Kann oder darf der gelernte Beruf in Folge von Krankheit oder anderen Gründen nicht mehr ausgeübt werden, steht in vielen Fällen die Arbeitslosigkeit bevor. Um dem entgegenzuwirken, bietet sich Arbeitnehmern jedoch im Rahmen einer Aus- oder Weiterbildung die Möglichkeit einer sogenannten Umschulung in einen anderen Beruf.

Doch was genau versteht man unter einer Umschulung und welche Förderungen können zur Finanzierung von Umschulungsmaßnahmen genutzt werden? All das erklären wir Dir in diesem Ratgeber!

Was versteht man unter einer Umschulung?

Unter einer Umschulung versteht man eine geförderte Aus- oder Weiterbildung für einen anderen Beruf als den bereits gelernten. Dies soll einer möglichen Arbeitslosigkeit entgegenwirken und eine berufliche Neuorientierung ermöglichen. Einzige Voraussetzung für eine Umschulung ist ein bereits ausgelernter Beruf – nur so kann die Ausbildung für einen anderen Beruf stattfinden. Die gesetzliche Grundlage für eine Umschulung ist im dritten Sozialgesetzbuch und im Berufsausbildungsgesetz zu finden.

Warum möchte man eine Umschulung machen?

Kannst, darfst oder willst Du Deiner bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen, kann meist eine Umschulung in Form einer Aus- oder Weiterbildung in Betracht gezogen werden. Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlich ausfallen:

  • Arbeitsunfähigkeit durch gesundheitliche Probleme, Krankheit oder vergangene Arbeitsunfälle
  • Grundlegende Veränderungen des Berufsbildes durch technische Neuerungen im Zuge der Digitalisierung
  • Fehlende Nachfrage nach Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt
  • Längere Abwesenheit im Beruf, beispielsweise durch Krankheit, Kindererziehung oder die Pflege eines Angehörigen
  • Persönliche Unzufriedenheit mit dem Beruf
  • Der Wunsch danach, beruflich einen neuen Weg einzuschlagen

Wie lange dauert eine Umschulung?

Eine Umschulung dauert in der Regel etwa zwei Jahre und ist abhängig von der Ausbildungsdauer des neuen Berufes. Da die umzuschulende Person jedoch bereits eine Vorausbildung absolviert hat, kann sich die Dauer der Umschulung um ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzen.

Diese Umschulungsmöglichkeiten gibt es

Entscheidest Du Dich für die Umschulung in einen anderen Beruf, gibt es verschiedene Arten, diese zu absolvieren. Während bei manchen Umschulungen der Fokus auf dem theoretisch vermittelten Fachwissen liegt, wird bei anderen eher auf eine überwiegend praktische Lehre geachtet. Grundsätzlich kann zwischen diesen drei Arten von Umschulungsmöglichkeiten unterschieden werden: die betriebliche, schulische und überbetriebliche Umschulung.

Betriebliche Umschulung

Eine betriebliche, auch duale Umschulung genannt, findet in der Regel zu gleichen Teilen in einer Berufsschule und einem Unternehmen statt. Diese Art der Umschulungsmöglichkeit verknüpft Praxis und Theorie miteinander und gestaltet sich als praxisnah und vertieft. Während einer betrieblichen Umschulung erhältst Du ein festes Monatsgehalt als Vergütung, durch welches Du die Umschulung selbst finanzieren kannst.

Schulische Umschulung

In einigen Gesundheits-, Sozial- oder Medienberufen ist keine betriebliche, sondern ausschließlich eine schulische Ausbildung möglich. Die Ausbildung erfolgt bei dieser Umschulungsmöglichkeit nur an einer Berufsschule, in manchen Fällen werden zusätzliche Praktika in einem Unternehmen absolviert. In der Regel erhältst Du bei einer schulischen Ausbildung keine Vergütung. An privaten Schulen können jedoch sogar Gebühren und Schulgelder anfallen, wodurch sich die Finanzierung der Umschulung als schwierig gestaltet. Jedoch können verschiedene Umschulungsförderungen zur Reduzierung oder Finanzierung der Kosten genutzt werden.

Überbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger

Eine weitere Art, eine Umschulung zu absolvieren, stellt die überbetriebliche Umschulung durch einen Bildungsträger dar. Demnach fungiert der Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb und übernimmt deren Funktion. In der Regel werden bei einer überbetrieblichen Umschulung Praktika in verschiedenen Betrieben absolviert sowie Lernen in eigenen Übungswerkstätten ermöglicht. Die Kosten für die Umschulung bekommst Du meist von einem Leistungsträger, beispielsweise der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, finanziert.

Umschulungsförderungen – Wie kann ich eine Umschulung finanzieren?

Eine Umschulung kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Während bei einer betrieblichen Umschulung keine Kosten anfallen, musst Du bei einer schulischen Umschulung jedoch mit Gebühren oder Schulgeldern rechnen. Um eine solche Umschulung oder Weiterbildung zu finanzieren, können verschiedene Umschulungsförderungen zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden.

Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Eine erste Möglichkeit, eine Umschulung zu finanzieren, bietet der sogenannte Bildungsgutschein. Dieser wird meist von Arbeitssuchenden genutzt und kann bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. Wird eine Umschulungsförderung durch die Arbeitsagentur genehmigt, übernimmt diese nicht nur die Lehrgangskosten, sondern auch anfallende Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterbringungskosten.

Ein Bildungsgutschein kann jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen bewilligt werden. Demnach sollte der Antragssteller bestehendes Vorwissen vorweisen oder von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. betroffen sein. Eine Umschulung wird auch dann bewilligt, wenn sie die Jobchancen des Antragstellenden nachhaltig verbessern kann.

Umschulung durch die Rentenversicherung – Rehabilitationsförderung

Wenn Du Deinen gelernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, greift die gesetzliche Rentenversicherung und bietet eine Förderung der „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“. Du erhältst dadurch während der Umschulung nicht nur Unterhaltsgeld, sondern auch eine Optimierung Deiner Büroeinrichtung sowie die Option, Dein eigenes Fahrzeug umzubauen.

Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Eine weitere Umschulungsförderung, um Deine Umschulung zu finanzieren, bietet die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Kannst Du Deine bisherige Tätigkeit beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer durch den Beruf bedingten Krankheit nicht mehr ausüben, können die Kosten der Umschulung übernommen werden. In Fällen mit einem besonders hohen Schweregrad können zudem Schadensersatzzahlungen erfolgen.

Umschulung mit Hilfe von BAföG finanzieren

Absolvierst Du eine schulische Umschulung an einer Berufsfachschule, kannst Du diese in der Regel durch BAföG finanzieren. Durch diese finanzielle Unterstützung erhältst Du monatliche Zahlungen, welche Gebühren oder Schuldgelder abdecken können und nur zur Hälfte zurückgezahlt werden müssen.

Zusätzlich zu BAföG kann zudem noch ein Bildungskredit zur Finanzierung Deiner Umschulung beantragt werden. Im Gegensatz zu BAföG ist der Anspruch auf den Bildungskredit nicht von dem Einkommen der Eltern oder des Ehegatten / Lebenspartner abhängig und gilt als zeitlich befristeter Kredit mit einem besonders günstigen Zinssatz.

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Wann wird eine Umschulung durch das Arbeitsamt finanziert?

Arbeitsämter können die Finanzierung für eine Umschulung übernehmen – sind jedoch dazu nicht verpflichtet. Ob die Kosten übernommen werden, ist in der Regel von einigen Punkten abhängig. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn die Umschulung durch das Arbeitsamt finanziert werden soll:

  • Vollendung des Lebensjahres
  • Aktuelle Arbeitslosigkeit oder Aussicht auf Arbeitslosigkeit
  • Abgeschlossene oder abgebrochene Erstausbildung
  • Anstellung im erlernten Beruf ist nicht möglich
  • Zu hohe Nachfrage nach Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt

Kannst Du einen oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllen, wird das Arbeitsamt Deine Umschulung gegebenenfalls finanzieren. In jedem Fall sollten die genannten Punkte jedoch sorgfältig begründet und belegt werden.

Fazit: Diese Umschulungsmaßnahmen und -förderungen gibt es!

Es gibt einige Gründe, weswegen ein erlernter Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann – sei es eine durch Krankheit bedingte Berufsunfähigkeit oder auch die grundlegende Veränderung des Berufsbildes. In einem solchen Fall ist eine Umschulung meist die optimale Lösung, um einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit zu entgehen.

Aufgrund der finanziellen Umschulungsförderung müssen diese heutzutage längst nicht mehr nur aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Förderungen wie der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder die Rehabilitationsförderung der gesetzlichen Rentenversicherung dienen der Finanzierung von Umschulungen und können unter gewissen Bedingungen beantragt werden. Auch durch die gesetzliche Unfallversicherung oder die Beantragung von BAföG kann eine Umschulung in einen anderen Beruf finanziert werden.

Zudem kann die Finanzierung der Umschulung durch das Arbeitsamt übernommen werden – jedoch gilt es auch hier, gewisse Kriterien zur Bewilligung des Antrags zu erfüllen.

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