Sie haben eine Erfindung oder ein Verfahren entwickelt und möchten Ihre Idee schützen? Dann haben Sie die Möglichkeit, ein Patent anzumelden – das bekannteste gewerbliche Schutzrecht. Im Jahr 2019 wurden allein aus Deutschland 26.805 Patente beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet.[1] Wer sein Patent in Deutschland beantragen möchte, kann dies beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vornehmen.

Wenn Sie ein Patent anmelden möchten, müssen Sie dabei einige wichtige Schritte beachten. Das Patentwesen als solches ist ein umfassendes und komplexes Rechtsgebiet, weshalb es von Vorteil sein kann, einen speziell ausgebildeten Patentanwalt zu beauftragen. Erfahren Sie, was genau ein Patent ist, wie Sie ein Patent anmelden können und welche Möglichkeiten Ihnen dieser Schritt bietet.

Was muss ich machen, um ein Patent anzumelden?

Wenn Sie für Ihre Erfindung bzw. Geschäftsidee ein Patent anmelden möchten, ist eine gründliche Prüfung durch das Patent- oder Markenamt (in Deutschland: das DPMA) bei der Anmeldung erforderlich. Um Ihr Patent anmelden zu können, müssen Sie einige umfassende Unterlagen einreichen.

Laut DPMA ist es nicht ausreichend, bei der Anmeldung lediglich das Formular „Antrag auf Erteilung eines Patents“ vollständig auszufüllen. Zu der Patentanmeldung, die auch Textwerk genannt wird, gehören folgende Unterlagen:

  • Technische Beschreibung der Erfindung, ggf. mit Bezugszeichenliste
  • Patentansprüche
  • Zeichnungen, falls notwendig für das Verständnis
  • Zusammenfassung der Erfindung / Geschäftsidee (nicht länger als 1.500 Zeichen)
  • Benennung des Erfinders

Gut zu wissen: Die Angabe der Erfinder sowie die Zusammenfassung der Geschäftsidee kann noch innerhalb von 15 Monaten ab dem Tag nachgereicht werden, an dem das Patent angemeldet wurde.

Die Erfindung bzw. die Idee müssen mit Einreichen der Anmeldung komplett dargestellt (offenbart) werden – eine nachträgliche Erweiterung der technischen Information ist nicht zulässig.

Wer sein Patent anmelden möchte, kann das auch online tun. Dazu kann das Patent elektronisch beim DPMA eingereicht werden. Hierzu ist eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser erforderlich. Anbieter der Signaturkarten finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

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Bevor Sie ein Patent anmelden

Das Patent stellt ein gewerbliches Schutzrecht für eine technische Erfindung dar und gibt Ihnen die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, ob ein anderer Ihre Erfindung nutzen darf oder nicht. Auch ein bestimmtes Design als Technik im weiteren Sinne kann als Erfindung geschützt werden, jedoch zählen Warenmarken nicht als Erfindung. Sie können aber als sogenannte Trademark geschützt werden. Dies geschieht allerdings nicht immer beim Patentamt, wo Sie Ihr Patent anmelden können, sondern teilweise beim Markenamt. Der Begriff Patent stammt ursprünglich aus dem Französischen und wurde dort im 17. Jahrhundert im Zusammenhang des Gewerbescheins verwendet. Haben Sie also eine Erfindung entwickelt, können Sie dieses mit Hilfe eines Patents zu Ihrem Eigentum machen und die allgemeine Nutzung unter Ihre Entscheidungsgewalt bringen. Die von Ihnen erfundene Technik oder das Verfahren werden dann durch das Patentrecht geschützt, die Erfindung unterliegt somit dem sogenannten Patentschutz. Dieser ist gegen Gebühren zu erhalten. Bevor Sie diesen Schritt allerdings tun und Ihr Patent anmelden, sind einige Entscheidungen zu treffen. Grundsätzlich sollte bei einer Patentanmeldung ein spezieller Patentanwalt zu Rate gezogen werden, da sich dahinter ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet verbirgt.

Wann sollten Sie ein Patent beantragen?

Prinzipiell lohnt sich die Patentanmeldung nur, wenn Sie durch die Plagiierung einen großen Nachteil erleiden. Dies ist der Fall, wenn die Entwicklung der Erfindung erheblich kostenintensiver und langwieriger als die Plagiierung desselben ist. Insbesondere innerhalb des Ingenieurwesens oder der Pharmaindustrie sind Patente weit verbreitet. Die Erfindung von Produktionsmaschinen oder neuartigen Medikamenten kann mehrere Jahre bis Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Erscheinen die Produkte dann auf dem Markt, ist der Herstellungsprozess meist durch das Produkt selbst dechiffriert und kann innerhalb weniger Monate kopiert werden. Es kommt nur verkürzt zu einer Monopolstellung durch solche Erfindungen.

Wie viel kostet es, ein Patent anzumelden?

Wer ein Patent anmeldet, sollte mit Kosten rechnen. Die Gebühren für Patentanmeldung bei der DPMA können in drei Bereiche geteilt werden:

  • Amtsgebühren durch die Anmeldung bzw. den Antrag
  • Honorare für Patentanwälte und anderweitige Dienstleistungen
  • Jährliche Amtsgebühren zur Verlängerung des Patentschutzes

Die endgültigen Kosten für die Patentanmeldung basieren jedoch neben der Erfindung selbst hauptsächlich darauf, in welchem Umfang Sie Ihr Patent anmelden möchten. Dies ist sowohl national beim DPMA als auch europaweit beim Europäischen Patentamt möglich und dementsprechend kostenintensiver. Ein Patent anmelden kann man auch auf internationaler Ebene, allerdings gilt das Patentrecht nicht in allen Ländern. Es bietet zwar Schutzrechte für die meisten wirtschaftlich bedeutenden Länder, aber nicht für alle: Beispiele hierfür sind Taiwan und Argentinien. Will man eine internationale Patentanmeldung, erfolgt eine PCT (Patent Cooperation Treaty) Anmeldung, über das internationale Patentsystem. Bei einer nationalen Anmeldung sind mit etwa 5.000 Euro zu rechnen, wohingegen bei der europäischen Patentanmeldung mehrere 10.000 Euro anfallen können. Eine internationale Patentanmeldung kostet meist noch um einiges mehr. Kostenfaktor für das Patent- oder Markenamt ist dabei stets, in wie vielen Märkten das Patent angemeldet werden soll und ob das Patent eventuell verteidigt oder durchgesetzt werden muss. Wenn Sie sich dazu bereit erklären, die Nutzung Ihrer Erfindung gegen Gebühr zu ermöglichen, kann der jährliche Betrag zur Verlängerung um die Hälfte reduziert werden.

Zur Aufrechterhaltung des Patentschutzes ist im Übrigen mit Beginn des dritten Schutzjahres eine Jahresgebühr fällig. Wichtig ist, dass die fälligen Kosten, fristgerecht und vollständig beim DPMA beglichen werden. Werden die Patent-Kosten zu spät oder gar nicht bezahlt, droht ein Verlust des Patentschutzes.

DPMA Kostenmerkblatt

Das DPMA bietet auf seiner Website umfassende Informationen zum Thema Kosten bei der Patentanmeldung. Alle Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts sowie des Bundespatentgerichts, z. B. auch die Gebrauchsmuster-Kosten oder andere markenrechtliche Gebühren, kann man im Kostenmerkblatt des DPMA nachschlagen.

Einige Patent-Kosten im Überblick:

Gebührenart Höhe
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) 40 Euro
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 20 Euro
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche) 60 Euro
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um 30 Euro
Rechercheantragsgebühr 300 Euro
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag 150 Euro
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag 350 Euro
Jahresgebühr 3. Patentjahr 70 Euro
Jahresgebühr 4. Patentjahr 70 Euro
Jahresgebühr 5. Patentjahr 90 Euro
Jahresgebühr 6. Patentjahr 130 Euro
Jahresgebühr 7. bis 20. Patentjahr siehe   Kostenmerkblatt
Einspruchsverfahren 200 Euro
Die Jahresgebühren verringern sich bei einer Lizenzbereitschaftserklärung nach § 23 Abs. 1 PatG jeweils um die Hälfte

Wie teuer ist ein weltweites Patent?

Für Patente, die in den wichtigsten Ländern der Welt gültig sind, müssen Sie mit mindestens 30.000 Euro rechnen. Auch Patent-Kosten von über 100.000 Euro sind nicht selten. Des Weiteren müssen Sie pro Land mit mehreren Tausend Euro an Verlängerungsgebühren bis zum Ende der Laufzeit des Patentanspruchs rechnen.

Patentanmeldungen, die weltweit gültig sein sollen, erfordern also eine Reihe von unumgänglichen Gebühren. Etwas günstiger wird es, wenn Sie ein Patent beim Europäischen Patentamt einreichen. Bei der Anmeldung eines europäischen Patents belaufen sich die Kosten bis zur Erteilung des Patentschutzes momentan im Schnitt auf 6.100 Euro (oder 5.875 Euro, wenn die europäische Patentanmeldung online eingereicht wird).[2]

Vorgehensweise bei der Patentanmeldung

Die fünf Schritte zur erfolgreichen Patentanmeldung.

Schritt 1: Patent-Recherche

Schritt 2: Patentanmeldung einreichen

Schritt 3: Der Prüfungsantrag

Schritt 4: Offenlegung der Patentanmeldung

Schritt 5: Erteilung des Patentschutzes

Bevor Sie ein Patent anmelden, sollten Sie noch vor der Anmeldung eine Recherche zum Schutzrecht vornehmen, um sicher zu sein, dass Ihre Erfindung bisher noch nicht patentiert ist. Ihre Geschäftsidee sollte die Voraussetzungen zum Patentschutz erfüllen: Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Um nach bereits angemeldeten Patenten zu forschen, empfiehlt sich die Datenbank des DMPA, z. B. DEPATISnet und DPMAregister.

Erfüllt Ihre Erfindung alle Voraussetzungen des Patentschutzes, können Sie Ihre Patentanmeldung beim DPMA einreichen. Nachdem Sie das Patent angemeldet haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung über den Eingang der Anmelde-Unterlagen sowie den Anmeldetag Ihrer Geschäftsidee. Die Kosten zur Patentanmeldung müssen Sie ohne Anforderung innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung bezahlen. Werden die Gebühren nicht beglichen, gilt die Patentanmeldung als zurückgenommen. Wenn Sie Ihr Patent angemeldet haben, bleibt die Anmeldung zunächst für 18 Monate geheim. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Patentanmeldung auch noch verbessert oder zurückgenommen werden. Danach veröffentlicht das DPMA die Erfindung in der sogenannten Offenlegungsschrift in der Datenbank DPMAregister. Andere Erfinder haben dann die Möglichkeit, gegen die Patentanmeldung vorzugehen, z. B. wenn sie überzeugt sind, dass nicht alle Schutzvoraussetzungen erfüllt sind.

Nach dem Antrag auf Erteilung eines Patents erfolgt ein kostenpflichtiger Prüfungsantrag beim DPMA, bei dem erstmalig die Erfindung vollständig auf die Patentfähigkeit geprüft wird. Erfüllt die Geschäftsidee die Anforderungen des Patentprüfers nicht, teilt dieser das in einem Prüfungsbescheid mit. Innerhalb einer bestimmten Frist können die Fehler dann behoben werden. Für den Prüfungsantrag haben Erfinder sieben Jahre ab Anmeldetag Zeit.

Wurde die Patenprüfung erfolgreich abgeschlossen, erteilt das DPMA schließlich die Patentierung und macht Ihre Idee im Patentblatt öffentlich. Durch diese Veröffentlichung erhalten Sie als Erfinder nun vollen Patentschutz, der nur noch schwer anfechtbar ist.

Gibt es Alternativen zur Patentanmeldung?

Wem das Patenterteilungsverfahren zu lange dauert, kann beim DPMA auch ein Gebrauchsmuster oder eine Bildmarke anmelden. Das Gebrauchsmuster erteilt dem Besitzer die gleichen Rechte wie die eines Patents. Alle Gegenstände, die durch ein Patent geschützt werden können, können auch als Gebrauchsmuster geschützt werden. Anders als beim Patentschutz sind Herstellungsverfahren nicht durch ein Gebrauchsmuster schutzfähig.

Der Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent liegt im ungeprüften Schutzrecht. Das heißt, dass Anwendbarkeit, Neuheit und die erfinderische Tätigkeit nicht geprüft werden. Der geringere Zeitaufwand erklärt auch, warum das Gebrauchsmuster weniger Kosten verursacht. Allerdings ist dadurch auch die Gefahr des Angriffs (d. h. die Infragestellung des Rechtsbestandes eines Patentschutzes) und der Löschung des Gebrauchsmusters größer. Wenn ein Löschungsverfahren eingeleitet wird, müssen die sachlichen Schutzvoraussetzungen erneut geprüft werden, ansonsten können die Schutzrechte nicht mehr geltend gemacht werden.

Auch für die Gebrauchsmusteranmeldung müssen die erforderlichen Unterlagen vorschriftsgerecht eingereicht und die Gebühren für die Anmeldung fristgerecht bezahlt werden.

Fazit: Wann ist ein Patent sinnvoll?

Ein Patent anzumelden, ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Pa­tent ge­werb­lich ge­nutzt wer­den soll, um damit Geld zu verdienen. Da­bei muss man un­ter­schei­den, ob man es selbst ver­wen­den möch­te oder Geld ver­dient, in­dem man Nut­zungs­ver­trä­ge schlie­ßt (Pa­tent „ver­mie­ten“) oder sie gewinnbringend ver­kauft.

Es gibt somit viele unterschiedliche Gründe für eine Patentanmeldung, allen voran die Monopolstellung bzw. der Schutz vor Plagiierung. Ist man allerdings bereits im Besitz einiger Patente, bietet sich die sogenannte Kreuzlizenzierung an, welche die Nutzung von Konkurrenzpatenten des Wettbewerbers im Gegenzug eigener Patente ermöglicht. Über das Patent hinaus gibt es zudem zahlreiche alternative Angebote, um seine Erfindung zu schützen. So kann ein Wettbewerber in speziellen Rechtsgebieten die Verwendung einer Erfindung mit Hilfe des Vorbenutzungsrechts verbieten. Ähnlich funktioniert die Sperrveröffentlichung, da hierbei einer ähnlichen Erfindung wie der eigenen keine Patentrechte gewährt werden. Eine Patentverletzung liegt vor, wenn eine unter Patentschutz stehende Technik oder ein patentiertes Verfahren ohne Lizenz genutzt wird, ob absichtlich oder unabsichtlich. Ein Patentanwalt kann unklare Fälle untersuchen und eine Patentverletzung nachweisen. Wer also Erfindungen durch das Patentrecht schützen lässt, hat im Falle eines Diebstahls das Recht auf seiner Seite.

Aber eine Patentanmeldung und auch die laufenden Gebühren sind nicht günstig. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich mit Ihrer Geschäftsidee selbstständig zu machen, sollten Sie sich frühzeitig um die Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit Gedanken machen. Als Kreditvermittlung greift Ihnen auxmoney hier unter die Arme: Wenn Sie sich als Selbstständiger Ihren Traum mit einem Kredit – auch ohne Schufa – erfüllen möchten, haben Sie bei auxmoney deutlich bessere Chancen als bei einer Bank.