Die Erziehung eines Kindes bedarf nicht nur viel Zeit und Geduld, sondern kostet auch Geld. Daher stehen Eltern bestimmte finanzielle Mittel gesetzlich zu. Neben allgemeinen Bezügen wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag (KiZ) auf die alle Familien ein Anrecht haben, gibt es auch situationsbezogene Zuschüsse und Leistungen wie beispielsweise den Unterhaltsvorschuss bei getrennt lebenden Eltern. Im Ratgeber erfährst Du, welche staatliche Förderungen für Familien das Bundesfamilienministerium zur Verfügung stellt.

Staatliche Hilfen für Eltern auf einen Blick

  • Mit dem Mutterschaftsgeld sichert die Bundesregierung das Einkommen von Müttern während der Mutterschutzfristen.
  • Die staatliche Förderung für Kinder in Form von Kindergeld oder Kinderfreibetrag wird nach der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Ausbildung oder Studium auch bis zum 25. Lebensjahr gewährt.
  • Eine steuerliche Alternative zu den Zahlungen des Kindergeldes sind Kinderfreibeträge. Die können ab einem bestimmten Einkommen die bessere Förderung
  • Die bis zu dreijährige Elternzeit ermöglicht es Dir als Elternteil, Dich intensiv um die Betreuung und Erziehung Deines Kindes zu kümmern.

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staatliche Förderung

Kindergeld als staatliche Förderung für Familien

Eine zentrale Förderung vom Staat für Kinder durch das Bundesfamilienministerium ist das Kindergeld. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Anzahl der Kinder im Haushalt. Gerade bei neuen Eltern herrscht oft große Ungewissheit darüber, ob sie ein Anrecht auf Kindergeld haben und für welche Verwendungszwecke die Förderung für Familien gezahlt wird.

Wer erhält Kindergeld?

Das Kindergeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Förderung des Staates für Familien. Es dient der Steuerbefreiung des Elterneinkommens. Daher erhalten diesen Zuschuss alle Familien mit berechtigten Kindern unabhängig ihres Einkommens.

Das Kindergeld dient der Steuerbefreiung des Einkommens der Eltern in Höhe des Existenzminimums eines Kindes. Zu dieser Existenzsicherung zählt auch der Bedarf für Betreuung und Erziehung beziehungsweise Ausbildung des Kindes.

Kindergeldzahlungen erfolgen an eine Person, in deren Obhut sich das Kind befindet und in deren Haushalt das Kind lebt. Zu den möglichen Bezugsberechtigten gehören die Eltern und andere Erziehungsberechtigte wie Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern sowie Großeltern.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Für jedes Kind erhalten bezugsberechtigte Personen seit 2021 mindestens 2019 Euro im Monat. Bei mehreren Kindern ist die Höhe des Kindergeldes durch die Anzahl an Kindern bestimmt. So erhalten die ersten beiden Kinder je 219 Euro und das dritte Kind 225 Euro monatlich. Ab dem vierten Kind werden 250 Euro im Monat gezahlt.

Welche Rolle spielt die Staatsangehörigkeit beim Kindergeld?

Deutsche und Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland können staatliche Förderungen für Familien in Form von Kindergeld in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Wohnort in Deutschland haben. Im Ausland lebende aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige können ebenfalls Kindergeld erhalten.

Ab wann bekommt man kein Kindergeld mehr?

Der Anspruch aufs Kindergeld erlischt grundsätzlich in dem Monat, in dem das Kind volljährig wird – es sei denn, das Kind durchläuft noch eine Schul- oder Berufsausbildung oder ein Studium. Der Kindergeldanspruch entfällt bei der Aufnahme einer „anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit“ durch das Kind.

Eine solche anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden vereinbart wurde. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle.

Zusätzliche Förderungen vom Staat für Kinder: Der Kinderzuschlag (KiZ)

Wenn das Einkommen der Eltern nicht für die Familie ausreicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld ein Kinderzuschlag (KiZ) beantragt werden. Als weitere staatliche Hilfe für Eltern beträgt diese Leistung bis zu 229 Euro im Monat. Der Antrag auf Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse gestellt. Er ist bei erfolgreicher Bewilligung für sechs Monate gültig. Neben dem Einkommen der Eltern fließt auch bestehendes Vermögen in die Berechnung des Anspruchs ein.

Alternative zum Kindergeld: Der Kinderfreibetrag

Neben dem Kindergeld gibt es für Eltern noch die alternative staatliche Förderung für Familien durch einen Kinderfreibetrag. Dabei erhöht sich der Steuerfreibetrag der Eltern.

Ab wann bekommt man einen Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag als Alternative zum Kindergeld lohnt sich ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro für Alleinerziehende beziehungsweise 60.000 Euro für gemeinsam veranlagte Eltern.

Wie wird der Kinderfreibetrag beantragt?

Anders als das Kindergeld muss kein Antrag auf einen Kinderfreibetrag gestellt werden. Wenn bei der Steuererklärung die Anlage Kind ausgefüllt wird, führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird ermittelt, welche der Varianten staatlicher Hilfe für Eltern die günstigere darstellt und gegebenenfalls der Steuerfreibetrag der Eltern erhöht.

Die Elternzeit als staatliche Hilfe für Eltern

Nach dem Bundeselterngesetz- und Elterngesetz (BEEG) der Bundesregierung haben beide Elternteile einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Diese ermöglicht Eltern die Teilhabe an der Kindererziehung ohne Gefährdung der Berufstätigkeit.

Kann man die Elternzeit aufteilen?

Ja, die gesamte Elternzeit kann auf maximal drei, in Absprache mit dem Arbeitgeber auch mehr Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Vor dem dritten Geburtstag des Kindes kann die Elternzeit frei gewählt werden. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes können maximal 24 Monate Elternzeit in Anspruch genommen werden.

Welche Fristen gelten bei der Beantragung von Elternzeit?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen dem Arbeitgeber ihren Elternzeit-Wunsch schriftlich und spätestens sieben Wochen vor deren Beginn mitteilen. Für eine Verschiebung eines Elternzeit-Anteiles auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes gilt eine Anmeldefirst von 13 Wochen.

Das Elterngeld zur Unterstützung von Familien

Das Elterngeld ist eine Förderung vom Staat für Familien nach der Geburt eines Kindes. Ein Anspruch auf die Unterstützung durch den Staat besteht, wenn Väter oder Mütter nur eingeschränkter oder keiner Berufstätigkeit nachgehen, um sich um das Kind zu kümmern. Dabei stehen die Variante Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus zur Verfügung.

Wie unterscheiden sich die drei Elterngeldvarianten?

Basiselterngeld kann direkt nach der Geburt des Kindes und bis zum ersten Geburtstag bezogen werden. Das ElterngeldPlus verlängert den Anspruch, beträgt aber nur noch die Hälfte des Basiselterngeldes. Der Partnerschaftsbonus kann den Anspruch auf das ElterngeldPlus verlängern.

Basiselterngeld liegt meist bei 65 Prozent des Nettoeinkommens. Es beträgt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat und kann mindestens zwei Monate und bis zum ersten Geburtstag des Kindes bezogen werden. ElterngeldPlus liegt bei 50 Prozent des Basiselterngeldes und kann dieses um die doppelte Laufzeit verlängern. Der Partnerschaftsbonus kann den Anspruch auf ElterngeldPlus verlängern. Er unterstützt Eltern, die gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Wie wird Elterngeld beantragt?

Elterngeld sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Geburt des Kindes beantragt werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden. Er ist online, bei der Elterngeldstelle, in Gemeindeverwaltungen, bei Krankenkassen und in Krankenhäusern mit Geburtsstationen erhältlich.

Fazit: Diese Förderungen vom Staat für Familien gibt es

Neben zahlreichen Hilfen für Alleinerziehende wie beispielsweise dem Unterhaltsvorschuss stehen Familien unabhängig vom Einkommens staatliche finanzielle Hilfen für Eltern zu. Dazu gehören zum einen das Kindergeld beziehungsweise ab bestimmten Einkommen alternativ der Kinderfreibetrag. Unter gewissen Voraussetzungen kann zusätzlich ein Kinderzuschlag (KiZ) gezahlt werden.

Um Erziehungszeiten der Väter und Mütter auszugleichen, werden weitere staatliche Hilfen für Eltern geleistet. So haben beide Elternteile einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld gleicht wegfallende oder reduzierte Einkommen grundsätzlich ein Jahr nach der Geburt des Kindes aus. Zusätzlich können mit dem ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus die Bezugszeit für diese finanzielle Unterstützung verlängert werden. Außerdem kannst Du Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen.

Mit diesen Hilfen und Leistungen unterstützt der Staat junge Väter und Mütter und ermöglich ihnen die Teilhabe an der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder.

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