Was ist ein Kassenkredit?

Ein Kassenkredit oder ein Liquiditätskredit ist ein Kredit, den eine Kommune nur kurzfristig zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann. Er unterscheidet sich damit grundsätzlich vom klassischen Kommunalkredit, der längere Laufzeiten von 10 bis 20 Jahre hat. Dem Kommunalkredit steht außerdem, weil er für Investitionen verwendet wird, ein entsprechender Sachwert, wie beispielsweise ein Bauwerk, gegenüber.

Ein Kassenkredit findet somit ausschließlich in der öffentlichen Hand Verwendung und stammt aus dem Kommunalrecht. Er beschreibt eine Art der Kreditaufnahme durch Kommunen und anderen kommunalen Organisationsformen. Mit einem Kassenkredit decken Kommunen über eine meist kurze Laufzeit den Bedarf an liquiden Mitteln. Kassenkredite sollen sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben, denn die kommunalen Einnahmen stammen überwiegend aus einmaligen Steuereinnahmen, während die Ausgaben über das ganze Jahr verteilt werden.

Sind Einnahmen im Haushaltsplan festgelegt, können Kassenkredite diese vorfinanzieren. Sie zählen zu den Geldschulden und Verbindlichkeiten. In einigen Bundesländern wird der Kassenkredit in den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften bewusst von den Investitionskrediten abgegrenzt. Für die Aufnahme eines Kassenkredits durch die Verwaltung ist eine Ermächtigung durch die Haushaltssatzung der Kommunen bzw. das Haushaltsgesetz des Bundes und der Länder notwendig.

Kassenkredit: Welche Konditionen gelten?

Für den Kassenkredit eine leicht verständliche Definition zu formulieren ist einfach, aber wie genau funktioniert der Kassenkredit? Die Gemeindeordnung (GO) bildet die Rechtsgrundlage für einen Kassenkredit. Die jeweilige Haushaltssatzung der Kommune legt dabei fest, in welcher Art und Höhe die Kreditaufnahme erfolgen darf. Zu Beginn jedes Haushalts- und Kassenjahres muss die voraussichtlich benötigte Summe an Kassenkrediten durch dafür zuständige Gemeindegremien genehmigt werden. Gemeinden müssen daher im Voraus abschätzen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe eine Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen bestehen könnte. Die Genehmigung von einem Kassenkredit ist somit Teil der Liquiditätsplanung. Die durch Kredite entstehenden Zinsen sind durch die Gemeinde als Ausgabe zu veranschlagen und belasten den Gemeindehaushalt. Entscheidend ist, dass die durch einen Kassenkredit laufenden Verbindlichkeiten zum Jahresende ausgeglichen werden müssen.

Der öffentliche Haushalt von Städten und Gemeinden gliedert sich in Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt, wobei ein Kassenkredit vom Haushalt nur dann aufgenommen wird, wenn keine anderen Mittel für die Kasse zur Verfügung stehen. Hiermit dienen Kassenkredite lediglich der Überbrückung kurzfristiger Schwankungen der Liquidität aufgrund fehlender Einnahmen und dem Ausgleich der Kassenwirtschaft. Allerdings werden Kassenkredite bei normalen Kreditinstituten aufgenommen und nach der Aufnahme durch die Bank als gewöhnlicher Kredit eingestuft und auch so behandelt. Obwohl der Kassenkredit sich kaum von einem gewöhnlichen Darlehen unterscheidet, wird er von der Kommune nicht als Kredit angesehen.

Wofür wird der Kassenkredit in den Kommunen verwendet?

Da der Kassenkredit im Haushalt der Kommune aufgenommen wird, hat er meist nur sehr kurze Laufzeiten und ist in seinem Verwendungszweck entsprechend gebunden. Ein solcher Kredit darf nur zur Vorfinanzierung laufender Verwaltungsaufgaben der Kommune genutzt werden, deren eingeplante Einnahmen nicht vereinnahmt wurden. Gehen Einnahmen ein, erfolgt die Tilgung des Darlehens. Kommunen mit dauerhaft defizitären Haushalten nutzen Kassenkredite häufig, um ihre Ausgaben zu decken. Der Kassenkredit hat für Städte und Kommunen somit eine ähnliche Funktion wie der Dispokredit für Privatpersonen.

Laut EU-Beihilferecht dürfen auch Kommunen selbst Kassenkredite vergeben. Diese kommunale Kreditvergabe darf allerdings ausschließlich an Eigenbetriebe, Sondervermögen oder Gesellschaften, deren Mehrheit die Gemeinde besitzt, erfolgen. Außerdem ist die Vergabe an Anstalten möglich, deren Träger die Kommune ist. In einem solchen Fall fungiert die Gemeinde selbst als Kreditgeber.

Was sind die Risiken bei einem Kassenkredit?

Kassenkredite müssen häufig umgeschuldet werden, da eine sehr kurze Laufzeit vorgegeben ist. Die Folge ist, dass Kassenkredit-Bestände einem hohen Zinsänderungsrisiko unterliegen. Steigen die Zinsen an, schlägt sich das auch kurzfristig im Ergebnishaushalt nieder.

In Folge der Finanzkrise hat sich das Zinsrisiko umgekehrt. Deshalb haben einige Kommunen in den letzten Jahren begonnen, Kassenkredite auch für längere Laufzeiten aufzunehmen (fünf oder mehr Jahre). Hier verfolgen die Kommunen das Ziel, beim Kassenkredit von dem zurzeit günstigen Zinssatz zu profitieren.

Durch die Aufnahme von Kassenkrediten umgehen viele Kommunen aber ihr eigentliches Problem: die Haushaltsdefizite. Ein solches Defizit zeigt strukturelle Schieflagen in den Haushalten und damit auch Probleme in der wirtschaftlichen und sozialen Lage an. Nicht ohne Grund findet man die meisten Kassenkredite zum Beispiel in alten Industriestädten, vor allem in Nordrhein-Westfalen.

Wenn eine Kommune zu einem Kassenkredit greift, muss sie mit einer strengeren Kontrolle der Kommunalaufsicht rechnen. Das äußert sich in kleiner werdenden politischen Gestaltungsspielräumen, sinkenden Stellenzahlen und geringeren Investitionen.

Welche Bedeutung haben Kassenkredite heute?

Seit Mitte der neunziger Jahre ist die Anzahl der aufgenommenen Kassenkredite stetig gestiegen. Dies ist unter anderem auf den Rückgang kommunaler Einnahmen zurückzuführen. Dieser Rückgang im Verwaltungshaushalt ergibt sich zum einen durch die steigenden Sozialausgaben, zum anderen durch sinkende Einnahmen durch Gewerbesteuern. Mehr als ein Viertel der Schulden durch Kommunen bestehen aus Kassenkrediten.

Dadurch, dass sich mehr und mehr Gemeinden in einer Schuldensituation befinden, können einige ihre Kassenkredite nicht zum Jahresende zurückzahlen, was zu ungetilgten Restbeträgen und weiterer Verschuldung führt.

Kassenkredite sind vor allem ein Problem in den vier Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Hier sind Kassenkredite trotz guter Konjunktur, niedrigem Zinssatz und Konsolidierungshilfen der Länder seit 2016 kontinuierlich angestiegen. Gewinner in Sachen Kassenkredite sind die Länder Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg: Hier kommen sie kaum vor.

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