Um sich selbstständig zu machen, brauch man zunächst einmal nur einen Gewerbeschein. Den kannst Du beim örtlichen Gewerbeamt beantragen – auch dann, wenn Du die Tätigkeit nur nebenberuflich ausüben möchtest. Das klingt zunächst einmal recht einfach, doch was braucht man, um wirklich erfolgreich selbstständig zu werden? Auf dem Weg in die Selbstständigkeit können viele Stolpersteine (z. B. mit was Du Dich selbstständig machen möchtest oder die Finanzierung der Selbstständigkeit) lauern, die zunächst aus dem Weg geräumt werden müssen. Damit Deine Geschäftsidee eben nicht nur eine Idee bleibt, sondern konkrete Formen annimmt und Du mit Deiner Tätigkeit starten kannst.

In unserem Ratgeber fassen wir für Dich zusammen, was man beachten muss, wenn man sich selbstständig macht und welche Voraussetzungen man erfüllen muss, um ein eigenes Unternehmen zu gründen.

Was muss man beachten, wenn man sich selbstständig macht?

Der Weg in die Selbstständigkeit besteht aus mehreren Schritten:

  1. Geschäftsidee entwickeln
  2. Finanzierungsmöglichkeiten für die Selbstständigkeit checken
  3. Businessplan erstellen
  4. Genehmigungen einholen und Rechtsform festlegen
  5. Gewerbe anmelden
  6. Über Steuern für Selbstständige informieren
  7. Marketingmaßnahmen angehen
  8. Versicherungen für Selbstständige prüfen
  9. Rechnungen und Buchhaltung organisieren

Zu Beginn einer Existenzgründung steht die Frage: „Wie und womit kann ich mich selbstständig machen?“ Hast Du bereits Erfahrung oder eine Ausbildung in einem bestimmten Bereich, in dem Du Dich selbstständig machen und Dein Geld verdienen möchtest? In vielen Branchen ist die Berufserfahrung und -ausbildung ein wichtiger Faktor beim Gründen. Willst Du Dich z. B. mit einem Handwerk selbstständig machen, dann musst Du meistens einen Meister im gewählten Beruf haben, um ein Unternehmen zu gründen. Doch es gibt auch Ausnahmen: Man kann sich mit der richtigen Geschäftsidee auch ohne Meister oder ohne Ausbildung selbstständig machen.

Sofern sich eine Idee in Deinem Kopf festgesetzt hat, von deren Erfolgschancen Du überzeugt bist, stellt dies schon mal einen wichtigen Grundpfeiler für Deine Existenzgründung dar. Nun ist es jedoch wichtig, aus diesen Gedanken eine konkrete Geschäftsidee zu entwickeln. Halte daher alle wichtigen Punkte schriftlich fest:

  • Was zeichnet die Produkte / Dienstleistungen aus, die Du zukünftig anbieten möchtet?
  • Was unterscheidet Dich von bereits vorhandenen Objekten und Dienstleistungen?
  • Inwiefern bietest Du den potenziellen Kundinnen und Kunden einen Mehrwert?

Möchte man sich selbstständig machen, bedarf das einer passenden Finanzierung. Das durch den Gründer oder die Gründerin vorhandene Eigenkapital reicht in der Regel für die Existenzgründung nicht aus. Daher gibt es zahlreiche Fördermittel, Zuschüsse und verschiedene Kredite für Existenzgründerinnen und -gründer. Die meisten Banken (im Gegensatz zu Krediten für Selbstständige mit auxmoney) verlangen allerdings einen sehr ausführlichen und fundierten Businessplan, wenn Gründerinnen und Gründer Startkapital für die eigene Selbstständigkeit benötigen.

Wenn Du einen Businessplan für Dein Unternehmen schreibst, sollte dieser auf jeden Fall ein Profil von Dir selbst enthalten: Welche Qualifikationen kannst Du vorweisen, in welchen Bereichen verfügst Du über praktische Erfahrung? Planst Du Dein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich zu starten? Warum möchtest Du einen Betrieb gründen? Darüber hinaus stellst Du im Businessplan die Geschäftsidee dar, mit der Du Dich selbstständig machen möchtest. Dieser Schritt erfolgt bereits im ersten Kapitel des Businessplans und ist sehr wichtig. Denn ist Deine Geschäftsidee vielversprechend präsentiert, dann sind die Chancen auf eine Zusage der Finanzierung um einiges höher.

Zudem sollten auch ein Kapitalbedarfsplan, ein Liquiditätsplan und ein Finanzierungsplan sowie eine sogenannte Rentabilitätsvorschau im Businessplan enthalten sein. Auch eventuelle Investoren und Investorinnen sollten aufgelistet werden, sowie alle anderen Dinge, welche die Finanzen Deines Unternehmens beeinflussen.

Unser Tipp zum Thema selbstständig machen und Businessplan: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) betreibt in vielen deutschen Städten Beratungsstellen, die hilfreiche Informationen zum Businessplan für Deine Geschäftsidee bieten. Zusätzlich gibt es einige staatliche Hilfsprogramme und Förderungen, die vom Bund, den Ländern oder auch der EU angeboten werden, wenn Du Dich mit einer Idee selbstständig machen möchtest.

Mit welcher Rechtsform kann man selbstständig werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Wahl der Rechtsform für Deine Selbstständigkeit – z. B. als Einzelunternehmer, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Je nach persönlichem oder betrieblichem Bedarf kannst Du z. B. ein Kleingewerbe, eine GbR, GmbH oder UG gründen.

Egal, um was für eine Unternehmung es sich in Deinem Fall handelt oder ob Du haupt- oder nebenberuflich Gründen möchtest: Sich selbstständig zu machen ist mit der Wahl einer eindeutig definierten Rechtsform verknüpft. Schließlich möchtest Du Deine Unternehmung gemäß bestehender Rechtslinien führen und profitierst von gewissen Vorteilen, welche die verschiedenen Rechtsformen genießen.

Sofern Du Dich selbstständig machen möchtest und nach der Existenzgründung der einzige Unternehmensleiter bzw. -leiterin bist, solltest Du Dich als sogenannter „Einzelunternehmer“ eintragen lassen. Diese Rechtsform eignet sich als Einstieg für kleine Betriebe sehr gut, da keine komplexen Bilanzen eingereicht werden müssen.

Bei einer „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) verhält es sich anders: Mehrere Geschäftsführer bzw. -führerinnen treffen alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam und müssen diesen auch alle zustimmen, damit sie realisiert werden können. Noch einen Schritt weiter geht die oHG, die „offene Handelsgesellschaft“. Du musst Dich ins Handelsregister eintragen lassen, wenn Du eine oHG gründest – das macht die Erstellung einer Bilanz obligatorisch.

Die Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft oder GmbH („Gesellschaft mit beschränkter Haftung“) ist auch nach der Unternehmensgründung möglich. Dies kann unter Umständen von Vorteil sein, da Du dann steuerliche und haftungstechnische Vorteile genießen sowie Spenden sammeln kannst.

Gewerbe anmelden – so geht’s

Wenn man sich selbstständig macht, ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und somit beim Finanzamt unumgänglich. Das Gewerbeamt informiert in Folge der Anmeldung das Finanzamt und alle weiteren Behörden über die Anmeldung.

Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, gehört hier zur Ausnahme: Ein handwerkliches Gewerbe muss man bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Erst im nächsten Schritt kann man das Gewerbe auch beim Gewerbeamt anmelden. Je nach Branche musst Du, bevor Du gründest, bestimmte Dokumente einreichen, die Du entweder direkt beim örtlichen Finanzamt erhältst oder auch über dessen Internetpräsenz herunterladen kannst. Üblicherweise beträgt die Gebühr, die Du für die Anmeldung zahlen musst, circa 30 Euro. Die Gewerbeanmeldung hängt in erster Linie damit zusammen, dass als angemeldetes Unternehmen gewisse Steuern gezahlt werden müssen.

Die wichtigsten Steuern für Selbstständige

Zu den Steuern, die Selbstständige zahlen müssen, gehört unter anderem die Versteuerung des Einkommens (Einkommenssteuer). Diese kann unter Umständen abgesetzt werden, wobei jedoch viele Sonderregelungen gelten. Für Gründer und Gründerinnen ist daher die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bzw. -beraterin überaus sinnvoll. Neben der Einkommenssteuer gibt es noch einige weitere wichtige Steuerarten. Kapitalgesellschaften zahlen beispielsweise die sogenannte „Körperschaftssteuer“, und zwar in Abhängigkeit von den erzielten Gewinnen. Die Gewerbesteuer wird auf kommunaler Ebene von jeder Person gezahlt, die ein Gewerbe angemeldet hat. Sie ist nur dann nicht fällig, wenn Deine Einkünfte unter 24.500 Euro pro Jahr liegen. Schließlich ist auch die Umsatzsteuer von Bedeutung. Sofern Sie sich selbstständig machen, wird diese (zurzeit 19 Prozent) auf die Rechnungen aufgeschlagen und an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Bereits bevor Du Dich selbstständig machst, ist es wichtig, sich mit den zu zahlenden Steuern zu beschäftigen und gegebenenfalls einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren.

Marketing für Gründerinnen und Gründer

Wenn Du über eine Existenzgründung nachdenkst, solltest Du von Anfang an auch die Vermarktung im Blick haben. Start-ups haben es durch das Internet heute recht leicht, ihre Idee einer breiten Masse zu präsentieren. Marketing über das Internet muss aber nicht zwingend Teil Deines Geschäfts sein. Wenn sich Dein Betrieb eher lokal orientieren soll, muss etwa ein Online-Shop beim selbstständig machen nicht um jeden Preis zum Start vorhanden sein. Sollte Deine Idee wider Erwarten über regionale Grenzen hinaus auf Interesse stoßen, kann der Online-Auftritt immer noch im Nachhinein aufgebaut werden.

Für die Erstellung einer professionellen Website gibt es Agenturen, die Existenzgründer und -gründerinnen entlasten. Ob eine solche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist natürlich auch eine Kostenfrage. Es lohnt sich allerdings, viel Arbeit und eventuell auch etwas Geld in den Online-Auftritt zu stecken, da dieser die beste Werbung für Dein Produkt oder Unternehmen sein kann. Zudem sollte die Website auch nach dem Gründen stets auf dem neusten Stand gehalten werden.

Versicherungen für Selbstständige

Gründerinnen und Gründer sollten – bevor sie sich selbstständig machen – nicht das Thema Versicherungen vergessen. Das betrifft sowohl die Frage, ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abgeschlossen werden soll, als auch die Notwendigkeit weiterer Versicherungen wie die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bevor Du eine mögliche Versicherung abschließt, solltest Du Deinen persönlichen sowie betrieblichen Bedarf abklären.

Rechnungen und Buchhaltung

Kümmere Dich rechtzeitig um das Thema Buchhaltung. Sobald Du die ersten Aufträge an Land ziehst, wirst Du auch Rechnungen schreiben müssen, die rechtlich einwandfrei sein sollten. Auch ein Geschäftskonto solltest Du bis dahin eröffnet haben, um berufliche wie private Ausgaben und Einnahmen voneinander trennen zu können.

Du kannst die Buchhaltung entweder selbst – z. B. mit Hilfe von Tools – angehen oder einen externen Steuerberater bzw. eine -beraterin beauftragen.

Voraussetzungen, um sich selbstständig zu machen

Prinzipiell kann sich jeder selbstständig machen. Für eine erfolgreiche Gründung sollte man je nach Branche aber bestimmte Eigenschaften und Qualifikationen mitbringen. Auch rechtlich sind für die Existenzgründung in Deutschland einige Aspekte zu beachten, z. B. ist Voraussetzung, dass Du mindestens eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, ein Gewerbe anmeldest und eine Steuernummer beantragst.

Selbstständig werden – besondere Fälle

Je nach Branche und Art der Selbstständigkeit, müssen weitere Formalitäten beachtet werden. Was braucht man z. B., um neben- oder freiberuflich selbstständig zu werden?

Wie kann man als Freiberufler oder Freiberuflerin selbstständig werden?

Auch für Freiberuflerinnen und Freiberufler ist der erste Schritt in die Selbstständigkeit die Anmeldung beim Finanzamt. Was freiberufliche Tätigkeiten sind, ist vom Gesetzgeber vorgegeben.

Es gibt verschiedene Tätigkeiten, die man unter dem Begriff Freiberuflichkeit vereint. Wenn man ein Freiberufler oder eine Freiberuflerin ist, dann muss man kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Oft handelt es sich um erzieherische, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder wissenschaftliche Tätigkeiten, beispielsweise:

  • Arzt bzw. Ärztin
  • Heilpraktiker bzw. -praktikerin
  • Rechtsanwalt bzw. -anwältin
  • Steuerberater -beraterin
  • Ingenieur bzw. Ingenieurin
  • Wissenschaftler bzw. Wissenschaftlerin
  • Journalist bzw. Journalistin
  • Künstler bzw. Künstlerin
  • Redakteur bzw. Redakteurin
  • Sprachlehrer bzw. -lehrerin
  • Tanzlehrer bzw. -lehrerin
  • Nachhilfelehrer bzw. -lehrerin
  • (Grafik-) Designer bzw. Designerin
  • Fotograf bzw. Fotografin

Beim Finanzamt müssen sich jedoch sowohl Freiberufler und Freiberuflerinnen als auch Gewerbetreibende registrieren, sobald sie ihre Arbeit aufnehmen. Anschließend prüft das Finanzamt die Tätigkeit auf die Kriterien einer Freiberuflichkeit. Freiberuflich Tätige zahlen außerdem eine Einkommenssteuer.

Wie kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen?

Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, sollte seinen Vorgesetzten bzw. Vorgesetzte im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen. Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung dazu, die meisten Arbeitsverträge enthalten aber entsprechende Klauseln zur Nebentätigkeit.

Viele Gründer und Gründerinnen wollen ihren aktuellen Beruf nicht gleich aufgeben oder sich zusätzlich absichern. In diesem Fall kann sich eine nebenberufliche Existenzgründung lohnen. Soll die Unternehmensgründung nebenberuflich erfolgen, müssen allerdings zusätzliche Dinge betrachtet werden. In jedem Fall sollte auch bei einer nebenberuflichen Gründung der Zeitaufwand, welcher für die Unternehmensführung anfällt, nicht außer Acht gelassen werden. Gründer und Gründerinnen gehen eine zusätzliche Belastung ein, welche die hauptberufliche Arbeit negativ beeinflussen könnte. Allerdings hat es auch Vorteile, nebenberuflich einen Betrieb aufzubauen. Die eigene Existenz ist so zu einem großen Teil mit dem Einkommen aus der hauptberuflichen Tätigkeit abgesichert. Schlägt die nebenberufliche Tätigkeit fehl, stehen die Gründenden nicht vor dem Nichts. Zudem bietet es sich für kleinere Projekte oft an, nebenberuflich gestartet zu werden, die diese den Lebensunterhalt nicht voll finanzieren können. Wirft die nebenberufliche Selbstständigkeit dann doch ausreichend Einkommen ab, kann die hauptberufliche Tätigkeit auch aufgegeben werden.

Tipps zum Selbstständig machen im Überblick

Unsere Tipps zum erfolgreichen Selbstständig machen:

  1. Gute Geschäftsidee entwickeln
  2. Verfassen eines detaillierten Businessplans
  3. Kostenlose Beratungen in Anspruch nehmen
  4. Gründungszuschuss für Arbeitslose beantragen
  5. Genügend Eigenkapital ansparen
  6. Rechtzeitig über alle nötigen Formalitäten informieren
  7. Werbung für Dein Unternehmen machen
  8. Versicherungen für Selbstständige abschließen
  9. Checke, ob Du einen Steuerberater bzw. -beraterin benötigst
  10. Eröffne ein Geschäftskonto, um Deine beruflichen Finanzen im Überblick zu haben
  11. Wähle die passende Rechtsform für Dein Unternehmen
  12. Melde Dein Gewerbe richtig an

Fazit: So machst Du Dich erfolgreich selbstständig

Sich selbstständig zu machen hat nicht nur mit finanziellen Kalkulationen und dem Wälzen von Rechtsbüchern zu tun. Schließlich ist eine neue Unternehmung nun der Mittelpunkt der beruflichen Karriere. Vielleicht kannst Du bald einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen festen Job bieten und so sogar die Existenzen von anderen Menschen sichern. Mache Dir also trotz gelegentlich auftretender Probleme bewusst, dass die mit der Unternehmensgründung verbundenen Bemühungen die Arbeit wert sind: Du bist von Deinem Konzept überzeugt und kannst Deine Geschäftsideen kreativ ausleben, ohne durch Obrigkeiten eingeschränkt zu werden. Sollte es Dir doch einmal zu viel werden, findest Du beispielsweise durch Berater bzw. Beraterinnen Hilfe. Gerade in den ersten Jahren Deiner neuen Karriere sind ausgefallene Ideen ratsam, um Aufmerksamkeit zu erreichen: Das Durchführen von Social-Media-Kampagnen, eine Sponsoring-Tätigkeit und Anzeigen – sei es in Zeitungen, im Radio oder im Internet – bringt Deine Idee einer breiten Masse näher. Mit der passenden Finanzierung für Deine Selbstständigkeit ist das kein Problem. Selbstständige haben es aber bei Banken und anderen klassischen Kreditinstituten nicht so einfach: Sie müssen einen vollwertigen Businessplan und Sicherheiten vorweisen. Bei einer Finanzierung durch einen Privatkredit mit auxmoney ist das nicht nötig. Hier wirst Du als Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmer ganzheitlich betrachtet. Zudem läuft die Kreditabwicklung komplett online ab – d. h. Du kannst Deinen Kredit mit flexiblen Laufzeiten und fairen Konditionen jederzeit von überall aus beantragen. Probiere es aus und stelle Deine Kreditanfrage noch heute.

FAQ – Weitere Fragen zum Thema Selbstständig machen

Oft herrscht Ungewissheit, ob es erlaubt ist, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Die Sorge ist nicht ganz unberechtigt, da in so manchem Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung zu finden ist. Dieser sollte also vor der nebenberuflichen Gründung überprüft werden. Findet sich im Vertrag keine Einschränkung, ist es trotzdem ratsam, den Arbeitgeber zu informieren und um seine Zustimmung zu bitten.

Außerdem kann bei Unklarheiten ein Jurist bzw. eine Juristin befragt werden, der oder die Beratung zum Arbeitsrecht anbietet. Für die meisten Arbeitgeber stellt es kein Problem dar, wenn einer ihrer Angestellten nebenberuflich einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Dies kann sich allerdings ändern, wenn die Selbstständigkeit des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin sich negativ auf die Arbeitsleistung auswirkt. Möchte man nebenberuflich gründen, sollte man sich der zusätzlichen Belastung stets bewusst sein.

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig machen. Du benötigst dafür lediglich einen Gewerbeschein, den Du bei Deinem örtlichen Gewerbeamt beantragen kannst. Das gilt auch, wenn Du erstmal nebenberuflich gründest.

Für Gründerinnen und Gründer, die ihr Unternehmen stetig weiterentwickeln und alle kaufmännischen Aspekte beachten, kann es sich lohnen, sich selbstständig zu machen. Viele Gründende entscheiden sich für die Selbstständigkeit, weil sie später einmal mehr verdienen möchten als die meisten Angestellten.

Während einer bestehenden Arbeitslosigkeit darf eine Nebentätigkeit, wie z. B. eine selbstständige Tätigkeit, unter 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt zu diesem Zweck auch einen staatlichen Gründungszuschuss.

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