Hast Du bei Deiner Bank eine Vereinbarung über ein Darlehen abgeschlossen, beispielsweise zur Baufinanzierung, verpflichtest Du Dich als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer zur Rückzahlung der geliehenen Darlehenssumme zuzüglich Zinsen innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist. Stehen Dir aufgrund einer Erbschaft oder eines gestiegenen Einkommens plötzlich monatlich mehr finanzielle Mittel als ursprünglich geplant zur Verfügung, liegt die Überlegung einer vorzeitigen Kündigung des Darlehensvertrages entsprechend nahe. Doch wie sieht es in einem solchen Fall mit einer außerplanmäßigen Kündigung des Darlehens aus – ist dies überhaupt möglich?

Ob eine vorzeitige Kündigung Deines Darlehensvertrages möglich ist, was es mit einer Vorfälligkeitsentschädigung auf sich hat und welche Sonderrechte bei einer Kündigung nach 10 Jahren Laufzeit gelten, haben wir in diesem Ratgeber ausführlich für Dich zusammengefasst. 

Kann man einen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen?

Unter gewissen Umständen kann man einen Darlehensvertrag vorzeitig kündigen. Dies ist jedoch von der Art des Darlehens (befristet oder unbefristet) sowie den vertraglich vereinbarten Zinsen abhängig.

Ein Darlehen vor Ablauf zu kündigen, kann mit Einschränkungen verbunden sein. Grundsätzlich kann zwischen diesen verschiedenen Arten des Darlehensvertrages unterschieden werden:

  • Bauspardarlehen: Die vorzeitige Kündigung eines Bauspardarlehens gilt als relativ unkompliziert. Sowohl Sondertilgungen als auch eine vollständige Rückzahlung sind bei dieser Darlehensart jederzeit ohne Probleme möglich.
  • Ratenkredit: Ebenso sieht es bei einem herkömmlichen Ratenkredit aus. Eine vorzeitige Kündigung des Kreditvertrags ist jederzeit möglich. Allerdings dürfen Banken Dir in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von maximal einem Prozent der Restschuld in Rechnung stellen.
  • Darlehen mit eingetragener Grundschuld: Durchaus schwieriger gestaltet sich eine vorzeitige Kündigung bei einem mit einer Grundschuld besicherten Darlehen. Während der Sollzinsbindung ist eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund oder mit freiwilliger Zustimmung der Bank möglich. Um die entgangenen Zinszahlungen auszugleichen, darf die Bank in diesem Fall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung

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Formen der Kündigung

Ob und wie Du einen Darlehensvertrag kündigen kannst, hängt in der Regel von der Art des Darlehens (befristet oder unbefristet) sowie der vertraglich vereinbarten Sollzinsbindung ab. Grundsätzlich kann bei der Kündigung eines Darlehensvertrages zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung des Vertrages unterschieden werden.

Ordentliche Kündigung des Darlehensvertrages

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung des Darlehensvertrages unter Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Die Wirkung der Kündigung tritt in diesem Fall nicht mit Eingang der schriftlichen Kündigung, sondern erst nach Ablauf der Frist ein. Grundsätzlich lässt sich hierbei zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Darlehensvertrag unterscheiden:

  • Befristeter Darlehensvertrag: Bei einem befristeten Vertrag besitzt der Darlehensgeber kein ordentliches Kündigungsrecht und kann dementsprechend das überlassende Geld nicht ohne weiteres zurückfordern. Erst bei Ablauf der Laufzeit oder bei Vorliegen von Gründen für eine fristlose Kündigung ist diese möglich (außerordentliche Kündigung).
  • Unbefristeter Darlehensvertrag: Bei einem unbefristeten Vertrag besitzt sowohl Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer als auch der Darlehensgeber ein ordentliches Kündigungsrecht. Das Darlehen kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Für Dich als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer gilt grundsätzlich ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht, welches Dich zur vorzeitigen Kündigung des befristeten Vertrages berechtigt. Die Zulässigkeit einer solchen ordentlichen Kündigung durch die Darlehensnehmenden hängt jedoch davon ab, ob bei Abschluss des Darlehensvertrages ein fester oder variabler Zinssatz vereinbart wurde. Demnach gilt:

  • Ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz kann jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Ein expliziter Kündigungsgrund ist hierbei nicht notwendig.
  • Ein Darlehen mit einem festen Zinssatz kann nur unter gewissen Voraussetzungen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB) gekündigt werden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die Bank eine vorzeitige Kündigung

Grundsätzlich gilt: Zahlst Du den geschuldeten Geldbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung des Darlehensvertrages an den Darlehensgeber zurück, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.

Außerordentliche Kündigung eines Darlehens

Bei der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung eines Darlehens tritt die Wirkung mit Zugang der schriftlichen Kündigung ein und beendet das bestehende Vertragsverhältnis zwischen der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch nur unter Vorlage eines wichtigen Grundes möglich (§ 490 und § 314 BGB). Neben dem allgemeinen außerordentlichen Kündigungsrecht kann zwischen einem außerordentlichen Kündigungsrecht für den Darlehensgeber sowie der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer unterschieden werden. Demnach hat der

  • Darlehensgeber ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kreditvertrages, wenn in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin bzw. des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht und dadurch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit gefährdet wird (§ 490 Abs. 1 BGB).
  • Darlehensnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn seine berechtigten Interessen dies erfordern. Ein solches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat (§ 490 Abs. 2 BGB).

Darlehen kündigen – mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kündigst Du Deinen herkömmlichen Ratenkredit vorzeitig, belaufen sich die Kosten hierzu meist auf maximal ein Prozent der fälligen Restschuld. Möchtest Du hingegen Dein laufendes Darlehen vorzeitig bzw. außerplanmäßig kündigen, können die Kosten hierfür ein wenig höher ausfallen. Immobilien-, Baufinanzierung- sowie Annuitätendarlehen zeichnen sich meist durch lange Laufzeiten, hohe Kreditsummen und Zinsbindungsfristen für Sollzinsen aus. Dementsprechend höher sind daher die Ausfälle der Zinserträge bei einer vorzeitigen Tilgung oder Kündigung des Darlehensvertrages. Kündigst Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer Deinen Darlehensvertrag während der Sollzinsbindung aus einem wichtigen Grund – beispielsweise der Erwirtschaftung von finanziellen Mittel im Zuge einer Erbschaft oder etwa dem Verkauf einer Immobilie – so darf die Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Diese dient den Banken grundsätzlich dazu, den Schaden aus den entgangenen Zinseinnahmen zu ersetzen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich in der Regel nach dem Darlehensbetrag, der verbleibenden Laufzeit sowie der Differenz zwischen dem Darlehenszins und dem aktuellen Marktzins und kann dementsprechend hoch ausfallen. Daher kann es sinnvoll sein, sich über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung vor der Kündigung eines Darlehens genauer zu informieren.

Sonderregelungen nach 10 Jahren Laufzeit

Hast Du ein Darlehen mit einem festen Zinssatz und einer festen Sollzinsbindung über eine Laufzeit von zehn oder mehr Jahren abgeschlossen, ermöglicht Dir das Sonderkündigungsrecht eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrages ohne zusätzliche Kosten. Gemäß § 489 BGB hast Du nach Ablauf von zehn Jahren die Möglichkeit, das aufgenommene Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Trotz der vorzeitigen Kündigung ist es den Banken nach der Vereinbarung von § 489 BGB nicht gestattet, in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten.

In welcher Form muss ich einen Darlehensvertrag kündigen?

Grundsätzlich sollte die Kündigung eines Darlehens in Schriftform erfolgen. Dabei solltest Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer insbesondere darauf achten, dass die Willenserklärung gegenüber dem Darlehensgeber klar zum Ausdruck kommt.

Des Weiteren sollte die Kündigung des Darlehensvertrages folgende Punkte beinhalten:

  • Bezugnahme auf den Darlehensvertrag
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Grund der Kündigung

Erfolgt die Kündigung nach zehn Jahren, solltest Du zudem auf Dein Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB hinweisen.

Fazit: Darauf solltest Du bei der Kündigung des Darlehensvertrages achten

Du hast eine große Summe geerbt oder finanzielle Mittel durch den Verkauf Deiner Immobilie erwirtschaftet und möchtest nun Deinen bestehenden Darlehensvertrag vorzeitig bei Deiner Bank kündigen? Grundsätzlich ist das kein Problem. Jedoch solltest Du unbedingt beachten, von welcher Kündigungordentlichen oder außerordentlich – Du Gebrauch machen kannst. Hierbei spielt es eine wichtige Rolle, ob Du einen befristeten oder unbefristeten Vertrag sowie einen variablen oder festen Zinssatz abgeschlossen hast.

Des Weiteren solltest Du bedenken, dass bei der Kündigung eines Darlehens mit einer Sollzinsbindung grundsätzlich hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Rechnung gestellt werden, welche der Abdeckung der entgangenen Zinszahlungen dienen sollen. Kündigst Du Dein Darlehen hingegen erst nach einer Laufzeit von zehn Jahren, profitierst Du von der in § 489 des BGB gesetzlich geregelten Sonderregelung, welche Dich von der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung befreit. Wir raten Dir, Dich vor der Kündigung Deines Darlehensvertrages genauestens über die Kündigungsmöglichkeiten und -rechte sowie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren.

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