Ein eigenes Unternehmen zu gründen, verlangt viel Mut und Arbeit. Doch ist eine Gründungsidee gefunden, ein Konzept ausgearbeitet und die Finanzierung geklärt, ist der Weg in die Selbstständigkeit nicht mehr weit. Allerdings sollten die bürokratischen Schritte nicht vergessen oder übergangen werden, denn die richtige Anmeldung eines Gewerbes ist die Grundvoraussetzung für die rechtmäßige Betreibung einer selbstständigen Tätigkeit. Um ein Gewerbe anzumelden, muss ein Gewerbeschein erlangt werden. Doch wann muss eine Tätigkeit überhaupt als Gewerbe angemeldet werden und wo und wie wird die Gewerbeanmeldung durchgeführt? In diesem Ratgeber informieren wir Sie über alles rund um die Gewerbeanmeldung und den Ablauf, denn wer weiß, wie die Anmeldung funktioniert, hat sie schnell erledigt und kann anschließend ganz legitim ein Gewerbe ausüben.
Das sagen die Gewerbeanmeldung und der Gewerbeschein aus:
Eine Gewerbeanmeldung, auch Gewerbeanzeige genannt, ist die offizielle Erklärung darüber, dass ein Gewerbe aufgenommen wird. Da in Deutschland Gewerbefreiheit herrscht und somit in der Regel jede Person zur Aufnahme eines Gewerbes berechtigt ist, ist die Gewerbeanmeldung prinzipiell nur ein und kein Antrag. Jedoch ist es gewerbeabhängig, ob und welche Formulare und Erlaubnisse zusätzlich benötigt werden.
Möchte man ein Gewerbe anmelden, informiert man das zuständige Gewerbeamt oder das Ordnungsamt in der Stadt, in der das Gewerbe betrieben werden soll. Durch die Gewerbeanzeige werden anschließend verschiedene bürokratische Stellen benachrichtigt. Dies erfolgt in der Regel automatisiert, nachdem die Anmeldung erfolgt ist. Zu den Stellen, die informiert werden, gehören beispielsweise (je nach Gewerbe) das Finanzamt, die Handwerkskammer oder IHK, das Amtsgericht und die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Wurde alle erforderlichen Informationen, Erlaubnisse und Dokumente an die entsprechenden Behörden geleitet und bearbeitet, erhält man den Gewerbeschein. Der Gewerbeschein ist dann die durch das Gewerbeamt ausgestellte behördliche Bestätigung, dass ein Gewerbe offiziell angemeldet ist und betrieben werden darf.
Die genauen Regelungen zur Gewerbeanmeldung sind in der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten.
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Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Generell gilt, wer eigenverantwortlich, dauerhaft und mit der Absicht der Gewinnerzielung ein Gewerbe betreiben möchte, muss dieses anmelden. Laut der Gewerbeordnung muss ein Gewerbeschein erworben werden, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
- Eine gewerbliche Tätigkeit wird aufgenommen
- Ein bestehendes Gewerbe wird übernommen
- Bei Gewerbeumlegung
- Bei Gründung einer Zweigstelle
- Die geschäftliche Ausrichtung ändert sich grundlegend
Wann spricht man von einer gewerblichen Tätigkeit?
Die Ausübung einer Tätigkeit muss einige Voraussetzungen erfüllen, um als gewerblich zu gelten.
- Selbstständigkeit: Die Tätigkeit muss selbstständig und eigenverantwortlich ausgeführt werden. Das bedeutet, es besteht kein Angestelltenverhältnis.
- Nachhaltigkeit: Die Tätigkeit wird dauerhaft ausgeübt
- Absicht der Gewinnerzielung: Durch die Tätigkeit sollen Gewinne erzielt werden
- Wirtschaftsverkehr: Durch die Tätigkeit werden Waren-Lieferungen getätigt oder Handel betrieben
Die Höhe der Einnahmen durch die Tätigkeit spielt bei der Gewerbeanmeldung erst mal keine Rolle, aus diesem Grund müssen auch Kleingewerbe angemeldet werden. Bei geringen Beträgen, so wie es bei Kleingewerben häufiger der Fall ist, kann man von gewissen Vorteilen profitieren, beispielsweise von der Vorsteuerrückerstattung. Doch eine Gewerbeanmeldung ist auch bereits bei Online-Verkäufen notwendig, welche die gewerbliche Tätigkeitsbeschreibung erfüllen, unabhängig von der Gewinnhöhe. Auch wenn eine gewerbliche Tätigkeit nur als Nebengewerbe ausgeübt wird, muss dieses angemeldet werden. Ist das Gewerbe nebenberuflich angemeldet, kann z. B. der Status eines Studenten bei der Krankenkasse erhalten bleiben. Ebenfalls kann der jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro und auch steuerlichen Freibeträge genutzt werden.
Ausnahmen der Gewerbeanmeldung
Auch wenn in Deutschland jeder ein Gewerbe anmelden darf, bedeutet eine Selbstständigkeit nicht zwangsläufig, dass eine Gewerbeanmeldung erfolgen muss. Einige Berufsgruppen benötigen keinen Gewerbeschein, diese Gruppen werden als Freie Berufe bezeichnet. Freiberufler erfüllen besondere berufliche Qualifikationen oder schöpferische Begabungen, die als Beruf ausgeübt werden. Dazu gehören künstlerische, lehrende und ärztliche Tätigkeiten z. B. Künstler, Ärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Hebammen oder Autoren. Durch die Befreiung ein Gewerbe anmelden zu müssen, sind Freiberufler auch von der Gewerbesteuer befreit. Ob eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, klärt das Finanzamt, dort wird auch die nötige Steuernummer beantragt.
Neben den Freiberuflern ist ebenfalls die sogenannte Urproduktion von der Anmeldung eines Gewerbes ausgenommen. Urproduktionen umfassen Tätigkeiten, die sich mit der Gewinnung von Grund- und Rohstoffen beschäftigen, dazu zählen die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder auch die Fischerei.
Gewerbe anmelden – was ist zu beachten
Um ein Gewerbe anmelden zu dürfen, benötigt man keine explizite Erlaubnis, jedoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um berechtigt zu sein. Auf dem Gewerbeamt werden die Volljährigkeit, die Geschäftsfähigkeit und die Art des Gewerbes geprüft. Je nach Art des Gewerbes müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Bevor dann ein Gewerbe anmeldet werden kann, müssen alle weiteren Formulare vorliegen. Um sich zu erkundigen, ob man als Gründer weitere Genehmigungen und Dokumente genötigt, kann Kontakt zur IHK oder der Berufsgenossenschaft aufgenommen oder direkt beim Gewerbeamt nachgefragt werden. Häufig sind bei der IHK online auch Listen zu finden, die zeigen, welche Gewerbe besondere Erlaubnisse benötigen.
Folgende Gewerbetreibende und Unternehmen benötigen spezielle Erlaubnisse:
Taxifahrer: Möchte man als Taxifahrer in die Selbstständigkeit, benötigt man einen Personenbeförderungsschein.
Einzelhandel: Auch für den Handel mit rohen Lebensmitteln wie Fleisch werden zusätzliche Dokumente benötigt. Für den Umgang mit Lebensmitteln schult die IHK die Gewerbetreibenden in Sachen Hygiene und stellt eine entsprechende Genehmigung aus.
Finanzdienstleister: Hier wird eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigt.
Handwerksberufe: Bei zulassungspflichtigen Handwerksberufen muss ein Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikationen vorliegen.
Weitere Erlaubnisse benötigen z. B. Pflegedienste, Fahrschulen, Makler, Gründer von Spielhallen und der Handel mit Tieren, Arzneimitteln und Schusswaffen.
Vorgehen bei der Gewerbeanmeldung
Die erste Frage, die zu klären ist, ist der Zeitpunkt der Anmeldung. Ab wann muss ein Gewerbe angemeldet werden? Zu empfehlen ist, das Gewerbe bereits anzumelden, bevor der Tätigkeit nachgegangen wird, spätestens mit Aufnahme des Betriebs sollte die Anmeldung erfolgen. Ein Gewerbe rückwirkend anzumelden, ist nicht vorgesehen und bei Verstoß der Anmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wird die Anmeldung nur wenige Tage später nachgeholt, ist das Gewerbeamt meist kulant und stellt den Gewerbeschein auch rückwirkend aus, ohne dass eine Strafe fällig wird.
Wo muss ein Gewerbe angemeldet werden? Der Antrag für einen Gewerbeschein wird durch das in der Stadt zuständige Gewerbeamt oder durch das Ordnungsamt ausgestellt. Weitere Behörden und Ämter wie das Finanzamt werden durch die Gewerbeanzeige informiert.
Um ein Gewerbe anzumelden, muss das entsprechende Gewerbeschein-Formular ausgefüllt werden, dieses ist auch bereits online auf der jeweiligen zuständigen Internetseite zu finden. Die meisten Gewerbeämter bieten bereits die komplette Gewerbeanmeldung online an. Im Formular müssen die Gründer Angaben zur eigenen Person sowie zum Unternehmen ausfüllen, darunter auch der Name. Hier ist auch die Rechtsform des Gewerbes zu beachten, handelt es sich beispielsweise um eine GmbH oder um eine KG. Ebenfalls ist bei der Gewerbeanmeldung eine präzise Tätigkeitsbeschreibung nötig und auch Angaben zu Mitarbeitern sind auszufüllen.
Ist der Gewerbeschein ausgestellt, werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die IHK, das Gewerbeaufsichtsamt und das Amtsgericht für einen Handelsregistereintrag informiert. Mit dem Finanzamt muss jeder Gründer, der ein Gewerbe anmeldet, sich aufgrund der Umsatzsteuer auseinandersetzen. Werden Mitarbeiter beschäftigt, muss beim Finanzamt auch eine Betriebsnummer beantragt werden.
Checkliste für benötigte Dokumente und Nachweise
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefülltes Gewerbeschein-Formular
- Anmeldegebühr
- Nicht deutsche Staatsbürger benötigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung
Gewerbespezifische Dokumente:
- Handwerksbetreib: Handwerkskarte
- Handwerksähnliche Betriebe: Gewerbekarte
- Eintrag ins Handelsregister: Handelsregisterauszug
- Gewerbeabhängig: polizeiliches Führungszeugnis und Gewerbezentralregister
Anfallende Kosten für eine Gewerbeanmeldung
Möchte man ein Gewerbe anmelden, fallen Kosten an, jedoch sind diese überschaubar. Zu zahlen ist eine Anmeldegebühr bzw. eine Bearbeitungsgebühr. Die Höhe der Gebühr ist nicht einheitlich festgelegt und variiert von Stadt zu Stadt, es sind mit Kosten zwischen 10 und 65 Euro zu rechnen. Eine Gewerbeummeldung ist in der Regel günstiger und die Gewerbeabmeldung meist kostenfrei. Zusätzliche Kosten können durch die Vorlage eins polizeilichen Führungszeugnisses oder durch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister entstehen, hier fallen Kosten von ca. 13 Euro an. Bei Handwerksberufen muss eine Handwerkskarte oder Gewerbekarte vorgelegt werden, der Erhalt einer solchen Karte kann mit Kosten zwischen 80 und 250 Euro verbunden sein.
Hat man sich dazu entschlossen, in die Selbstständigkeit zu gehen und ein Gewerbe anzumelden, sind die Kosten für den Gewerbeschein keine Hürde. Teurer sind die Notarkosten, wenn es um die Rechtsform des Unternehmens geht und auch genügend Startkapital muss vorhanden sein. Ohne liquide Mittel ist der Start eines Gewerbes und auch Kleingewerbes schwer.
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