Kassenkredite sind kurzfristige Finanzierungen, die Kommunen nutzen, um Liquiditätsengpässe auszugleichen. Sie dienen der Vorfinanzierung laufender Ausgaben, wenn Einnahmen wie Steuern noch nicht eingegangen sind. Im Gegensatz zum Investitionskredit sind sie nicht für langfristige Projekte gedacht. Besonders finanzschwache Gemeinden greifen häufig darauf zurück – mit Chancen, aber auch Risiken. Was ein Kassenkredit ist, welche Konditionen gelten, worauf Kommunen achten müssen und welche Rolle Kassenkredite heute spielen, erfährst Du hier.

Definition: Was ist ein Kassenkredit?

Ein Kassenkredit oder Liquiditätskredit ist laut Definition ein Kredit, den eine Kommune nur kurzfristig zur Liquiditätssicherung aufnehmen kann. Ein Beispiel für einen Kassenkredit wäre die Vorfinanzierung laufender Gehaltszahlungen, wenn Steuereinnahmen verzögert eingehen. Er unterscheidet sich damit grundsätzlich vom klassischen Kommunalkredit, der längere Laufzeiten von zehn bis zwanzig Jahren hat. Während ein Investitionskredit für dauerhafte Anschaffungen wie Bauwerke genutzt wird, dient der Kassenkredit ausschließlich der Deckung kurzfristiger Finanzierungslücken.

Ein Kassenkredit der Kommune ist Teil des kommunalen Haushalts und stammt aus dem Kommunalrecht. Mit einem Kassenkredit decken Kommunen und Gemeinden über eine meist kurze Laufzeit den Bedarf an liquiden Mitteln. Diese Kredite sollen sicherstellen, dass Kommunen zahlungsfähig bleiben, denn ihre Einnahmen stammen überwiegend aus Steuern, die unregelmäßig fließen, während Ausgaben über das ganze Jahr verteilt anfallen.

Sind Einnahmen im Haushaltsplan bereits festgelegt, können Kassenkredite diese vorfinanzieren. Sie zählen zu den Schulden und Verbindlichkeiten. In einigen Bundesländern wird der Kassenkredit in den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften bewusst von den Investitionskrediten abgegrenzt. Für die Aufnahme eines Kassenkredits durch die Verwaltung ist eine Ermächtigung durch die Haushaltssatzung der Kommunen bzw. das Haushaltsgesetz des Bundes und der Länder notwendig.

Ein Kassenkredit kann je nach Haushaltslage auch als Kassenverstärkungskredit bezeichnet werden, wenn er speziell zur Überbrückung von kurzfristigen Engpässen im kommunalen Haushalt dient.

Krisenindikator Kassenkredite

Die steigende Nutzung von Kassenkrediten durch Kommunen wird oft als Indikator für wirtschaftliche Probleme angesehen. Besonders Städte mit strukturellen Haushaltsdefiziten greifen vermehrt auf Kassenkredite zurück. Niedrige Zinssätze führten in den letzten Jahren dazu, dass viele Kommunen ihre Liquiditätskredite ausweiteten, um Finanzierungslücken zu überbrücken.

Abgrenzung zum Investitionskredit

Ein Investitionskredit ist eine Form des Kommunalkredits, der für langfristige Projekte wie den Infrastrukturausbau verwendet wird. Im Gegensatz dazu sind kommunale Kassenkredite für laufende Ausgaben bestimmt und dürfen nicht für Investitionen eingesetzt werden.

Verwendungszwecke von Kassenkrediten in Kommunen

Da der Kassenkredit im Haushalt der Kommune aufgenommen wird, hat er meist nur sehr kurze Laufzeiten und ist in seinem Verwendungszweck gebunden. Ein solcher Kredit darf nur zur Vorfinanzierung laufender Aufgaben des Verwaltungshaushalts genutzt werden, wenn geplante Einnahmen noch nicht eingegangen sind. Sobald diese Einnahmen eintreffen, erfolgt die Tilgung des Kassenkredits.

Kommunen mit dauerhaft defizitären Haushalten nutzen Kassenkredite häufig, um ihre laufenden Ausgaben zu decken. Damit übernehmen sie eine ähnliche Funktion wie ein Dispokredit für Privatpersonen. Ein typisches Beispiel für einen Kassenkredit ist die Überbrückung eines Finanzierungsengpasses, wenn erwartete Fördergelder noch nicht ausgezahlt wurden.

Laut EU-Beihilferecht dürfen auch Kommunen selbst Kassenkredite vergeben. Diese kommunale Kreditvergabe ist jedoch nur an Eigenbetriebe, Sondervermögen oder Gesellschaften möglich, an denen die Gemeinde die Mehrheit hält. Ebenso können Anstalten finanziert werden, deren Träger die Kommune ist.

Welche Konditionen gelten beim Kassenkredit?

Für den Kassenkredit eine leicht verständliche Definition zu formulieren, ist einfach, aber wie genau funktioniert er? Die Gemeindeordnung (GO) bildet die Rechtsgrundlage für einen Kassenkredit. Die jeweilige Haushaltssatzung der Kommune legt dabei fest, in welcher Art und Höhe die Kreditaufnahme erfolgen darf. Oft ist ein Höchstbetrag für Kassenkredite festgelegt, der nicht überschritten werden sollte. Zu Beginn jedes Haushalts- und Kassenjahres muss die voraussichtlich benötigte Summe an Kassenkrediten durch zuständige Gemeindegremien genehmigt werden. Gemeinden müssen daher im Voraus abschätzen, wann und in welcher Höhe eine Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen bestehen könnte. Die Aufnahme eines Kassenkredits ist somit Teil der Liquiditätsplanung. In vielen Kommunen wird der Kassenkredit nur für den Kernhaushalt aufgenommen, während andere Möglichkeiten zur Finanzierung für Eigenbetriebe und Sondervermögen genutzt werden.

Die durch Kredite entstehenden Kassenkreditzinsen sind als Ausgabe im kommunalen Haushalt zu veranschlagen. Der Zinssatz für Kassenkredite richtet sich nach der aktuellen Marktlage und kann je nach Kreditinstitut und Bonität der Kommune variieren. Zudem gilt: Die durch einen Kassenkredit laufenden Verbindlichkeiten müssen idealerweise zum Jahresende ausgeglichen werden.

Somit dienen Kassenkredite lediglich der Überbrückung kurzfristiger Schwankungen der Liquidität aufgrund fehlender Einnahmen und dem Ausgleich der Kassenwirtschaft. Allerdings werden Kassenkredite bei normalen Kreditinstituten aufgenommen und nach der Aufnahme durch die Bank als gewöhnlicher Kredit eingestuft und auch so behandelt. Obwohl der Kassenkredit sich kaum von einem gewöhnlichen Darlehen unterscheidet, wird er von der Kommune nicht als Kredit angesehen.

Vorteile und Risiken beim Kassenkredit

Kassenkredite sind ein wichtiges Instrument zur kurzfristigen Liquiditätssicherung von Kommunen, bergen jedoch auch erhebliche Risiken. Während sie finanzielle Flexibilität bieten, können sie bei dauerhafter Nutzung zu einer strukturellen Verschuldung führen. Besonders in wirtschaftlich schwachen Gemeinden steigt das Risiko, dass Kassenkredite nicht rechtzeitig zurückgeführt werden können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass Kommunen durch gesetzliche Vorgaben in der Regel einen Höchstbetrag für Kassenkredite einhalten müssen, um übermäßige Verschuldung zu vermeiden.

Vorteile Risiken
Flexible Überbrückung der Liquidität: Kommunen können kurzfristige Finanzierungslücken schließen. Zinsrisiko: Steigende Kassenkreditzinsen belasten den Haushalt.
Schnelle Verfügbarkeit: Kassenkredite können kurzfristig aufgenommen werden. Verschuldungsgefahr: Kommunen könnten dazu neigen, strukturelle Defizite durch Kassenkredite zu verdecken.
Niedrige Zinsen (bei guter Marktlage): Kassenkredite sind oft günstiger als andere Kreditformen. Abhängigkeit von Kassenkrediten: Städte mit chronischen Haushaltsproblemen greifen regelmäßig darauf zurück.
Kein langfristiger Kapitalbedarf: Da die Kredite kurzfristig angelegt sind, entstehen keine langfristigen finanziellen Verpflichtungen. Strengere Kontrolle durch die Kommunalaufsicht: Hohe Kassenkreditbestände führen zu stärkeren Auflagen und Einschränkungen.
Vereinfachte Genehmigung: Kassenkredite werden meist durch die Haushaltssatzung geregelt. Weniger Investitionen: Kommunen mit hoher Verschuldung haben weniger Spielraum für Investitionen in Infrastruktur.

Sind Kassenkredite heute noch von Bedeutung?

Seit Mitte der 1990er Jahre ist die Nutzung von Kassenkrediten der Kommunen stetig gestiegen. Besonders in wirtschaftlich schwächeren Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland spielen kommunale Kassenkredite weiterhin eine große Rolle. Dieser Rückgang im Verwaltungshaushalt ergibt sich zum einen durch die steigenden Sozialausgaben, zum anderen durch sinkende Einnahmen aus Gewerbesteuern.

Allerdings hat sich die Zinssituation verändert. Während Kommunen in den letzten Jahren von niedrigen Zinssätzen profitierten, kam es durch die geldpolitische Straffung der Europäischen Zentralbank (EZB) zu einem Anstieg der Kassenkreditzinsen. Allerdings gibt es aktuelle Prognosen, die davon ausgehen, dass die EZB im Jahr 2025 den Leitzins weiter senken könnte, um die Konjunktur zu unterstützen. Dadurch könnten sich auch die Zinsen für Kassenkredite wieder etwas entspannen.

Trotz dieser möglichen Entlastung bleibt die kommunale Verschuldung auf hohem Niveau. In einigen Bundesländern sind die kommunalen Kassenkreditbestände weiterhin problematisch. Beispielsweise hatten die Gemeinden und Gemeindeverbände im Saarland Ende 2023 die höchste Pro-Kopf-Verschuldung mit 6.178 Euro, gefolgt von Hessen (5.789 Euro) und Nordrhein-Westfalen (4.752 Euro).[1] Auch in anderen Bundesländern sind Gemeindeverbände zunehmend von der Nutzung von Kassenkrediten betroffen, insbesondere in finanzschwachen Regionen. Diese hohen Ausmaße an Schulden verdeutlichen, dass Kassenkredite für viele Kommunen nach wie vor ein wichtiges, aber auch risikobehaftetes Finanzierungsinstrument sind.

Zudem können kommunale Kassenkredite strukturelle Haushaltsprobleme nicht lösen. In Regionen mit dauerhaft defizitären Haushalten steigt die Abhängigkeit von Kassenkrediten, wodurch sich finanzielle Spielräume weiter verengen. Wenn Kassenkredite nicht wie vorgesehen kurzfristig zurückgeführt werden, besteht die Gefahr einer anhaltenden Verschuldungsspirale.

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