Schulden können schnell zur Belastung werden. Doch nicht nur für den Schuldner selbst, sondern auch für Lebensgefährten und Ehepartner. Sind die Schulden so hoch, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist, kann der letzte Ausweg die Privatinsolvenz sein. Die private Insolvenz hilft dabei, innerhalb weniger Jahre schuldenfrei zu werden. Dazu durchläuft das Insolvenzverfahren mehrere Phasen, bis die Restschuldbefreiung eintritt und die Schulden erlassen sind.

Eine Privatinsolvenz bringt einige Verpflichtungen mit sich. Unter anderem auch die Beauftragung eines Insolvenzverwalters, welcher die Insolvenzmasse verwaltet. Viele Ehegatten stellen sich die Frage, ob die Privatinsolvenz auch das Vermögen des Ehepartners betrifft. Fällt das Einkommen des Partners unter die Insolvenzmasse und welche Folgen hat die Privatinsolvenz für den Ehepartner? Wir klären die rechtliche Lage bei der Insolvenz eines Ehepartners.

Betrifft die Privatinsolvenz den Ehepartner?

Beantragt ein Ehepartner eine Privatinsolvenz, kann in der Regel auch nur dieser zur Haftung gezogen werden. Jeder haftet nur für die eigenen Schulden und nicht für die des Partners oder Lebensgefährten. Das Vermögen des Ehepartners wird dadurch nicht grundsätzlich in die Insolvenzmasse einbezogen. Jedoch gelten auch für die Privatinsolvenz bei verheirateten Ehepaaren Ausnahmen.

Fallunterscheidung bei Güterstand der Eheleute

Im Fall einer Privatinsolvenz bei einem Ehepaar werde zwei Szenarien unterschieden: Die Ehegatten leben in einer Zugewinngemeinschaft oder in einer Gütergemeinschaft.

Zugewinngemeinschaft

Sofern Du bei der Heirat durch einen Ehevertrag nichts anders vereinbart hast, leben Du und Dein Ehepartner automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. Bei diesem Güterstand wird das Vermögen der Ehegatten getrennt behandelt – Du verwaltest Dein eigenes Einkommen und Vermögen. Dadurch haftet auch jeder Partner für die eigenen Schulden, das gilt auch für Schulden vor der Ehe. Bei einer Privatinsolvenz des Ehepartners ist das Einkommen des nicht-insolventen Partners nicht betroffen und auch nicht pfändbar.

Das gilt jedoch nicht, wenn Schulden z. B. durch einen Kredit entstanden sind, bei dem der Ehepartner den Vertrag mitunterzeichnet hat. In diesem Fall eines gemeinsamen Kredits betrifft die Privatinsolvenz beide Ehepartner und beide werden zum Schuldner. Auch wenn Du für Deinen Ehepartner eine Bürgschaft übernimmst oder umgekehrt, sind beide Ehegatten für die Schulden haftbar.

Gütergemeinschaft

Hast Du in einem Ehevertrag eine Gütergemeinschaft festgehalten, gilt eine andere Rechtslage. Durch diesen Güterstand wird das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich als gemeinschaftlich angesehen. Das hat sowohl auf die Schulden als auch auf eine Privatinsolvenz Auswirkungen. Denn bei einer Gütergemeinschaft haften beide Eheleute. Meldet ein Ehepartner nach der Heirat eine Privatinsolvenz an, ist auch das Einkommen und Vermögen des nicht-insolventen Partners von den Gläubigern pfändbar.

Achtung: Bei einer Privatinsolvenz beider Ehepartner müssen zwei separate Anträge gestellt werden. Es empfiehlt sich in diesem Fall denselben Insolvenzverwalter für Dich und Deinen Ehepartner vorzuschlagen.

Ausnahmen bei Privatinsolvenz des Ehepartners

Bei der Insolvenz des Ehepartners solltest Du folgende Ausnahmen bedenken:

  • Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
  • Gemeinsames Konto
  • Schulden beim Finanzamt
  • Verfahrenskosten

Entsteht eine Zahlungsunfähigkeit in einer Zugewinngemeinschaft, muss nur der Ehepartner dafür haften, der die Schulden verursacht hat. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, bei denen die Gläubiger die Verbindlichkeiten von beiden Ehegatten einfordern können. Im Fall einer Privatinsolvenz kann das auch Folgen für den nicht-insolventen Ehepartner haben.

Ausnahmen bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs und Gemeinschaftskonto

Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs bilden eine Ausnahme bei der Haftung von Schulden. Laut § 1357 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es Ehegatten erlaubt, Geschäfte einzugehen, die der angemessenen Deckung des Lebensbedarfs dienen, ohne dass der Ehepartner einen Vertrag unterschreiben oder eine direkte Einwilligung geben muss. Dieses Recht ist die sogenannte Schlüsselgewalt. Die Geschäfte kann jeder Ehegatte mit Wirkung auch für den Partner oder Lebensgefährten besorgen. Das bedeutet, durch die Schlüsselgewalt haften grundsätzlich beide Ehepartner für die Anschaffung dieser Konsumgüter.

Zu diesen Geschäften des Lebensbedarfs zählen z. B. der Kauf von Lebensmitteln, Kleidung oder Haushaltsgeräten. Stehen bei der privaten Insolvenz Schulden für diese Anschaffungen aus, stehen den Gläubigern auch Forderungen gegenüber dem nicht-insolventen Partner zu.

Auch ein Gemeinschaftskonto kann Folgen für beide Ehepartner bei einer Privatinsolvenz haben. Während des Insolvenzverfahrens erhält der Insolvenzverwalter das Recht, Beträge zwecks Schuldentilgung vom Konto des Schuldners zu nehmen. Besteht nur ein gemeinsames Konto, ist der Insolvenzverwalter nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob das Geld vom Schuldner oder dem Ehepartner stammt.

Sonderfall Steuerschulden

Steuerschulden werden vor dem Gesetz genauso behandelt wie alle anderen Schulden auch. Hast Du bei einer Privatinsolvenz Schulden beim Finanzamt, werden auch diese nach dem Verfahren zur Restschuldbefreiung gezählt und die Steuerschulden entfällt.

Bei Ehepaaren sind Steuerschulden im Fall einer Privatinsolvenz ein Sonderfall. Denn sind die Ehegatten beim Finanzamt gemeinsam steuerlich veranlagt, haften beide Partner für eventuelle Steuerschulden. Bei einer Privatinsolvenz kann das Finanzamt die Forderung auch von dem solventen Ehepartner verlangen. Sofern möglich, muss dieser dann die Steuerschulden des Ehepartners begleichen.

Ein weiteres Problem bei gemeinsamer Veranlagung ist die Steuererstattung. Bei Privatinsolvenz des Ehepartners geht die gesamte Steuererstattung an den Insolvenzverwalter, der sie unter den Gläubigern aufteilt. Der nicht-insolvente Ehepartner verliert zwangsläufig die Rückerstattung des Finanzamts. Daher ist es ratsam, Du stellst im Voraus einen Aufteilungsantrag. Der Aufteilungsantrag ermöglicht weiterhin die Splittingvorteile, im Fall einer Pfändung wird jedoch die Gesamtschuld in Teilschulden geteilt. So erhält der solvente Ehepartner auch bei Privatinsolvenz Teile der Steuererstattung.

Steuererstattungsansprüche aus der Zeit vor dem Insolvenzverfahren und auch währenddessen entstehende Ansprüche fallen in die Insolvenzmasse. Erst ab der Wohlverhaltensphase steht Dir als Schuldner die Rückerstattung wieder zu.

Übernahme der Verfahrenskosten

Als solventer Lebensgefährte oder Ehepartner bist Du auch von der Privatinsolvenz des Partners betroffen, wenn es um die Verfahrenskosten des Insolvenzverfahrens vor Gericht geht. Verfügst Du als verheirateter, nicht von der Privatinsolvenz betroffener Ehepartner über ein Einkommen, welches die Pfändungsfreigrenze übersteigt, kann das Insolvenzgericht Dich dazu verpflichten, die Verfahrenskosten zu zahlen. Diese Kosten für das Verfahren vor Gericht müssen auch noch nach der Restschuldbefreiung des insolventen Ehepartners getilgt werden.

Wie viel Selbstbehalt steht einem Ehepaar bei Privatinsolvenz zu?

Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens wird das Vermögen und Einkommen des zahlungsunfähigen Schuldners gepfändet. Dadurch werden einige der Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern getilgt. Damit Dir als Schuldner ein Existenzminimum möglich ist und Du die Lebenshaltungskosten tragen kannst, wird nicht das komplette Einkommen gepfändet. Bei einer Privatinsolvenz wird dem Ehepaar bzw. Dir als insolventen Ehepartner ein Selbsterhalt gewährt. Dieser Pfändungsfreibetrag wird auf einem Pfändungsschutzkonto verwaltet.

Bei Privatinsolvenz beider Ehepartner wird der Selbsterhalt nicht zusammengelegt. Eine Ehe ändert nichts an dem pfändungsfreien Betrag. Die Höhe dieser Pfändungsfreigrenze richtet sich grundsätzlich nach dem Nettogehalt des Schuldners. Diese Pfändungsfreigrenze erhöht sich nur dann, wenn der insolvente Partner unterhaltspflichtig ist.

Unterhalt kann unter anderem für folgende Personen fällig werden:

  • Getrenntlebende Ehegatten
  • Geschiedene Ehegatten
  • Eheliche und uneheliche Kinder

Um diesen Unterhaltszahlungen weiterhin nachgehen zu können, wird der Selbstbehalt bei Insolvenz erhöht. Der pfändbare Betrag wird also geringer, umso mehr Unterhalt gezahlt werden muss.

Um zu vermeiden, dass Du und Dein Partner nur noch den Pfändungsfreibetrag zur freien Verfügung habt, können auch Alternativen zur Schuldenfreiheit in Betracht gezogen werden. Anstatt einer Privatinsolvenz kann auch die Umschuldung bei dem Weg aus den Schulden helfen. Durch die Aufnahme eines zusätzlichen Kredits können die alten Forderungen zurückgezahlt werden und es bleibt mehr Zeit, die neuen Schulden abzubauen. Ein Schuldnerberater kann Dich dabei unterstützen, neue Schulden zu vermeiden.

Jetzt bei auxmoney Umschuldung beantragen und Dich von unseren Experten beraten lassen!

Umschuldungskredit anfragen

Was passiert bei Privatinsolvenz des Ehepartners mit dem gemeinsamen Haus?

Eine Insolvenz anzumelden ist ein großer Einschnitt im Leben, der größte Teil des Einkommens wird gepfändet und auch pfändbare Güter werden durch den Insolvenzverwalter veräußert. Um in einigen Jahren schuldenfrei zu sein, nehmen die meisten Ehepaare diesen Schritt in Kauf. Wovor jedoch viele Angst haben, ist die Pfändung des Eigenheims. Besonders, wenn nur ein Ehepartner Privatinsolvenz angemeldet hat, besteht die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus passiert. Grundsätzlich gilt, dass das gemeinsame Haus bei der Privatinsolvenz des Ehepartners zur pfändbaren Insolvenzmasse zählt. Das heißt, Dein Haus oder Deine Wohnung kann nicht nur gepfändet, sondern nach § 172 Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) auch zwangsversteigert werden.

Allerdings besteht eine Möglichkeit, trotz Privatinsolvenz des Ehepartners das Haus zu behalten. Dazu musst Du bei Deinem Insolvenzverwalter um eine Freigabe erbitten, welche das Eigenheim aus der Insolvenzmasse auslöst. Durch die Freigabe fällt die Immobilie unter das Vollstreckungsverbot. Der Insolvenzverwalter ist daran interessiert, durch das Haus viele Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern zu tilgen. Die Chance, das Haus zu behalten, steigt also, wenn das Haus selbst sehr hoch verschuldet ist oder wenn wenige potentielle Käufer vorhanden sind.

Fazit: Privatinsolvenz hat nicht immer Folgen für den Ehepartner

Die Privatinsolvenz kann ein Ausweg aus den Schulden sein und den Weg für ein schuldenfreies Lebens ebnen. Sowohl als Schuldner als auch als solventer Ehepartner braucht man keine Angst zu haben, dass die Privatinsolvenz grundsätzlich Folgen für beide Ehepartner hat. Durch eine Zugewinngemeinschaft, getrennte Konten und einen Aufteilungsantrag beim Finanzamt kannst Du das Risiko minimieren, dass der solvente Ehepartner Schaden durch eine Privatinsolvenz nimmt.

Die Höhe des Einkommens des Ehegatten spielt in der Frage, ob dieser für Deine Privatinsolvenz aufkommen muss, keine Rolle. Das Einkommen der Ehepartner wird in der Regel nicht gepfändet. Durch die Verfahrenskosten kann der Ehepartner trotzdem von der Privatinsolvenz betroffen sein, doch oft besitzt dieser auch kein pfändbares Vermögen, wenn er für die Lebenshaltungskosten und in manchen Fällen für gemeinsame Kinder aufkommen muss. Die Privatinsolvenz kann also auch bei einem solventen Ehepartner ein Weg aus den Schulden sein.