Steuern für Unternehmen: alles über die Steuerpflichten
Den Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen, hat durchaus seinen Reiz. So können Sie auf Wunsch alle wichtigen Entscheidungen selbst treffen und von diversen Vorzügen der Selbstständigkeit profitieren. Allerdings ist die Gründung eines Unternehmens nicht nur mit Annehmlichkeiten, sondern auch mit Pflichten verbunden. So sind beispielsweise die Steuern für Unternehmen ein wichtiges Thema, mit welchem Sie sich auseinandersetzen müssen. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer oder Kapitalertragsteuer – die Unternehmensbesteuerung kann vor allem in Deutschland ganz schön kompliziert sein. Was Sie genau unter welcher Steuerart verstehen können und welche Tipps es sonst rund um das Thema Steuern für Unternehmen gibt, können Sie im Folgenden nachlesen.
Arten der Steuern für Unternehmen
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Arten von Steuern für Unternehmen, die bei der Gründung besonders wichtig sind. Einige Ihnen bekannte Steuern, wie zum Beispiel die Kirchensteuer, muss ein Unternehmen nicht zahlen.
- Ertragssteuern (Besteuerung des Ertrags): Die Ertragssteuer wird auf Geld oder andere Mittel erhoben, welche in einer gewissen Zeit zugewonnen werden. Der Gesamtwert aller in der festgelegten Periode dazugekommenen Gelder oder Güter dient also als Besteuerungsgrundlage. Durch einen festen Steuersatz, der durch den Einkommensteuertarif und durch unterschiedliche Einkunftsarten definiert ist, wird der zu zahlende Betrag ermittelt. Die wichtigsten deutschen Ertragssteuern sind unter anderem Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.
Als Zuschlag auf Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erfolgt außerdem der Solidaritätszuschlag mit 5,5 %. Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, wurde nach der Wiedervereinigung eingeführt um deren Kosten zu finanzieren. - Verbrauchssteuern (Besteuerung des Verbrauchs): Die Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer. Sie wird deswegen als „indirekt“ bezeichnet, weil sie auf eine bestimmte Ware, meist ein Luxusgut, fällt. Beispiele für Verbrauchssteuern sind Energiesteuer, Tabaksteuer oder Kaffeesteuer. Eine Besonderheit ist, dass auf eine Verbrauchssteuer, z.B. Stromsteuer, außerdem noch die Umsatzsteuer erhoben werden kann. Einige Konsumgüter werden also doppelt versteuert. Für gewöhnlich wird die Steuerlast hier auf den Endkonsumenten übertragen, indem die zu zahlenden Steuern auf den Verkaufspreis angerechnet werden.
- Substanzsteuer (Besteuerung der Substanz): Die Substanzsteuer besteuert bestimmte Vermögen, die das Unternehmen (oder auch eine Privatperson) zu einem bestimmten Zeitpunkt besitzt, wie Häuser oder Grundstücke. Zu den Substanzsteuern gehören zum Beispiel Vermögenssteuer, Grundsteuer oder Kraftfahrzeugsteuer.