Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) wird den Kapitalgesellschaften zugeordnet, obwohl sie entsprechend der KG über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) verfügen muss. Anders als bei einer KG bringen die sogenannten Kommanditaktionäre ihr Grundkapital nicht in Bar, sondern in Aktien ein. Seit 1997 können neben Gesellschaftern auch Kapitalgesellschaften wie beispielsweise die GmbH Komplementär sein. Erfahren Sie was Sie beachten müssen, wenn Sie eine KGaA gründen möchten.

Rechtliche Grundlagen

Bei einer KGaA werden rechtliche Elemente sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der Aktiengesellschaft miteinander kombiniert. Entsprechend der AG muss ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro durch Aktieneinlagen der Kommanditaktionäre bei der Gründung erreicht werden. Die Haftung wiederum wird im Sinne der Kommanditgesellschaft geregelt: Kommanditaktionäre haften für ihre eigenen Einlagen in Form von Aktien. Komplementäre haften persönlich mit ihren eigenen Vermögenseinlagen. So setzt sich das Gesamtkapital aus dem Grundkapital (Aktien der Komplementäre) und den Vermögenseinlagen der Komplementäre zusammen.

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Notwendige Schritte, um eine KGaA zu gründen

  • Gesamtkapital von mindestens 50.000 €
  • Festlegung von mindestens einem persönlich haftendem Komplementär
  • Notarielle Beglaubigung der Satzung (Gesellschaftsvertrag)
  • Eintragung in das Handelsregister

Inhalte der Satzung

Die Inhalte innerhalb der Satzung sind im zweiten Buch des Aktiengesetztes (AktG) festgelegt. Darin heißt es unter §281, dass Namen, Vornamen und Wohnort jedes Komplementärs enthalten und alle Vermögenseinlagen der Komplementäre, die nicht auf das Grundkapital geleistet werden, nach Höhe und Art festgesetzt werden müssen. Außerdem sind alle in der Satzung festgestellten Gesellschafter gleichzeitig Gründer der KGaA und ersetzen den Vorstand. Ergänzend kann in der Satzung festgelegt werden, welche Vertretungsbefugnis einzelne Gesellschafter haben. Komplementäre sind somit befugt, das Unternehmen zu führen und nach außen hin zu repräsentieren. Die Kommanditaktionäre werden hingegen nicht erwähnt.

Vorteile, wenn Sie ein KGaA gründen möchten

  • Breite Kapitalbasis durch die AG
  • Kapitalbeschaffung um ein vielfaches einfacher
  • Oberste Entscheidungsgewalt durch persönliche Haftung
  • Führung nicht an die Höhe der Kapitalbeteiligung gekoppelt
  • Gilt als Übernahmeresistent
  • Daher besondere Eignung für Familienunternehmen
  • Erbschaftssteuerliche Gestaltungsspielräume im Sinne der GmbH & Co. KGaA