustimmung zu bitten. Außerdem kann bei Unklarheiten ein Jurist befragt werden, der Beratung zum Arbeitsrecht anbietet.

Für die meisten Arbeitgeber stellt es kein Problem dar, wenn einer ihrer Arbeitnehmer nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Dies kann sich allerdings ändern, wenn die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers sich negativ auf seine Arbeitsleistung auswirkt, er beispielsweise überarbeitet oder unzuverlässig wird. Möchte man nebenberuflich gründen, sollte man sich der zusätzlichen Belastung stets bewusst sein.

 

Sich erfolgreich mit einem Unternehmen selbstständig machen

Sich selbstständig zu machen hat aber selbstredend nicht nur mit finanziellen Kalkulationen und dem Wälzen von Rechtsbüchern zu tun. Schließlich ist Ihre neue Unternehmung nun der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Karriere. Vielleicht können Sie bald einigen Mitarbeitern einen festen Job bieten und so sogar die Existenzen von anderen Menschen sichern. Machen Sie sich also trotz gelegentlich auftretender Probleme bewusst, dass die mit der Unternehmensgründung verbundenen Bemühungen die Arbeit wert sind: Sie sind von Ihrem Konzept überzeugt und können Ihre Geschäftsideen kreativ ausleben, ohne durch Obrigkeiten eingeschränkt zu werden. Sollte es Ihnen doch einmal zu viel werden, finden Sie Hilfen beispielsweise durch Berater oder Messen. Gerade in den ersten Jahren Ihrer neuen Karriere sind ausgefallene Ideen ratsam, um Aufmerksamkeit zu erhaschen: Das Durchführen von Social-Media-Kampagnen, eine Sponsoring-Tätigkeit und Anzeigen – sei es in Zeitungen, im Radio oder im Internet – bringt Ihre Geschäftsidee einer breiten Masse näher. Mit der passenden Finanzierung für Ihre Selbständigkeit ist das kein Problem.