Insolvenz
Unternehmen, die nicht mehr in der Lage sind, ihren Zahlungsverpflichtungen wie Lieferantenrechnungen, Löhne an Mitarbeiter, Mieten, Leasingraten oder Kreditrückzahlungen fristgerecht nachzukommen, gelten als insolvent.
Eine Insolvenz kann unterschiedliche Ursachen haben. Nicht nur Firmen, die von vornherein mit schlechten Marktaussichten rechnen mussten, können in die Situation einer Insolvenz geraten. Übernimmt sich ein Unternehmen beispielsweise in seinem Expansionsdrang, besteht die Möglichkeit eines Liquiditätsengpasses. Dieser steht allerdings nicht zwangsweise für das Ende des Unternehmens, sondern kann durch Verhandlungsgeschick gegenüber der Gläubiger überwunden werden.
Hauptgründe für Insolvenzen
Studien zeigen, dass zwei Prozent der Insolvenzen auf zahlungsunfähige Kunden und ein Prozent auf den Ausfall von Lieferanten zurückzuführen sind. Dieser geringe Prozentsatz zeigt, dass vielmehr betriebswirtschaftliche Fehler dafür verantwortlich sind, dass es vermehrt zu zahlungsunfähigen Unternehmen kommt.
Die häufigsten Insolvenzursachen in Deutschland sind:
- Innerbetriebliche Fehler (40 Prozent)
- Fahrlässigkeit (15 Prozent)
- Kapitalmangel (16 Prozent)
- Externe Auslöser (16 Prozent)
- Persönliches Verschulden (10 Prozent)
- Sonstige Ursachen (drei Prozent)
Das Insolvenzverfahren
Der Zweck eines Insolvenzverfahrens ist die Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit. Ist dies nicht möglich, soll die Situation der Schulden geordnet abgewickelt werden. Kommt es zu einem Insolvenzverfahren, wird ein sogenannter Insolvenzverwalter eingesetzt. Das verbleibende Vermögen geht in dessen Besitz über, sodass er die weiteren Zahlungen an Gläubiger koordiniert. Wurden die Interessen eines Gläubigers nicht erfüllt, kann er nach Ablauf des Verfahrens seine Forderungen erneut geltend machen.
Ein Insolvenzverfahren beginnt mit einem Insolvenzantrag, den der Schuldner auch selbst stellen kann.
Warnsignale für eine Insolvenz
Viele Insolvenzen ließen sich durch mehr betriebswirtschaftliches Know-how und dessen gezielte Anwendung vermeiden. Außerdem gibt es verschiedene innere und äußere Warnsignale, die es zu beachten gilt.
Innere Warnsignale für eine Insolvenz:
- Finanzen: Im Bereich Finanzen zeigen sinkende Liquiditätsreserven und überzogene Kreditlinien eine Insolvenz an. Des Weiteren Rechnungen, die das Unternehmen nicht pünktlich bezahlen und Darlehen, die es nicht mehr bedienen kann.
- Management: Hier sind unklare Verantwortungsbereiche, verschobene Entscheidungen und ausgeprägte persönliche Differenzen Warnsignale für eine Insolvenz.
- Personal: Anzeichen im Bereich Personal sind nicht ausgelastete Mitarbeiter, sinkende Produktivität, hohe Mitarbeiterfluktuation und hohe Fehlzeiten.
- Controlling: Zahlen sind nicht aktuell, nicht verfügbar oder sie sind nicht aussagekräftig aufbereitet.
Äußere Warnsignale für eine Insolvenz:
- Kunden: Der Verlust von Stammkunden, hohe Außenstände, Forderungsausfälle und häufige Kundenbeschwerden sind Warnsignale für eine drohende Insolvenz.
- Markt, Konkurrenz: Zahlungsunfähigkeit droht durch neue Konkurrenten, zunehmenden Wettbewerb und bei rückläufigen Marktanteilen. Des Weiteren bei sinkenden Umsätzen und erhöhtem Preisdruck.
- Lieferanten: Nachlassende Liefertreue und schlechtere Konditionen der Lieferanten und Händler sind äußere Signale für die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
- Finanzgeber: Wenn Finanzgeber schlechtere Konditionen bieten oder höhere Sicherheiten verlangen, kann es sich um einen Vertrauensschwund handeln, der ein Warnsignal für eine Insolvenz ist.
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