Einkommensverluste durch Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder plötzliche Arbeitslosigkeit sind Risiken, über welche sich die wenigsten Arbeitnehmer gerne Gedanken machen. Doch was geschieht mit den laufenden Verpflichtungen in so einem Szenario? Was ist mit den Kosten für Mietzahlungen, Kinderbetreuungskosten oder den monatlichen Raten für einen laufenden Kredit? Viele Menschen suchen deshalb eine Möglichkeit, sich gegen diese Risiken abzusichern. An dieser Stelle kann die Entscheidung für einen Einkommensschutzbrief sinnvoll sein. Damit können Einkommenseinbußen durch unerwartete Lebensumstände überbrückt werden, ohne dass Zahlungsverpflichtungen vernachlässigt werden müssen oder der bisherige Lebensstandard drastisch geändert werden muss.

Was ist ein Einkommensschutzbrief?

Der Einkommensschutzbrief ist eine Absicherung für den Fall, dass eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit eintritt. Der Schutzbrief gehört zu den Versicherungsprodukten zur privaten Vorsorge. Mit den Leistungen des Einkommensschutzbriefs können regelmäßige Zahlungsverpflichtungen auch bei Einkommensverlust weiterhin erfüllt werden. Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Arbeitslosen- und Krankenversicherung zwar geschützt, aber in den meisten Fällen nur zu rund zwei Dritteln der bisherigen Einnahmen. Über den Einkommensschutzbrief wird ein Teil des Einkommens gesichert und im Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. So lassen sich im Fall von Arbeitsplatzverlust, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die entstehenden Einkommenseinbußen überbrücken, ohne dass sich dies negativ auf den Lebensstandard auswirken muss. Zu den Lebensumständen, die zu unerwarteten Einkommenseinbußen führen können, gehört neben Arbeitsplatzverlust und Krankheit auch die Arbeitsunfähigkeit durch Invalidität, z.B. durch einen Unfall.
Mit der Einkommensversicherung kann die Einkommenslücke zwischen Arbeitslosengeld bzw. gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und dem bisherigen monatlichen Netto-Einkommen geschlossen werden. Wer sich für einen Einkommensschutzbrief entscheidet, sollte jedoch wissen, dass es sich hierbei nicht um eine Absicherung über viele Jahre, sondern um eine Überbrückung finanzieller Engpässe über einen absehbaren Zeitraum handelt.

Für wen ist ein Einkommensschutzbrief sinnvoll?

Die Einsatzmöglichkeiten eines Einkommensschutzbriefes sind vielfältig. Denn bestehende Zahlungsverpflichtungen, wie z.B. Mietzahlungen, Kinderbetreuungskosten oder monatliche Raten eines laufenden Darlehens, können bei Einkommenseinbußen durch Arbeitsunfähigkeit oder plötzliche Arbeitslosigkeit zu einer großen Belastung werden. Besonders bei Krediten mit einer hohen Kreditsumme und einer langen Laufzeit kann es sich anbieten, die Rückzahlung abzusichern. Vor allem wenn es nur einen Hauptverdiener gibt und dieser ausfällt, können dadurch massive finanzielle Probleme entstehen. Ob es Sinn macht, auch kleinere Kredite abzusichern, bleibt dem individuellen Sicherheitsbedürfnis überlassen. Es gilt jedoch auch hier: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Und durch eine kleine monatliche Prämie kann im Ernstfall ein gewisser Lebensstandard bewahrt werden. Auch für Selbstständige kann die finanzielle Absicherung über einen Einkommensschutzbrief sinnvoll sein. Muss die selbstständige Tätigkeit durch Krankheit oder einen längeren Krankenhausaufenthalt aufgegeben werden, kommt es unter Umständen sehr schnell zu finanziellen Engpässen. Besonders Selbstständige, die in vielen Fällen generell ein unregelmäßiges Einkommen haben, sollten sich deshalb gegen diese Risiken absichern und eine passende Einkommensversicherung in Erwägung ziehen.

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Mit welchen Einkommenseinbußen müssen Arbeitnehmer durchschnittlich rechnen?

Wer sich bei der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, ist damit im Ernstfall meist schlecht beraten. Denn bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit betragen die gesetzlichen Leistungen gerade einmal 60 % des davor erhaltenen Netto-Einkommens. Bei Arbeitsunfähigkeit sind es 77 %, allerdings sind hier je nach Grad der Erwerbsminderung Abstufungen zu beachten, wodurch die volle Auszahlung selten in Anspruch genommen werden kann.
Die Lebensumstände, die zu Einkommenseinbußen führen, sind meist drastisch. In dieser Situation möchten sich die wenigstens Menschen zusätzlich mit Sorgen um ihre finanzielle Situation und ihre Zahlungsverpflichtungen belasten. Daher lohnt es sich, diese Risiken mit privater Vorsorge abzudecken. Ein Einkommensschutzbrief kann eine sinnvolle Zusatzleistung zu den gesetzlichen Leistungen wie Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld sein. Bei der privaten Vorsorge kommt häufig die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht, um im Falle von Arbeitsunfähigkeit finanziell abgesichert zu sein. Allerdings ist diese mit einem umfangreichen Beantragungsprozess verbunden. Durch die Gesundheitsprüfung, die auf die Krankengeschichte der letzten 10 Jahre zurückgeht, werden manche Antragssteller von vielen Versicherungen grundsätzlich abgelehnt oder müssen mit sehr hohen Beiträgen rechnen.

Einkommensschutzbrief & Restschuldversicherung im Vergleich – wo liegt der Unterschied?

Einkommensschutzbrief und Restschuldversicherung werden häufig gleichgesetzt. Allerdings gibt es zwischen den beiden Versicherungsprodukten durchaus einige Unterschiede. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Restschuldversicherung ist ein Darlehen. Denn die Restschuldversicherung greift dann, wenn der Kreditnehmer ein laufendes Darlehen nicht mehr bezahlen kann oder verstirbt. In diesem Fall sind Hinterbliebene durch die Versicherung geschützt. Beim Einkommensschutzbrief ist im Vergleich dazu ein laufender Kredit keine Voraussetzung für den Abschluss der Versicherung. Kann jedoch ein aktuell abzubezahlendes Darlehen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit vom Kreditnehmer nicht mehr bedient werden, ist dieser Fall in den Leistungen des Einkommensversicherung eingeschlossen.

Ein weiterer Unterschied zwischen Restschuldversicherung und Einkommensschutzbrief ist die Laufzeit. Während die Restschuldversicherung mit der Kreditlaufzeit endet, besteht der Schutz durch den Einkommensschutzbrief auch darüber hinaus, da dieser nicht alleine zur Absicherung des Darlehens dient. Der Einkommensschutzbrief zeichnet sich aufgrund dessen auch durch eine höhere Flexibilität aus. Denn hier werden im Vergleich zur Restschuldversicherung ein breiteres Spektrum an Risiken und Ausfallszenarien abgedeckt ist. Wer sich und seine Familie gegen den Zahlungsausfall bei einem laufenden Kredit und gleichzeitig seinen Lebensstandard bei Einkommenseinbußen absichern möchte, für den kann ein Einkommensschutzbrief sinnvoll sein.

Häufige Fragen zum Einkommensschutzbrief

Der Einkommensschutzbrief kommt lediglich bei Einkommenseinbußen durch unverschuldete Arbeitslosigkeit zum Tragen. Die unverschuldete Arbeitslosigkeit ist durch eine betriebsbedingte Kündigung gegeben. Kündigt der Arbeitnehmer selbst, kann die Versicherung des Einkommens nicht in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen aus dem Einkommensschutzbrief können nicht auf das Arbeitslosengeld I und II angerechnet werden, da es sich beim Einkommensschutzbrief im Vergleich zum Arbeitslosengeld um zweckbestimmte Einnahmen handelt. Denn Einkommensversicherung ist dazu gedacht, bei Arbeitsplatzverlust die Einkommenslücke zwischen dem Arbeitslosengeld und dem ursprünglichen monatlichen Netto-Einkommen zu schließen.

Die für den Einkommensschutzbrief entstehenden monatlichen Kosten bzw. die insgesamt gezahlten Prämien pro Jahr gelten als sonstige Vorsorgeaufwendungen. Damit können sie wie die meisten anderen Versicherungen über den Sonderabgabenabzug von der Steuer abgesetzt werden.

Der Einkommensschutzbrief dient zur Absicherung des Einkommens, um bei Arbeitsplatzverlust den persönlichen Lebensstandard halten zu können. Die Leistungen aus dem Schutzbrief und die gesetzlichen Leistungen, also das Arbeitslosengeld, dürfen zusammengerechnet das frühere monatliche Netto-Einkommen nicht übertreffen. Falls doch, entsteht eine Überversicherung.

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