Gründung einer GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird den Kapitalgesellschaften zugeordnet. Anders als bei einer Personengesellschaft (z.B. Kommanditgesellschaft) wird zur Gründung einer Firma mit dieser Rechtsform nur mindestens eine Person benötigt. Es können aber auch mehrere Gesellschafter als Gründer beteiligt sein – neben natürlichen oder juristischen Personen, z.B. Gesellschaften wie die GbR, OHG oder KG. Die Haftung beschränkt nicht auf die Gesellschafter, sondern ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen. Eine GmbH zu gründen ist Deutschlands beliebteste Art der Gesellschaftsgründung – trotz vieler Gründungsformalitäten und einer vergleichsweise hohen Belastung der Finanzen. Doch was macht die Existenzgründung durch eine GmbH so populär?
Checkliste zur Unternehmensgründung
Die GmbH als Form des Unternehmens macht vor allem dann Sinn, wenn die Haftungsbeschränkung für den Unternehmer von großer Bedeutung ist. Auch die Gründung eines wohltätigen Unternehmens ist durch die eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) möglich. Entscheiden sich Unternehmer für eine GmbH, müssen sie sich außerdem über die Belastung der Finanzen durch die Stammeinlage, Gründungskosten und Steuern bewusst werden. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrags sollte frühzeitig festgelegt werden.
Folgende Schritte sind notwendig, um eine GmbH zu gründen:
- Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags
- Anlegen der Gesellschafterliste
- Einzahlung des Stammkapitals
- Beurkundung der Gründung durch einen Notar
- Eröffnung des Geschäftskontos
- Eintragung im Handelsregister