Die hohen Preise stellen uns alle vor eine große finanzielle Herausforderung. Mit der beschlossenen Energiepreispauschale (EPP) will uns die Bundesregierung entlasten. Wir erklären Dir, wer Anspruch darauf hat und wie viel Geld am Ende wirklich herausspringt.

Wer erhält die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto erhalten alle Menschen, die 2022 in Deutschland leben oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Dich das gesamte Jahr 2022 in Deutschland aufgehalten hast oder nur zeitweise. Zusätzlich muss zu dem Wohnort/ gewöhnlichen Aufenthalt auch eine der folgenden Einkunftsarten vorliegen:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen eines aktiven Beschäftigungsverhältnisses
    Was genau unter einem “aktiven Beschäftigungsverhältnis” zu verstehen ist, wird Dir auf der Seite des Bundesfinanzministeriums erklärt.

Umzugstipps

Wie viel Geld bleibt netto für mich übrig?

Die genaue Höhe der Abgabe ist von vielen Faktoren abhängig, darunter der Höhe Deines Einkommens, Steuerklasse und Dein Familienstand. Der Bund der Steuerzahler hat bereits mehrere Vergleichsrechnungen gemacht:

 

  • Jahresgehalt von 72.000 Euro:
    Ein Single in der Steuerklasse 1 erhält am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Der Spitzensteuersatz kommt in dieser Steuerklasse voll zum Einsatz.
  • Jahresgehalt von 45.000 Euro:
    Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4, kann immerhin mit einer Energiepauschale in Höhe von 216,33 Euro rechnen.
  • Jahresgehalt von 15.000 Euro:
    Eine Arbeitnehmerin mit einem solchen Jahresgehalt darf sich über 248,83 Euro freuen. Ist sie aber in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt sie unter dem Grundfreibetrag und muss keine Steuern auf die Energiepauschale zahlen. So erhält sie die kompletten 300 Euro.

[Quelle: kreiszeitung.de]

Wann und wie erhalte ich die Energiepreispauschale?

Die Energiepreispauschale wird über Deinen Arbeitgeber ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit der Lohnabrechnung für den Monat Ende September 2022 und greift für alle anspruchsberechtigten Personen, welche zum 1. September 2022 in einem aktiven Dienstverhältnis stehen.

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale findest Du auf der Seite des Bundesfinanzministeriums

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