Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner neben der Umschuldung der einzige denkbare Weg aus der Schuldenfalle. Immerhin winken nach drei Jahren Insolvenzfahren dank der Restschuldbefreiung ein schuldenfreier Neuanfang und die Chance auf ein neues Leben. Dennoch hat allein der Begriff Privatinsolvenz eine abschreckende Wirkung. Zudem wissen die wenigsten, was eine Privatinsolvenz für Folgen nach sich zieht. Was kommt auf den Schuldner zu? Wir erklären, mit welchen Folgen der Privatinsolvenz Du während und nach dem Insolvenzverfahren rechnen solltest.

Wer erfährt von der Insolvenz?

Den Insolvenzantrag stellen zu müssen ist kein leichter Schritt – insbesondere mit dem Hintergedanken, dass dann alle Welt von den eigenen Finanzproblemen erfährt. So unmittelbar passiert das aber natürlich nicht, ein Insolvenzverfahren wird schließlich nicht öffentlich gemacht.

Folgende Personen bzw. Institutionen werden jedoch von Deiner Insolvenz in Kenntnis gesetzt:

  1. Auskunfteien: Ein Privatinsolvenzverfahren wird in der Regel mit einem negativen Eintrag bei der Schufa
  2. Arbeitgeber: Eine für viele unangenehme Folge einer Privatinsolvenz ist, dass der Arbeitgeber darüber informiert wird – nämlich dann, wenn das Gericht im Rahmen des Insolvenzverfahrens Deine Einkommensverhältnisse prüft.
  3. Bank: Wenn der Treuhänder pfändbares Einkommen von Deinem Konto einzieht oder die Auflösung von Sparbüchern einleitet, erfährt Deine Bank zwangsläufig von Deiner Privatinsolvenz. Zudem überprüfen Banken die Schufa-Einträge ihrer Kunden in der Regel alle zwei Jahre.
  4. Vermieter: Eine hinterlegte Kaution zählt zu pfändbarem Vermögen und damit zur Insolvenzmasse. Bei einem Umzug während des Insolvenzverfahrens besteht zudem die Möglichkeit, dass der neue Vermieter Deine Schufa-Einträge einsieht und so von Deinen Schulden erfährt.

Die wichtigsten Konsequenzen der Privatinsolvenz

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwaltet der zuständige Treuhänder sowohl das Einkommen als auch das Vermögen des Schuldners. Aufgrund ihrer Überschuldung müssen Betroffene ihr Einkommen dann für drei Jahre abtreten. Zudem werden in dieser Zeit Vermögensgegenstände des Schuldners gepfändet.

Schuldner müssen jedoch nicht ihr gesamtes Einkommen an den Treuhänder abtreten, sodass trotz einschneidender Folgen einer Privatinsolvenz noch ausreichend Geld für die täglichen Lebenshaltungskosten bleibt. Zudem zählen auch nicht sämtliche Besitzgegenstände des Schuldners automatisch zur Insolvenzmasse.

Insolvenzmasse: Was kann gepfändet werden?

Was zählt bei der Privatinsolvenz nicht zur Insolvenzmasse?

Was eine Privatinsolvenz für Folgen hat, wird Dir als Schuldner insbesondere zu Beginn des Insolvenzverfahrens schmerzhaft deutlich. Um die Forderungen Deiner Gläubiger zu tilgen, veräußert der Insolvenzverwalter zunächst Deine vorhandenen Vermögenswerte bzw. Wertgegenstände. Hierzu zählen z. B. Sparbücher, Autos, Laptops, Lebensversicherungen, Kapitalanalagen oder Rentenversicherungen.

Bei einigen Wertgegenständen geschieht das im Rahmen einer sogenannten Austauschpfändung. Dein teurer Laptop wird z. B. verkauft und Du erhältst im Austausch einen günstigeren Laptop. Die entsprechenden Erlöse fließen an Deine Gläubiger. Benötigst Du die entsprechenden Wertgegenstände, wie z. B. Auto oder Laptop, zwingend für Deinen Job, werden diese allerdings trotz der ausstehenden Forderungen Deiner Gläubiger nicht gepfändet.

Die Pfändung persönlicher Wertgegenstände ist sicherlich eine der schmerzhaftesten Folgen einer Privatinsolvenz. Nicht zum pfändbaren Vermögen und damit zur Insolvenzmasse gehören grundsätzlich jedoch folgende persönlichen Gegenstände:

  1. Möbel
  2. Schmuck
  3. Kleidung

Ausgenommen hiervon sind allerdings besonders wertvolle Dinge, z. B. ein sehr teurer antiker Wohnzimmerschrank oder ein besonders teures Designer-Kleid. Sofern diese bei Verkauf einen hohen Betrag einbringen würden, kann sie der Insolvenzverwalter im Sinne der Gläubiger veräußern, um damit ausstehende Forderungen zu begleichen.

Pfändungsfreigrenze im Insolvenzverfahren

Im Anschluss an das Vermögen widmet sich der Insolvenzverwalter Deinen Einkünften. In der dreijährigen Wohlverhaltensphase einer Insolvenz musst Du einen Anteil Deines Einkommens an den Treuhänder abtreten. Dabei handelt es sich um jenen Teil des Einkommens, welcher über der sogenannten Pfändungsschutzgrenze liegt (aktuell: 1.079,99Euro pro Monat). Welcher Anteil des über dieser Grenze liegenden Einkommens dann gepfändet wird, kannst Du der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Die dort aufgeführten Beträge werden alle zwei Jahre angepasst. Wichtig zu wissen: Sobald eine Unterhaltspflicht besteht, sinkt der pfändbare Betrag auf 0 Euro.

Die folgende Tabelle zeigt einen Auszug, wie hoch der pfändbare Betrag für nicht-unterhaltspflichtige Schuldner derzeit ist:

Einkommen Pfändbarer Betrag
0 bis 1179,99 Euro 0 Euro
von 1180 Euro bis 1189,99 Euro 0,99 Euro
von 1280 Euro bis 1289,99 Euro 70,99 Euro
von 1380 Euro bis 1389,99 Euro 140,99 Euro
von 1450 Euro bis 1459,99 Euro 189,99 Euro
von 1500 Euro bis 1509,99 Euro 224,99 Euro

Grundsätzlich ist für den Zeitraum eines Privatinsolvenzverfahrens ein bescheidener Lebensstil nötig und aufgrund der Schulden auch angebracht. Über den Pfändungsfreibetrag können bei einer Privatinsolvenz die Folgen für den Alltag jedoch zumindest insofern reduziert werden, dass Du nicht jeden Monat befürchten musst, gänzlich ohne Geld dazustehen. Die Pfändungsschutzgrenze sichert Dir zumindest ein Existenzminimum. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Du rechtzeitig ein Pfändungsschutzkonto einrichtest. Mögliche Unterhaltsverpflichtungen erhöhen übrigens den monatlichen Pfändungsfreibetrag.

Schufa-Eintrag und die Folgen einer Insolvenz für Vertragsabschlüsse

Mitteilungspflichten des Schuldners

Die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz wird in der Regel auch bei Auskunfteien wie der Schufa vermerkt. Der negative Schufa-Eintrag zählt bei einer Insolvenz zu den Folgen, die Schuldner abgesehen von den unmittelbaren finanziellen Konsequenzen am meisten belastet. Der Abschluss von Verträgen, seien es Kreditverträge, Mietverträge oder Handyverträge, wird durch einen negativen Schufa-Eintrag nämlich deutlich erschwert. Zudem bleibt der Eintrag noch bis zu drei Jahre nach der gerichtlichen Restschuldbefreiung bestehen.

Auch wenn das eigentliche Verfahren bereits abgeschlossen ist und eine Restschuldbefreiung gewährt wurde, spürst Du möglicherweise also noch lange nach der Privatinsolvenz deren Folgen.

Tipp: Wer nach Abschluss des Insolvenzverfahrens einen Kredit aufnehmen möchte, kann seine Chancen erhöhen, wenn er einen Bürgen oder einen zweiten Kreditnehmer findet.

Im Rahmen einer Privatinsolvenz sind die Konsequenzen für den Schuldner nicht nur finanzieller Natur. Während der dreijährigen Wohlverhaltensphase musst Du im Sinne eines erfolgreich verlaufenden Verfahrens so auch konkreten Mitteilungspflichten nachkommen. Tust Du das nicht, riskierst Du die Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht.

In welchen Situationen musst Du Deinen Insolvenzverwalter informieren?

  1. Wohnungswechsel
  2. Steuer- oder Betriebskostenrückerstattung, Auszahlung von Versicherungsgeldern oder Erhalt sonstiger Geldbeträge
  3. Erbschaften während der Insolvenz
  4. Änderungen an den Einkommensverhältnissen
  5. Änderung des Arbeitsverhältnisses

Fehlverhalten während der Privatinsolvenz hat Konsequenzen für die Restschuldbefreiung

Dem Treuhänder oder dem Insolvenzgericht relevante Informationen zu verschweigen oder gar falsche Angaben zu machen, kann Dich teuer zu stehen kommen. Verletzt Du Deine Auskunft- und Mitwirkungspflicht im Laufe des Verfahrens, kann Dir die Restschuldbefreiung am Ende der Wohlverhaltensphase verwehrt werden. Das eigentliche Ziel bzw. die wünschenswerte Konsequenz der Privatinsolvenz – ein schuldenfreier Neuanfang – setzt Du so fahrlässig aufs Spiel.

Das gleiche gilt für den Fall einer Insolvenzstraftat im Laufe des Verfahrens oder, wenn es Dir nicht gelingen sollte, neue Schulden zu vermeiden. Die Wohlverhaltensphase trägt also nicht umsonst diesen Namen, denn Fehlverhalten hat bei der Privatinsolvenz Folgen – insbesondere für die Restschuldbefreiung.

Für welche Lebensbereiche hat eine Insolvenz geringe Folgen?

Bei einer Privatinsolvenz scheinen die Folgen für den Schuldner erdrückend zu sein. Trotz Insolvenzverwalter und Gläubigern im Rücken, kannst Du jedoch auch bei einer Insolvenz ein weitgehend selbstbestimmtes Leben führen. Wofür Du z. B. Dein pfändungsfreies Einkommen in der Wohlverhaltensphase verwendest, ist dem Treuhänder bzw. Gläubiger egal und komplett Dir überlassen. Sogar eine Selbständigkeit ist im Laufe einer Insolvenz möglich. Dein Privatleben bleibt Dir also grundsätzlich erhalten.

Damit Dir die Privatinsolvenz positive Folgen, wie eben eine vollständige Restschuldbefreiung, aber auch einen gesünderen Umgang mit Geld bringt, solltest Du auf jeden Fall darüber nachdenken, eine professionelle Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Die Restschuldbefreiung wiegt die Folgen der Privatinsolvenz auf

Die Anmeldung einer Verbraucherinsolvenz ist unbestritten ein wesentlicher Einschnitt in das Leben eines jeden Schuldners. Persönliche Wertgegenstände müssen verkauft werden, das Geld auf dem Sparbuch fließt an die Gläubiger und auch Teile des Einkommens werden gepfändet.

Der negative Schufa-Eintrag als Folge einer Privatinsolvenz erschwert den Betroffenen zudem den Abschluss von Verträgen während des dreijährigen Verfahrens, aber auch über die Zeit der Insolvenz hinaus.

Obwohl eine Privatinsolvenz Folgen für Schuldner und Angehörige hat, die nicht unbedingt angenehm sind, bietet die Eröffnung einer Insolvenz dennoch eine große Chance: Nach der Restschuldbefreiung vollständig von allen verbleibenden Forderungen befreit zu sein und in ein neues Leben zu starten, ohne Schulden, Treuhänder und Gläubiger. Dank dem gesetzlich geregelten Pfändungsfreibetrag werden Schuldner außerdem vor kompletter Zahlungsunfähigkeit im Insolvenzalltag bewahrt.