600 Euro Homeoffice-Pauschale – so viel Geld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2022 von der Steuer absetzen lassen, die wegen Corona von zu Hause aus arbeiten. Wer von der  Homeoffice-Regelung wirklich profitiert und wo der Haken ist – wir verraten es Dir.

Auf einen Blick

  • Arbeitnehmer sollen mit der Homeoffice-Regelung steuerlich entlastet werden
  • Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskosten angerechnet
  • Entlastung gibt’s auch ohne separates Arbeitszimmer

Homeoffice-Regelung

Homeoffice-Regelung: Wie ist der aktuelle Stand?

5 Euro pro Tag, aber insgesamt maximal 600 Euro pro Jahr: So viel Geld sollen Arbeitnehmer im Homeoffice für dieses und nächstes Jahr pauschal von der Steuer absetzen können. Damit möchte der Staat Verbraucher entlasten, die mit höheren Kosten für Strom, Wasser oder Gas konfrontiert werden. Das große Aber: Die Homeoffice-Pauschale fließt nur, wer Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro aufweisen kann (z.B. Fortbildungskosten, Umzugskosten oder Dienstreisen). Zusätzlich bieten viele Steuerprogramme die Pauschale noch gar nicht an, da sie noch nicht hundertprozentig verabschiedet wurde.

 

Ich habe kein separates Arbeitszimmer. Steht mir die Homeoffice-Pauschale trotzdem zu?

Das Gute vorweg: Auch wer nicht in einem separaten Arbeitszimmer arbeitet, hat ein Recht auf die Homeoffice-Pauschale. Jedoch gilt auch: Die Pauschale soll nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag gewährt werden – der steht jedem Arbeitnehmer zu und beträgt 1.000 Euro. Heißt: Das Homeoffice-Geld wird den Werbungskosten zugebucht. Am Ende profitieren also nur diejenigen, die Werbungskosten in Höhe von 1.000 Euro überschreiten. Doch darüber hinauszukommen, ist gar nicht so einfach.

Entfernungspauschale fällt weg

Ein wichtiger Posten in den Werbungskosten ist die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Doch der fällt für Arbeitnehmer im Homeoffice weg. Mit welcher Pauschale lassen sich also mehr Steuern sparen?

Auf den ersten Blick ist die Rechnung einfach: Bis zu einem Arbeitsweg von 16 Kilometern lohnt sich die Homeoffice-Pauschale mehr, ab Kilometer 17 die Pendlerpauschale.

Pendlerpauschale:

30 Cent x 17 Kilometer = 5,10 Euro pro Tag

30 Cent x 16 Kilometer = 4,80 Euro pro Tag

Wir erinnern uns: Die Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag.

Homeoffice-Regelung: Pauschale gilt 120 Tage

Die Rechnung geht noch weiter: Die Homeoffice-Pauschale beträgt maximal 600 Euro – also 120 Arbeitstage (5 Euro pro Tag x 120 Arbeitstage = 600 Euro). Die vollen 225 Arbeitstage im Jahr kannst Du mit der Pauschale also nicht steuerlich geltend machen.

Ab wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale? Fall individuell betrachten

Ob sich die Homeoffice-Pauschale für Dich lohnt, hängt von der Höhe Deiner Werbungskosten und Deinem Arbeitsweg ab. Die Homeoffice-Pauschale wird auf die Werbungskosten angerechnet. Damit profitieren nur diejenigen, die den Werbekostenpauschbetrag von 1.000 Euro überschreiten.
In jedem Fall hast Du steuerliche Vorteile, wenn Du in einem separaten Zimmer gearbeitet hast.

Doch auch ohne eigenen Heimarbeitsplatz kannst Du Dinge wie Schreibtisch, Bürostuhl, Bürobedarf, technische Ausstattung sowie Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen lassen. Voraussetzung: Du nutzt die Gegenstände auch tatsächlich beruflich. Du hast keine Belege mehr zur Hand? Halb so schlimm. Profitiere von einigen Pauschalen, die Du in Deiner Steuererklärung angeben kannst:

Werbungskosten 1000 €

102 € (Rentner)

Arbeitsmittel 110 €
Kontoführung 16 €
Pendler Pro km 0,30 €,

ab km 21: 0,35 €.

Maximal aber 4.500 €.

Pauschale ÖPNV: 4.500 €

Bewerbungskosten Online: 2,50 €

Print: 8,50 €

Telefonkosten max. 20 % der tatsächlichen Kosten,

maximal aber 20 €/Monat

Berufsbedingter Umzug 860 €

(+573 € für Kind/Partner/Angehörige)

Entlastung für Alleinerziehende 4.008 €

(+240 € pro weiteres Kind)

Behindertenpauschale Bis zu 7.400 €,

abhängig vom Behinderungsgrad

Pflegepauschale Pflegegrad 2: 600 €

Pflegegrad 3: 1.100 €

Pflegegrad 4 / 5: 1.800 €

Reinigung Arbeitskleidung Pro Waschgang: 0,88 €/kg

Pro Trocknergang: 0,55 €/kg

Bügeln pro Kleidungsstück: 0,07€

Sonderausgaben 36 €/Jahr (Singles)

72 €/Jahr (Paare)

Quelle: buhl.de

Werbungskosten1000 Euro; 102 Euro (Rentner)
Arbeitsmittel110 Euro
Kontoführung16 Euro
PendlerPro km 0,30 Euro; ab km 21: 0,35 Euro. Maximal aber 4.500 Euro. Pauschale ÖVPN: 4.500 Euro.
BewerbungskostenOnline: 2,50 Euro; Print: 8,50 Euro
Telefonkostenmax. 20 Prozent der tatsächlichen Kosten, maximal aber 20 Euro/Monat
Berufsbedingter Umzug860 Euro (+ 573 Euro für Kind/Partner/Angehörige)
Entlastung für Alleinerziehende4.008 Euro (+ 240 Euro pro weiteres Kind)
BehindertenpauschbetragBis zu 7.400 Euro, abhängig vom Behinderungsgrad
PflegepauschbetragPflegegrad 2: 600 Euro; Pflegegrad 3: 1.100 Euro; Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 Euro
Reinigung der ArbeitskleidungPro Waschgang: 0,88 Euro/kg; pro Trocknergang: 0,55 Euro/kg; Bügeln pro Kleidungsstück: 0,07 Euro
Sonderausgaben36 Euro pro Jahr (Singles); 72 Euro pro Jahr (Paare)
Quelle: buhl.de

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