Wenn Du Dich selbstständig machen möchtest, ist die Beantragung eines Gewerbescheins einer der ersten Schritte. Der Gewerbeschein dient als behördlicher Nachweis für die Anmeldung eines Gewerbebetriebs und wird vom zuständigen Gewerbeamt oder Ordnungsamt ausgestellt. Ohne diese Gewerbeanmeldung darfst Du Deine gewerbliche Tätigkeit nicht offiziell aufnehmen.

Doch wo kann ich einen Gewerbeschein beantragen und geht das auch online? Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen, und wie läuft die Beantragung des Gewerbescheins ab? In diesem Ratgeber erfährst Du alles Wichtige – von den Unterlagen, die Du benötigst, über die Bearbeitungsdauer bis hin zu den Kosten.

Was ist ein Gewerbeschein?

Der Gewerbeschein ist eine offizielle Bestätigung der Gewerbeanmeldung und dient als Nachweis, dass Du Dein Gewerbe ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde gemeldet hast. Ohne diese Anmeldung darfst Du keine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Die Ausstellung des Gewerbescheins erfolgt durch das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt Deiner Gemeinde.

Der Gewerbeschein ist keine Erlaubnis für eine bestimmte berufliche Tätigkeit, sondern bestätigt lediglich die Anmeldung eines Betriebs. Abhängig von Deiner Branche oder Rechtsform kann es sein, dass Du zusätzliche Genehmigungen benötigst, etwa von der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder anderen Behörden.

Ein Gewerbeschein ist sowohl für Haupt- als auch für Nebengewerbe erforderlich. Bestimmte Berufe – wie freiberufliche Tätigkeiten – sind jedoch von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Welche Berufe keinen Gewerbeschein benötigen, erfährst Du weiter unten.

Wofür wird der Gewerbeschein benötigt?

Der Gewerbeschein ist notwendig, um ein Gewerbe offiziell anzumelden und legal zu betreiben. Sobald Du eine gewerbliche Tätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung aufnimmst, bist Du verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde – also dem Gewerbeamt oder Ordnungsamt – anzumelden.

Mit dem Gewerbeschein erhältst Du nicht nur die Bestätigung der Gewerbeanmeldung, sondern kannst auch:

  • Ein Geschäftskonto eröffnen
  • Rechnungen mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausstellen (falls erforderlich)
  • Dein Unternehmen bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registrieren
  • Erforderliche Genehmigungen oder Lizenzen beantragen (z. B. für bestimmte Handwerksberufe oder die Gastronomie)
  • Verträge für geschäftliche Zwecke abschließen, etwa für Gewerberäume oder Versicherungen

In vielen Fällen benötigst Du den Gewerbeschein auch, um Förderungen oder Zuschüsse für Gründerinnen und Gründer zu beantragen. Beachte aber: Die Beantragung eines Gewerbescheins allein reicht nicht aus, um ein Unternehmen vollständig zu gründen. Je nach Rechtsform können weitere Schritte erforderlich sein, wie die Anmeldung beim Finanzamt oder der Eintrag ins Handelsregister.

Gewerbeschein für Kleingewerbe

Wenn Du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, benötigst Du ebenfalls einen Gewerbeschein. Die Beantragung des Gewerbescheins erfolgt wie bei anderen Gewerbebetrieben über das Gewerbeamt oder das Ordnungsamt Deiner Gemeinde. Allerdings gelten für Kleingewerbetreibende einige Besonderheiten.

Ein Kleingewerbe zeichnet sich dadurch aus, dass es unter die Kleinunternehmerregelung fallen kann. Diese Regelung betrifft vor allem die Umsatzsteuer, denn wer als Kleingewerbetreibender im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt und im Folgejahr unter 50.000 Euro bleibt, kann sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Das bedeutet, dass auf Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss.

Die Gewerbeanmeldung für ein Kleingewerbe kostet in der Regel zwischen 15 und 30 Euro, abhängig von der jeweiligen Gemeinde. Nach der Anmeldung erhältst Du eine Gewerbeanzeige, die als offizieller Nachweis für die Aufnahme Deiner selbstständigen Tätigkeit dient.

Ein Kleingewerbe kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich betrieben werden. Falls Du bereits eine angestellte Tätigkeit hast, solltest Du vor der Anmeldung prüfen, ob Dein Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt. Auch das Finanzamt wird sich nach der Anmeldung bei Dir melden, um steuerliche Fragen zu klären.

Wo kann ich den Gewerbeschein beantragen?

Die Beantragung eines Gewerbescheins erfolgt bei der zuständigen Behörde am Unternehmenssitz. In den meisten Fällen ist das das Gewerbeamt, das Ordnungsamt Deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung. In einigen Bundesländern ist auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) involviert.

Die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung erfolgt meist innerhalb weniger Tage. Nach dem Einreichen des Gewerbeantrags erhältst Du in der Regel innerhalb von drei Tagen eine Bestätigung in Form der Gewerbeanzeige. In manchen Städten und Gemeinden kann es aber auch bis zu zwei Wochen dauern.

Voraussetzungen beim Beantragen eines Gewerbescheins

Um einen Gewerbeschein zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit (oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Familiengerichts bei Minderjährigen)
  • Ein fester Geschäftssitz in Deutschland
  • Gewinnerzielungsabsicht (kein Hobby oder Liebhaberei)
  • Kein Ausschluss durch gesetzliche Vorgaben (z. B. bei fehlenden Genehmigungen)
  • Falls erforderlich: Zusätzliche Erlaubnisse (z. B. für Handwerksberufe, Gastronomie)

Grundsätzlich kann jede volljährige Person ein Gewerbe anmelden, ebenso juristische Personen wie GmbHs oder UGs. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und oft eine Genehmigung durch das Familiengericht. Außerdem ist für bestimmte Tätigkeiten eine besondere Erlaubnis erforderlich – zum Beispiel in der Gastronomie oder im Handwerk. Wer unsicher ist, ob er die Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung erfüllt, kann sich beim Gewerbeamt, der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer informieren.

Voraussetzungen & Gewinnerzielungsabsicht bei der Gewerbeanmeldung

Eine zentrale Voraussetzung für die Gewerbeanmeldung ist die Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet, dass die Tätigkeit nicht nur gelegentlich oder als Hobby ausgeübt wird, sondern auf langfristige wirtschaftliche Erträge abzielt. Um als Gewerbe anerkannt zu werden, muss es regelmäßige Einnahmen generieren, eine klare Geschäftsstrategie verfolgen und wirtschaftlich tragfähig sein. Falls das Finanzamt eine Tätigkeit als reine Liebhaberei einstuft, entfällt die Möglichkeit, betrieblichen Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Auch bei einem Nebengewerbe ist die Gewinnerzielungsabsicht wichtig, da dauerhaft fehlende Gewinne zu Problemen bei der Anerkennung der Gewerbeanmeldung führen können. Wer sich unsicher ist, ob seine Tätigkeit als Gewerbe zählt, kann sich beim Gewerbeamt, der Industrie- und Handelskammer oder dem Finanzamt informieren.

Beantragung des Gewerbescheins: Schritt für Schritt mit diesen Unterlagen

Die Beantragung eines Gewerbescheins ist ein relativ einfacher Prozess, wenn Du alle erforderlichen Unterlagen bereithältst. Damit Du nichts vergisst, findest Du hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Zuständiges Gewerbeamt finden

  • Je nach Wohnort ist das Gewerbeamt, Ordnungsamt oder die Stadtverwaltung für die Anmeldung zuständig.
  • In einigen Fällen sind auch die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer

2. Antragsformular ausfüllen

  • Das Formular zur Gewerbeanmeldung gibt es online oder direkt vor Ort.
  • Wichtig: Alle Angaben müssen vollständig und korrekt sein, um Verzögerungen zu vermeiden.

3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. Aufenthaltsgenehmigung)
  • Handelsregisterauszug (falls erforderlich, z. B. bei einer GmbH oder UG)
  • Genehmigungen oder Erlaubnisse (z. B. für Handwerksberufe oder Gastronomie)

4. Gewerbeanmeldung einreichen

  • Der Antrag für den Gewerbeschein kann in vielen Städten sowohl persönlich als auch online eingereicht werden.
  • Falls eine persönliche Anmeldung notwendig ist, empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung.

5. Anmeldegebühr bezahlen

  • Die Kosten für den Gewerbeschein liegen je nach Gemeinde zwischen 15 und 70 Euro.
  • Bei einer Online-Beantragung erfolgt die Zahlung meist per Überweisung oder Online-Zahlungsdienst.

6. Gewerbeschein erhalten

  • Nach erfolgreicher Prüfung wird der Gewerbeschein
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Tage, in manchen Fällen kann es bis zu zwei Wochen dauern.

7. Finanzamt und weitere Behörden informieren

  • Nach der Anmeldung erhältst Du automatisch Post vom Finanzamt, um eine Steuernummer zu beantragen.
  • Je nach Branche kann eine Anmeldung bei der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer Berufsgenossenschaft erforderlich sein.

Falls Du Deinen Gewerbeschein online beantragen möchtest, solltest Du vorab prüfen, ob Deine Gemeinde diesen Service anbietet.

Notwendigkeit und inhaltliche Angaben auf dem Beantragungsformular

Das Beantragungsformular für den Gewerbeschein ist die Grundlage für die Gewerbeanmeldung und muss vollständig sowie korrekt ausgefüllt werden. Damit die Behörde den Antrag für den Gewerbeschein schnell bearbeiten kann, sind bestimmte Angaben erforderlich.

Diese Angaben müssen im Antragsformular enthalten sein:

  • Persönliche Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, private und betriebliche Adresse
  • Art der Tätigkeit: Detaillierte Beschreibung des geplanten Gewerbes
  • Datum der Gewerbeaufnahme: Ab wann das Gewerbe offiziell betrieben wird
  • Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft
  • Handelsregistereintrag (falls zutreffend): Nur erforderlich, wenn das Gewerbe eingetragen werden muss
  • Angaben zu Mitarbeitern: Falls bereits Angestellte eingeplant sind

Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Rückfragen durch das Gewerbeamt führen und die Bearbeitungszeit verlängern. Deshalb lohnt es sich, das Antragsformular vor der Abgabe noch einmal sorgfältig zu überprüfen.

Muss das Gewerbe persönlich angemeldet werden?

Ob Du Dein Gewerbe persönlich anmelden musst oder die Gewerbeanmeldung online möglich ist, hängt von der Gemeinde ab. In vielen Städten kann die Beantragung des Gewerbescheins mittlerweile digital erfolgen, während in anderen Fällen eine persönliche Vorsprache beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt erforderlich ist.

Eine persönliche Anmeldung ist notwendig, wenn:

  • Die Gemeinde keine Online-Beantragung anbietet.
  • Bestimmte Genehmigungen oder Erlaubnisse vorgelegt werden müssen (z. B. bei Handwerksberufen oder Gastronomie).
  • Eine Identitätsprüfung erforderlich ist (z. B. bei ausländischen Gewerbetreibenden ohne elektronischen Aufenthaltstitel).

Falls Du Dein Gewerbe persönlich anmelden musst, solltest Du vorab einen Termin beim Gewerbeamt vereinbaren. So kannst Du lange Wartezeiten vermeiden und sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen direkt geprüft werden.

Wenn Du Dir unsicher bist, ob eine Online-Anmeldung in Deiner Gemeinde möglich ist, kannst Du dies auf der Website der Stadtverwaltung oder durch einen Anruf beim Gewerbeamt herausfinden.

Gewerbeschein beantragen: Kosten

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variieren je nach Gemeinde und Bundesland. Die Gebühren müssen direkt bei der Beantragung des Gewerbescheins bezahlt werden und hängen unter anderem von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Mit diesen Kosten musst Du beim Beantragen des Gewerbescheins rechnen:

  • Gewerbeanmeldung für Einzelunternehmen oder Kleingewerbe: ca. 15 bis 50 Euro
  • Gewerbeanmeldung für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG): ca. 30 bis 70 Euro
  • Zusätzliche Gebühren für erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse
  • Falls ein Handelsregistereintrag notwendig ist: ca. 150 bis 200 Euro
  • Falls eine Gewerbeummeldung oder -abmeldung erforderlich ist: meist zwischen 10 und 30 Euro

Die Zahlung erfolgt je nach Gewerbeamt per EC-Karte, Überweisung oder Online-Zahlungssystem, falls die Gewerbeanmeldung online möglich ist. In einigen Fällen können weitere Gebühren anfallen, wenn z. B. besondere Erlaubnisse eingeholt werden müssen.

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Nach der Beantragung des Gewerbescheins: Das solltest Du beachten

Nachdem Du Deinen Gewerbeschein beantragt hast, gibt es noch einige wichtige Schritte, um Dein Gewerbe vollständig anzumelden. Zunächst meldet sich das Finanzamt automatisch bei Dir. Du erhältst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Du ausfüllen musst, um eine Steuernummer zu bekommen. Ohne diese darfst Du keine Rechnungen ausstellen.

Je nach Art des Gewerbes kann auch eine Mitgliedschaft in einer Kammer erforderlich sein. Handwerkliche Betriebe müssen sich bei der Handwerkskammer registrieren, während andere Gewerbetreibende automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden. Falls Du Angestellte beschäftigst, musst Du diese bei der Sozialversicherung anmelden. Zudem kann die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft vorgeschrieben sein.

Auch an betriebliche Absicherungen solltest Du denken. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann helfen, finanzielle Risiken zu minimieren. In bestimmten Branchen ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar Pflicht. Falls Du eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder UG gegründet hast, benötigst Du außerdem ein separates Geschäftskonto. Aber auch für Einzelunternehmende kann ein eigenes Konto sinnvoll sein, um private und geschäftliche Finanzen sauber zu trennen.

Falls Du unsicher bist, welche Schritte für Dein Gewerbe erforderlich sind, kannst Du Dich bei der Gewerbebehörde, der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer informieren.

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