Zahlungsverzug ist eine umgangssprachliche Formulierung für eine Art des Schuldnerverzugs. Dabei geht es beim Zahlungsverzug immer um eine Geldforderung, während der Schuldnerverzug auch andere Leistungen umfasst.

Als Schuldner bist Du dann im Zahlungsverzug, wenn Du die Leistung einer Zahlung, die nicht bestritten wurde, nicht fristgerecht erbringst. Grundsätzlich beginnt der Zahlungsverzug mit dem Erhalt der ersten Mahnung.

In unserem Ratgeber erklären wir, wie Du einen Zahlungsverzug verhinderst und wann ein Verzug überhaupt eintritt. Mit unseren Tipps und Erklärungen erfährst Du außerdem, wie Du bei einer Mahnung wegen Zahlungsverzug reagieren solltest.

Was sagt das BGB zum Zahlungsverzug?

Der Zahlungsverzug ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 280 und § 286 ff. geregelt. Gesetzlich wird dabei von der „schuldhaften Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung“ gesprochen. Unter der Fälligkeit versteht man den Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger seine Forderung beglichen haben möchte. Das wird beispielsweise auf der Rechnung oder in einem Vertrag erwähnt.
Laut Definition tritt ein Zahlungsverzug nicht automatisch nach dem Fälligkeitsdatum ein. Es muss zuerst der Erhalt einer Zahlungserinnerung und einer Mahnung gewährleistet sein.

Die Voraussetzungen für einen Zahlungsverzug sind:

  • Der Schuldner muss die Möglichkeit besitzen, die Leistung zu erbringen. Wichtig: Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die Leistung einer Geldschuld grundsätzlich immer möglich ist.
  • Es muss entweder eine Mahnung zugestellt worden sein oder es handelt sich um einen Fall, in dem keine Mahnung erforderlich ist
  • Der Schuldner selbst muss den Zahlungsverzug verschulden. Das ist der Fall, wenn der Schuldner den Anspruch des Gläubigers nicht zahlen kann.

Gläubiger und Schuldner sind bei der Vereinbarung eines Zahlungsziels komplett frei. Erfolgt keine Vereinbarung, gilt laut dem BGB als Grundregel § 271 Abs. 1 BGB:

“Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.”

Daher ist es wichtig, darauf zu achten, welche Vereinbarungen zur Fälligkeit getroffen wurden.

Wann beginnt der Zahlungsverzug? – Mahnung und 30-Tage-Regelung

Generell gerät ein Schuldner erst in Zahlungsverzug, nachdem er die erste Mahnung vom Gläubiger erhalten hat. Allerdings gibt es auch Sonderfälle, in denen ein Zahlungsverzug ohne Mahnung möglich ist. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Leistung oder Zahlungsaufforderung befindet sich ein Schuldner auf jeden Fall im Verzug.

Der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug

Wenn eine Forderung fällig wird, dann muss der Schuldner die Rechnung unverzüglich begleichen. Im Zahlungsverzug bist Du allerdings nicht automatisch ab Überschreitung der Fälligkeit, sondern erst, wenn Du eine Mahnung erhältst (§ 286 Abs. 1 BGB).

30-Tage-Regelung bei Zahlungsverzug

Im BGB ist bestimmt, dass der Schuldner bei einer Entgeltforderung spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt.
Für Dich als Verbraucher gilt diese Regelung allerdings nur, wenn Du in der Rechnung darauf hingewiesen worden bist. Das kann beispielsweise mit einem Hinweis wie „Erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung kein Zahlungseingang kommen Sie automatisch in Zahlungsverzug“ geschehen. Dieser Hinweis muss zwingend auf der Rechnung stehen und darf nicht nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens aufgeführt sein.

Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat es in der Hand, ob er den Schuldner schon vor Ablauf der 30-Tage-Frist in Verzug setzen will. Hierzu bedarf es dann jedoch einer Mahnung.

Zahlungsverzug durch eine Mahnung

Ab dem Moment, in dem einem Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger zugestellt wird, befindet er sich im Zahlungsverzug. Mahnungen werden daher in der Regel per Einschreiben mit Rückschein versandt, so weiß der Gläubiger sicher, wann sein Schuldner die Mahnung erhalten hat.

Zahlungsverzug ohne eine Mahnung

In Sonderfällen kann auch auf eine Mahnung verzichtet werden. Das gilt immer dann, wenn:

  • Das Zahlungsziel in Form eines Kalenderdatums (beispielsweise auf der Rechnung) festgelegt wurde.
  • Der Zahlung ein Ereignis vorausgeht, wie beispielsweise eine Lieferung und eine angemessene Zeit bestimmt ist, nach der die Forderung beglichen werden soll (z. B. „Zahlung innerhalb von 20 Tagen nach Lieferung.“).
  • Der Schuldner die Zahlung verweigert.
  • Der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist (z. B. wenn der Schuldner die Leistung kündigt und so der Mahnung zuvorkommt).

So reagierst Du bei einer Mahnung

Wenn Du eine Mahnung oder eine Erinnerung zur Zahlung erhältst, dann solltest Du umgehend darauf reagieren. Wenn Du das nicht tust, dann riskierst Du ein gerichtliches Mahnverfahren und somit umso höhere Kosten. Versuche also, Deine Rechnung so schnell wie möglich zu begleichen und so Schulden zu vermeiden.

Sollte das aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, dann wende Dich an Deinen Gläubiger, um eine Lösung zu finden oder informiere Dich direkt bei uns über einen schnellen Überbrückungskredit.

Was passiert nach der Mahnung wegen Zahlungsverzug?

Bereits nach der ersten Mahnung befindet sich ein Schuldner im Zahlungsverzug. Wie viele Mahnungen ein Gläubiger verschicken kann, ist nicht vorgeschrieben. In der Regel erfolgen jedoch häufig drei Mahnungen. Diese Phase bezeichnet man als außergerichtliches Mahnverfahren. Dabei sind die Mahnungen jedoch in den meisten Fällen nicht als „erste Mahnung“ oder „zweite Mahnung“ bezeichnet. Daher kannst Du Dir als Schuldner auch nie sicher sein, dass mehr als eine Mahnung erfolgt, bevor ein Mahnverfahren eingeleitet oder eine Klage erhoben wird.

Zudem gilt ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs, dass der Gläubiger einen Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen geltend machen kann. Die Höhe dieser Verzugszinsen ist im BGB gegenüber Verbrauchern auf fünf Prozent und gegenüber Unternehmen auf neun Prozent über dem Basiszinssatz begrenzt. Der erwähnte Basiszinssatz wird jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli von der Bundesbank festgelegt. Die Höhe der Zahlung setzt sich also aus dem Basiszinssatz und den Tagen, die der Schuldner in Verzug ist, den sogenannten Verzugstagen, zusammen. Dabei werden in den meisten Fällen alle Tage, die zwischen dem Fälligkeitsdatum und dem Zahlungseingang liegen, miteingerechnet.
Darüber hinaus besteht vonseiten des Gläubigers auch ein Anspruch auf den Verzugsschaden. Dieser beinhaltet beispielsweise die Kosten für Mahnungen.

Beispiel für einen Zahlungsverzug

Max Mustermann lässt sein Haus von einer Firma streichen. Die Firma schickt ihm im Anschluss eine Rechnung mit einer Forderung des Rechnungsbetrags zum 02. September 2020. Herrn Mustermann zahlt die Rechnung allerdings erst am 31. Oktober 2020. Der erste Tag des Verzugs ist also der 3. September 2020 und der letzte Tag des Verzugs der 31. Oktober 2020. Das ergibt einen Zeitraum von 48 sogenannten Verzugstagen. Für jeden dieser Tage muss Herrn Mustermann also Verzugszinsen zahlen, inklusive eines möglichen Verzugsschadens.

Das gerichtliche Mahnverfahren

Falls Du nicht auf das außergerichtliche Mahnverfahren reagierst, dann kann Dein Gläubiger ein Mahnverfahren einleiten. Dabei kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken und so mithilfe eines Gerichtsvollziehers seine Zahlungsforderung vollstrecken lassen.

Da es sich dabei nicht um eine Klage handelt, werden erst einmal keine Beweise erhoben. Das Mahnverfahren läuft im Regelfall so ab:

Mahnantrag

Beim Mahnbescheid handelt es sich um ein offizielles Formular. Die Höhe dieses Bescheids richtet sich nach dem Streitwert. Um den Antrag zu stellen, müssen der Geldbetrag, die Bezeichnung der Forderung und die Parteienbezeichnung vom Gläubiger angegeben werden. Zusätzlich zum Mahngericht wird auch das Gericht, das für die Klage zuständig ist, genannt. Der Mahnantrag muss handschriftlich unterzeichnet werden.

Mahnbescheid

Wenn der Mahnantrag vollständig ist, dann wird der Mahnbescheid an den Antragsgegner – also den Schuldner – übermittelt. Das geschieht unverzüglich nach Prüfung des Mahnantrags. Wird dem Mahnbescheid nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen widersprochen, dann wird auf Antrag des Gläubigers ein Vollstreckungsbescheid an den Schuldner übermittelt.

Widerspruch

Durch einen dem Mahnbescheid beiliegenden Vordruck kann der Schuldner einen Widerspruch einlegen. Wird das getan, dann wird der Rechtsstreit an das zuständige Gericht weitergegeben. Es wird ein Verfahren eingeleitet, bei dem der Antragsgegner sich gegen den Anspruch zur Wehr setzen kann.

Vollstreckungsbescheid

Wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht und trotzdem keine Zahlung erfolgt oder der Antragsgegner zu spät reagiert, dann kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dafür muss der Gläubiger den Antrag auf Vollstreckung spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids stellen. Mithilfe des Vollstreckungsbescheids kann die Leistung der Geldforderung dann eingetrieben werden.

 

Die Verjährung des Zahlungsverzugs

Im außergerichtlichen Mahnverfahren, also wenn der Gläubiger sich mit seinem Anspruch nicht an ein Gericht wendet, gibt es die Möglichkeit der Verjährung des Zahlungsverzugs. Laut BGB (§ 195) beträgt die sogenannte Verjährungsfrist drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die einzigen Umstände, welche die Verjährung eines Zahlungsverzugs hemmen, sind die Anerkennung des Anspruchs durch den Schuldner – beispielsweise durch die Bitte um einen Aufschub – oder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

In diesen Fällen beginnt die Verjährungsfrist neu und beträgt wieder drei Jahre. Wenn nach einem gerichtlichen Mahnverfahren allerdings ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, dann beträgt die Verjährungsfrist dessen 30 Jahre.

Verstreicht die Verjährungsfrist, so tritt die Verjährung des Zahlungsverzugs ein und der Anspruch des Gläubigers auf eine Zahlung des Schuldners geht verloren.

Fazit: So gerätst Du als Verbraucher nicht in Zahlungsverzug

Viele Personen geraten in Zahlungsverzug, ohne es überhaupt zu merken. Es ist also wichtig, dass Du Deine Ausgaben im Blick behältst. Wann die Leistung einer Entgeltforderung zu erbringen ist, steht oft auf der Rechnung. Diese sollte man daher unbedingt aufheben und im besten Fall, sobald die finanziellen Mittel es erlauben, seine Leistung erbringen. Denke auch immer daran wie lange eine Überweisung dauert, wenn du eine Rechnung begleichen musst. Nicht selten wird erst am Tag das Fälligkeit überwiesen und Du gerätst durch Wochenenden oder Feiertage, an denen die Banken keine Überweisungen bearbeiten, in Verzug.

Solltest Du doch einmal eine Mahnung wegen Zahlungsverzug erhalten, dann ist das noch kein Grund zur Sorge. Bis zum Mahnverfahren dauert es meist noch einige Zeit, in der Du Deine Schuld begleichen kannst. Aufgrund von Verzugszinsen und Verzugsschaden wächst die Geldforderung jedoch oft schnell. Daher gilt auch bei Erhalt einer Mahnung: Je schneller, desto besser.

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