Deine Bank geht pleite und Du verlierst all Dein Vermögen. Kann das wirklich sein? In solchen Notsituationen kommt die sogenannte gesetzliche Einlagensicherung zum Tragen. Wir verraten Dir, wie die gesetzliche Einlagensicherung funktioniert und bis zu welchem Betrag Dein Geld geschützt ist.

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung

Ist mein Vermögen bei der Bank gesichert? Ja, aber nur bis zu einer bestimmten Summe. Geregelt wird das durch zwei Sicherungssysteme, um auch in schwierigen Zeiten das Geld von Sparerinnen und Sparern zu schützen: die gesetzliche und die freiwillige Einlagensicherung.

Geldbörse

Was ist die gesetzliche Einlagenversicherung?

Grundsätzlich gilt: Alle Banken in der Europäischen Union müssen die Einlagen ihrer Kundinnen und Kunden absichern. Dazu sind sie verpflichtet. Sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beurteilen, dass Deine Bank keine Geschäfte mehr abwickeln kann, kommt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ins Spiel: Die EdB hat die Aufgabe, Dich für den Verlust Deines Vermögens zu entschädigen – und zwar innerhalb von maximal sieben Werktagen.

Pro Person und Bank sind maximal 100.000 Euro aus Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. In besonderen Fällen besteht sogar ein Schutz bis 500.000 Euro.

Was ist die freiwillige Einlagensicherung?

Neben der gesetzlichen Sicherung haben Bankenverbände ebenso ein freiwilliges Sicherungssystem eingerichtet. Dadurch sind auch Vermögen über 100.000 Euro geschützt. Die freiwillige Einlagensicherung wird für deutsche Privatbanken über den Einlagensicherungsfonds (ESF) geregelt, der sich durch eine Umlage der Mitglieder (mehrheitlich Privatbanken) finanziert.

Durch die freiwillige Einlagensicherung sind mindestens 750.000 Euro geschützt, oft sogar mehr. Wie viel Geld bei Deiner Bank abgesichert sind, erfährst Du hier. Auch bei der freiwilligen Einlagensicherung erhältst Du Deine Entschädigung innerhalb von sieben Arbeitstagen.

Gesetzliche Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten

Die gesetzliche Einlagensicherung greift auch bei Gemeinschaftskonten: Hier verdoppelt sich der Maximalbetrag auf 200.000 Euro, wenn das Konto z.B. von einem Ehepaar geführt wird. 

Gesetzliche Einlagensicherung bei Auslandskonten

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt nicht nur Einlagen in Euro. Sie schützt auch Einlagen in anderen Währungen, z.B. US-Dollar, japanischer Yen oder chinesischer Yuan.

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