Eine Scheidung ist nicht nur eine sehr emotionale Angelegenheit für die Ehepartner, sondern auch finanziell eine große Belastung. Vor einer Trennung setzen sich die wenigsten mit den Kosten einer Scheidung auseinander, doch das böse Erwachen folgt meist spätestens bei der Stellung des Scheidungsantrages. Denn eine Ehe kann nur vor einem Gericht rechtskräftig geschieden werden und zu den Scheidungskosten zählen daher immer auch Anwaltskosten sowie die Gebühr für das Gericht.

Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Scheidung und welche Kosten kommen außerdem noch auf die Ehepartner zu? Welche Scheidungskosten in der Regel anfallen, wie diese berechnet werden und wie Du die Scheidungskosten eventuell reduzieren kannst, erklären wir Dir ausführlich in diesem Ratgeber.

Was kostet eine Scheidung und wer zahlt?

Die Kosten einer Scheidung können nicht pauschal genannt werden, da diese je nach Situation variieren. Grundsätzlich gilt allerdings: Jeder Ehegatte zahlt 50 Prozent der Kosten des Gerichts. Für die Anwaltskosten der Scheidung muss die Partei aufkommen, die den Anwalt beauftragt.

Rechnet man bei beiden Ehegatten mit einem Durchschnittseinkommen (rund 2.100 Euro Nettoeinkommen), dann belaufen sich die Gerichtskosten inklusive Versorgungsausgleich auf 648 Euro. Sollte die Scheidung einvernehmlich sein, wird oft nur ein Anwalt beauftragt. Für den Scheidungsanwalt fallen erneut etwa 2000 Euro Kosten an. In diesem Fall würden sich die Scheidungskosten je Partei etwa auf 1.324 Euro belaufen.

Die Frage „Wer zahlt die Gerichtskosten bei einer Scheidung“ lässt sich also damit beantworten, dass beide Parteien jeweils für 50 Prozent der Kosten aufkommen müssen.

Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung

Sollte das Ehepaar sich in den meisten oder allen Punkten der Scheidung einig sein, dann handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Hierbei sind die Kosten deutlich reduziert. Sollten sich die Eheleute in diesem Fall entscheiden, nur einen Anwalt zu beauftragen, dann verringern sich die Anwaltskosten enorm.

Steigen die Kosten, falls eine Scheidung nicht einvernehmlich ist?

Je mehr Streitigkeiten und Uneinigkeiten es gibt, desto höher sind meist auch die Scheidungskosten. In diesem Fall werden meist auch zwei Rechtsanwälte benötigt, weshalb beide Parteien deutlich mehr Anwaltskosten zu tragen haben.

Wie werden Scheidungskosten berechnet?

Diese Kosten kommen im Zuge einer Scheidung auf jeden Fall auf Dich zu:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten

Im Rahmen einer Scheidung ist oft vom Verfahrenswert (früher Streitwert) die Rede. Dieser beschreibt den finanziellen Wert des Scheidungsverfahrens. Im Normalfall tragen beide Ehegatten die Kosten für ihren jeweiligen Rechtsanwalt. Sollte einvernehmlich nur ein Anwalt beauftragt werden, dann können die Kosten geteilt werden. Im Laufe der Scheidung entstehen außerdem Gerichtskosten. Diese werden zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Es gilt jedoch zusätzlich, dass die Person, die den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht, bei den voraussichtlichen Gebühren in Vorleistung zu treten. Im weiteren Verlauf der Scheidung werden die Kosten der Vorleistung mit den tatsächlichen Kosten verrechnet.

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Der Verfahrenswert bei einer Scheidung

Der Verfahrenswert ergibt sich auf folgenden Faktoren:

  • Dem Nettoeinkommen der beiden Ehepartner
  • Der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  • Dem Vermögen der Eheleute
  • Dem Versorgungsausgleich

 

Diese Faktoren sorgen dafür, dass die Scheidungskosten bei Immobilienbesitz beispielsweise deutlich höher sind, als würde kein Vermögen bestehen. Der Verfahrenswert wird schlussendlich immer vom Gericht festgelegt. Dabei werden aus den oben genannten Punkten wie folgt die Scheidungskosten berechnet:

 

Die Ermittlung des Einkommens

Hierbei wird das Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Falls das Gericht nicht explizit nach einem Einkommensnachweis verlangt, reicht hier auch ein ungefährer Wert. Für jedes unterhaltspflichtige Kind werden von der Summe der beiden Nettogehälter 250 Euro abgezogen. Sollte einer oder beide Ehepartner Sozialleistungen erhalten, dann zählen diese nicht als relevantes Einkommen. Das Elterngeld hingegen wird berücksichtigt. Dieses erhöht das Einkommen des Ehepartners, der dieses erhält. Auch mit dem Kindergeld wird so verfahren.

 

Die Ermittlung des Vermögens

Die Ermittlung des Vermögens ist besonders wichtig für die Ermittlung von Scheidungskosten bei Immobilienbesitz. Pro Ehepartner gilt ein Freibetrag von 15000 Euro. Pro Kind jeweils ein Betrag von 7500 Euro. Der sogenannte Gegenstandswert bei einer Scheidung berücksichtigt lediglich 5 Prozent des übrigbleibenden Vermögens.

Aber Achtung: Nicht jedes Gericht verlangt Angaben über das Vermögen, um den Gegenstandswert der Scheidung zu ermitteln. Sollte dieser Punkt Dir besonders wichtig sein, dann kläre das am besten mit Deinem Rechtsanwalt ab.

 

Der Versorgungsausgleich

Sofern ein Versorgungsausgleich nicht vor dem Scheidungsverfahren von den Ehegatten ausgeschlossen wurde, erhöht dieser die Scheidungskosten, da er gegebenenfalls den Gegenstandswert erhöhen würde.

Um den Versorgungsausgleich zu ermitteln, muss beim Rentenversicherungsträger erfragt werden, wie hoch die monatlichen Rentenanwartschaften pro Ehepartner sind. Dabei werden nur die Anwartschaften berücksichtigt, die während der Ehe erworben wurden. Vom Differenzbetrag dieser wird die Hälfte herangezogen und mit zwölf (Monaten) multipliziert.

Auch aus dem Nettoeinkommen kann man den Versorgungsausgleich berechnen. Dabei wird von 10 Prozent des dreifachen Nettoeinkommens ausgegangen.

Anwaltskosten bei einer Scheidung

Die Anwaltskosten kommen zusätzlich zum Verfahrenswert zu den Scheidungskosten hinzu und sind wohl die größte finanzielle Belastung bei einem Scheidungsverfahren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird daher oft nach einer Scheidung ohne Anwalt gefragt. Das ist jedoch nicht möglich.

Eine Ehe kann nur vor Gericht geschieden werden und dort herrscht eine Anwaltspflicht. Die einzige Art, wie man also bei einer Scheidung Anwaltskosten sparen kann, ist, indem man nur einen Anwalt beauftragt statt zwei. Vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen, bei denen sich die Ehegatten meist einig über die Gütertrennung sind und bei Scheidungen von Ehen, bei denen der Ehevertrag die Gütertrennung regelt, macht es Sinn, nur einen Anwalt zu beauftragen.

Ist es möglich Scheidungskosten zu reduzieren?

Die Scheidungskosten können wie bereits erwähnt dadurch sinken, dass nur ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Doch bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Kosten des Scheidungsverfahrens zusätzlich durch das Gericht reduziert werden. Dabei wird der Verfahrenswert um 25 Prozent gesenkt. Diese Senkung liegt jedoch im Ermessen des Gerichts und ist keine Selbstverständlichkeit.

Scheidung und Hartz IV

Auch bei Arbeitslosigkeit müssen die Scheidungskosten anteilig getragen werden. Hier gibt es allerdings die Möglichkeit, die Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Aber auch generell kostet eine Scheidung in diesem Fall weniger. Denn das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV wird bei der Berechnung der Scheidungskosten nicht berücksichtigt. Dadurch sinkt der Verfahrenswert (früher Streitwert) und die Scheidung wird günstiger.

Verfahrenskostenhilfe

Sollte eine Partei trotz allem nicht im Stande sein, die anfallenden Scheidungskosten zu tragen, dann kann sie eine Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Für die Bewilligung dieses Antrags ist das Einkommen des Antragsstellenden der ausschlaggebende Faktor. Sollte die Antragstellerin oder der Antragsteller unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, dann bekommt er einen Zuschuss für die Gerichtskosten der Scheidung. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Liegt die Antragstellerin oder der Antragsteller oberhalb der Einkommensgrenze, dann ist es möglich, ein Darlehen zu bekommen. In diesem Fall muss die Verfahrenskostenhilfe zurückgezahlt werden. Mit auxmoney bekommst du Kredite zu fairen Konditionen – auch im Fall eines Scheidungsverfahrens.

Kann man Scheidungskosten von der Steuer absetzen?

Bis zum 31.12.2012 war es möglich die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend zu machen.

Seit 2013 gelten Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung. Man kann Scheidungskosten daher nicht mehr von der Steuer absetzen.

Davon gibt es nur eine Ausnahme, wenn der Steuerpflichtige ohne die Geltendmachung der Scheidungskosten nicht mehr wirtschaftlich für seine Existenzgrundlage aufkommen kann.

Fazit: Lasse Dich nicht von den Kosten und Gebühren der Scheidung überwältigen

Die Scheidung kann eine besonders schwere Zeit sein, doch mit der richtigen Herangehensweise können sich die Kosten erheblich reduzieren. Überprüfe Deine Entscheidungen dahingehend, welche Kosten sie verursachen. Eine einvernehmliche Scheidung kann viel Geld sparen und stellt auch eine deutlich geringere emotionale Belastung dar, als Streitigkeiten mit dem Ex-Partner. So kann die Scheidung ohne finanzielle Sorgen als Neubeginn genutzt werden.

Sollte die finanzielle Belastung zu groß werden, kann ein Kredit helfen, die Kosten der Scheidung zu stemmen. Auch wenn es hart auf hart kommt ist auxmoney für Dich da! Dank fairer Konditionen und bester Beratung bist Du als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer auf der sicheren Seite.

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