Ob bei der Wohnungssuche, einem Kreditantrag oder der Beantragung staatlicher Leistungen – häufig wird ein Nachweis über das eigene Einkommen verlangt. Ein Einkommensnachweis dient dabei als Dokumentation regelmäßiger Einnahmen und wird bei der finanziellen Einschätzung durch Dritte genutzt. Welche Unterlagen als Einkommensnachweis gelten, wie sie je nach Personengruppe aussehen und wo sie zu bekommen sind, erfährst Du in unserem Ratgeber.
Das Wichtigste zum Einkommensnachweis in Kürze?
Ein Einkommensnachweis ist ein offizielles Dokument, das regelmäßige Einnahmen, z. B. Gehalt, Rente oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, belegt.
- Was ist ein Einkommensnachweis? Ein Einkommensnachweis ist ein offizielles Dokument, das regelmäßige Einnahmen, z. B. Gehalt, Rente oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, belegt.
- Wozu: Ein Einkommensnachweis wird benötigt, um die Zahlungsfähigkeit nachzuweisen, etwa bei Mietverträgen, Kreditanträgen, staatlichen Leistungen oder Unterhaltsregelungen.
- Verschiedene Personengruppen: Je nach Einkommensart unterscheiden sich die Nachweise: Angestellte nutzen Gehaltsabrechnungen, Selbstständige Steuerbescheide oder BWAs, Rentner den Rentenbescheid.
- Einkommensnachweis für Kredit: Bei einer Kreditanfrage dient der Einkommensnachweis dazu, die Rückzahlungsfähigkeit einzuschätzen. Häufig werden dafür die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder vergleichbare Unterlagen verlangt.
Begriffe einfach erklärt
- Einkommensnachweis: Ein offizielles Dokument, das regelmäßige Einnahmen wie Gehalt, Rente oder Gewinne aus selbstständiger Arbeit belegt. Er dient zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit.
- BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung): Ein Finanzbericht, den Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler monatlich oder quartalsweise erstellen, um die aktuelle Ertragslage (Einnahmen und Ausgaben) ihres Unternehmens zeitnah zu dokumentieren. Sie dient oft als aktueller Einkommensnachweis gegenüber Banken oder Vermietern.
- Kredit ohne Einkommensnachweis: Finanzierung, die auch ohne traditionelle Gehaltsabrechnung möglich ist, wenn andere Bonitätsmerkmale positiv bewertet werden.
- Online-Kredit: Ein digitaler Ratenkredit, den Du komplett online beantragst.
- Kredit für Selbstständige: Kredit, der speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler zugeschnitten ist.
Was ist ein Einkommensnachweis?
Ein Einkommensnachweis ist ein offizielles Dokument, das regelmäßige Einnahmen einer Person belegt – etwa aus Gehalt, Rente oder selbstständiger Tätigkeit. Ein Nachweis über ein Einkommen ist in der Regel Voraussetzung für die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit.
Wichtige Merkmale eines Einkommensnachweises:
- Nachweis der Zahlungsfähigkeit: Er zeigt, ob regelmäßige Einkünfte vorhanden sind, um z. B. Miete, Raten oder Lebenshaltungskosten zu decken.
- Vielfalt an Einkommensarten: Neben dem klassischen Gehalt vom Arbeitgeber gelten auch Rentenzahlungen, Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträge oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als nachweisbare Einkommen.
- Ausstellung durch offizielle Stellen: Einkommensnachweise werden meist vom Arbeitgeber, von Banken, Renten- oder Steuerbehörden, oder anderen Institutionen ausgestellt.
Die Form des Einkommensnachweises hängt von der Einkommensquelle ab. Üblich sind z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide oder Kontoauszüge mit regelmäßigen Zahlungseingängen.
Wozu dient ein Einkommensnachweis?
Ein Einkommensnachweis zeigt, ob eine Person in der Lage ist, finanzielle Verpflichtungen zuverlässig zu erfüllen, etwa bei Mietzahlungen, Kreditrückzahlungen oder staatlichen Leistungen.
Er dient Vertragspartnern und Behörden als Grundlage zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und zur Bonitätsprüfung und wird in verschiedenen Lebenssituationen verlangt.
Wichtige Anwendungsbereiche sind:
- Kreditaufnahme:
Banken und Kreditinstitute fordern Einkommensnachweise, um eine Bonitätsprüfung von Kreditnehmenden vor der Finanzierung durchzuführen. Anhand von Gehaltsnachweisen oder Kontoauszügen der letzten drei Monate prüfen sie, ob das Einkommen zur Rückzahlung des Darlehens ausreicht.
- Staatliche Leistungen:
Beim Antrag z. B. auf BAföG müssen Einkommensnachweise der Eltern oder des Ehepartners eingereicht werden. Nur wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, besteht Anspruch auf Förderung.
- Mietverträge:
Vermieterinnen und Vermieter verlangen in der Regel aktuelle Einkommensnachweise der letzten drei Monate, um sicherzustellen, dass die monatliche Miete dauerhaft gezahlt werden kann. Reichen die Einnahmen nicht aus, kann dies ein Ausschlusskriterium sein.
- Unterhaltsverpflichtungen:
Bei Unterhaltsfragen, z. B. nach Trennung oder Scheidung, dienen Einkommensnachweise zur Berechnung möglicher Zahlungsverpflichtungen. Beide Seiten müssen hierzu regelmäßig Auskunft über Einkommen und Vermögen geben.
- Weitere Vertragsabschlüsse:
Auch bei Verträgen mit regelmäßigen Zahlungen, etwa für Versicherungen oder Mobilfunkverträge, kann ein Einkommensnachweis verlangt werden, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.
Einkommensnachweise verschiedener Personengruppen
Welche Unterlagen als Einkommensnachweis akzeptiert werden, hängt von der Art der Einkünfte und der persönlichen Lebenssituation ab.
Nicht alle Personen erzielen ihr Einkommen aus einem klassischen Angestelltenverhältnis. Je nach Berufsgruppe oder Einkunftsquelle unterscheiden sich die erforderlichen Nachweise deutlich. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel Gehaltsabrechnungen einreichen, benötigen Selbstständige andere Dokumente, etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder den Einkommensteuerbescheid. Auch Rentenbeziehende, Studierende oder Personen mit staatlichen Leistungen müssen jeweils andere Nachweise vorlegen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weisen ihr Einkommen in der Regel durch aktuelle Gehaltsabrechnungen nach.
Am häufigsten werden als Einkommensnachweis die Gehaltsnachweise der letzten drei Monate verlangt, etwa bei Kreditanträgen oder Mietverträgen. Ergänzend kann auch eine Kopie des Arbeitsvertrags sinnvoll sein, insbesondere zur Information über Beschäftigungsdauer oder Probezeit. Bei variablen Einkünften (z. B. Schichtzulagen, Provisionen) empfiehlt sich ein längerer Nachweiszeitraum, um die durchschnittlichen Einnahmen besser darzustellen.
Selbstständige und Freiberufler
Im Gegensatz zu Arbeitnehmenden oder Angestellten verfügen Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler in der Regel nicht über ein regelmäßiges monatliches Einkommen, weshalb sich die Vorlage einer Verdienstbescheinigung als schwierig gestaltet. Denn die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind meist monatlich schwankend und keineswegs gleichbleibend. Da Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler zudem dem Risiko eines Verdienstausfalls ausgesetzt sind, müssen sie einen umfangreicheren Nachweis über ihr Einkommen erbringen.
Ein Einkommensnachweis kann bei Selbstständigen durch Steuerbescheide erfolgen. Um einen besseren Überblick zu gewinnen, werden oftmals auch die Jahresabschlüsse oder die monatliche / jährliche BWA verlangt. Zudem kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung als gültiger Einkommensnachweis für Selbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler dienen, z. B. bei einem Kredit für Selbstständige oder der Miete von Räumlichkeiten.
Rentnerinnen und Rentner
Rentenbeziehende können ihre Einkünfte in der Regel durch den aktuellen Rentenbescheid nachweisen.
Der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung gibt Auskunft über die monatlich ausgezahlte Rente und dient somit als Einkommensnachweis, z. B. bei der Wohnungssuche, bei der Anfrage für einen Kredit für Rentner und Rentnerinnen oder bei der Beantragung von Sozialleistungen. Ergänzend kann auch ein aktueller Kontoauszug als Einkommensnachweis vorgelegt werden, der den regelmäßigen Zahlungseingang der Rente dokumentiert. Wer zusätzliche Einkünfte hat, etwa aus privater Altersvorsorge oder Vermietung, sollte auch diese belegen.
Studierende
Oft besitzen Studierende kein eigenes monatliches Einkommen, allenfalls nur eine geringfügige Beschäftigung durch einen Minijob oder eine Werkstudentenanstellung. Bei Bezug einer Wohnung oder Wohngemeinschaft, wird von den meisten Vermieterinnen oder Vermietern jedoch trotzdem ein Einkommensnachweis angefordert.
Beziehen Studentinnen und Studenten Einkünfte aus einer ausgeübten Tätigkeit, kann natürlich ein Nachweis über das monatliche Einkommen erbracht werden. Ist dies jedoch nicht der Fall oder das erworbene Einkommen ist zu niedrig, benötigen Vermieterinnen und Vermieter weitere Unterlagen, um sich vor dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit zu schützen, zum Beispiel:
- Mietbürgschaftserklärung der Eltern
- Einkommensnachweis des BAföG-Amtes
- Bescheinigung über ein Stipendium
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Bonitätsprüfung der Schufa
Durch Vorlage dieser Unterlagen kann in der Regel eingeschätzt werden, ob der Studierende die monatlichen Mietkosten tragen kann.
Auch bei der Beantragung eines Studentenkredits wird ein Einkommensnachweis oder eine alternative Absicherung verlangt. Reichen eigene Einkünfte nicht aus, können z. B. BAföG-Bescheide, Stipendiennachweise oder Bürgschaften der Eltern zur Einschätzung der Rückzahlungsfähigkeit herangezogen werden. Je nach Anbieter gelten unterschiedliche Anforderungen für die Beantragung eines Studienkredits.
Eltern in Elternzeit
Eltern in Elternzeit weisen ihr Einkommen meist durch den Elterngeldbescheid sowie frühere Gehaltsabrechnungen nach.
Während der Elternzeit erhalten viele Mütter und Väter Elterngeld, deren Höhe auf dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt basiert. Der Elterngeldbescheid dient in dieser Zeit als Einkommensnachweis. Zusätzlich werden häufig auch Gehaltsnachweise vom Arbeitgeber vor Beginn der Elternzeit verlangt, zur Einschätzung des ursprünglichen Einkommens, welches bei der Rückkehr ins Arbeitsverhältnis in der Regel wieder gezahlt wird. Bei einem Antrag auf einen Kredit in Elternzeit oder der Suche nach einer neuen Wohnung kann so ein realistisches Bild der aktuellen und zukünftigen finanziellen Situation dargestellt werden.
Arbeitslose
Auch ohne Erwerbstätigkeit kann ein Einkommensnachweis vorgelegt werden, in Form von Bescheiden über staatliche Leistungen.
Beziehende von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I / ALG II) können ihren aktuellen Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters als Einkommensnachweis nutzen. Dieser dokumentiert die monatliche Höhe der Unterstützung und dient z. B. bei Behördenangelegenheiten oder bei Mietverhältnissen als Nachweis über regelmäßige Zahlungen. Zusätzlich können Kontoauszüge herangezogen werden, die die tatsächlichen Zahlungseingänge belegen.
Über den Autor
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auxmoney in Zahlen
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Einkommensnachweis für einen Kredit
Möchtest Du gerne einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, wird die Bank zur Prüfung Deiner Kreditwürdigkeit immer einen aktuellen Einkommensnachweis verlangen. Denn eine umfassende Bonitätsprüfung dient Kreditgebern dazu, das Kreditrisiko einzuschätzen und die Konditionen und Zinsen festzulegen. Neben einer Anfrage bei der Schufa wird demnach also auch geprüft, ob Dein Einkommen überhaupt ausreicht, um die monatliche Kreditrückzahlung zu leisten. Sollten keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wird die Bank meist von der Vergabe eines Kredits absehen. In der Regel verlangen Kreditgeber dabei als Einkommensnachweis die Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, um sich ein Bild über Deine aktuelle finanzielle Situation zu verschaffen.
Während bei Banken ein Kredit ohne einen Einkommensnachweis über regelmäßige und feste Einkünfte in der Regel nicht vergeben wird, zieht auxmoney Dank des individuellen auxmoney-Scores viele weitere Merkmale bei der Einschätzung der Bonität hinzu. Mit auxmoney ist ein Kredit ohne Einkommensnachweis zwar nicht möglich, aber ein Darlehen ohne festes Einkommen oder ein Kredit für Geringverdiener. So hat mit auxmoney jeder eine Chance auf einen Kredit zu fairen Konditionen.
Häufige Fragen zum Thema Einkommensnachweis
Was gilt als Einkommensnachweis?
Als Einkommensnachweis gelten je nach Einkommensart unterschiedliche offizielle Dokumente. Zu den gängigen Nachweisen zählen:
- Gehaltsabrechnungen: Die monatlichen Abrechnungen belegen das regelmäßige Einkommen bei Angestellten.
- Verdienstbescheinigung: Ein vom Arbeitgeber ausgestelltes Dokument, das Gehaltshöhe und Beschäftigungsverhältnis bestätigt.
- Jahreslohnsteuerbescheinigung: Gibt einen Überblick über das gesamte Jahreseinkommen und geleistete Steuerabzüge.
- Arbeitsvertrag: Wird teils ergänzend akzeptiert, z. B. wenn noch keine Gehaltsabrechnungen vorliegen.
- Einkommensteuerbescheid: Dient als Einkommensnachweis bei Selbstständigen oder bei Einkünften aus mehreren Quellen.
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Zeigt aktuelle Ertrags- und Kostenlage bei Selbstständigen oder Unternehmen.
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Wird häufig von Freiberuflerinnen und Freiberuflern oder Einzelunternehmern verwendet.
- Jahresabschluss/Bilanz: Gibt detailliert Auskunft über die finanzielle Lage eines Unternehmens.
- Rentenbescheid: Belegt die Höhe der monatlich ausgezahlten gesetzlichen oder privaten Rente.
- Bescheide über Sozialleistungen: Nachweis über staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder BAföG.
- Kontoauszüge: Können als Einkommensnachweis regelmäßige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Überweisungen dokumentieren.
Wie sieht ein Einkommensnachweis aus?
Ein Einkommensnachweis ist ein offizielles Dokument, das konkrete Informationen über Art, Höhe und Regelmäßigkeit des Einkommens enthält.
Das äußere Erscheinungsbild variiert je nach Dokumententyp. Gehaltsnachweise, Steuerbescheide oder Rentenbescheide folgen jeweils einem standardisierten Format – meist als PDF oder Ausdruck auf offiziellem Briefpapier. Typische Inhalte eines Einkommensnachweises sind:
- Name und Anschrift der Einkommen beziehenden Person
- Höhe des monatlichen oder jährlichen Einkommens
- Zahlungen (brutto/netto), Abzüge und ggf. Sozialversicherungsbeiträge
- Zeitraum, auf den sich der Nachweis bezieht
- Ausstellende Stelle (z. B. Arbeitgeber, Rentenversicherung, Finanzamt)
Besonders häufig werden die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate als Einkommensnachweis verlangt. Wichtig ist, dass die Dokumente aktuell, vollständig und nachvollziehbar sind. Veraltete oder unvollständige Unterlagen werden in der Regel nicht anerkannt.
Woher bekomme ich einen Einkommensnachweis?
Je nach Einkommensquelle können Einkommensnachweise von unterschiedlichen Stellen angefordert werden, etwa vom Arbeitgeber, dem Finanzamt oder den Behörden.
Hier eine Übersicht, woher Du die jeweils passenden Unterlagen bekommst:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Diese bekommst Du monatlich vom Arbeitgeber, oft automatisch per Post oder digital über ein Mitarbeiterportal.
- Verdienstbescheinigung: Auf Anfrage stellt die Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung Deines Arbeitgebers eine formelle Bestätigung über Dein Einkommen aus.
- Lohnsteuerbescheinigung: Diese wird jährlich vom Arbeitgeber ausgestellt und enthält Angaben zum Jahresbruttoeinkommen sowie zu Steuerabzügen.
- Einkommensteuerbescheid: Nach Abgabe Deiner Steuererklärung erhältst Du den Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt, welcher vor allem für Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler oder bei Mieteinnahmen relevant ist.
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Die BWA kann von Deinem Steuerbüro oder mit entsprechender Software auch selbst erstellt werden und wird idealerweise monatlich aktualisiert.
- Erklärung des Steuerberaters: Eine formelle Bestätigung über Deine Einkünfte kann ebenfalls als Nachweis dienen, insbesondere bei unregelmäßigen Einnahmen.
- Rentenbescheid: Dieser wird von der Deutschen Rentenversicherung verschickt und dient als offizieller Nachweis über Rentenzahlungen.
- Bewilligungsbescheide über Sozialleistungen: Die Bescheide erhältst Du bei den jeweils zuständigen Stellen, wie dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder der Familienkasse (z. B. BAföG, Elterngeld, Bürgergeld).
Alle Dokumente sollten aktuell und vollständig sein, um als gültiger Einkommensnachweis anerkannt zu werden.
Wie kann ich einen Einkommensnachweis erstellen?
Ein Einkommensnachweis kann nicht frei erstellt, sondern muss von einer offiziellen Stelle ausgestellt oder bestätigt werden.
Privatpersonen dürfen keine eigenen Einkommensnachweise formulieren, sondern müssen diese gegebenenfalls anfordern – akzeptiert werden nur Unterlagen von Arbeitgebern, Steuerbehörden, Rentenversicherungsträgern oder vergleichbaren Institutionen. Je nach Einkommensart erfolgt die Erstellung folgendermaßen:
- Angestellte erhalten ihre Gehaltsabrechnungen automatisch vom Arbeitgeber. Auf Anfrage kann eine zusätzliche Verdienstbescheinigung ausgestellt werden.
- Selbstständige können über ihren Steuerberater eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen lassen. Zusätzlich dient der Einkommensteuerbescheid als Nachweis.
- Rentenbeziehende erhalten den Rentenbescheid automatisch von der Deutschen Rentenversicherung.
- Empfangende von Sozialleistungen erhalten Bewilligungsbescheide von der jeweils zuständigen Behörde (z. B. Jobcenter, Familienkasse).
- Studierende erhalten den BAföG-Bescheid vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Eigenhändig erstellte Listen oder private Einnahmenübersichten werden in der Regel nicht anerkannt.
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