Ob für Dich eine Ratenschutzversicherung sinnvoll ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Denn die Versicherung ist auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. Hast Du eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen und möchtest sie wieder kündigen? Wir zeigen Dir, ob Du Deine Restschuldversicherung bei laufendem Kredit kündigen kannst und welche Möglichkeiten Dir dafür zur Wahl stehen.

Eine Restschuldversicherung (auch Restkreditversicherung oder Ratenschutzversicherung genannt) ist eine spezielle Form der Risikolebensversicherung und wird oft von Banken bei Kreditabschlüssen angeboten. Diese Versicherung soll Dich als Kreditnehmer, Deine Familie, aber auch den Kreditgeber vor einer Zahlungsunfähigkeit und den dadurch entstehenden Risiken schützen.

Der Ratenschutz greift im Falle des Todes und übernimmt die Tilgungs- und Zinszahlungen des Ratenkredits. Je nach Vereinbarungen im Vertrag übernimmt die Restschuldversicherung auch bei Zahlungsunfähigkeiten durch Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder Krankheit.

Restschuldversicherung und Risikolebensversicherung als Kreditsicherheit

Um die Zahlung Deines Kredits im Fall des Todes, der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitslosigkeit abzusichern, kann sowohl eine Restkreditversicherung als auch eine normale Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme infrage kommen. Bei der Restschuldversicherung fällt die Versicherungssumme mit der Laufzeit des Kredits, denn die Summe bezieht sich auf die Restschuld des Kredits. Die Raten für die Versicherung werden zum Kredit hinzugerechnet, weshalb sich die Kreditsumme und der Effektivzins erhöhen.

Restschuldversicherung kündigen

Die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung geht über den Ratenkredit hinaus und dient auch unabhängig von einem Kredit als Sicherheit für beispielsweise die Familie. Im Todesfall wird eine im Vertrag festgehaltene Summe an die Angehörigen oder benannte Personen ausgezahlt. Auch hier können verschiedene weitere Leistungen wie zum Beispiel die Auszahlung bei schwerer Krankheit dazu gewählt werden.

Bei einer normalen Risikolebensversicherung besteht die Möglichkeit, zum Ende der Versicherungsperiode einfach zu kündigen. Bezahlt man die Versicherung jährlich, kann nach zwölf Monaten ohne Angaben von Gründen problemlos gekündigt werden. Anders ist die Situation jedoch bei Restschuld oder Risikolebensversicherung, die als Kreditsicherheit hinterlegt werden. Hier ist eine Kündigung der Risikolebens- und Restschuldversicherung nicht einfach möglich.

Kann man eine Restschuldversicherung kündigen?

In der Regel kann eine Restschuldversicherung bei laufendem Kredit nicht einfach gekündigt werden. Doch für manche Verträge besteht die Möglichkeit, die Restkreditversicherung ordentlichen zu kündigen. Ist dies nicht der Fall, kann auch durch eine Umschuldung oder eine vorzeitige Tilgung des Kredits das Sonderkündigungsrecht greifen und ein vorzeitiges Kündigen der Restschutzversicherung ermöglichen.

Restschuldversicherung kündigen

Beim Abschluss Deines Kreditvertrags hast Du auch einen Restkreditvertrag unterzeichnet, um Dich z. B. vor Zahlungsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit abzusichern. Nehmen wir an, Du hast einen sicheren Job und willst Dir jetzt die Kosten für den Ratenschutz sparen oder Du hast eine günstigere Berufsunfähigkeitsversicherung gefunden und möchtest deshalb die Restschuldversicherung bei einem laufenden Kredit kündigen.

Der Versicherungsvertrag und der Kreditvertrag sind zwar zwei unterschiedliche Verträge, jedoch ist ein Ausstieg in der Regel nicht ohne weiteres möglich. Ohne ordentliche Kündigung oder Sonderkündigungsrecht stehen dem Versicherer sogar die noch zu zahlenden Raten zu.

Ordentliche Kündigung

Manche Versicherer räumen den Kreditnehmern bzw. den Versicherungsnehmern in den Verträgen das Recht ein, die Ratenschutzversicherung ordentlich zu kündigen. Möchtest Du also Deine Restschuldversicherung vorzeitig kündigen, obwohl das Darlehen noch nicht abbezahlt ist, lohnt sich im ersten Schritt der Blick in den Versicherungsvertrag. Bei einem Kündigungsrecht ist eine Frist von zwei Wochen vor Ende des Monats üblich, aber auch ein voller Monat als Kündigungsfrist kann vorkommen.

Nach der Bestätigung der ordentlichen Kündigung der Restschuldversicherung erhältst Du sogar Geld zurück. Du hast Anspruch darauf, dass der Versicherer oder die Bank Dir den ausstehenden Anteil der Prämie wieder erstatten. Allerdings erheben einige Versicherungen eine Gebühr für die Stornierung des Versicherungsvertrag.

Kündigung bei vorzeitiger Tilgung des Kredits

Eine Restschuldversicherung wird abgeschlossen, um eine Sicherheit für ein Darlehen zu bilden. Aus diesem Grund hat der Restkreditvertrag die gleiche Laufzeit wie der Kreditvertrag. Ist die letzte Rate bezahlt, müssen auch keine Tilgungen oder Zinsen mehr abgesichert werden.

Tritt der Fall ein, dass Du eine größere Menge Geld erhältst, zum Beispiel aus einem Erbe oder der Auszahlung einer Risikolebensversicherung, kannst Du die Kreditsumme bereits vorzeitig tilgen. Jetzt benötigst Du die Restkreditversicherung nicht mehr und kannst sie kündigen.

Dank dieses Sonderkündigungsrechts kommst Du problemlos aus dem Versicherungsvertrag raus.

Hast Du die Versicherung direkt über die Bank abgeschlossen, handelt es sich um eine sogenannte Gruppenversicherung. Eventuell brauchst Du dann die Restschuldversicherung nicht mal selbst zu kündigen, sondern sie endet automatisch. Die Bank informiert die Versicherung über die vorzeitige Tilgung und der Vertrag ist aufgehoben. Gibt das Kreditinstitut die Kündigung nicht von selbst weiter, musst Du die Bank aktiv auffordern, bei der Versicherung zu kündigen.

Ist der Abschluss des Restkreditvertrags jedoch direkt über einen Versicherer gelaufen, muss die Kündigung rechtzeitig schriftlich eingereicht werden. Der genaue Ablauf ist im Versicherungsvertrag festgehalten. Im Zuge der Kündigung der Restschuldversicherung solltest Du Dir das anteilige Geld zurückfordern. Tipp: Damit die Kündigung der Restschuldversicherung sicher ankommt, sollte sie als Übergabe-Einschreiben versendet werden. Für ein professionelles Kündigungsschreiben findest Du online viele Musterbriefe.

Kündigung bei Umschuldung des Darlehens

Wenn der Fall eintritt, dass die Zinsen für Darlehens sich verändern und jetzt viel günstiger sind als zum Zeitpunkt Deines Kreditabschlusses, kann sich eine Umschuldung lohnen, um von den günstigeren Zinsen zu profitieren. Gleichzeitig kannst Du die Umschuldung nutzen, um die Restschuldversicherung nachträglich zu kündigen. Für die Bank ist die Umschuldung ebenfalls eine vorzeitige Tilgung des Kredits.

Ob das Geld geerbt ist oder aus einem neuen Darlehen kommt, spielt hier keine Rolle. Daher greift bei einer Umschuldung des Kredits ebenfalls das Sonderkündigungsrecht und die Kündigung ist auf demselben Weg wie bei einer vorzeitigen Tilgung abzuwickeln. Auch beim Kündigen der Restschuldversicherung durch Umschuldung können anteilige Prämien zurückgefordert werden.

Ein Nachteil der Umschuldung mit Restschuldversicherung ist, dass die Kreditsumme des neuen Darlehens durch den Ratenschutz des alten Kredits höher ausfällt. Ebenfalls solltest Du bei einer Umschuldung die Vorfälligkeitsentschädigung bedenken.

Durch diese lässt sich die Bank entgangene Zinsen entschädigen. Hier solltest Du abwägen, ob sich diese Kosten lohnen, um die Restschutzschutzversicherung zu kündigen.

Wichtig: Es kann passieren, dass die Bank die Kündigung durch das Sonderkündigungsrecht ablehnt oder auf eine Frist verweist. Du solltest trotzdem auf Dein Recht bestehen.

Restschuldversicherung widerrufen und Kredit behalten

Hast Du eine Ratenschutzversicherung aus Versehen abgeschlossen oder bereust Deine Entscheidung bereits nach wenigen Tagen, hast Du die Möglichkeit, die Restschuldversicherung zu widerrufen und gleichzeitig den Kredit zu behalten. In der Regel hast Du für die Widerrufung 30 Tage Zeit, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppenversicherung handelt.

Diese 30 Tage Widerrufsrecht gelten für den Standardfall der Restschuldversicherung, also der Absicherung bei Tod. Bei weiteren Leistungen, die in den Vertrag aufgenommen werden können, wie z. B. Arbeitslosigkeit und Krankheit hast Du das Recht, die Restschuldversicherung 14 Tage zu widerrufen.

Da der Todesfall in den meisten Restkreditversicherungen abgesichert ist, greift in der Regel auch die Frist von 30 Tagen. Auch bei einer Kündigung der Restschuldversicherung nach 30 Tagen bekommst Du Geld zurück. Wie viel der Prämie Dir zusteht wird von Bank zu Bank anders gehandhabt.

Bei einigen Restschuldversicherungen kannst Du die volle Summe zurückfordern, andere zahlen bei einem Widerruf das Geld nur anteilig zurück.

Info: Die Widerrufsfrist beginnt nicht am Tag des Kreditabschlusses, sondern erst, nachdem die Bank Dich über Dein Recht aufgeklärt und Dir ein Infoblatt zukommen lassen hat.

Kreditversicherung: auxmoney Sorglos-Paket

Restschutzversicherungen können Dich im Fall einer Krankheit oder bei absichern und sind je nach Kreditsumme und Lebenslage durchaus sinnvoll. Zwar ist es nicht immer einfach, die Ratenschutzversicherungen wieder zu kündigen, doch die Möglichkeit besteht. Änderst Du Deine Meinung bereits kurz nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags, ist die Kündigung am einfachsten – denn Du kannst vom 30 Tage Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Auch bei auxmoney kannst Du Dich durch eine Kreditversicherung absichern. Unser auxmoney Sorglos-Paket bietet Sicherheit im Fall des Todes oder durch weitere Bausteine auch Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit oder der Aufgaben bei selbstständigen Tätigkeiten.

Das auxmoney Sorglos-Paket ist eine freiwillige, aber durchaus sinnvolle Versicherung des Darlehens und das sowohl für Dich als Kreditnehmer, Deine Familie als auch für den Kreditgeber. Auch bei auxmoney kannst Du die Restschuldversicherung einfach 30 Tage widerrufen.

So erreichst Du uns

Wir klären mit Dir alle Fragen und bieten Dir Lösungen in herausfordernden Situationen. Auch nach der Auszahlung stehen wir Dir bei Deiner Finanzplanung zur Seite.

Du erreichst uns montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Telefon 0211 737 100 020.

Ich brauche
für
  • Bitte wählen
  • Möbel /Umzug
  • Urlaub
  • PC / HiFi / TV / Video
  • Existenzgründung
  • Ausbildungsfinanzierung
  • Ablöse anderer Kredite
  • Ausgleich Girokonto / Dispo
  • Auto
  • Sonstiges