Wenn Schuldner die ausstehenden Forderungen nicht mehr begleichen können, finden Gläubiger andere Wege, um an ihr Geld zu kommen. Über eine Vermögensauskunft kann ein Gläubiger so z. B. die Einkommens- und Wertverhältnisse des Schuldners in Erfahrung bringen und eine Lohn- oder Kontopfändung einleiten.

Bei solchen Vollstreckungsmaßnahmen wandern dann sämtliche Einkünfte des Schuldners direkt an den Gläubiger. Damit Betroffene in einem solchen Fall überhaupt noch Einkäufe oder Mietkosten bezahlen können, sollten sie ihr Konto rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln.

Wir erklären, wie Schuldner ein Pfändungsschutzkonto einrichten können, wie ein solches Konto funktioniert und welche Sicherheiten es bietet.

Pfändungsschutzkonto: Was ist das?

Das Pfändungsschutzkonto – auch P-Konto genannt – ist eine spezielle Form eines Girokontos. Auf einem solchen Konto wird für den Schuldner ein festgesetzter Freibetrag vor dem Zugriff durch Gläubiger im Rahmen einer Kontopfändung geschützt.

Durch die Umwandlung von einem „normalen“ Konto in ein P-Konto wird ein Teil der Einkünfte des Schuldners auf dessen Konto einbehalten und von der Pfändung verschont. Dank der Unpfändbarkeit des Freibetrages auf dem Pfändungsschutzkonto können Schuldner also zumindest ihre Lebenshaltungskosten bezahlen.

Beim Pfändungsschutzkonto ist die Höhe des Grundfreibetrages dabei auf 1.179,99 Euro pro Monat festgesetzt. Hat der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen, können auch höhere Freibeträge beantragt werden.

So funktioniert ein Pfändungsschutzkonto

Mit einem Pfändungsschutzkonto kannst Du als Schuldner auf ein festgesetztes Guthaben auf Deinem Konto zugreifen, selbst wenn Du von einer Lohn- bzw. Kontopfändung betroffen bist. Das P-Konto bietet also eine gewisse finanzielle Sicherheit in Zeiten finanzieller Schieflage.

Das Pfändungsschutzkonto funktioniert dabei wie ein ganz normales Girokonto. Du kannst damit Geld abheben, sowie Überweisungen oder Lastschriftaufträge durchführen. Die Bank kann dem Kontoinhaber unter bestimmten Umständen allerdings die Ausstellung bzw. Verfügbarkeit einer Kreditkarte verweigern.

Die Höhe des verfügbaren Grundfreibetrages wird in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Schuldner auf Antrag so auch ein höherer Freibetrag gewährt werden.

Pfändungsschutzkonto: Freibetrag hängt vom monatlichen Verbrauch ab

Der Grundfreibetrag beläuft sich bei einem Pfändungsschutzkonto pro Monat auf 1.179,99 Euro. Da nur Du als Kontoinhaber auf diesen Betrag Zugriff hast, kannst Du damit regelmäßig Miete, Strom oder Lebensmittel bezahlen ohne Angst haben zu müssen, dass dieses Geld an Deinen Gläubiger fließt.

Hast Du den Freibetrag vollständig aufgebraucht, kannst Du für diesen Monat nicht mehr auf Dein Konto zugreifen. Auf der anderen Seite können nicht verbrauchte bzw. nicht benötigte Freibeträge einmalig in den kommenden Monat übertragen werden, sodass Dir im folgenden Monat ein höherer Freibetrag zusteht.

Du hast allerdings nur dann Zugriff auf das Pfändungsschutz-Guthaben, wenn das Geld auch wirklich in entsprechender Höhe auf dem Konto vorhanden ist. Solltest Du durch erneute Überschuldung Dein Konto überzogen haben, erhältst Du auch mit einem Pfändungsschutzkonto keinen Freibetrag.

Praxisbeispiel: So berechnet sich der monatliche Freibetrag

Welchen Freibetrag Du pro Monat zur Verfügung hast, hängt vor allem davon ab, ob und wie Du das Guthaben deines Pfändungsschutzkontos ausschöpfst. Das lässt sich am besten anhand zweier Bespiele verdeutlichen:

Beispiel 1:

Verfügbarer Freibetrag
Mai 1.179,99 Euro
bis 15. Mai vollständig i.H.v. 1.179.59 Euro in Anspruch genommen
16.-31. Mai 0 Euro

Beispiel 2:

Verfügbarer Freibetrag Bis Monatsende in Anspruch genommen
Mai 1.179,99 Euro 500 Euro
Juni 1.859,99 Euro

(1.179,99 Euro + 679,99 Euro Restguthaben aus Monat Mai)

Wann werden Schuldnern höhere Freibeträge gewährt?

Die in der ZPO festgesetzte Pfändungsfreigrenze wird regelmäßig alle zwei Jahre angepasst. Der monatliche Pfändungsfreibetrag kann unter gewissen Voraussetzungen aber höher liegen als der Grundfreibetrag.

Bist Du beispielsweise zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, wird für Dein Pfändungsschutzkonto die Grenze des Freibetrages angehoben. Die gleiche Regelung gilt, wenn Du für eine weitere Person aus einer „Bedarfsgemeinschaft“ Sozialleistungen entgegennimmst. Hierzu zählen z. B. Lebensgefährtin, Lebensgefährte oder ein Stiefkind.

Beispiel:

Grundfreibetrag: 1.179,99 Euro
+ 443,57 Euro (für erste unterhaltspflichtige Person)
+ 247,12 Euro (für jede weitere unterhaltspflichtige Person)

Darüber hinaus können eingehende Sozialleistungen auf Antrag und mit entsprechender Bescheinigung vor einer Pfändung durch den Gläubiger geschützt werden:

  1. Mehrbedarfszahlungen aufgrund gesundheitlicher oder körperlicher Schäden (z. B. Pflegegeld)
  2. Kindergeld anderweitige Sozialleistungen für Kinder

Damit Deine Bank die Anpassungen am Freibetrag bzw. an der Unpfändbarkeit für eingehende Sozialleistungen vornimmt, musst Du entsprechende Nachweise einreichen. Die Bescheinigungen kannst Du an folgenden Stellen einholen:

  1. Arbeitgeber
  2. Arbeitsagentur
  3. Anerkannte Schuldnerberatungen
  4. Rechtsanwälte
  5. Steuerberater
  6. Sozialleistungsträger

So kannst Du ein Pfändungsschutzkonto einrichten

Prinzipiell hat jeder Kontoinhaber in Deutschland den Anspruch, sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Um den Umwandlungsanspruch wahrzunehmen, musst Du dafür einen Antrag bei Deiner Bank einreichen.

Bist Du von einer Pfändung betroffen, ist Deine Bank dann verpflichtet, Dein Konto innerhalb einer Frist von vier Tagen nach Antragsstellung in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Statt Umwandlung eines bestehenden Kontos kannst Du auch einen Antrag auf die Einrichtung eines neuen Kontos stellen, welches dann unmittelbar als P-Konto eingerichtet wird und Dir automatisch den zustehenden Pfändungsfreibetrag gewährt.

Wie kannst Du ein Pfändungsschutzkonto aufheben?

Einige Kontofunktionen sind beim Pfändungsschutzkonto im Vergleich zum normalen Girokonto eingeschränkt. Für Kontoinhaber ist es daher sinnvoll, nach einer erfolgten Pfändung ihr Pfändungsschutzkonto aufzuheben und wieder ein normales Girokonto umzuwandeln. Um das P-Konto zurückwandeln zu lassen, musst Du dafür bei Deiner Bank die Zusatzvereinbarung zum Pfändungsschutzkonto kündigen.

Solltest Du in der Pfändungsphase Deine Bank wechseln wollen (z. B. für eine Umschuldung), kannst Du das Konto auch insgesamt kündigen und bei einer anderen Bank ein P-Konto einrichten. Achte dann aber darauf, dass Du das geschützte Guthaben auf dem ehemaligen Konto noch vollständig in Anspruch nimmst. Mit Aufhebung des P-Kontos bei Deiner alten Bank geht verbleibendes Guthaben aus dem Pfändungsschutz sonst unmittelbar an Deine Gläubiger.

Ist ein Pfändungsschutzkonto auch ohne Pfändung sinnvoll?

Wenn Du bisher erfolgreich Schulden vermeiden konntest und Dir keine Kontopfändung droht, bringt Dir ein Pfändungsschutzkonto mehr Nachteile als Vorteile, da einige Kontofunktionen im Vergleich zu einem normalen Girokonto eingeschränkt sein können.

Auch was die Kontoführungsgebühren angeht, sparst Du mit einem Pfändungsschutzkonto keine Kosten gegenüber einem herkömmlichen Konto. Ein P-Konto als Vorsorgemaßnahme einzurichten ist daher nicht empfehlenswert.

Wenn Du dagegen vor einer Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger stehst, ist ein P-Konto mehr als sinnvoll. Dein Kontoguthaben kann so zwar anteilig, jedoch nicht vollständig gepfändet werden, da Du weiterhin über Deinen monatlichen Freibetrag verfügen kannst.

Fazit: Pfändungsschutzkonto bewahrt Schuldner vor Zugriff durch Gläubiger

Die Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto erlaubt es Schuldnern finanziell ein wenig aufzuatmen. Mindestens 1.179,99 Euro stehen dem Kontoinhaber so auf einem Pfändungsschutzkonto als Freibetrag monatlich zur Verfügung. Dieses Guthaben ist vor dem Zugriff durch Gläubiger geschützt und bietet Schuldnern damit die Sicherheit, ihre laufenden Lebensunterhaltungskosten decken zu können.

Musst Du Unterhaltszahlungen leisten, kannst Du mit den entsprechenden Bescheinigungen zudem einen höheren Pfändungsfreibetrag beantragen. Bestimmte Sozialleistungen, z. B. Kindergeld, sind darüber hinaus pfändungsfrei.

Sie steigern zwar nicht den eigentlichen Freibetrag, werden aber von einer Pfändung durch den Gläubiger freigestellt und erhöhen damit effektiv das Dir monatlich verfügbare Guthaben. Auch hierfür benötigst Du jedoch eine Bescheinigung des entsprechenden Sozialleistungsträgers.

Was tun bei Schulden? Die Einrichtung eines P-Kontos ist ein wichtiger Schritt, um eine Insolvenz und die komplette Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Darüber hinaus sollten Betroffene aber auch weitere externe Hilfe in Anspruch nehmen, z. B. den Service einer umfassenden Schuldnerberatung.

Wir beantworten Deine Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Im Gegensatz zu einem normalen Konto kann ein Pfändungsschutzkonto nicht als Gemeinschaftskonto geführt werden. Wenn Du mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner ein Gemeinschaftskonto hast und ein P-Konto einrichten möchtest, musst das Gemeinschaftskonto zunächst in einzelne Konten aufgeteilt bzw. auf Deinen Namen umgeschrieben werden. Erst dann ist eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto möglich.

Wie bei einem normalen Girokonto fallen in der Regel auch bei einem Pfändungsschutzkonto Kosten für die Kontoführung an. Für die eigentliche Umwandlung von Girokonto in Pfändungsschutzkonto kann Deine Bank jedoch keine Gebühren von Dir verlangen. Ist Dein Girokonto kostenlos, musst Du auch keine Gebühren für das P-Konto bezahlen.

Zwar enthalten die entsprechenden Gesetzesregelungen keinen konkreten Kündigungsschutz für Pfändungsschutzkonten, dafür aber verstärkte Kündigungsbeschränkungen. Zudem hast Du bei Kündigung Deines in ein P-Konto umwandelten Girokontos Anspruch auf die Eröffnung von einem sogenannten Basiskonto bei der Bank Deiner Wahl, sofern Du nicht bereits ein weiteres solches Konto besitzt.

Nein, Du darfst lediglich ein Pfändungsschutzkonto besitzen. Solltest Du mehrere P-Konten führen, machst Du Dich strafbar und riskierst Deinen Pfändungsschutz vollständig zu verlieren. Bevor Du ein Pfändungsschutzkonto einrichten kannst, musst Du Deiner Bank daher versichern, dass Du nicht bereits bei einem anderen Kreditinstitut ein solches P-Konto führst. Deine Bank hat dabei das Recht über Nachfrage bei Auskunfteien Deine Aussage zu überprüfen.