Insolvenz – richtig handeln wenn sie unvermeidlich ist
Unternehmer, die schon einmal mit einer Insolvenz zu tun hatten, wissen es: Hier handelt es sich um eine Situation, die nicht nur wirtschaftlich belastet. Häufig ist der Stresspegel schon Wochen oder gar Monate vor dem Ereignis extrem hoch, denn die Schwierigkeiten treten in den seltensten Fällen von einem Tag auf den anderen ein. Wer also mit einem Insolvenzereignis zu tun hat, sollte sich gut wappnen, tief durchatmen und zum richtigen Zeitpunkt überlegt handeln. In den meisten Fällen gilt: Wer früh Hilfe in Anspruch nimmt, hat die besten Chancen, gut aus der Situation herauszukommen.
Zahlen, Fakten und Prognosen – wie eine Insolvenz definiert ist
Wer das Wort Insolvenz hört, denkt in der Regel daran, dass ein Unternehmen die Rechnungen seiner Lieferanten nicht mehr begleichen kann. Auch wenn dies richtige Gedanken sind, ist die Definition einer Insolvenz wesentlich detailreicher. Seit dem Jahr 1999 gibt es in Deutschland die sogenannte Insolvenzordnung, in der die wichtigsten Eckdaten zu diesem Thema zusammengefasst sind. Hier geht es sowohl um die Privatinsolvenz als auch um die Insolvenzen von Unternehmen. Nach der Insolvenzordnung ist eine Unternehmensinsolvenz durch drei Faktoren definiert:
- Zahlungsunfähigkeit: Dies bedeutet, dass die Rechnungen von Lieferanten und die Gehälter oder Löhne der Mitarbeiter nicht gezahlt werden können. Hier ist allerdings zu beachten, dass Verzögerungen von bis zu drei Wochen oder kleinere Liquiditätsengpässe in der Regel geduldet werden.
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: Wenn die Zahlungsunfähigkeit noch nicht eingetreten ist, sondern nur droht, kann der Unternehmer bereits einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Wenn noch eine positive Fortführungsprognose besteht, muss dies jedoch nicht sein.
- Überschuldung: Bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder bei Aktiengesellschaften) darf das Vermögen nicht von den Verbindlichkeiten überschritten werden – die Aktiva dürfen also nicht geringer sein als die Passiva. Auch hierbei gibt es allerdings einen gewissen Auslegungsspielraum, der im Einzelfall geprüft werden muss. Das Thema Fortführungsprognose spielt bei diesem Thema eine wichtige Rolle.
Welche Schritte unternommen werden können, um eine Insolvenz abzuwenden
Unternehmer, die eine Insolvenz auf sich zukommen sehen, sollten auf keinen Fall in ihrer schwierigen Situation verharren. Es ist sehr gefährlich, wenn sie ihr Unternehmen fortführen, ohne zu handeln. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen führt es zu rechtlichen Konsequenzen, wenn die Verantwortlichen eine Insolvenz erkennen und nicht aktiv werden. Zum Anderen besteht gegebenenfalls die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Rat und Hilfe erhalten Unternehmer und andere Verantwortliche beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern. Hier gibt es in der Regel regional zuständige Ansprechpartner, die auf schwierige Situationen in Unternehmen spezialisiert sind. Sie können eventuell dabei unterstützen, einen Weg aus der Krise zu finden. Falls die Insolvenz nicht mehr abzuwenden ist, können sie ebenfalls mit Rat und Tat für den Unternehmer da sein. Neben den Kammern gibt es auch Vereinigungen von Unternehmern und Privatpersonen, die bereits eine Insolvenz hinter sich gebracht haben. Auch hier lassen sich wirtschaftlich interessante Tipps, aber auch emotionale Unterstützung, finden.