Sie gelten heutzutage als sinnvolle Alternative zu Schuldverschreibungen und herkömmlichen Krediten und sind insbesondere für Unternehmen sehr attraktiv: Schuldscheine. Im Grunde genommen stellt ein Schuldschein das passende Pendant zu einer Quittung dar: Während eine Quittung belegt, dass eine gewisse Summe gezahlt wurde, dokumentiert ein Schuldschein die zukünftigen Forderungen eines Schuldners und gilt als Schuldanerkenntnis gegenüber einem Gläubiger.

Was genau es mit einem Schuldschein auf sich hat, was man unter einem Schuldscheindarlehen versteht und ab wann ein Schuldschein rechtsgültig ist, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

Was versteht man unter einem Schuldschein?

Ein Schuldschein ist eine in Schriftform durch einen Schuldner ausgestellte Urkunde, welche dem Gläubiger eine vorrangige Schuldanerkenntnis über eine bestehende Forderung liefert.

Ein Darlehensvertrag über einen Schuldschein ist sowohl im Bankenwesen als auch zwischen Privatpersonen von Bedeutung. Formal gesehen ist er als simples Darlehen zu verstehen, was ihn wiederum insbesondere für viele Unternehmen sehr attraktiv macht. Jedoch weist er so manche Unterschiede zu einem herkömmlichen Krediten oder einer Schuldverschreibung auf.

Ein Schuldschein ist jedoch kein Wertpapier und kann demnach auch nicht an der Börse gehandelt werden. Eine vertragliche Abtretung ist aber durchaus möglich – diese ist in § 398 BGB gesetzlich geregelt. Die Abtretung ermöglicht es dem Gläubiger, seine Forderungen durch einen Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Mit Abschluss des Vertrags erfolgt eine Schuldübernahme und der neue Gläubiger tritt anstelle des bisherigen Gläubigers ein. Dieser kann die ausstehende Forderung im eigenen Namen gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Wurde die Forderung vollständig durch den Schuldner beglichen, kann dieser die Herausgabe des Schuldscheins verlangen (§ 371 BGB).

Rechtsgrundlage eines Schuldscheins

Die Rechtsgrundlage des Schuldscheins ist gesetzlich festgehalten und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert. Demzufolge steht das Eigentum am Schuldschein dem jeweiligen Gläubiger zu (§ 952 Abs. 1 BGB) und der Schuldner kann die Herausgabe des Schuldscheins verlangen, sofern er seine Verbindlichkeit getilgt hat (§ 371 BGB). Zudem dient der vom Schuldner eigenhändig unterschriebene Schuldschein als voller Beweis für seine Schuld (§ 416 ZPO).

Wann ist ein Schuldschein rechtsgültig?

Um seine Rechtsgültigkeit zu erhalten, muss ein Schuldschein gewisse Bedingungen erfüllen. In erster Linie ist die eigenhändige Unterschrift des Schuldners bzw. Kreditnehmers auf der Urkunde zwingend notwendig. Zudem muss der Inhalt der Schuld ausführlich ausgewiesen werden, sodass der Nachweis der Schuld rechtsgültig möglich ist.

Ist ein Schuldschein ohne Notar gültig?

Ja, ein Schuldschein ist grundsätzlich ohne die Beglaubigung eines Notars gültig. Lediglich die Unterschrift des Schuldners ist zwingend erforderlich – ohne diese besitzt das Dokument keinerlei Gültigkeit.

Schuldscheindarlehen

Ein Schuldscheindarlehen wird in der Regel überwiegend von Unternehmen, Kreditinstituten oder öffentlichen Institutionen aufgenommen und definiert sich durch einen hohen Darlehensbetrag. Da Schuldscheindarlehen als Geschäftskredite für Unternehmen und Kaufleute gelten, setzen sie voraus, dass der Kreditnehmer die Eigenschaften eines Kaufmanns nach § 1 des Handelsgesetzbuches erfüllt. Demnach wird ein solcher Darlehensvertrag nicht mit Privatpersonen abgeschlossen. Die Laufzeit eines Schuldscheindarlehens beträgt üblicherweise etwa zwei bis zehn Jahre und ist somit vergleichbar mit herkömmlichen Ratenkrediten und Darlehen. Dennoch stellt ein Darlehen, welches über einen Schuldschein ausgestellt wird, einen Unterschied zu üblichen Krediten oder Schuldverschreibungen dar.

Abgrenzung zum herkömmlichen Kredit

Schuldscheine bieten eine attraktive Alternative zu herkömmlichen Darlehen bei der Bank. Bei einem üblichen Kredit tritt die Bank in der Regel als Kreditgeber ein und trägt das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die gesamte Darlehenssumme. Bei einem Schuldscheindarlehen hingegen fungiert die Bank meist nur als Vermittler institutioneller Investoren, sodass sich das Kreditrisiko gleichmäßig auf mehrere Gläubiger verteilt.

Abgrenzung zur Schuldverschreibung

Ein Schuldscheindarlehen grenzt sich in einigen Punkten nicht nur von einem Kredit, sondern auch von einer Schuldverschreibung ab. Während man unter einem Schuldscheindarlehen einen Darlehensvertrag zweier Vertragsparteien versteht, gilt eine Schuldverschreibung als Anleihe, durch die der Aussteller sich gegenüber dem Gläubiger zur Rückzahlung einer gewissen Geldsumme verpflichtet. Auch der Zinssatz stellt einen entscheidenden Unterschied dar: Schuldverschreibungen sind in der Regel mit einem fortlaufenden Zinssatz versehen, welcher sich über die Laufzeit hinweg nicht ändert. Schuldscheindarlehen hingegen haben meist einen Zinssatz, der etwa 0,25 bis 0,5 Prozentpunkte über dem Zinssatz vergleichbarer Anleihen liegt. Des Weiteren ist eine vollständige Ablösung der Fälligkeit bei einer Schuldverschreibung möglich – ein Schuldscheindarlehen schließt eine vorzeitige Rückzahlung grundsätzlich aus.

Welche Verjährung gilt bei Schuldscheinen?

Schuldscheine gelten als Zahlungsverpflichtungen und unterliegen somit einer gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt des Rückzahlungstermins, sofern keine Zahlungserinnerung an den Schuldner erfolgt ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger gegenüber dem Schuldner keinen Anspruch mehr auf Begleichung der Forderung erheben.

Schuldschein für Privatpersonen

Schuldscheine können nicht nur zwischen Banken, Unternehmen und Kreditnehmern abgeschlossen werden – auch Privatpersonen können einen Schuldschein zwecks Beweiserleichterung über das Bestehen einer Forderung ausstellen.

Wird ein privater Schuldschein zwischen einem Schuldner und einem Gläubiger vereinbart, sollte dieser in der Regel folgende Einzelheiten beinhalten:

  • Namen und Vornamen des Schuldners sowie des Gläubigers
  • Anschrift
  • Personalausweisnummern
  • Schuldanerkenntnis des Schuldners an den Gläubiger
  • Exakte Höhe der Schuld
  • Handschriftliche Unterzeichnung des Schuldners

Die Unterschrift des Schuldners ist auf dem Schuldschein zwingend notwendig – nur so gilt er als rechtsgültig und Schuldanerkenntnis. Bis zur vollständigen Begleichung der Forderung bleibt der Schuldschein im Besitz des Gläubigers bzw. demjenigen, an den die Urkunde abgetreten wurde. Ist auf dem Schuldschein kein Datum für die Rückzahlung genannt, gilt auch bei privaten Schuldscheinen die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach Abschluss des Vertrags. Durch Mahnungen an den Schuldner kann diese jedoch verlängert werden.

Fazit: Das solltest Du über einen Schuldschein wissen

Ein Schuldschein wird in der Regel in Schriftform erfasst und dokumentiert die Schuldanerkenntnis eines Schuldners gegenüber eines Gläubigers. Sie gelten nicht als Wertpapiere und werden dementsprechend auch nicht an der Börse gehandelt.

Ein Darlehensvertrag über einen Schuldschein kann sowohl mit Privatpersonen als auch mit Unternehmen oder öffentlichen Institutionen abgeschlossen werden. Schuldscheindarlehen hingegen gelten als Geschäftskredite und setzen die Eigenschaften eines Kaufmanns nach § 1 des Handelsgesetzbuches voraus. Sie gelten als attraktive Alternative zu herkömmlichen Krediten oder Schuldverschreibungen und charakterisieren sich üblicherweise durch eine hohe Darlehenssumme.

Doch sowohl unter Privatpersonen als auch im Bankenwesen bietet ein Schuldschein die einfachste Form einer Sicherheit. Durch Angabe der notwendigen Daten und der handschriftlichen Unterschrift des Schuldners stellt diese Urkunde ein rechtsgültiges Dokument dar, welches das Bestehen einer Verbindlichkeit bestätigt.