Kein Kündigungsschreiben mehr erforderlich: Wer seine Krankenkasse wechseln will, muss sich ab sofort nur noch bei der neuen Krankenkasse anmelden. Den Rest übernehmen die beiden Kassen untereinander. Alle Infos zum Thema gibt’s hier.
Einfacherer Wechsel
Wer sich mit Kündigungsschreiben schwergetan hat, wird sich über diese Änderung zum Jahreswechsel freuen: Bei einem Krankenkassen-Wechsel müssen Sie ab 2021 nur noch einen Beitrittsantrag bei der neuen Krankenkasse stellen. Den Rest regeln die beiden Kassen untereinander. Das heißt für Dich konkret: Sowohl das Kündigungsschreiben als auch das Warten auf die Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse haben ein Ende.
Ein Wechsel lohnt sich
Krankenkasse wechseln: 2 Monate Kündigungsfrist
Bedenke die generelle Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wechselst Du im Januar, erfolgt der offizielle Beitritt bei der neuen Krankenkasse im April. Erhebt Deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, kannst Du von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Demnach kannst Du Deine Mitgliedschaft in der Krankenkasse auch dann kündigen, wenn Du dort weniger als 18 Monate versichert warst.
Und nicht vergessen: Informiere unbedingt Deinen Arbeitgeber über den Wechsel.
Weitere Änderung 2021: Richtwert steigt
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