Unter Kapitalgesellschaften sind jene Rechtsformen zusammen gefasst, bei welchen die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Alle Kapitalgesellschaften sind gleichzeitig Handelsgesellschaften, verfolgen also ausnahmslos einen kaufmännischen Zweck. Das jeweilige Mitspracherecht wird nicht gleichmäßig aufgeteilt, sondern fußt auf der jeweiligen Beteiligung und führt damit zu einer Hierarchisierung. Das Gegenstück bilden die Personengesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören:

Grundlegendes

Der Begriff der Kapitalgesellschaft spielt bereits auf den Kernaspekt derselben an: Zur Gründung stehen keine notwendigen Persönlichkeiten (Personengesellschaft) im Vordergrund, sondern vielmehr nötiges Kapital. In diesem Zusammenhang ist immer ein Mindestkapital erforderlich, welches je nach Rechtsform extrem schwanken kann. Wohingegen bei einer GmbH 25.000 und bei einer AG 50.000 Euro erforderlich sind, reicht bei einer UG (haftungsbeschränkt) bereits 1 Euro. Kapitalgesellschaften eigenen sich demnach speziell für Unternehmen, die einen hohen Kapitalertrag haben. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Haftung der einzelnen Gesellschafter geht. Wohingegen bei Personengesellschaften die Haftung mit Hilfe des Privatvermögens erfolgt, erfolgt bei der Kapitalgesellschaft eine Haftungsbeschränkung ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen.

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Besondere Merkmale

Insgesamt sind Kapitalgesellschaften juristische Personen und somit im Hinblick auf kapitalaufbringende und kapitalerhaltende Vorschriften gesetzlich geregelt. Dies zeigt sich bereits beim Gesellschaftsvertrag (auch Satzung genannt), der bei der Gründung notariell beglaubigt vorliegen und nach speziellen Auflagen angefertigt werden muss. Der Zweck, welche die jeweilige Kapitalgesellschaft verfolgt, kann beliebig wirtschaftlich oder ideell sein. Bei der Ausführung allerdings ist sie immer kaufmännisch und unterliegt damit sowohl der Bilanzierungspflicht als auch der Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung. Auch steuerlich sind Kapitalgesellschaften gebunden. So gibt es keinen Freibetrag für die Gewerbesteuer. Man unterscheidet zwischen einer kleinen, mittleren und großen Kapitalgesellschaft je nach Bilanzsumme, Umsatzerlös und der Mitarbeiterzahl. Eine mittlere Kapitalgesellschaft beginnt beispielsweise bei einer Bilanzsumme von ca. 3,5 Mio. €, einem Umsatzerlös von ab ca. 6,9 Mio. € und einer Beschäftigtenzahl von mindestens 50.

Wesentliche Unterschiede zur Personengesellschaft

  • Juristische Person
  • Beschränke Haftung
  • Mindestkapital zur Gründung
  • Besteuerung über Körperschaftssteuer
  • Gesetzliche Eintragung ins Handelsregister
  • Leitung über bestimmte Gremien wie bspw. Vorstände

Dadurch, dass Kapitalgesellschaften eine Juristische Person darstellen, besteht die Gesellschaft eigenständig neben den einzelnen Gesellschaftern und kann mit diesen Geschäftsführungs- oder Arbeitsverträge schließen. In dieser Hinsicht ist auch die Körperschaftsteuer zu sehen, denn diese verdeutlicht, dass eine Kapitalgesellschaft als alleinstehende Körperschaft besteht. Die Besteuerung erfolgt also auf den Umsatz der Gesellschaft. Bei einer GbR beispielsweise wird nicht die Gesellschaft, sondern vielmehr die einzelnen Gesellschafter besteuert. Im Zeichen der Körperschaft der Kapitalgesellschaft stehen sowohl das zur Gründung notwendige Mindestkapital als auch die beschränkte Haftung und die Leitung über bestimmte Gremien. Insofern eignen sich diese Rechtsformen für Unternehmen mit einem hohen Kapitalumsatz.