Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kann jede und jeden treffen und sehr schnell zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Dies hat vor allem bei einem laufenden Kredit oder Darlehen schwerwiegende Folgen. Wenn die aktuelle Situation auch in absehbarer Zukunft noch bestehen wird, kann eine Schuldübernahme für Schuldner die Lösung sein, den finanziellen Druck von den Schultern zu nehmen.

Wir erklären, wie eine Schuldübernahme funktioniert und unter welchen Voraussetzungen Du Deine Schulden, z. B. bei einem Darlehen, übertragen kannst.

Mit dem Begriff Schuldübernahme bezeichnet man die Übertragung einer bestehenden Schuld auf eine andere Person, die bisher in diesem Zusammenhang nicht als Schuldner aufgetreten ist. Dieser Schuldnerwechsel sichert ab, dass der ursprüngliche Darlehensnehmer sich nicht noch weiter verschuldet.

Mittels eines notariellen Vertrags tritt der ursprüngliche Schuldner – auch Altschuldner genannt – aus dem Darlehensvertrag aus und ein neuer Darlehensnehmer tritt als Übernehmer der Verpflichtungen an dessen Stelle in den Vertrag ein.

Wo kommt eine Schuldübernahme in der Praxis vor?

Eine Schuldübernahme findet man in der Praxis hauptsächlich in folgenden vier Fällen:

  • Der Altschuldner strebt aufgrund von Zahlungsunfähigkeit einen Schuldnerwechsel an
  • Schulden sollen nach Trennung vom Ehepartner umverteilt werden
  • Die Übernahme eines Geschäfts wird angestrebt
  • Eine Immobilie wird mit einem Kredit finanziert und der bisherige Schuldner möchte sich vom Schuldverhältnis befreien, indem ein neues Schuldverhältnis aufgebaut wird

Wann ist eine Schuldübernahme rechtlich möglich?

Die Übernahme von Schulden ist möglich, da es sich bei Schuld um ein sogenanntes dingliches Recht handelt, welches per Gesetz jederzeit den Besitzer wechseln kann. Ist die Schuld allerdings an ein Objekt gekoppelt (z. B. Schulden durch den Kauf eines Hauses), ist eine Genehmigung der Schuldübernahme nur bei gleichzeitiger Aushändigung des Objektes möglich. Hierbei muss aber auch der Gläubiger nach eingehender Prüfung seine Zustimmung zum Schuldnerwechsel geben.

Eine Übertragung der Schulden ist immer dann möglich, wenn alle Parteien im Vertrag gleichermaßen damit einverstanden sind. Möchtest Du also eine Schuldübernahme für ein Darlehen durchführen, müssen sowohl der Übernehmer des Vertrags als auch der Gläubiger, im Falle eines Kredits in der Regel Deine Bank, zustimmen.

Damit die Schuldübernahme möglich ist, muss der Übernehmer der Schuld eine mindestens genauso gute Bonität wie der Altschuldner aufweisen. Bei schlechterer Bonität kann Dein Gläubiger den Schuldnerwechsel verweigern.

Muss der Gläubiger der Schuldübernahme zustimmen?

Bei der Wirksamkeit einer Schuldübernahme gilt rein rechtlich, dass die Zustimmung des Gläubigers nicht zwingend erforderlich ist, da dieser laut Schuldrecht weiterhin an der Sache beteiligt bleibt und seine Rechte an dieser Stelle nicht gefährdet sind.

Allerdings hat der Gläubiger jederzeit den Anspruch darauf, über alle Schritte der Übernahme in Kenntnis gesetzt zu werden. Ist dies nicht der Fall und sieht er begründete Gefahr, dass seine Forderung nicht erfüllt werden kann, sind Einwendungen und Widerspruch seinerseits möglich. Oftmals passiert das dann, wenn durch die Überprüfung durch die Schufa festgestellt wird, dass die finanzielle Situation des Neuschuldners es nicht zulässt, den Schuldnerwechsel erfolgreich zu vollziehen. Um spätere Probleme zu vermeiden, solltest Du bei einer Schuldübernahme deshalb so früh wie möglich mit Deinem Gläubiger sprechen und z. B. Deine Bank darüber informieren, dass Du Deinen Darlehensvertrag abtreten möchtest.

Unveränderlichkeit der Schuld beachten

Der Gegenstand der Schuld kann bei einer Schuldübernahme nicht verändert werden. Wenn Deine Schulden z. B. aus dem Kauf eines Gegenstandes resultieren, ist dieser weiterhin mit den Schulden belastet ist. Die Schuld kann nicht auf ein anderes Objekt übertragen werden.

Im Vertrag vereinbarte Pfandrechte verfallen allerdings bei einer vollständig vollzogenen Schuldübernahme. Das ist z. B. dann der Fall, wenn Du für einen Kauf einen Wertgegenstand (z. B. Fahrzeug oder Immobilie) als Sicherheit eingesetzt hast. Dieser kann im neuen Schuldverhältnis nicht mehr als Sicherheit genutzt werden, da er nicht Eigentum des Übernehmers darstellt. Der Gläubiger wiederum kann bei Bedarf einen gleichwertigen Wertgegenstand als Sicherheit verlangen.

Wie unterscheiden sich Schuldübernahme, Schuldbeitritt und Vertragsübernahme?

Um bei all den Arten und Formen der Schuldverhältnisse und Schuldübernahmevarianten nicht den Überblick zu verlieren, ist es wichtig, sie voneinander abgrenzen zu können. Deshalb lohnt sich eine Übersicht über die verschiedenen Formen der Schuldübernahme.

Schuldübernahme vs. Schuldbeitritt

Die Schuldübernahme wird relativ leicht mit einem Schuldbeitritt verwechselt, dabei gibt es hier klare Abgrenzungen. Ob eine Schuldübernahme oder ein Schuldbeitritt vorliegt, wird durch die Absprache mit allen Beteiligten geklärt.

Während bei der Schuldübernahme der Altschuldner komplett aus der Haftung genommen wird und der Schuldübernehmer die gesamte Schuld gegenüber dem Gläubiger auf sich nimmt, ist der Schuldner bei einem Schuldbeitritt weiterhin Verpflichteter (Art. 421 ff BGB). Allerdings tritt Dir beim Schuldbeitritt eine weitere Person als Schuldner zur Seite, der dann mit Dir zusammen für das Darlehen haftet.

Ein Schuldbeitritt ist gesetzlich nicht geregelt und findet meist dann statt, wenn der Beitretende damit ein eigenes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse verfolgt.

Schuldübernahme vs. Vertragsübernahme

Bei einer Vertragsübernahme wechselt im Vergleich zur Schuldübernahme nicht nur die Verpflichtung zur Leistung vom Schuldner auf den Übernehmer, sondern auch alle Rechten und Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

So wird nicht nur auf der Schuldnerseite ein Personenwechsel vollzogen, sondern das gesamte vertragliche Schuldverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten wird auf eine dritte Person übertragen.

Schuldübernahme vs. Erfüllungsübernahme

Die Erfüllungsübernahme stellt eine abweichende Form der Schuldübernahme dar. Hierbei wird nicht die Schuld vom Altschuldner auf einen Übernehmer übertragen, sondern der Übernehmer erklärt seine Zustimmung dazu, die bestehende Schuld des Altschuldners an dessen Stelle an den Gläubiger auszuzahlen. In Bezug auf ein Darlehen bedeutet das also, dass Du Die monatlichen Raten nicht mehr selbst bezahlen musst. Rechtlich tritt die dritte Person bei einer Erfüllungsübernahme aber nicht an die Stelle des Altschuldners, wodurch der Gläubiger sich z. B. bei Zahlungsverzug weiterhin nur an den eigentlichen Schuldner wenden kann.

Befreiende Schuldübernahme vs. kumulative Schuldübernahme

In der deutschen Rechtsprechung gibt es zwei Arten der Schuldübernahme, wobei nur eine davon wirklich im gesetzlich im Schuldrecht geregelt ist. Je nach Art der Schuldübernahme sind die Wirksamkeit, die Forderung und das Ausmaß der Vereinbarung der Neuschuldnerhaftung unterschiedlich geregelt.

Die befreiende Schuldübernahme

Eine befreiende Schuldübernahme (Art. 414 ff BGB) von einem Darlehensvertrag findet statt, wenn Du als Altschuldner alle Rechte und Pflichten an eine andere Person abtrittst. Durch diese Abtretung ist die Schuld für Dich abgegolten und Du bist schuldenfrei. Ist die Wirksamkeit des Schuldnerwechsels bestätigt und der Gläubiger hat keine Einwendungen dagegen, kann er dir gegenüber anschließend auch keine Forderung mehr geltend machen.

Eine befreiende Schuldübernahme findet z. B. beim Verkauf einer Immobilie statt, auf der noch eine Hypothek oder Grundschuld lastet. Diese Grundschuld wird dann meist mit an den neuen Eigentümer übertragen. Der Neuschuldner ist dann dazu verpflichtet, die Schuld bei der jeweiligen Bank zu begleichen.

Die kumulative Schuldübernahme

Die kumulative Schuldübernahme wird auch als freie Schuldübernahme bezeichnet und kann durch jede natürliche oder juristische Person übernommen werden.

Im Unterschied zur befreienden Schuldübernahme bleibst Du als Altschuldner auch im neuen Schuldverhältnis weiter in der Zahlungspflicht, nur das laut Vertrag eine weitere Person als Mitschuldner eintritt. Der Neuschuldner übernimmt die im Vertrag vereinbarten Anteile der Schuld und ist – ebenso wie der Altschuldner – dem Gläubiger verpflichtet und haftet auch gemäß seiner Anteile.

Der Bedarf für eine derartige Schuldübernahme entsteht z. B. bei einer Eheschließung. Bestimmte Verträge innerhalb einer Ehe – z. B. ein Internet- oder Stromvertrag – sind grundsätzlich gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass Dein Partner als Mitschuldner gilt und automatisch die Schulden mit übernimmt.

Der Ablauf einer Schuldübernahme

Hast Du einen Übernehmer gefunden, schließt Du mit diesem in einem ersten Schritt zunächst eine sogenannte Schuldübernahmeerklärung ab. Darin wird festgelegt, welche Verpflichtungen und Forderungen Du an deinen Übernehmer übergibst. Gemäß des Übernahmevertrags musst Du deine darin festgelegten Verpflichtungen auch wirklich erfüllen, sonst hast Du keinen Anspruch auf Schuldbefreiung seitens des Übernehmers.

Im nächsten Schritt ist ein Vertrag des Übernehmers mit dem Gläubiger nötig. Erst dadurch wird die Schuldübernahme offiziell und die Abtretung Deiner Schuld ist geregelt. Ob dabei der Übernehmer selbst oder Du als Altschuldner (mit Ermächtigung des Übernehmers) den Gläubiger informierst, ist nicht relevant. Die Zustimmung des Gläubigers kann jederzeit erfolgen, allerdings kannst Du ihm eine Frist dafür setzen.

Die Schuldübernahmeerklärung: Welche Informationen gehören rein?

Obwohl eine Schuldübernahmeerklärung grundsätzlich immer in Schriftform formuliert sein muss, ist sie ansonsten völlig formfrei. Bedarf für eine gesonderte Form ist laut Art 311 Abs.1 im BGB nur dann vorhanden, wenn die Schuld beispielsweise ein Grundstück betrifft.

Im besten Falle sollte die Vereinbarung zur Schuldübernahme folgendes enthalten:

  • Persönliche Angaben zum Gläubiger
  • Persönliche Angaben zum Schuldner
  • Höhe der zu übertragenden Schulden (zuzüglich der Zinsen)
  • Verpflichtungserklärung des Übernehmers
  • Optional: Frist für die Einverständniserklärung des Gläubigers zur Schuldübernahme

Fazit: Schuldübernahme beim Darlehensvertrag kann sinnvoll sein

Kannst Du die Raten Deines Darlehens nicht mehr bezahlen, bietet eine Schuldübernahme eine Möglichkeit, um Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung vorzubeugen. Ob eine Schuldenübernahme in Deinem Fall sinnvoll ist, kannst Du z. B. mit einer Schuldnerberatung besprechen. Findest Du jemanden, der Deinen Darlehensvertrag übernimmst, lassen sich auf diese Weise weitere Schulden vermeiden und Du kannst Dich ganz auf die Verbesserung Deiner finanziellen Situation konzentrieren. Beachte aber in jedem Fall, dass Du Deinen Kreditgeber über die geplante Schuldübernahme informieren solltest.