Wenn Züge ausfallen oder Verspätung haben, ist das ärgerlich. Immerhin bekommen Bahnkundinnen und -kunden in bestimmten Fällen ihr Geld zurück. Die Regeln dafür haben sich seit Juni 2023 allerdings geändert. Diese Rechte hast Du beim Bahnfahren:
Ab einer Stunde Verspätung: Geld zurückbekommen
Mit einer Entschädigung seitens der Bahn kannst Du ab einer Stunde Verspätung rechnen. Dabei ist der Zeitpunkt gemeint, zu dem der Zug am Zielbahnhof ankommt. Ist das eine Stunde später als geplant, gibt es 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Nach zwei Stunden steht Dir die Hälfte des Fahrpreises zu. So war es zumindest vor Juni 2023. Seitdem ist zusätzlich der Grund für die Verspätung relevant. Denn nicht bei jeder Verspätung gibt es eine Entschädigung für Verbrauchende.
Dafür gibt es keine Entschädigung mehr
Die Bahn zahlt nicht mehr für Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände entstanden sind. Denn dafür kann das Unternehmen nichts.
Aber was sind außergewöhnliche Umstände und was gehört dazu? Ein paar Beispiele sind:
- Extreme Wetterbedingungen
- Personen auf den Gleisen
- Kabeldiebstahl
- (Medizinische) Notfälle im Zug
Was nicht dazu gehört und weiterhin entschädigt wird, sind:
- Gewöhnliche Unwetter
- Verspätungen durch Streik
Insgesamt werden die meisten Verspätungen nicht durch die genannten außergewöhnlichen Umstände verursacht. Deshalb kannst Du bei einer Bahnreise in der Regel auf eine Entschädigung hoffen. Und auch bei Ereignissen wie einer Flutkatastrophe können Fahrgäste damit rechnen, dass die Bahn ihren Kundinnen und Kunden entgegenkommen wird.
Trotzdem befürchten die Verbraucherzentralen, dass durch diese Änderungen weniger Kundinnen und Kunden ihr Recht auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Schließlich ist die Chance, dass Du Geld zurückbekommst, geringer. Fest steht: Du hast als Bahnkundin oder Bahnkunde weiterhin Rechte.
Mehr Flexibilität bei Umbuchung von Zügen
Und es gibt auch gute Nachrichten. Ist die Zugverspätung absehbar, hast Du die Wahl:
- Du kannst versuchen, Dir den Fahrtpreis erstatten zu lassen.
- Alternativ hast Du die Möglichkeit, mit einer anderen Verbindung weiterzufahren. Dafür darfst Du seit Juni 2023 auch Züge eines anderen Unternehmens wählen. Das ist praktisch – immerhin gelten diese Regeln in der gesamten EU und in Island, Norwegen und Lichtenstein. Wenn Du Deine Weiterfahrt selbst organisierst, kannst Du die entstandenen Kosten ebenfalls zurückfordern. Flüge und Mietwagen sind dabei allerdings ausgeschlossen.
Möglichkeiten für lange Zugfahrten
Darüber hinaus sollen mit der neuen Verordnung mehr sogenannte „Durchgangsfahrkarten“ angeboten werden. Diese sind besonders bei langen Reisen mit mehreren Umstiegen sinnvoll. Denn wenn Du einen Zug verpasst, weil der Zug eines anderen Anbieters Verspätung hatte, gibt es normalerweise kein Geld zurück. Bei einer Durchgangsfahrt zählen die beiden Züge allerdings als eine Verbindung. Du solltest dafür alle Züge in einer Transaktion buchen.
Achte auf regionale Sonderregeln
Zusätzliche Regeln gibt es zum Beispiel in NRW. Wenn sich Bus oder Bahn 20 Minuten oder mehr an der Abfahrtshaltestelle verspäten, kannst du alternativ mit dem Fernverkehr, einem Taxi oder einem Sharing-System (Car-, Bike-, E-Tretroller-Sharing, On-Demand-Verkehr) fahren. Die Kosten dafür bekommst Du zurück:
- Beim Fernverkehrszug komplett
- Beim Taxi, beim Fahrdienst sowie beim Sharing-Angebot tagsüber bis zu 30 Euro pro Person
- In den Abend- und Nachtstunden (20 bis 4.59 Uhr) bis zu 60 Euro
Entschädigung schneller bei der Bahn beantragen
Grundsätzlich gilt, dass Du niemals einfach so Geld von der Bahn zurückbekommst. Du musst ein Beschwerdeformular einreichen. Und damit solltest Du nicht zu lange warten. Denn spätestens drei Monate nach dem Vorfall solltest Du den Antrag bei der Bahn abgegeben haben. Diese Frist hat sich verkürzt. Informationen zu Entschädigungen bekommst Du bei dem jeweiligen Bahnunternehmen – online und im Bahnhof.
Noch mehr Spartipps
Lust auf noch mehr Spartipps? Jetzt kostenlos zum Newsletter anmelden und lossparen!