Wenn Du von Deinem Arbeitgeber gekündigt wirst, dann heißt es in diesem Moment vor allem: Ruhe bewahren! Unser Artikel “Kündigung durch Arbeitgeber“ verrät Dir das Wichtigste über den gesetzlichen Kündigungsschutz, Arten der Kündigung und die notwendigen nächsten Schritte.

Auf einen Blick:

  • Es gibt einen gesetzlichen Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen schützen den Beschäftigten
  • Arbeitslosengeld wird bis zu 24 Monate lang gezahlt

Kündigung durch Arbeitgeber

Gesetzlicher Kündigungsschutz bei Kündigung durch Arbeitgeber

Der allgemeine Kündigungsschutz sichert Arbeitnehmer ab. Die Kündigung durch Arbeitgeber muss sozial gerechtfertigt sein, also personen- oder verhaltensbedingte Gründe (etwa mangelnde Eignung, häufige Erkrankungen oder betriebsstörendes Verhalten) beinhalten. Diese Regelung gilt nur, wenn der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt und das eigene Arbeitsverhältnis bereits über sechs Monate andauert.

Der besondere Kündigungsschutz gilt für schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen. Darunter fallen etwa Schwangere, Frauen im Mutterschutz, Elterngeldbezieher, Beschäftigte in Elternteilzeit oder im freiwilligen Wehrdienst sowie Behinderte. Für diese Personengruppen besteht ein Kündigungsverbot, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist nur nach Einholung der Zustimmung einer staatlichen Behörde zulässig.

Unterscheidung: ordentliche, außerordentliche, fristlose Kündigung Arbeitgeber

Das Arbeitsverhältnis kann je nach Kündigungsgrund ordentlich oder außerordentlich beendet werden. Im Rahmen der ordentlichen Kündigung – betriebs-, verhaltens- oder personenbedingt – ist die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist unerlässlich.

Bei der außerordentlichen Kündigung durch Arbeitgeber sind keinerlei Fristen zu berücksichtigen, dafür sind aber besondere Gründe vorzuweisen, etwa erhebliche Pflichtverletzungen wie Arbeitsverweigerung, sexuelle Belästigung, grobe Beleidigung oder Verdacht auf eine Straftat. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der Verfehlung schriftlich mitgeteilt werden. Verstreicht diese Frist, so ist eine fristlose Kündigung unwirksam. Ebenso sind normalerweise Abmahnungen für die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber erforderlich.

Kündigung durch Arbeitgeber

Abfindung bei Kündigung durch Arbeitgeber

Anders als oftmals vermutet, zieht die Kündigung durch den Arbeitgeber keine Abfindung mit sich. Ausnahmen sind Ansprüche im Rahmen vertrieblicher Vereinbarungen.

Kündigung durch Arbeitgeber: Fristen sind einzuhalten

Laut § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches beträgt die Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. jedes Monats oder zum Monatsende. Bei Kündigung durch Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen abhängig von der Länge des Arbeitsverhältnisses:

  • 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
  • 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende

Während der Probezeit gilt für die Kündigung durch Arbeitgeber eine verkürzte Frist von 2 Wochen, es muss kein Kündigungstermin eingehalten werden. Weitere Ausnahmen gibt es bei Tarifverträgen oder Aushilfsverträgen.

Kündigung: Was tun?

Ganz wichtig: Die Kündigung darf nur schriftlich und eigenhändig unterzeichnet von einem Kündigungsberechtigten erfolgen. Eine Zustellung per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig! Prüfe sofort nach der Kündigung, ob diese frei von Formfehlern ist. Denn selbst wenn die Kündigung gerechtfertigt ist, können sich Formfehler vor Gericht für den Beschäftigten in Form einer Wiedereinstellung oder einer Abfindung positiv auswirken. Für die Prüfung hat der Arbeitnehmer 3 Wochen Zeit.

Ist die Kündigung zulässig und rechtskräftig, müssen die laufenden Ausgaben geprüft und gesenkt werden. Schließlich willst Du durch das ausbleibende Gehalt nicht in eine finanzielle Notlage geraten. Hast Du einen Kredit aufgenommen, solltest Du abklären, ob eine Stundung der Raten infrage kommt. So hast Du etwas mehr Zeit, um deinen Kredit abzubezahlen. Sorge dafür, dass Du Dein Girokonto möglichst nicht überziehen musst, weil ansonsten hohe Dispo-Kosten auf Dich zukommen.

Kündigung durch Arbeitgeber: Sofort beim Arbeitsamt arbeitslos melden

Zur Sicherung finanzieller Ansprüche muss eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgen. Spätestens am 1. Tag der Beschäftigungslosigkeit muss der Arbeitnehmer persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen. Für die Arbeitsuchendmeldung besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Diese muss ebenfalls persönlich bis spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Liegen zwischen der Kündigung und dem Ende der Beschäftigung weniger als 3 Monate, so muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes erfolgen. Die Meldung kann vorerst online oder telefonisch gemacht werden, wirksam wird diese aber erst durch das persönliche Erscheinen beim Arbeitsamt.

Wie viel Arbeitslosengeld steht mir zu?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder Arbeitnehmer, der in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Beschäftigungslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hat.
Als Berechnungsgrundlage dient das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Einmalzahlungen. Daraus wird ein Bemessungsentgelt pro Tag errechnet.

Nach Abzug der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages und eines pauschalen Sozialversicherungsbeitrages von 21 Prozent ergibt sich das Leistungsentgelt pro Tag. Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent dieses Leistungssatzes. Betroffene mit Kindern erhalten 67 Prozent.

Das Arbeitslosengeld wird abhängig von der Dauer der bisherigen Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum ausbezahlt. Wer mindestens 12 Monate gearbeitet hat, bezieht das Arbeitslosengeld für maximal 6 Monate. Maximal gibt es bei mindestens 48 Monaten Arbeit Geld für 24 Monate. Nach Ablauf der Zeitspanne kommt das Arbeitslosengeld II, auch „Hartz IV“ genannt, zur Anwendung.

Neben dem Arbeitslosengeld gibt es die Möglichkeit, weitere staatliche Unterstützung zu beantragen, wie zum Beispiel Wohngeld. Lass Dich beim Arbeitsamt beraten, welche Leistungen für Dich infrage kommen. Auch so kannst Du deine Ausgaben senken und Dich vor einem finanziellen Engpass schützen.

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