Das Kündigen eines Darlehens wirft oft Fragen auf: Welche Fristen gelten? Kann man ein Darlehen vorzeitig kündigen und wann ist das möglich? Wie ist der Ablauf und welche Kosten können entstehen? Egal, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Darlehensvertrags handelt – in diesem Ratgeber erfährst Du alles über die Kündigungsrechte, die rechtlichen Vorgaben nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Besonderheiten bei Verträgen mit fester oder variabler Zinsbindung. Wir zeigen Dir, worauf Du achten solltest, um unnötige Kosten wie die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Kredit zu vermeiden, und erklären Dir, wie eine rechtssichere Kündigung eines Darlehensvertrags in Schriftform gelingt.

Kann man ein Darlehen vorzeitig kündigen?

Du kannst als Darlehensnehmer oder Darlehensnehmerin grundsätzlich die vorzeitige Aufhebung eines Darlehensvertrags veranlassen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Bei einer außerordentlichen Kündigung eines Darlehens ist ein wichtiger Grund erforderlich, während bei Darlehen mit fester Zinsbindung oft eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Zudem ermöglicht das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB eine Kündigung nach zehn Jahren Laufzeit, unabhängig von der Zinsbindung.

Diese Einschränkungen können abhängig von der Art des Darlehensvertrags gelten:

  • Bauspardarlehen: Die vorzeitige Kündigung eines Bausparsofortdarlehens gilt als relativ unkompliziert. Sowohl Sondertilgungen als auch eine vollständige Rückzahlung sind bei dieser Darlehensart jederzeit ohne Probleme möglich.
  • Ratenkredit: Ebenso sieht es bei einem herkömmlichen Ratenkredit ohne eingetragene Grundschuld aus. Die vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags beim Darlehensgeber ist jederzeit möglich. Allerdings dürfen Banken Dir in diesem Fall eine Entschädigung in Höhe von maximal einem Prozent der Restschuld in Rechnung stellen.
  • Darlehen mit eingetragener Grundschuld: Durchaus schwieriger gestaltet sich eine vorzeitige Kündigung bei einem mit einer Grundschuld besicherten Darlehen. Während der Sollzinsbindung ist eine Kündigung des Darlehens nur aus einem wichtigen Grund oder mit freiwilliger Zustimmung der Bank möglich. Um die entgangenen Zinszahlungen auszugleichen, darf die Bank in diesem Fall eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung

Darlehenskündigung: Wie geht das?

Eine Darlehenskündigung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Mitteilung an den Darlehensgeber unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen. Dabei unterscheidet man zwischen der ordentlichen Kündigung des Darlehens, die meist nach Ablauf der Zinsbindungsfrist möglich ist, und der außerordentlichen Kündigung, die einen wichtigen Grund erfordert.

Damit Du genau verstehst, wo die Unterschiede zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung sowie ihre jeweiligen Anforderungen und Abläufe liegen, schauen wir uns die beiden Formen im Detail an.

Ordentliche Kündigung des Darlehensvertrags

Unter einer ordentlichen Kündigung versteht man die Kündigung des Darlehens unter Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Die Wirkung der Kündigung tritt in diesem Fall nicht mit Eingang der schriftlichen Kündigung des Darlehens, sondern erst nach Ablauf der Frist ein.

Grundsätzlich lässt sich hierbei zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Darlehensvertrag unterscheiden:

  • Befristeter Darlehensvertrag: Bei einem befristeten Vertrag besitzt der Darlehensgeber kein ordentliches Kündigungsrecht und kann dementsprechend das überlassende Geld nicht ohne weiteres zurückfordern. Erst bei Ablauf der Laufzeit oder bei Vorliegen von Gründen für eine fristlose Kündigung ist diese möglich (außerordentliche Kündigung).
  • Unbefristeter Darlehensvertrag: Bei einem unbefristeten Vertrag besitzt sowohl Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer als auch der Darlehensgeber ein ordentliches Kündigungsrecht. Das Darlehen kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden.

Außerordentliche Kündigung eines Darlehensvertrags

Bei der außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung eines Darlehens tritt die Wirkung mit Zugang der schriftlichen Kündigung ein und beendet das bestehende Darlehensverhältnis zwischen der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer und dem Darlehensgeber. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch nur unter Vorlage eines wichtigen Grundes möglich (§ 490 und § 314 BGB). Neben dem allgemeinen außerordentlichen Kündigungsrecht kannst Du außerdem zwischen einem außerordentlichen Kündigungsrecht für den Darlehensgeber sowie der Darlehensnehmerin oder dem Darlehensnehmer unterscheiden.

Demnach hat der

  • Darlehensgeber ein außerordentliches Recht die Kündigung des Darlehensvertrags zu veranlassen, wenn in den Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmerin bzw. des Darlehensnehmers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht. Auch, wenn in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine Verschlechterung erkennbar wird, wodurch die Rückzahlung des Darlehens auch unter Verwertung der Sicherheit gefährdet wird (§ 490 Abs. 1 BGB), kann das außerordentliche Kündigungsrecht
  • Darlehensnehmer oder die Darlehensnehmerin ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn berechtigte Interessen dies erfordern. Ein solches Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn die Darlehensnehmerin oder der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat (§ 490 Abs. 2 BGB).

Darlehen kündigen: Kündigungsrecht mit und ohne Zinsbindung

Das Kündigungsrecht eines Darlehens hängt davon ab, ob der Vertrag eine feste oder variable Zinsbindung hat. Während Du ein Darlehen mit variablem Zinssatz flexibel kündigen kannst, gelten bei Darlehensverträgen mit festen Zinsen längere Kündigungsfristen und strengere Regeln. Beide Fälle haben spezifische Vorteile und Bedingungen, die für die Entscheidung über die Kündigung essenziell sind.

Kreditnehmer oder Kreditnehmerinnen können Darlehen mit variablem Zinssatz in der Regel innerhalb einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden, da sie keine feste Zinsbindung haben. Dies ist ein Vorteil für Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer, die flexibel auf Veränderungen der finanziellen Situation reagieren möchten.

  • Kündigungsfrist: Nach § 488 BGB kannst Du unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist einen Darlehensvertrag mit variablen Zinssätzen beim Darlehensgeber kündigen.
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung: Anders als bei festverzinslichen Darlehen fallen hier keine zusätzlichen Kosten an, da keine Zinsbindung
  • Einfache Abwicklung: Ein schriftliches Kündigungsschreiben genügt, das die Vertragsnummer und das gewünschte Kündigungsdatum enthält.

Bei Darlehen mit Festzins besteht ein Kündigungsrecht in der Regel erst nach Ablauf der Zinsbindungsfrist oder nach zehn Jahren Vertragslaufzeit gemäß § 489 BGB. Vorzeitiges Kündigen des Darlehensvertrags beim Darlehensgeber ist nur in Ausnahmefällen möglich und kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen.

  • Sonderkündigungsrecht: Nach zehn Jahren Vertragslaufzeit kannst Du den Kredit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten beenden, unabhängig von der Zinsbindung.
  • Kosten bei vorzeitiger Kündigung: Die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, um Verluste von Zinsen
  • Prüfung der Vertragsbedingungen: Vor der Kündigung solltest Du die genauen Regelungen im Vertrag prüfen, um mögliche finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Darlehensvertrag kündigen – mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Möchtest Du Deinen herkömmlichen Kredit vorzeitig ablösen, belaufen sich die Kosten hierzu meist auf maximal ein Prozent der fälligen Restschuld. Möchtest Du hingegen Dein laufendes Darlehen vorzeitig bzw. außerplanmäßig kündigen, können die Kosten hierfür ein wenig höher ausfallen.

Immobilienfinanzierungen, Baukredite sowie Annuitätendarlehen zeichnen sich meist durch lange Laufzeiten, hohe Kreditsummen und Zinsbindungsfristen für Sollzinssätze aus. Dementsprechend höher sind daher die Ausfälle der Zinserträge bei einer vorzeitigen Tilgung oder dem Kündigen des Privatdarlehens. Kündigst Du als Darlehensnehmerin oder Darlehensnehmer Deinen Darlehensvertrag während der Sollzinsbindung aus einem wichtigen Grund – beispielsweise der Erwirtschaftung von finanziellen Mittel im Zuge einer Erbschaft oder etwa dem Verkauf einer Immobilie – so darf die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Diese dient den Banken grundsätzlich dazu, den Schaden aus den entgangenen Zinseinnahmen zu ersetzen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich in der Regel nach dem Darlehensbetrag, der verbleibenden Laufzeit sowie der Differenz zwischen dem Darlehenszins und dem aktuellen Marktzins und kann dementsprechend hoch ausfallen. Daher kann es sinnvoll sein, sich über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung vor der Kündigung eines Darlehensvertrags genauer zu informieren.

Sonderregelungen nach 10 Jahren Laufzeit des Vertrags

Hast Du ein Darlehen mit einem festen Zinssatz und einer festen Sollzinsbindung über eine Laufzeit von zehn oder mehr Jahren abgeschlossen, ermöglicht Dir das Sonderkündigungsrecht das vorzeitige Kündigen Deines Privatdarlehens ohne zusätzliche Kosten. Gemäß § 489 BGB hast Du nach Ablauf von zehn Jahren die Möglichkeit, das aufgenommene Darlehen mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen. Trotz der vorzeitigen Kündigung ist es den Banken nach der Vereinbarung von § 489 BGB nicht gestattet, in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten.

In welcher Form muss ich einen Darlehensvertrag kündigen?

Die Kündigung eines Darlehensvertrags muss immer in Schriftform erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Das Kündigungsschreiben sollte die Vertragsnummer, den gewünschten Kündigungstermin und eine eindeutige Erklärung zur Beendigung des Vertrags enthalten. Eine persönliche Unterschrift ist ebenfalls erforderlich, um die Schriftform zu wahren.

Damit Du Dein Kündigungsschreiben so klar und präzise wie möglich formulieren kannst, haben wir Dir hier eine Tabelle mit den wichtigsten Inhalten und jeweils passenden Formulierung zusammengestellt:

Notwendige Angaben Beispielhafte Formulierung
Absenderdaten Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Empfängerdaten [Name der Bank], Kreditabteilung, Bankstraße 2, 67890 Bankenstadt
Betreff Kündigung meines Darlehensvertrags (Vertragsnummer: 123456)
Vertragsnummer Vertragsnummer: 123456
Kündigungserklärung „Hiermit kündige ich meinen Darlehensvertrag gemäß den vertraglichen Bedingungen fristgerecht zum [Datum].“
Angabe der Kündigungsfrist „Ich habe die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist von [z. B. 3 Monaten] berücksichtigt.“
Rückzahlungsweise „Bitte bestätigen Sie mir den Restbetrag sowie die Kontodaten für die Überweisung.“
Anfrage zur Bestätigung „Ich bitte Sie, mir den Eingang der Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen.“
Ort, Datum, Unterschrift Musterstadt, den [Datum]

Fazit: Darauf solltest Du bei der Kündigung des Darlehensvertrags achten

Grundsätzlich ist das vorzeitige Kündigen eines Darlehens möglich, doch die Art der Kündigung – ordentlich oder außerordentlich – hängt davon ab, ob Dein Vertrag befristet oder unbefristet ist und ob Du einen festen oder variablen Zinssatz vereinbart hast.

Du hast eine größere Summe geerbt oder Deine Immobilie verkauft und möchtest Deinen bestehenden Darlehensvertrag vorzeitig kündigen? Beachte, dass bei Darlehen mit Sollzinsbindung oft hohe Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen, um der Bank entgangene Zinsen auszugleichen. Nach einer Laufzeit von zehn Jahren kannst Du Dein Darlehen gemäß § 489 BGB ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Informiere Dich daher genau über Deine Kündigungsrechte und mögliche Kosten.

Du möchtest Dein Darlehen doch erstmal nicht kündigen, sondern optimieren? Mit auxmoney findest Du nicht nur individuell zu Dir passende Kreditangebote, sondern auch flexible Möglichkeiten zur Umschuldung, um Zinskosten zu senken oder Deine finanzielle Situation zu vereinfachen. Stelle noch heute eine unverbindliche und kostenlose Kreditanfrage.

FAQ – häufige Fragen zur Aufhebung eines Darlehensvertrags

Ein Darlehen kannst Du entweder ordentlich oder außerordentlich kündigen, abhängig von der Vereinbarung im Vertrag und der Art des Darlehens. Nach § 489 BGB besteht ein Sonderkündigungsrecht für festverzinsliche Darlehen, wenn diese seit mindestens zehn Jahren laufen. Variable Darlehen können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden.

Ein Forward Darlehen kannst Du in der Regel nicht vorzeitig kündigen, da es verbindlich abgeschlossen wird, um einen bestimmten Zinssatz für die Zukunft zu sichern. Eine Kündigung ist nur durch einen Widerruf innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist oder durch eine außerordentliche Kündigung möglich, etwa wenn die Bank wesentliche Vertragsbedingungen verletzt.

Eine Bank kann einen Darlehensvertrag nur unter bestimmten Umständen, wie Zahlungsverzug oder Vertragsverletzungen, auflösen. In diesem Fall sollten Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmer zunächst prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ggf. mit der Bank eine Vereinbarung zur Rückzahlung treffen. Bei Unstimmigkeiten kann eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt helfen.

Wenn die Zinsbindung ausläuft, endet die vertraglich festgelegte Sollzinsbindung und der Kredit wird entweder zu einem neuen Zinssatz verlängert oder durch eine Umschuldung abgelöst. Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmer können in diesem Fall prüfen, ob sie einen neuen Vertrag mit ihrer aktuellen Bank vereinbaren oder günstigere Angebote bei anderen Banken nutzen möchten.

Ja, ein Sonderkündigungsrecht besteht nach § 489 BGB für Darlehen mit einer festen Zinsbindung, wenn die Laufzeit mindestens zehn Jahre beträgt. In diesem Fall kannst Du den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten ohne zusätzliche Kosten kündigen.

Innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss kannst Du Deinen Kredit widerrufen, wenn die Bank Dich als Kreditnehmer oder Kreditnehmerin korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat. Durch den Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, und bereits geleistete Zahlungen, wie etwa die Rückzahlung oder Zinsen, müssen erstattet werden. Das Darlehensverhältnis wird vollständig aufgelöst.

So erreichst Du uns

Wir klären mit Dir alle Fragen und bieten Dir Lösungen in herausfordernden Situationen. Auch nach der Auszahlung stehen wir Dir bei Deiner Finanzplanung zur Seite.

Du erreichst uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 0211 737 100 020.

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