Basel II

Basel II ist ein Regelwerk, das durch den Baseler Ausschuss der Bankenaufsicht erlassen wurde. Es regelt die Eigenkapitalversorgung von Banken und hat vordergründig die Stabilisierung der Finanzmärkte zum Ziel.

Entstehung von Basel II

Der Ausschuss wurde bereits in den 70er-Jahren als Reaktion auf diverse Insolvenzen im Finanzsektor von Vertretern der G10-Staaten gegründet. Die erste Eigenkapitalvorschrift Basel I wurde 1988 beschlossen, Basel II folgt 1999. Seit 2007 ist das Abkommen auch für die Kreditvergabe von Banken innerhalb der EU und somit auch für Deutschland bindend.

Die 3 Säulen

Im Detail besteht Basel II aus den 3 Säulen:
  • Säule 1: Mindesteigenkapitalanforderung
  • Säule 2: Aufsichtsrechtlicher Überprüfungsprozess
  • Säule 3: Kontrolle durch den Markt, bzw. erweiterte Offenlegung

Die zweite und dritte Säule sind tendenziell qualitativer Natur. Der Überprüfungsprozess verlangt auf der einen Seite eine Selbstbeurteilung und ein effektives Risikomanagement durch die Banken selbst. Auf der anderen Seite sollen auch die nationalen Bankenaufsichten einen standardisierten Überprüfungsprozess, den sog. Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) einhalten und regelmäßig anwenden.

Säule 3 beschreibt umfassende Offenlegungspflichten für Kreditinstitute. Diese erfolgen im Rahmen der externen Rechnungslegung, u.a. im Jahresabschluss, und durch die verbale Darstellung von Portfolio, geplanten Änderungen und Geschäftsabschlüssen, Risiken usw. vom Unternehmen. Hierdurch erhöht sich aus Sicht von Anlegern und Kreditkunden die Transparenz.

Die Mindesteigenkapitalversorgung (Säule 1) stellt zweifelsfrei den markantesten Bestandteil des Baseler Abkommens dar. Durch eine angemessene Eigenkapitalquote soll eine Absicherung gegen Markt-, Kredit- und operationelle Risiken gewährleistet werden. Dabei müssen Risiken von Aktiva, bzw. vergebenen Krediten entweder durch standardisierte Verfahren zum Rating anerkannter Rating-Agenturen oder durch bewilligte, interne Ratings bewertet werden. Die Eigenkapitalquote soll mindestens 8% von den riskanten Aktivposten betragen. Dies berechnet sich im Groben wie folgt:

Eigenkapitalanforderung = gewichtete Risikoaktiva X 8%

Zusammenfassung

Basel II verlangt also ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Risiko einer Kreditvergabe und der Eigenmittelausstattung des Kreditinstitutes. Somit soll verhindert werden, dass Kredite an Kunden mit heikler Bonität vergeben werden um von hohen Zinssätzen zu profitieren, ohne dass bei Zahlungsausfällen eine Absicherung aus eigener Kraft erfolgen könnte. Eine konsequente Überprüfung und transparente Offenlegung festigt die stabilisierende Wirkung von Basel II, so dass Banken zuverlässiger in Volkswirtschaften fungieren können.

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