Viele haben den Traum sich in der Gastronomie selbstständig zu machen. Sei es mit einem Café, einer Bar oder mit einem Restaurant. Ein Restaurant eröffnen kann fast jeder, wenn man die nötigen Genehmigungen besitzt. Doch immer ein Festessen zubereiten und rundum zufriedene Gäste zu bewirten ist eine Herausforderung, bei der Sie einiges beachten müssen. Wir zeigen Ihnen im folgenden, was Sie alles beachten müssen, wenn Sie ein Restaurant eröffnen möchten.

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Ein Konzept, das Erfolg verspricht

Wenn Sie ein Restaurant eröffnen starten Sie damit in die Selbständigkeit und Ihre wirtschaftliche Situation hängt zu einem großen Teil von zufriedenen Kunden ab. Bieten Sie deswegen nur hochwertige Speisen an, nicht etwa Tiefkühlgemüse, denn das können die meisten ihrer Gäste auch selbst zubereiten.
Etwas kniffliger ist die Frage der Gestaltung Ihres Restaurants. Welches Ambiente Ihre Gäste zufrieden stellt, hängt natürlich stark von der Zielgruppe ab, doch in jedem Fall sollte es

  • Passend zum Kulturkreis
  • Der Altersgruppe entsprechend und
  • dem Preisniveau angemessen sein.

Ein Beispiel:

Entscheiden Sie sich doch für eine landestypische Einrichtung, wenn Sie internationale Küche anbieten. Senioren bevorzugen oft eine rustikale Einrichtung, während Glaselemente, fließendes Wasser etc. mehr den Geschmack eines anspruchsvollen, jüngeren Publikums treffen dürften. Gerade, wenn Sie ein gehobenes Publikum begrüßen wollen, sollten Sie kleine Highlights in Sachen Dekoration setzen – und in jedem Fall mit einem tollen Ambiente Ihr Restaurant eröffnen.
Wenn Sie sich mit Ihrem Konzept noch unsicher sind, kann Ihnen zum Beispiel der Fachverband der Gastronomen, der Dehoga, weiterhelfen.

Persönliche und objektbezogene Voraussetzungen

Wenden Sie sich an die zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wenn Sie ein Restaurant eröffnen möchten, in dem alkoholische Getränke auf der Speisekarte stehen. Die Stadtverwaltung stellt Ihnen nämlich die entsprechende Konzession (Erlaubnis) aus; dafür müssen Sie jedoch Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen können. Im Umkehrschluss brauchen Sie keine Erlaubnis für die Restauranteröffnung, falls Sie:

  • keine alkoholischen Getränke verkaufen
  • ausschließlich Speisen zubereiten
  • In einem Beherbergungsbetrieb Speisen anbieten

Der Beherbergungsbetrieb ist ein Sonderfall und greift, wenn Sie kein klassisches Restaurant eröffnen, sondern in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Ihren Hausgästen Speisen und Getränke anbieten möchten: Hierzu ist ebenfalls keine Konzession notwendig. Falls das auf Sie zutrifft, könnte Sie auch interessieren, wie man eine Pension eröffnen kann.

Um die Konzession sollten Sie sich bereits frühzeitig bemühen, da Sie vorab einige Unterlagen einreichen müssen und die Bearbeitung teilweise etwas dauern kann. Eine Konzession beantragen Sie bei Ihrem ansässigen Gewerbeamt, je nach Region kann die Erteilung zwischen 40 und 50 Euro kosten. Für die Beantragung beim zuständigen Gewerbeamt brauchen Sie jedoch zunächst eine Ausschankgenehmigung, die Ihnen bei der Gewerbemeldestelle ausgestellt wird. Außerdem brauchen Sie noch eine Auskunftserteilung aus dem Gewerbezentralregister und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Beides erhalten Sie beim Bundesamt für Justiz bzw. letzteres können Sie auch in Ihrem Bürgerbüro beantragen. Nicht fehlen darf auch ein steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts und die Anmeldebestätigung des Betriebs bei der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung). Wichtig ist auch, dass Sie vor der Beantragung der Konzession bereits einen unterschriebenen Miet- oder Pachtvertrag vorliegen haben, da Sie diesen auch vorweisen müssen. Als letztes benötigen Sie noch ein Gesundheitszeugnis für Sie und Ihre Mitarbeiter, sowie Nachweise über die Teilnahme an gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen über Hygiene und Gesundheit. Wenn Sie all diese Unterlagen beisammen haben, können Sie problemlos Ihre Konzession beantragen.

Neben der persönlichen Eignung gibt es auch objektbezogene Voraussetzungen:

  1. guter Standort
  2. Mietvertrag
  3. Eignung der Räumlichkeit

Einen guten Standort macht einerseits Ihr Angebot aus, und davon abhängig die Zufriedenheit der Gäste. Zum anderen ist auch entscheidend, ob an dem Standort, an welchem Sie ein Restaurant eröffnen, schon Restaurants mit einem ähnlichen Konzept vorhanden sind.
Allgemein kann man sagen, dass ein zentraler Standort in einer belebten Umgebung, beispielsweise im Stadtzentrum, häufig von Vorteil ist. Dadurch werden mehr Menschen auf Ihr Restaurant aufmerksam, was mehr Besucher und somit auch mehr Gewinn bedeuten kann; dafür ist die Miete dann auch höher.

Finanzen und Recht

Natürlich sind auch die Kosten ein wichtiges Thema, wenn Sie ein Restaurant eröffnen wollen. Machen Sie sich Gedanken darüber, ob Sie genügend Kapital haben, um die Miete, die Restauranteinrichtung oder die notwendigen Renovierungskosten bezahlen zu können. Gut geplant in die Selbständigkeit starten:

Falls Sie Startkapital benötigen, um Ihr Restaurant zu eröffnen, können sich neben Ihrer Hausbank auch an private Kreditvermittler wenden, etwa an auxmoney. Der Vorteil eines solchen Angebots besteht darin, dass speziell Selbständige, als auch Leute, die ein Restaurant eröffnen, unbürokratisch Kredite beantragen können.

Überlegen Sie sich zudem, in welcher Rechtsform Sie Ihr Restaurant eröffnen wollen. Mögliche Unternehmensformen sind eine Einzelgesellschaft, eine GbR oder eine GmbH. Wenn Ihre Einnahme- und Ausgabehorizonte nicht sonderlich hoch sind, entscheiden Sie sich am besten für eine Einzelgesellschaft. Das Risiko ist geringer, da Sie als Einzelgesellschafter weniger Steuern zahlen müssen.

Vorbereitung beim Restaurant eröffnen

Als Gastronom starten Sie in die Selbständigkeit mit einem Restaurant. Eröffnen dürfen Sie also nur, wenn Sie Ihr Gewerbe auch angemeldet haben, und zwar mindestens 4 Wochen vor der eigentlichen Restauranteröffnung. Mehr Informationen zur Gewerbeanmeldung für Gastronomen.

Weiterhin benötigen Sie den Nachweis Ihrer fachlichen Eignung. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, dass Sie über § 43 des Infektionsschutzgesetzes belehrt worden sind. Außerdem benötigen Sie einen Unterrichtungsnachweis Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer. Kontaktieren Sie doch schon vor Ihrem Besuch bei der Stadtverwaltung sowohl das Gesundheitsamt als auch die Industrie- und Handelskammer und zeigen Sie, dass Sie gut vorbereitet dafür sind, ein Restaurant zu eröffnen.

Die Vorbereitung ist das A und O, wenn Sie ein Restaurant eröffnen möchten.

Erfolgreiches Restaurant führen

Der Erfolg eines Restaurant ist natürlich auch von äußeren Faktoren abhängig, jedoch haben Sie größtenteils die Zügel in der Hand und sind verantwortlich für Ihren Unternehmenserfolg. In der Gastronomie leben Sie häufig vom Mund-zu-Mund-Marketing. Das bedeutet, wenn ein Kunde zufrieden war erzählt er es weit und immer so weiter. Was an sich positiv ist kann sich jedoch schnell zum Schlechten für Sie wenden, wenn ein Kunde ein negatives Erlebnis bei Ihnen hat. Dies kann Ihr Image schneller zerstören als Sie denken und das führt schnell zum finanziellen Ruin. Versuchen Sie daher immer ein positives Kundenerlebnis zu schaffen. In der Gastronomie bedeutet das vor allem Freundlichkeit, Sauberkeit und Frische.

Die letzten beiden Punkte sind nicht für Ihre Kunden wichtig, sondern auch für Ihre Existenz, denn jeder Zeit kann ein Prüfer unangemeldet vorbeischauen und die hygienischen Bedingungen in Ihrem Betrieb unter die Lupe nehmen. Diese platzen meistens herein, wenn man es am wenigsten erwartet und gebrauchen kann. Achten Sie daher darauf die Standards immer einzuhalten und fertigen Sie eine Mappe mit allen wichtigen Genehmigungen an, die Sie immer schnell zur Hand haben. Prüfungen finden meistens ein Mal im Jahr statt. Wenn Sie schon länger keinen Besuch bekommen haben können Sie auch beim Gesundheitsamt anrufen und nachfragen. Meistens werden die Ihnen keinen genauen Termin nennen, jedoch haben Sie dann die Gewissheit, dass in den nächsten Monaten ein Prüfer vorbeikommen wird. So können Sie sich ganz einfach darauf einstellen.

Als selbstständiger Gastronom tragen Sie nicht nur die Verantwortung für sich selbst, sondern auch für Ihre Mitarbeiter und teilweise auch für Ihre Kunden. Sie tragen das finanzielle Risiko, deswegen sollten Sie sich von Anfang an umfassend absichern. Die wichtigste Versicherung für Gastronomen ist die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese ist unerlässlich, wenn Sie ein Restaurant eröffnen möchten. Diese schützt Sie bei allen unvorhergesehenen Ausfällen. Eine weitere wichtige Versicherung für Restaurantbesitzer kann auch die Rechtsschutzversicherung sein. Es kann immer wieder Kunden geben, die behaupten, dass Sie durch die Speisen in Ihrem Restaurant krank geworden sind. Meistens führen diese Auseinandersetzungen zwangsläufig vor Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in dem Fall alle anfallenden Kosten.