Kapitalgesellschaften
Unter Kapitalgesellschaften sind jene Rechtsformen zusammen gefasst, bei welchen die kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht. Alle Kapitalgesellschaften sind gleichzeitig Handelsgesellschaften, verfolgen also ausnahmslos einen kaufmännischen Zweck. Das jeweilige Mitspracherecht wird nicht gleichmäßig aufgeteilt, sondern fußt auf der jeweiligen Beteiligung und führt damit zu einer Hierarchisierung. Das Gegenstück bilden die Personengesellschaften. Zu den Kapitalgesellschaften gehören:
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- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschrenkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
Grundlegendes
Der Begriff der Kapitalgesellschaft spielt bereits auf den Kernaspekt derselben an: Zur Gründung stehen keine notwendigen Persönlichkeiten (Personengesellschaft) im Vordergrund, sondern vielmehr nötiges Kapital. In diesem Zusammenhang ist immer ein Mindestkapital erforderlich, welches je nach Rechtsform extrem schwanken kann. Wohingegen bei einer GmbH 25.000 und bei einer AG 50.000 Euro erforderlich sind, reicht bei einer UG (haftungsbeschränkt) bereits 1 Euro. Kapitalgesellschaften eigenen sich demnach speziell für Unternehmen, die einen hohen Kapitalertrag haben. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Haftung der einzelnen Gesellschafter geht. Wohingegen bei Personengesellschaften die Haftung mit Hilfe des Privatvermögens erfolgt, erfolgt bei der Kapitalgesellschaft eine Haftungsbeschränkung ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen.