Der Erwerb eines neuen Autos ist für die meisten Menschen eine finanzielle Herausforderung. Neben einem Kauf auf Raten über einen Kredit, nutzen viele Leute auch das Auto-Leasing zur Erfüllung ihres Traums vom eigenen Fahrzeug – mit gewissen Risiken. Denn generell wird ein Leasingvertrag über mehrere Jahre abgeschlossen. Da dabei nicht vorgesehen ist, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden kann, ist eine Kündigung des Leasings gar nicht so einfach. Meist ist die vorzeitige Kündigung des Leasingvertrags nur in seltenen Fällen möglich und mit hohen Kosten verbunden.

Abgesehen vom regulären und außerordentlichen Kündigungsrecht beim Leasing, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie Du den Leasingvertrag früher kündigen kannst.

Du befindest Dich mitten in der Laufzeit Deines Auto-Leasings und überlegst, wie Du es vorzeitig beenden kannst – und das zu möglichst guten Konditionen? Wir haben uns mit der Frage befasst, ob man einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen kann und für Dich zusammengefasst, welche Möglichkeiten Du zur Kündigung Deines Kfz-Leasings hast.

Kann man einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

Das vorzeitige Beenden des Leasingvertrags ist nur in bestimmten Fällen möglich, etwa wenn vertragliche oder gesetzliche Kündigungsrechte bestehen. Es gibt aber auch Alternativen zur Kündigung des Auto-Leasingvertrags: Die Leasingübernahme, der Widerruf, der Aufhebungsvertrag, die Anfechtung und der Rücktritt sind Möglichkeiten, das Leasing noch vor Ende der Laufzeit zu beenden.

Ein Leasingvertrag kannst Du nur in Ausnahmefällen kündigen, weil Du im Vorfeld einen verbindlichen Vertrag mit der Leasinggesellschaft oder einem Kreditinstitut abgeschlossen hast. Es liegt in der Natur des Leasinggebers, kein Interesse daran zu haben, dass Du den Vertrag für Dein Leasing vorzeitig kündigst. Mit den monatlichen Leasingraten finanziert der Leasinggeber den Anschaffungspreis des Leasinggegenstands, also beispielsweise Deines Autos, und möchte gleichzeitig dadurch einen Gewinn erzielen. Kündigst Du Deinen Auto-Leasingvertrag schon vor Vertragsende, müsste der Leasinggeber so erhebliche wirtschaftliche Einbußen erleiden. Deshalb schützt der Gesetzgeber den Leasinggeber, indem er einige strenge Voraussetzungen für das vorzeitige Beenden des Leasings festgeschrieben hat.

Schaden oder Diebstahl des Fahrzeugs

Zwei verbreitete Möglichkeiten, den Vertrag für Dein Kfz-Leasing vorzeitig zu beenden, sind ein Schaden am oder der Diebstahl des Leasinggegenstands. Hat das Leasingfahrzeug einen Totalschaden erlitten oder betragen anfallende Reparaturkoten mehr als 60 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, dann kannst Du Das Leasing früher beenden.

Wenn Dein PKW gestohlen wurde, ist der Leasinggegenstand somit entwendet und die Vertragsgrundlage fällt weg – auch das qualifiziert das vorzeitige Beenden des Auto-Leasings.

Das solltest Du bedenken: Wenn Du das Leasing wegen Diebstahl oder Schaden früher beendest, kann der Leasinggeber Schadensersatz fordern. Hintergrund ist der, dass er den Leasinggegenstand nicht wie vertraglich vereinbart zurückerhält. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, richtet sich nach dem Restwert des Leasingfahrzeugs und der noch eigentlich zu zahlenden Raten.

Zahlung der Leasingraten im Rückstand

Ist der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin mit mindestens zwei Leasingraten im Rückstand, bleibt es der Leasinggesellschaft vorbehalten, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden – denn Zahlungsverzug ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund für den Leasinggeber. Wird das Leasingfahrzeug nur privat genutzt, muss dem Leasingnehmer oder der Leasingnehmerin vor der Kündigung eine 14-tägige Zahlungsfrist gegeben werden. Erst danach kann der Leasinggeber den Vertrag kündigen und das Leasing somit vorzeitig beenden.

Verletzung des Vertrags

Auch wenn die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer die Rechte des Leasinggebers verletzt oder in irgendeiner Weise gefährdet, kann letzterer das Leasing noch vor Ende der Laufzeit früher beenden. Eine solche außerordentliche Kündigung ist z. B. möglich, wenn die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu einem nicht vertraglich festgelegten Zweck nutzt oder es etwa an eine dritte Partei weitervermietet.

Vertraglich festgelegtes Kündigungsrecht

Es kommt zwar selten vor, aber rein theoretisch können Leasingnehmer und -geber auch direkt im Vertrag ein Kündigungsrecht vereinbaren. Diese ordentliche Kündigung des Leasingvertrags ist aber meist mit bestimmten Bedingungen verbunden, beispielsweise ist die Kündigung erst möglich, wenn eine bestimmte Mindestlaufzeit des Vertrags erreicht ist oder wenn die Leasingnehmerin bzw. der Leasingnehmer einen Schadensersatz in Form einer Abschlusszahlung leistet. Hier gilt in der Regel: Je früher Du den Leasingvertrag kündigst, desto höher wird die Abschlusszahlung.

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Wie kann ich mein Kfz-Leasing vorzeitig beenden?

Leasinggeber und -nehmer haben mehrere Möglichkeiten, den Leasingvertrag auch ohne Kündigungsmöglichkeit früher zu beenden:

  • Aufhebungsvertrag
  • Leasingübernahme
  • Rücktritt
  • Anfechtung
  • Widerruf

Aufhebungsvertrag

Wenn Du als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer den Leasingvertrag vorzeitig beenden möchtest, kannst Du einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Allerdings solltest Du Dir dabei darüber im Klaren sein, dass der Leasinggeber im Falle eines Aufhebungsvertrags hohe Abstandszahlungen verlangen kann. Die Kosten richten sich dabei nach den noch ausstehenden Leasingraten sowie dem Restwert des Fahrzeugs. Wer den Leasingvertrag mit einem Aufhebungsvertrag früher beenden möchte, sollte mit höheren Abstandszahlungen rechnen.

Leasingübernahme

Die Leasingübernahme ist eine Möglichkeit zum vorzeitigen Ablösen eines Leasingvertrags. Allerdings benötigst Du als Leasingnehmerin bzw. Leasingnehmer auch die Zustimmung des Leasinggebers für die Übernahme. Um für alle beteiligten Parteien eine rechtliche Sicherheit zu schaffen, empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, der alle wichtigen Inhalte auflistet – so kannst Du den Leasingvertrag sorgenfrei vorzeitig ablösen und der neue Leasinggeber das Fahrzeug und den Vertrag übernehmen.

Rücktritt

Eine weitere Möglichkeit den Auto-Leasingvertrag früher zu beenden, ohne zu kündigen, ist der Rücktritt. Als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer hast Du ein solches Recht, wenn der Leasinggegenstand Mängel aufweist. Ein mangelhaftes Leasingfahrzeug berechtigt Dich zum Rücktritt und erlaubt Dir so, den Kfz-Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. Grund dafür ist das vertragliche Gewährleistungsrecht. Etwaige Mängel muss allerdings der Hersteller beheben, wofür er zwei Versuche hat. Bleiben diese erfolglos, kannst Du dank der Rücktrittsmöglichkeit auch ohne eine Kündigung den Leasingvertrag für Dein Auto vorzeitig beenden.

Anfechtung

Sowohl Leasingnehmer als auch -geber haben die Möglichkeit, den Vertrag für das PKW-Leasing anzufechten und im Anschluss vorzeitig zu beenden. Eine solche Anfechtung ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich:

  • Arglistige Täuschung einer der beiden Parteien
  • Vertrag wurde unter Drohung abgeschlossen
  • Irrtum über einen wesentlichen Vertragsgegenstand, beispielsweise in Bezug auf die Bonität der Leasingnehmerin bzw. des Leasingnehmers oder die Art des Leasinggegenstands

Wenn einer der Vertragspartner die Anfechtung nicht anerkennt, können rechtliche Schritte unter zur Hilfenahme einer Anwältin oder eines Anwalts eingeleitet werden.

Widerruf

Nutzt Du Dein Fahrzeug privat, kannst Du als Leasingnehmerin oder Leasingnehmer auch vom Widerruf Gebrauch machen. Generell gilt bei Verbraucherdarlehensverträgen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Hast Du möglicherweise eine fehlerhafte Widerrufserklärung erhalten, kannst Du als Verbraucher den sogenannten Widerrufsjoker nutzen. Das ermöglicht Dir, den Vertrag unabhängig von der regulären Widerrufsfrist auch noch einige Jahre nach Abschluss rückabwickeln zu können. Auf diese Weise kannst Du ebenfalls Dein PKW-Leasing vorzeitig beenden und bekommst sogar Deine Anzahlung sowie etwaige bereits geleistete Leasingraten erstattet.

Warum möchten Leasingnehmer ihren Kfz-Leasingvertrag vorzeitig beenden?

Neben den gängigen Gründen für eine Kündigung des Leasingvertrags, wie etwa einem Totalschaden, entscheiden sich viele Verbraucher vor allem aus einer finanziellen Notlage heraus für das vorzeitige Beenden des Leasings.

Auch wenn die Kündigungsmotivation der meisten Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer aufgrund eines Jobverlusts, Krankheit oder Unfalls und der damit verbundenen finanziellen Schieflage entsteht, gibt es noch weitere Gründe für das vorzeitige Beenden des Leasingvertrags – etwa Fahrverbote und Zwangsstilllegungen in einigen deutschen Städten für bestimmte Fahrzeugtypen.

Fazit: In Sonderfällen ist es möglich, den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden

Ein Leasingvertrag bindet sowohl Leasinggeber und -nehmer in der Regel für eine bestimmte Laufzeit aneinander. Die Leasingnehmerin oder der Leasingnehmer zahlt dabei monatliche Raten und erhält dafür von der Leasinggesellschaft den vertraglich vereinbarten Leasinggegenstand, in den meisten Fällen ein Fahrzeug. Es gibt aber immer mal wieder Situationen, die dazu führen können, dass eine der beiden Parteien den Leasingvertrag vorzeitig beenden möchte. Dazu gibt es sowohl rechtliche Kündigungsmöglichkeiten wie Diebstahl oder Zahlungsverzug als auch Alternativen, mit denen Du das Leasing früher beenden kannst. So kannst Du beispielsweise einen Aufhebungsvertrag mit dem Leasinggeber vereinbaren oder eine neue Leasingnehmerin bzw. einen neuen Leasingnehmer finden, der Deinen Vertrag übernimmt. Die jeweiligen Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung des Leasingvertrags sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, über die Du Dich im Vorfeld auf jeden Fall informieren und im Zweifelsfall eine Anwältin oder einen Anwalt zu Rate ziehen solltest.

Du siehst, Leasing ist mit einem gewissen Risiko verbunden. Eine Alternative zur Kfz-Finanzierung ist der Ratenkredit von auxmoney! Dank fairer Konditionen bist Du als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer am Ende der Laufzeit schuldenfrei und im vollständigen Besitz eines neuen Fahrzeugs.

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