Den Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen, hat durchaus seinen Reiz. So können Sie auf Wunsch alle wichtigen Entscheidungen selbst treffen und von diversen Vorzügen der Selbstständigkeit profitieren. Allerdings ist die Gründung eines Unternehmens nicht nur mit Annehmlichkeiten, sondern auch mit Pflichten verbunden. So sind beispielsweise die Steuern für Unternehmen ein wichtiges Thema, mit welchem Sie sich auseinandersetzen müssen. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer – die Unternehmensbesteuerung kann vor allem in Deutschland ganz schön kompliziert sein. Was Sie genau unter welcher Steuerart verstehen können und welche Tipps es sonst rund um das Thema Steuern für Unternehmen gibt, können Sie im Folgenden nachlesen.

Arten der Steuern für Unternehmen

Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Steuern für Unternehmen, die bei der Gründung besonders wichtig sind. Einige Ihnen bekannte Steuern, wie zum Beispiel die Kirchensteuer, muss ein Unternehmen nicht zahlen.

  • Ertragssteuern (Besteuerung des Ertrags): Die Ertragssteuer wird auf Geld oder andere Mittel erhoben, welche in einer gewissen Zeit zugewonnen werden. Der Gesamtwert aller in der festgelegten Periode dazugekommenen Gelder oder Güter dient also als Besteuerungsgrundlage. Durch einen festen Steuersatz, der durch den Einkommensteuertarif und durch unterschiedliche Einkunftsarten definiert ist, wird der zu zahlende Betrag ermittelt. Die wichtigsten deutschen Ertragssteuern sind unter anderem Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.
    Als Zuschlag auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erfolgt außerdem der Solidaritätszuschlag mit 5,5 %. Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, wurde nach der Wiedervereinigung eingeführt um deren Kosten zu finanzieren.
  • Verbrauchssteuern (Besteuerung des Verbrauchs): Die Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer. Sie wird deswegen als „indirekt“ bezeichnet, weil sie auf eine bestimmte Ware, meist ein Luxusgut, fällt. Beispiele für Verbrauchssteuern sind Energiesteuer, Tabaksteuer oder Kaffeesteuer. Eine Besonderheit ist, dass auf eine Verbrauchssteuer, z.B. Stromsteuer, außerdem noch die Umsatzsteuer erhoben werden kann. Einige Konsumgüter werden also doppelt versteuert. Für gewöhnlich wird die Steuerlast hier auf den Endkonsumenten übertragen, indem die zu zahlenden Steuern auf den Verkaufspreis angerechnet werden.
  • Substanzsteuer (Besteuerung der Substanz): Die Substanzsteuer besteuert bestimmte Vermögen, die das Unternehmen (oder auch eine Privatperson) zu einem bestimmten Zeitpunkt besitzt, wie Häuser oder Grundstücke. Zu den Substanzsteuern gehören zum Beispiel Vermögenssteuer, Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer.

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Die wichtigsten Ertragssteuern

  • Einkommensteuer: Personengesellschaften (OHG, Einzelunternehmen, GbR, KG) müssen die Einkommensteuer nicht zahlen. Sie als Inhaber bzw. Gesellschafter müssen den Ertrag, welchen Sie aus dem Unternehmen erhalten, in Ihrer privaten Einkommensteuererklärung angeben und versteuern lassen. Die Einkommensteuer ist also weniger relevant für Ihr Unternehmen, sondern eher für Sie als Privatperson. Sie können der Einkommensteuer nur entgehen, wenn Sie unter dem sogenannten Mindestfreibetrag fallen. Dieser unterscheidet sich je nach Familienstand.
  • KörperschaftsteuerAlle juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KG) müssen die Körperschaftssteuer entrichten. Die Gewinne, also der Überschuss der Betriebseinnahmen, werden hierbei einheitlich zu 15 % versteuert.
  • Gewerbesteuer: Neben dem Finanzamt verlangt auch die jeweilige Stadt Steuern: Die Gewerbesteuer müssen alle ansässigen Unternehmen zahlen. Je nach Kommune unterscheidet sich dieser Steuersatz; die Berechnung erfolgt nach einem komplizierten Verfahren.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (ähnlich: Mehrwertsteuer) versteuert als Verbrauchssteuer, anders als die Ertragssteuer, den Konsum. Sie als Unternehmen müssen also bei jedem Verkauf die Umsatzsteuer auf den Preis aufschlagen, da diese ans Finanzamt abgegeben werden muss. Sie selbst müssen übrigens ebenfalls Umsatzsteuer zahlen, wenn Sie zum Beispiel Produktions- oder Büroartikel kaufen. Für fast alle Konsumgüter liegt der Steuersatz hier bei 19 %; lediglich wenige Produkte, wie einige Lebensmittel oder Bücher, haben einen verringerten Steuersatz von 7 %.
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit.

Als Einzelunternehmer: Steuern und Abgaben, die Sie kennen sollten

Grundsätzlich wird bei Einzelunternehmen zwischen Kleingewerbetreibenden und vollkaufmännischen Einzelunternehmen unterschieden. Für Freiberufler gelten dabei nicht die steuerlichen Anforderungen wie für einen Kaufmann. Es gibt schließlich mehrere Steuern und Abgaben zu beachten. Bei der Führung und Gründung eines vollkaufmännischen Einzelunternehmens sind dabei vor allem relevant: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung. Für Einzelunternehmer, die ein Kleingewerbe betreiben,  gilt allerdings in der Regel keine Sozialversicherungspflicht.

Die Belastung durch Steuern

Wenn Sie sich entschließen, ein Unternehmen zu gründen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, kommt das Finanzamt in der Regel automatisch auf Sie zu. Sie erhalten einen Fragebogen, in welchem Sie sämtliche für die Steuern für Unternehmen relevanten Angaben preisgeben müssen. Sobald Sie den Fragebogen bezüglich der Steuern für Unternehmen zurückgeschickt haben, bekommen Sie vom Finanzamt Ihre Steuernummer. Vermutlich stellen Sie sich spätestens dann folgende Fragen:

  • Wie hoch ist eigentlich die steuerliche Belastung?
  • Welche Steuern muss mein Unternehmen zahlen?

Um die Höhe der steuerlichen Belastung festlegen zu können, sind viele verschiedene Faktoren wichtig. Ein Steuersatz von 36 % ist ein kleiner Anhaltspunkt. Welche Steuern für Unternehmen Sie tatsächlich zahlen müssen, hängt jedoch von der Zusammensetzung unterschiedlicher Elemente ab, aus der sich dann die Steuerschuld ergibt. So spielt unter anderem die individuelle Situation des Unternehmens eine Rolle. Faktoren zur Berechnung der Steuern sind dabei beispielsweise die Rechtsform oder der Sitz des Unternehmens. Die reale Höhe der Steuern für Unternehmen kann also erheblich von dem Standardprozentsatz abweichen. Jedes Unternehmen muss Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft – also eine GmbH oder auch eine AG – handelt, müssen Sie die sogenannte Körperschaftssteuer abführen. Einkommensteuer hingegen wird fällig, wenn Sie Ihr Unternehmen als Personengesellschaft oder als Einzelunternehmen führen.

Lohnsteuer

Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen Mitarbeiter, muss Lohnsteuer abgeführt werden. Die Lohnsteuer gehört jedoch nicht zu den Schulden der Steuern für Unternehmen im eigentlichen Sinn, denn diese muss nicht von Ihrem Unternehmen, sondern vom Arbeitnehmer selbst aufgebracht werden. Sie als Unternehmensinhaber haben lediglich die Aufgabe, die Lohnsteuer direkt vom Gehalt Ihrer Mitarbeiter abzuziehen. Anschließend müssen Sie den abgezogenen Gehaltsbetrag an das Finanzamt zahlen. Befindet sich Ihr Unternehmen auf einem eigenen Grundstück, kann es sein, dass Sie auch noch Grundsteuer veranlagen müssen.

Steuern im Ausland

Das Wichtigste über die Steuerarten in Deutschland kennen Sie nun, aber wie sieht es aus, wenn Ihr Unternehmen einen Sitz in einem anderen Land hat?
Wenn Ihre Firma beispielsweise ihren Sitz in Großbritannien hat, Sie aber in Deutschland wohnen, erhalten Sie Ihr Gehalt, welches aus den Einnahmen des Unternehmens besteht, nach Deutschland. Hier wird dieses dann versteuert, allerdings besteht natürlich auch Großbritannien darauf, Steuern auf Ihre Firma und das im fremden Land verdiente Geld zu erheben. Um eine so entstehende Doppelbesteuerung zu vermeiden, haben die meisten Länder Abkommen miteinander. So könnte Deutschland sich beispielsweise dazu bereiterklären, nur den Betrag zu versteuern, der von Großbritannien unangetastet bleibt. Ihr Einkommen wird so zwar immer noch durch die Steuern aus Inland und Ausland belastet, allerdings erfolgt meist keine Besteuerung in einem ungewöhnlich hohen Maße.
Es gibt verschiedene Arten doppelter Steuern, sowie es verschiedene Wege gibt, die doppelte Steuerlast relativ gerecht für den Zahlenden aufzuteilen. Trotzdem zahlen doppelt versteuerte häufig mehr, als einzeln versteuerte.