Viele Gründende sind sich unsicher, ob sie eine Gewerbeanmeldung beantragen müssen. Weißt Du bereits, dass Du Dein Gewerbe anmelden musst und fragst Dich: Wie geht das? In beiden Fällen bist Du hier genau richtig. In unserem Ratgeber erfährst Du alles, was Du beachten musst, wenn Du ein Gewerbe anmelden möchtest: Wir erklären Dir, wo man eine Gewerbeanmeldung vorlegen muss und was man dafür braucht. Außerdem erhältst Du wichtige Informationen dazu, wer ein Gewerbe anmelden muss, ab wann man eine Gewerbeanzeige einreichen muss und, welche Gewerbe man anmelden kann.
Gewerbe anmelden: Ausnahme Freiberufler und Freiberuflerinnen
Freiberufler und Freiberuflerinnen, wie Ärzte und Ärztinnen, Rechtsanwälte und -anwältinnen, Künstler bzw. Künstlerinnen oder Journalisten und Journalistinnen, sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen, da ihre Tätigkeiten nicht unter die Gewerbeordnung fallen. Stattdessen melden sie sich direkt beim Finanzamt an und erhalten dort ihre Steuernummer.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit ist jedoch nicht immer eindeutig. Solltest Du unsicher sein, ob Deine Tätigkeit als freiberuflich gilt, hilft ein Gespräch mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung weiter. Wichtig: Auch Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen in manchen Fällen ein Gewerbe anmelden, z. B. wenn sie zusätzlich gewerbliche Tätigkeiten ausüben.
Viele Selbstständige und Freiberufler bzw. Freiberuflerinnen benötigen finanzielle Unterstützung, um in ihre Tätigkeit zu investieren oder unerwartete Kosten zu decken. Wenn Banken aufgrund unregelmäßiger Einkünfte ablehnen, kann ein Kredit für Selbstständige mit auxmoney eine Alternative darstellen. Dabei kannst Du über den auxmoney-Kreditrechner schnell eine passende Finanzierungsmöglichkeit finden. Gib einfach Deine gewünschte Summe für den Kredit sowie den Zweck ein und Du bekommst die mögliche Monatsrate angezeigt.
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Erlaubnis- und genehmigungspflichtige Tätigkeiten: Welche Gewerbe kann man anmelden?
Viele Tätigkeiten und Dienstleistungen aller Art lassen sich ohne Einschränkungen als Gewerbe anmelden, doch einige Branchen unterliegen bestimmten Erlaubnis- oder Genehmigungspflichten. Dazu gehören bspw.:
- Handwerksberufe (z. B. Elektriker bzw. Elektrikerinnen oder Friseure bzw. Friseurinnen)
- Gastronomiebetriebe und Lebensmittelverkauf
- Bewachungs- und Sicherheitsdienste
- Finanzdienstleistungen
- Reisegewerbe
- Heilberufe (z. B. Physiotherapie)
- Glücksspiel und Lotterien
- Personenbeförderung (z. B. Taxi- oder Busunternehmen)
Für diese Tätigkeiten benötigst Du vor der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis, bspw. von der Handwerkskammer, dem Gesundheitsamt oder anderen zuständigen Stellen.
Was braucht man für die Gewerbeanmeldung?
Um ein Gewerbe anmelden zu können, musst Du bestimmte Unterlagen vorlegen. Hier ist eine Übersicht:
- Personalausweis oder Reisepass
- Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Tätigkeit (z. B. Handwerks oder- Reisegewerbekarte oder Erlaubnis für genehmigungspflichtige Gewerbe)
- Steuernummer oder eine Mitteilung an das Finanzamt
- Handelsregisterauszug (falls das Gewerbe ins Handelsregister eingetragen ist)
- Führungszeugnis oder Unbedenklichkeitsbescheinigung (bei bestimmten Tätigkeiten, wie z. B. bei einem Sicherheitsdienst)
Je nach Art des Gewerbes oder der zuständigen Behörde können weitere Dokumente erforderlich sein, z. B. Nachweise über Sachkenntnis, wie ein Meisterbrief oder Schulungszertifikate. Wenn Du ein Einzelunternehmen als Gewerbe anmelden möchtest, benötigst Du nur wenige Unterlagen und kannst den Prozess in der Regel schnell abschließen. Das liegt daran, dass ein Einzelunternehmen die einfachste Rechtsform in Deutschland ist und weder ein Handelsregistereintrag noch ein Gesellschaftsvertrag erforderlich ist.
Voraussetzungen, um ein Gewerbe anmelden zu können
Neben den erforderlichen Unterlagen gibt es weitere grundlegende Voraussetzungen, die für die Gewerbeanzeige erfüllt sein müssen:
- Volljährigkeit: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
- Wohnsitz in Deutschland: Ein fester Wohnsitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland kann erforderlich sein, um ein Gewerbe anmelden zu können.
- Erlaubnisfreie Tätigkeit: Die geplante Tätigkeit darf nicht durch gesetzliche Vorschriften verboten sein.
- Bonität: Deine finanzielle Zuverlässigkeit wird von der Behörde überprüft, besonders bei Tätigkeiten mit hohem Risiko.
- Einwandfreies Führungszeugnis: Bei bestimmten Gewerben wird ein Führungszeugnis
- Kenntnisnachweise: In einigen Branchen benötigst Du Schulungszertifikate oder Qualifikationen (z. B. im Handwerk oder Gastgewerbe).
Für Personengesellschaften wie GbR oder OHG gelten ebenfalls diese Voraussetzungen, wobei zusätzliche Anforderungen wie die Eintragung ins Handelsregister hinzukommen können. Solltest Du unsicher sein, ob Deine Tätigkeit alle rechtlichen Vorgaben erfüllt, empfiehlt sich eine Rücksprache mit der zuständigen Gewerbebehörde oder einem Steuerberater bzw. einer -beraterin.
Gewerbe anmelden – Besonderheiten außerhalb von Deutschland oder der EU
Wenn Du ein Gewerbe außerhalb von Deutschland oder der EU anmelden möchtest, sind länderspezifische Besonderheiten zu beachten. In vielen Ländern sind die Anforderungen und bürokratischen Abläufe deutlich anders gestaltet. Während Du in Deutschland Deine Gewerbeanmeldung in der Regel beim Gewerbeamt vornimmst, kann in anderen Ländern bspw. eine Registrierung bei einer zentralen Behörde oder einer speziellen Handelskammer erforderlich sein. Zudem unterscheiden sich die Unterlagen, die Du einreichen musst – z. B. können eine Arbeitserlaubnis oder Nachweise über Deinen Aufenthaltsstatus notwendig sein. Informiere Dich daher immer bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Land, um die Anforderungen und Fristen einzuhalten.
Gewerbe anmelden – wie geht das?
Das Anmelden eines Gewerbes ist ein formaler Prozess, der in Deutschland klar geregelt ist. Der erste Schritt führt im Normalfall zum Gewerbeamt oder zur zuständigen Behörde in Deiner Stadt. Dort füllst Du das Gewerbeanmeldeformular aus und reichst die notwendigen Unterlagen ein. Abhängig von der Art der Tätigkeit können zusätzliche Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein, wie bei einem Sicherheitsdienst oder einer gastronomischen Tätigkeit.
Damit Du nichts Wichtiges übersiehst und die Gewerbeanzeige erfolgreich verläuft, haben wir Dir eine Anleitung mit allen Schritten für das Anmelden Deines Gewerbes zusammengestellt.
Bevor Du Dein Gewerbe anmelden kannst, solltest Du alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Dazu gehören Dein Personalausweis oder Reisepass, ein vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung sowie eventuell benötigte Nachweise wie ein Führungszeugnis oder Genehmigungen.
Anfallende Kosten für Gewerbeschein und -anmeldung
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Gewerbeschein variieren je nach Stadt oder Gemeinde. Diese Tabelle gibt Dir einen Überblick über die typischen Gebühren, die bei der Anmeldung anfallen können:
| Anmeldung beim Gewerbeamt | 10 bis 65 € |
| Ausstellung des Gewerbescheins | In den Anmeldegebühren enthalten |
| Zusätzliche Genehmigungen (z. B. Handwerk, Gastronomie) | 80 bis 250 € |
| Handelsregistereintragung (falls erforderlich) | 150 bis 450 € |
| Führungszeugnis (bei bestimmten Gewerben) | 13 € |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt) | 5 bis 20 € |
Fazit: Gut vorbereitet zur erfolgreichen Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung eines Gewerbes ist ein wichtiger Schritt für alle, die sich selbstständig machen möchten. Von den erforderlichen Unterlagen über die zuständigen Behörden bis hin zu den anfallenden Kosten gibt es einige Aspekte zu beachten. Während der Prozess für ein Einzelunternehmen meist unkompliziert ist, benötigen bestimmte Branchen zusätzliche Genehmigungen. Um Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden, solltest Du Dich frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und die Gewerbeanmeldung sorgfältig ausfüllen. Falls Du als Selbstständiger und Selbstständige oder Freiberufler bzw. Freiberuflerin finanzielle Unterstützung benötigst, kann ein Kredit mit auxmoney eine flexible Lösung sein. Mit der richtigen Vorbereitung steht Deiner erfolgreichen Gewerbeanmeldung nichts mehr im Weg.
FAQ – häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung
Ein Gewerbe muss spätestens dann angemeldet werden, wenn die gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Dazu zählt jede auf Gewinnerzielung ausgerichtete und dauerhaft ausgeübte Tätigkeit. Wer eine Zweigstelle eröffnet, eine Neuerrichtung plant oder ein bestehendes Einzelunternehmen erweitert, muss ebenfalls ein Gewerbe anmelden. Es empfiehlt sich, die Anmeldung rechtzeitig bei der zuständigen Stelle vorzunehmen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.
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