Auch im neuen Jahr treten wieder zahlreiche Änderungen in Kraft: Der Mindestlohn steigt, Kündigen wird einfacher, Briefe werden teurer und der Steuerfreibetrag wird angehoben. Wir haben die wichtigsten Änderungen 2022 für Dich zusammengefasst.

Hier ist mehr für Dich drin

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Jahr 2022 gleich zweimal. Ab dem 1. Januar gibt’s 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro.

Mindestausbildungsvergütung steigt

Gute Nachrichten für Azubis: Für Lehrverträge ab dem 1. Januar 2022 gilt für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite Ausbildungsjahr gibt es einen Aufschlag von 18 Prozent, für das dritte 35 Prozent und für das vierte 40 Prozent.

Steuerfreibetrag steigt

2022 steigt der Steuerfreibetrag an. Das ist der Anteil des Jahreseinkommens, auf den Du keine Steuern zahlen musst. Für Alleinstehende beträgt der Steuerfreibetrag ab sofort 9.984 Euro, für Verheiratete 19.968 Euro.

Pfändung: Liste der unpfändbaren Gegenstände wird erweitert

2022 erweitert sich die Liste der Gegenstände, die unpfändbar sind. Hinzugefügt werden Gegenstände der “bescheidenen Lebensführung”, also Dinge, die man zum alltäglichen Leben und Arbeiten benötigt. Auch Haustiere sowie die Gegenstände von Personen, die mit dem Schuldner im selben Haushalt wohnen, sind künftig vor einer Pfändung geschützt.

Was ist eine Lohnpfändung?

Änderungen 2022

Das wird einfacher

Digitalisierte Krankmeldung

Ab dem 1. Juli 2022 soll es einfacher werden, sich krank zu melden. Der Grund: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) auf dem gelben Papier wird es nicht mehr geben. Künftig übergibt die Krankenkasse Deine Daten direkt an den Arbeitgeber.

Für Dich bedeutet das: Du musst Dich nicht mehr darum kümmern, eine gelbe AU zu besorgen. Trotzdem bist Du verpflichtet, Dich bei Deinem Arbeitgeber per Telefon, E-Mail oder SMS krank zu melden. Du musst sicherstellen, dass Dein Arbeitgeber von der Krankmeldung erfährt. Dafür muss der Arbeitgeber die Daten bei der Krankenkasse abfragen.

Verträge kündigen wird einfacher

Kündigen war bisher eine mühsame Angelegenheit. Das wird sich 2022 ändern: Ab dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter einen gut sichtbaren und einfach zugänglichen Kündigungsbutton auf Apps oder der Website platzieren. Das macht die Kündigung von DSL-, Handyverträgen oder andere Abos wesentlich einfacher. 

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Änderungen 2022

Das wird teurer

Höhere Kraftstoffpreise

Aufgrund der höheren CO₂-Abgabe werden pro Tonne CO₂ künftig 30 Euro fällig. Dadurch steigt der Benzinpreis um 8,4 Cent pro Liter, Diesel um 9,5 Cent pro Liter teurer.

Tipp: So kannst Du günstig tanken. 

Porto: Briefe werden teurer

Briefe werden 2022 um fünf Cent teurer. Zum Beispiel kosten Standardbriefe dann 85 statt bisher 80 Cent und Kompaktbriefe einen Euro statt 95 Cent. Postkarten verteuern sich um 10 Cent.

Außerdem

Verbot von Plastiktüten

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen Supermärkte, Discounter und Drogerien keine Plastiktüten mehr verkaufen. Das gilt für alle Tüten aus Plastik, deren Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern liegt. Die dickeren Mehrwegtaschen und die dünnen Plastiktüten für Obst und Gemüse dürfen jedoch weiterhin verkauft werden.

Pfand auf Kunststoffflaschen

Kunststoffflaschen, die bisher vom Pfand befreit waren, sind ab 2022 pfandpflichtig. Das betrifft alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem maximalen Fassungsvermögen von drei Litern. Pfand wird ebenso auf alle Getränkedosen erhoben. Kunststoffflaschen mit Milch sind von dieser Regelung ausgenommen.

Bahn beendet Ticketverkauf in Zügen

Ab dem 1. Januar 2022 kann man keine Fahrkarten aus Papier mehr in Fernzügen kaufen. Wer sein Ticket nach dem Einsteigen im Zug kaufen will, muss es spätestens nach 10 Minuten online gebucht haben.

Führerschein: Umtausch bis Mitte Januar möglich

Viele Menschen müssen bis spätestens 19. Januar 2022 ihren Führerschein umtauschen. Die Bedingung: Du bist zwischen 1953 und 1958 geboren und besitzt einen Führerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist. Mit dem Umtausch will die Europäische Union bisherige Fahrerlaubnis-Dokumente vereinheitlichen und fälschungssicher machen.

Laut Regelung müssen auch alle Inhaber eines vor dem 19.01.2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheins ihren Führerschein umtauschen. Zeit hat man dazu bis zum 19. Januar 2033. Wer jedoch zwischen 1953 und 1958 geboren ist, sollte sich am besten schnell darum kümmern, sonst droht ein Bußgeld.

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