Du hast eine Erfindung oder ein Verfahren entwickelt und möchtest Deine Idee schützen? Dann hast Du die Möglichkeit, ein Patent anzumelden – das bekannteste gewerbliche Schutzrecht. Das Patentwesen als solches ist ein umfassendes und komplexes Rechtsgebiet und der Ablauf zum Anmelden eines Patents kann aufwendig und kostspielig sein. Erfahre deshalb hier alles Wichtige zum Thema Patent anmelden: Was ist überhaupt ein Patent und welche Voraussetzungen müssen für das Anmelden eines Patents gegeben sein? Erfahre außerdem, wo und wie man ein Patent anmelden kann und ob es auch Alternativen gibt. Zudem informieren wir Dich über Gebühren, die auf Dich zukommen und Fördermöglichkeiten.

Vor der Patentanmeldung: Was ist ein Patent?

Das Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine technische Erfindung, wie ein Produkt, ein Verfahren oder ein Design. Durch das Patentrecht und den sogenannten Patentschutz, hast Du also die Möglichkeit, Deine Idee oder Erfindung rechtlich abzusichern, sodass sie nicht gestohlen, kopiert oder blockiert werden kann. Neben dem Einfluss auf Markt und Wettbewerb werden Patente zudem in einer öffentlichen Datenbank registriert und festgehalten. Dort können sich Erfinder und Erfinderinnen, Forscherende, Investoren und Investorinnen sowie Verbraucher und Verbraucherinnen über die Entwicklung technischer Innovationen informieren. Patente gelten allerdings immer nur für eine bestimmte Zeit und nur in den Ländern oder Gebieten, in denen eine Erteilung stattfand. Grundsätzlich beginnt mit der ersten Patentanmeldung eine Laufzeit von 20 Jahren. Vom Anmelden des Patents bis zur Erteilung dauert es zudem oft weit über ein Jahr.

Welche Voraussetzungen gelten für das Anmelden eines Patents?

Drei grundlegende Voraussetzungen müssen beim Anmelden eines Patents erfüllt sein:

  • Neuheit der Erfindung
  • Erfinderische Tätigkeit oder „Erfindungshöhe“
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Neuheit der Erfindung

Bevor Du ein Patent für Deine Erfindung beantragst, solltest Du sichergehen, dass Dein Produkt, Verfahren oder Design eine absolute Neuheit ist. Dabei gilt alles, was in irgendeiner Weise veröffentlicht wurde, schon als bekannter Stand der Technik und fällt nicht mehr unter den Patentschutz. Es genügt schon, wenn Deine Erfindung in einem Podcast oder YouTube-Video erwähnt oder in Büchern oder Zeitschriften beschrieben wird. Es macht auch keinen Unterschied, ob sie auf dem Markt erhältlich oder in Benutzung ist oder nicht. Recherchiere im Vorfeld also ganz genau.

Erfinderische Tätigkeit oder „Erfindungshöhe“

Wenn Du Dein Patent beantragst, muss die Voraussetzung der „erfinderischen Tätigkeit“ erfüllt sein. Diese steht für die Originalität und erfinderische Leistung hinter einem neuen Produkt und bedeutet, dass die Idee nicht völlig naheliegend sein oder auf der einfachen Verbindung anderer bekannter Produkte beruhen darf.

Gewerbliche Anwendbarkeit

Bei der gewerblichen Anwendbarkeit geht es um die praktische Verwertung der Erfindung als Geschäftsidee, also alles, was produziert, umgesetzt und verkauft werden kann. Erfindungen, die rein theoretisch sind, wie zum Beispiel eine theoretische Geschäftsidee oder eine wissenschaftliche Erkenntnis, können nicht patentiert werden. Auch für eine Software lässt sich nur im Ausnahmefall ein Patent anmelden.

Wichtig: Da das Patentamt erst nach der Anmeldung eines Patents eine gründliche Recherche durchführt, kann es ratsam sein, im Vorfeld eine Patenanwältin oder einen Patentanwalt zu beauftragen, eine Recherche zur Prüfung des Patentanspruchs durchzuführen. Dadurch sparst Du Dir etwaige Fehler und somit Zeit und Geld.

Wie und wo kann man ein Patent anmelden?

Wenn Du für Deine Erfindung bzw. Geschäftsidee ein Patent anmelden möchtest, ist eine gründliche Prüfung durch das Patent- oder Markenamt (in Deutschland: das DPMA) bei der Anmeldung erforderlich. Um ein Patent beantragen zu können, musst Du deshalb einige umfassende Unterlagen einreichen. Europäische Patente müssen dagegen beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden, für internationale Patente ist die World Intellectual Property Organization (WIPO) zuständig.

Der Ablauf zum Anmelden eines Patents in Deutschland

In Deutschland erfolgt das Anmelden eines Patents beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Du kannst Dein Patent auch persönlich in den Dienststellen München, Berlin oder Jena anmelden. Von der Anmeldung bis zur Erteilung des Patents sind mehrere Schritte notwendig.

Bevor Du einen Antrag auf ein Patent einreichst, solltest Du gründlich recherchieren, ob Du Patentansprüche hast und die grundlegenden Voraussetzungen, Neuheit der Erfindung, Erfinderische Tätigkeit oder „Erfindungshöhe“ und Gewerbliche Anwendbarkeit, erfüllst.

Europäische und internationale Patentanmeldung

Wenn Dein Patent auch in anderen Ländern geschützt werden soll, musst Du einen entsprechenden Antrag bei den Patentämtern der jeweiligen Länder einreichen. Du hast dabei die Wahl zwischen einem ,,Europäischen Patent“ (EP) und einem ,,PCT-Patent“ (Weltpatent, gilt für über 60 Länder).

Egal, ob Du Dein Patent in Deutschland und / oder im Ausland anmelden möchtest, ist es ratsam, Dich vorab beim Deutschen Patent- und Markenamt zu informieren.

Kosten und Fördermöglichkeiten

Wenn Du ein Patent anmeldest, werden neben eventuellen Kosten für eine Rechtsberatung eine einmalige Anmeldegebühr sowie Kosten für die Prüfung des Patentanspruchs von 350 Euro fällig. Nach der erfolgreichen Patentanmeldung sind regelmäßige Jahresgebühren für das Patent bis zum Ablauf des Patentschutzes nach 20 Jahren zu zahlen. Die Jahresgebühren erhöhen sich schrittweise. Im sechsten Jahr wird beispielsweise eine Gebühr von 130 Euro fällig. Im letzten Jahr betrug die Gebühr sogar 1.940 Euro für die Aufrechterhaltung des Patentschutzes. Die Jahresgebühren für das Patent müssen dabei unaufgefordert gezahlt werden, sonst kann der Patentschutz erlöschen.

Ein Patent in Deutschland anzumelden ist dabei vergleichsweise günstiger als die Patentanmeldung in Europa oder weltweit.

Viele Gründerinnen und Gründer können sich den teuren Anmeldeprozess beim Patentamt oft nicht leisten. Deshalb gibt es verschiede Förderprogramme und Zuschüsse, z. B.:

  • Das Förderprogramm WIPANO: Es unterstützt den gesamten Prozess einer Anmeldung zum Schutzrecht. Über frei wählbare Dienstleister können verschiedene Leistungspakete (z. B. Prüfung auf Neuheit, Potenzial der wirtschaftlichen Verwertung) in Anspruch genommen werden.
  • Das ZIM-Programm: Durch dieses Förderprogramm des Bundes können kleine und mittlere Unternehmen bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsprojekten ebenfalls Zuschüsse für projektbegleitende Tätigkeiten wie „Stand-der-Technik“-Recherchen o. ä. erhalten.

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Alternative Schutzrechte

Neben dem Patent gibt es eine Reihe weiterer Schutzrechte. Als beliebte Alternative zum Patentschutz gilt das sogenannte Gebrauchsmuster. Auch das Thema Markenschutz ist ein wichtiger Teil im Wirtschaftsleben. Dabei geht es allerdings eher um die Kennzeichnung Deines Produktes.

Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster erteilt der Besitzerin oder dem Besitzer die gleichen Rechte wie ein Patent. Alle Gegenstände, die durch ein Patent geschützt werden können, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Dabei sind anders als beim Patentschutz Herstellungsverfahren nicht durch ein Gebrauchsmuster schutzfähig.

Der Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent liegt im ungeprüften Schutzrecht. Das heißt, dass Anwendbarkeit, Neuheit und die erfinderische Tätigkeit nicht geprüft werden. Dadurch verursacht das Gebrauchsmuster auch weniger Kosten. Allerdings ist so auch die Gefahr des Angriffs (d. h. die Infragestellung des Patentanspruchs) und der Löschung des Gebrauchsmusters größer. Wenn ein Löschungsverfahren eingeleitet wird, müssen die sachlichen Schutzvoraussetzungen erneut geprüft werden, ansonsten können die Schutzrechte nicht mehr geltend gemacht werden. Außerdem kannst Du ein Gebrauchsmuster später nicht mehr in ein Patent überleiten (umgekehrt ist es möglich). Ansonsten hat das Gebrauchsmuster noch eine kürzere Gültigkeit, nämlich zehn Jahre.

Markenschutz

Eine Marke gibt Deinem Produkt eine unverwechselbare Kennzeichnung, weshalb der Schutz derselben zu Deinem Erfolg beitragen kann. Durch den Markenschutz kannst Du die Zeichen schützen, die für Dein Produkt stehen sollen, wie z. B. Produkt- oder Markennamen, Logos oder andere Designkennzeichen. Trifft Deine Marke den Stil Deiner Zielgruppe, ist das wertvolles Marketing, und der Markenschutz sichert Dich im Wettbewerb ab. Auch zum Markenschutz kannst Du Sich beim Patentamt informieren.

Fazit: Wann ist eine Patentanmeldung sinnvoll?

Wenn Deine Geschäftsidee auf einer technischen Neu-Erfindung basiert, solltest Du Dich auf jeden Fall mit einer Patentanmeldung auseinandersetzen, um diese zu schützen und so die exklusiven Rechte für die gewerbliche Verwendung Deiner Erfindung zu erhalten. Damit gewinnst Du erstmal Zeit, Dich am Markt zu etablieren. Ein Patent kannst Du auf alles anmelden, was absolut neu ist, eine gewisse „erfinderische Höhe“ hat und gewerblich anwendbar ist. Einen Antrag auf ein Patent zu erstellen ist dabei ein recht aufwendiger, langer und auch kostspieliger Prozess, doch die Mühe kann sich lohnen. Es muss allerdings nicht immer ein Patent sein, auch ein Gebrauchsmuster kann eine gute Alternative sein. Ob es sich lohnt, Deine Erfindung als Patent zu registrieren oder nicht – und wenn ja, in welchen Regionen (Deutschland, Europa, Weltweit) – ist für jeden Einzelfall zu entscheiden.

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